Protocol of the Session on September 10, 2010

Sie können sich sicherlich erinnern, dass ich an dieser Stelle meine Meinung zu dieser Maßnahme des Ministeriums schon geäußert habe. Ich halte sie nach wie vor für unangemessen. Es ist nicht besonders vertrauensvoll, wie dort die Landesregierung mit den Kolleginnen und Kollegen in den Schulen umgegangen ist.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und vereinzelt der LINKEN)

Aber ebenso stand der Einsatz für die Schulen und die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt der Protestaktion. Der eklatante Widerspruch zwischen dem in Sonntagsreden der Regierungsmitglieder immer wieder bekräftigten Ziel, in absehbarer Zeit 10 % des Bruttoinlandsprodukts für Bildung, Hochschulen und Forschung auszugeben, und dem, was dann real angekündigt wurde und mittlerweile im Haushaltsentwurf der Landesregierung seinen Niederschlag gefunden hat, wurde in unmissverständlicher Deutlichkeit offengelegt. Es ist völlig klar und gehört zum Wesen eines Streiks, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Ausfallzeit von wenigen Stunden keine Vergütung erhalten. Es hat auch niemand ernst zu nehmenden Widerspruch gegen die entsprechenden Kürzungen der Bezüge für den Monat Juli erhoben. Das ist nun einmal das Wesensmerkmal eines Streiks.

Nun ist die Landesregierung sehr viel weiter gegangen. Sie hat an mehreren Lehrkräften, die aufgrund ihrer Qualifikation vom Schulleiterwahlausschuss für eine Leitungsfunktion gewählt wurden oder die eine solche Funktion auf Probe ausübten, ein Exempel statuieren wollen und sie von dieser Funktion abberufen beziehungsweise eine Bestätigung der Wahl verweigert. Dies bedeutet für sie auf Lebenszeit einschließlich des Ruhestands gerechnete Einkommensverluste, die sich in diesem Zusammenhang wahrscheinlich auf einen höheren fünfstelligen Betrag belaufen werden. Dies wegen drei Stunden ausgefallener Arbeitszeit!

Wir sind, anders als die GEW, der Auffassung, dass Beamte kein Streikrecht haben. Wir wollen hier

auch nicht fordern, dass die Landesregierung ein solches Streikrecht ohne Rechtsgrundlage anerkennt. Aber die Ereignisse vom 3. Juli 2010 sind für uns einmal mehr Anlass, zu einer grundsätzlichen Reform des öffentlichen Dienstrechts in Deutschland aufzurufen. Alleingänge einzelner Länder sind dabei nicht aussichtsreich. Das haben wir selbst als SPD-Fraktion in den 90er-Jahren erfahren. Aber es gibt aus unserer Sicht keinen zwingenden Grund, am Beamtenstatus der Lehrerinnen und Lehrer festzuhalten. Ich hoffe, dass sich diese Auffassung auch in anderen Landesparlamenten und Landesregierungen herumspricht, egal welche Parteien dort gerade die Mehrheit haben.

Es ist aber nicht so, dass die Landesregierung und der Bildungsminister gezwungen wären, wegen der punktuellen Arbeitsniederlegung solche Mittelstreckenraketen auf gewerkschaftliche Spatzen abzuschießen,

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oh, oh!)

um den Jargon von Herrn Dr. Klug aufzugreifen, den er gebraucht hat, als er im Juli 2009 - jetzt komme ich darauf - noch Oppositionspolitiker war und glaubte, ein sachliches Hinweisschreiben der ehemaligen Bildungsministerin zum Thema Streikrecht angestellter Lehrer skandalisieren zu müssen. Dort zeigte sich für die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen eine andere Auffassung, die der Minister dann, als er im Amt war, ganz schnell wohl vergessen hat.

Sie haben vor knapp einem Jahr als Koalition eine Mehrheit der Mandate, wenn auch nicht der Stimmen, errungen, weil sie gerade im Bildungsbereich große Erwartungen geweckt haben. Von denen haben Sie bisher keine einzige eingelöst. Sie haben stattdessen Enttäuschung, Frustration und Chaos erzeugt. Wenn das Landesdisziplinargesetz davon spricht, dass Beamte das Vertrauen ihres Dienstherrn beeinträchtigt haben, so muss man umgekehrt fragen, ob die Beamten nicht auch einen Anspruch darauf haben, dass der Dienstherr das Vertrauen rechtfertigt, das sie in ihn setzen. Wir raten deshalb der Regierung dringend, von ihrer Überreaktion Abstand zu nehmen, und werden aus diesem Grund dem Antrag der Grünen und der LINKEN zustimmen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

(Detlef Buder)

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Cornelia Conrad das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Erdmann, Ihre Beschimpfungskanonade ist völlig unangemessen. Die Grünen und Linken erkennen in ihrem gemeinsamen Antrag richtig, dass es Beamten und Beamtinnen nicht erlaubt ist, zu streiken. Dies deckt sich mit höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Einschätzung des Beamtenbundes. Wenn Sie ehrlich sind, Frau Erdmann, wissen Sie also, dass Sie mit Ihrem Antrag einen Rechtsbruch verharmlosen wollen.

(Zurufe von der SPD: Oh! - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Zu einem Rechtsbruch auffor- dern!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bildungsministerium hat mit Schreiben von Mai keinen Zweifel daran gelassen, mit welchen Konsequenzen verbeamtete Lehrkräfte zu rechnen haben, die streiken. Parallel hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft mit ihrem Schreiben vor dem Streik darauf hingewiesen, dass ein unrechtmäßiger Streik ernsthafte Folgen haben könnte,

(Heike Franzen [CDU]: Hört! Hört!)

besonders für Lehrkräfte in Schulleitungsfunktionen und Verbeamtete in der Probezeit. Alle Beteiligten wussten also ganz genau, welche Konsequenzen eine Streikbeteiligung haben würde. Es kommt der Streik, es folgen die Konsequenzen. Und jetzt sagen Sie in Ihrem Antrag, diese seien „unangemessen“, „überzogen“. Was sind schon drei Stunden Arbeitsniederlegung im Vergleich zu jahrelanger guter pädagogischer Arbeit?

(Beifall bei SPD)

Sehr viel, sage ich Ihnen. Die Loyalität des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn ist nämlich ein Wert an sich, den man nicht in Geld fassen kann. Sie ist der Kern des Vertrauensverhältnisses zwischen Beamten und Staat.

(Beifall bei FDP und CDU)

Zugegeben, dies verlangt beiden viel ab, zum Beispiel den Verzicht auf ein Streikrecht. Im Gegenzug erhält der Beamte allerdings Privilegien, die in der freien Wirtschaft wirklich undenkbar wären, allen voran die Unkündbarkeit. In der freien Wirtschaft hätten Arbeitnehmer bei einem derartigen Dienstvergehen die fristlose Kündigung erhalten. Zu strei

ken, ist in diesem besonderen Vertrauens- und Schutzverhältnis eine erhebliche Verletzung der Loyalitätspflicht, womöglich sogar die größte überhaupt. Dass Sie in Ihrem Antrag, verehrte Grüne, von einem „Exempel“ sprechen, zeigt mir, dass Sie dies nicht verstanden haben. Das ist bedauerlich.

(Beifall bei FDP und CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land jeden Tag sehr gute Arbeit für die Schülerinnen und Schüler leisten. Und wenn ihnen etwas nicht gefällt, dürfen sie ihren Unmut selbstverständlich kundtun, sie dürfen demonstrieren, aber sie dürfen nicht während der Dienstzeit ihre Arbeit niederlegen.

(Beifall bei FDP)

Der Antrag von den Linken und den Grünen suggeriert, Minister Klug solle sich mal nicht so haben wegen läppischer drei Stunden. Dabei hat Minister Klug nur das getan, was unvermeidlich war und was eine große Mehrheit von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land auch erwartet hat.

(Beifall bei FDP und CDU - Zurufe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Journalist Bernd Amsberg hat diesen Sachverhalt in seinem Kommentar in den „Elmshorner Nachrichten“ vom 19. August auf den Punkt gebracht. Dort heißt es sinngemäß: Nach der Androhung von Konsequenzen musste das Ministerium handeln, sonst hätte es sich lächerlich gemacht.

Ich gehe hier noch einen Schritt weiter: Hätte das MBK keine Konsequenzen gezogen, hätte es nicht nach geltendem Recht gehandelt. Dies hätte am Ende vielleicht noch schwerer gewogen als die unrechtmäßigen Streiks selbst.

(Beifall bei FDP und CDU - Zuruf der Abge- ordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Auch kann keinesfalls von Gehaltskürzungen gesprochen werden, denn diese wären nach einem Verweis und nach einer Geldbuße die nächsthöhere Disziplinarmaßnahme. Es handelt sich in diesen Fällen lediglich um die Einbehaltung der Besoldung bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst.

(Zuruf von der SPD: Dagegen hat doch kei- ner was!)

Es geht hier auch nicht um eine Ermessensfrage, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ermessen! Das ist der Punkt!)

Alle Streikenden wussten 100-prozentig, worauf sie sich einließen. Trotz eines eindeutig vorliegenden Verstoßes gegen geltendes Recht wird jetzt von Ihnen, den Linken und den Grünen, irgendein ominöser Ermessensspielraum gefordert.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Erdmann?

Nein, Frau Erdmann. Ich habe Sie in Ihrer Rede auch nicht unterbrochen.

(Beifall bei der FDP - Lachen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann muss ich Sie darauf hinweisen, Frau Kollegin, dass Ihre Redezeit zu Ende ist und Sie bitte zum Schluss kommen müssen.

Dies wäre Politik nach Gutsherrenart. Und das kommt für uns Liberale überhaupt nicht infrage. Es wäre auch den vielen Lehrkräften gegenüber nicht zu rechtfertigen, die sich korrekt verhalten haben.

Vertrauen ist der Kern der guten Zusammenarbeit zwischen Beamten und Staat. Vertrauen heißt aber auch Transparenz. Und Vertrauen heißt: bewährte Regeln anerkennen und danach handeln. Beides hat Minister Klug getan. Er war transparent in der Sache, er war berechenbar in der Konsequenz.

Frau Kollegin, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

„Strafmaßnahmen“ sind dafür wohl der falsche Begriff.

Ich komme zum Schluss. Den Antrag der Grünen und der Linken lehnen wir ab. Ich bitte Sie, dem vorliegenden Änderungsantrag von CDU und FDP zuzustimmen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich der Frau Abgeordneten Ellen Streitbörger das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bildungsministerium begründet die eingeleiteten Disziplinarverfahren mit dem Treueverhältnis von Beamtinnen und Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn. In der Tat verpflichtet das Beamtengesetz genau dazu.

An diese Stelle gehört nun die Frage: Warum protestierten Lehrerinnen und Lehrer, die sich zum Teil über Jahrzehnte beispiellos engagiert haben und ausgezeichnet qualifiziert sind?

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wollten deutlich machen, dass die Arbeitsbedingungen an den Schulen so schlecht sind, dass keine gute Schulbildung für alle mehr garantiert werden kann. Die schlechten Arbeitsbedingungen sind eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.