Die letzten Zusatzfragen haben den Eindruck erweckt, die Universität würde seit 2008 auf uns zukommen, wollte eigentlich Geld sparen, nur das bürokratische Ministerium hätte das verhindert. Tatsache ist, dass die Universität gefordert hat, dass sie weniger Studierende aufnehmen muss. Sie hat aber nicht den Vorschlag gemacht, dass wir die Mittel dort kürzen.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass die Zuschüsse aus dem Bereich Forschung und Lehre für die Medizinerausbildung geleistet werden. Heißt das, dass der Bereich Forschung und Lehre ein Trägerkostenzuschuss für die Medizin in Lübeck darstellt und erklärt sich daher, dass die Medizinstudienplätze so besonders teuer sind - durch einen Feh
Nein. Die Ausgaben für Zuschuss, Forschung und Lehre sind ausgesprochen komplex. Er teilt sich in mehrere Faktoren auf. Es gibt in diesem Zuschuss für Forschung und Lehre das Geld, das direkt an die Fakultäten geht. Das sind, glaube ich - ich könnte es nachgucken -, 30 Millionen € im Fall von Lübeck. In diesen Ausgaben für Forschung und Lehre sind aber auch die Trägerkosten eingerechnet.
Das sind die verschiedenen Finanzierungsanteile. Im Fall von Lübeck ist es anders. Die Vorklinik ist dort der Universität zugehörig. Das heißt, Sie haben noch Teile der Medizinerausbildung, nämlich die Vorklinik, nicht im Bereich der Bezuschussung der Fakultät, sondern im Bereich der Universität. Das alles führt dazu, dass Sie verschiedene Faktoren in diesem Zuschuss haben, die sich nicht so leicht beantworten lassen, wie es in Ihrer Frage den Anschein hat.
Herr Minister, wie stehen Sie zu der Aussage, die ich gerade zitiert habe: Welche Konsequenzen hat das konkret für die Politik der Landesregierung?
Das hat die Konsequenz, dass die Entscheidung der Haushaltsstrukturkommission, die Medizinerausbildung in Lübeck einzustellen, nicht das Ergebnis einer fachlichen Bewertung gewesen ist, sondern eines fiskalischen Drucks.
Dann stelle ich meine Frage noch einmal einfacher und weniger komplex. Heißt das in der Konsequenz, dass das Land Schleswig-Holstein die Medi
zinversorgung subventioniert und gar nicht Forschung und Lehre an der Universität Lübeck? Also ist das Sparvorhaben falsch. Heißt das: Wir bleiben in einem falschen System, das bedeutet, dass die Krankenkassen oder andere die Medizinversorgung sicherstellen müssen?
Das heißt es nicht, weil die Zuweisung des Landes an die Medizinischen Fakultäten das ist, was als Zuschuss für Forschung und Lehre an die Fakultäten geht. Dieser Zuschuss ist insgesamt größer, er beinhaltet auch Trägerkostenzuschüsse. Die beinhalten zum Beispiel - das ist eine Frage, die nachher sowieso noch einmal kommt, insofern können wir sie in diesem Zusammenhang gleich mit beantworten - einen Zuschuss von 20 Millionen € für die Hochschulambulanzen, weil die Hochschulambulanzen - das ist bundesweit so - von den Krankenkassen nicht das Geld bekommen, das sie eigentlich für das, was sie leisten, brauchen, weil sie eben auch Teil der Hochschulausbildung sind. Das federn wir damit ab. Das ist aber nicht Teil des Sparvorschlags, den wir in der Haushaltsstrukturkommission gemacht haben. Die Einsparung in der Haushaltsstrukturkommission bemisst sich im Wesentlichen an den Zuschüssen an die Fakultäten.
Herr Minister, können Sie sagen, welche Fortschritte Sie in der Trennungsrechnung denn jetzt konkret gemacht haben? Können Sie bereits heute klar und deutlich sagen, welche Aufgaben in der Krankenversorgung liegen und welche Aufgaben in der Forschung und Entwicklung liegen, nach Kosten aufgeteilt? Können Sie diese Information heute schon geben?
Die kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht geben. Ich weiß, dass wir die Trennungsrechnung im Gesetz verankert haben. Aber welchen Fortschritt das gemacht hat, kann ich Ihnen aus dem Kopf beileibe nicht sagen. Ich schlage vor, dass ich Ihnen das
noch einmal schriftlich gebe, damit ich nicht ohne Kenntnis hier etwas sage, was am Ende falsch ist.
Es geht mir nicht um die genauen Kosten, sondern es geht mir darum: Können Sie prinzipiell, grundsätzlich bereits heute nach diesen Aufgaben trennen? Liegen diese Rechnungen bereits heute vor?
Ich kann es Ihnen einfach nicht sagen. Ich weiß, dass das Thema ansteht. Wie weit diese gesetzliche Umlage fortgeschritten ist, kann ich Ihnen aus dem Kopf heute nicht sagen. Ich sage es nicht, damit ich auch unter Umständen nichts Falsches sage. Ich reiche es Ihnen schriftlich nach. - Das ist doch albern.
Herr Minister, weil wir gerade einen Komplex zu fassen haben, der zwar nicht auf die Ursprungsfrage rekurriert, der aber bei späteren Fragen auftaucht, versuche ich jetzt, einfach und klar zu fragen: Teilen Sie die Auffassung, die der Universitätsrat in einer ganzen Reihe von Papieren niedergelegt hat, dass letztlich bei dem Versuch, eine Trennungsrechnung herbeizuführen, unterm Strich, im Ergebnis nach wie vor die Mittel für Forschung und Lehre zumindest zu einem - das müssen wir jetzt
Ich kann das nicht ausschließen, würde mir aber ein endgültiges Urteil erst erlauben wollen, wenn diese Trennungsrechnung vorliegt. Ich sage aber auch, dass ich in dem Komplex, den wir gegenwärtig beraten, überhaupt nicht handlungsleitend war und auch nicht handlungsleitend sein kann, weil die Fragestellung im Wesentlichen darin bestand, ob wir den Zuschuss, den wir an die beiden Medizinischen Fakultäten geben, reduzieren, wenn wir die Medizinerausbildung an einem Standort auslaufen lassen.
Was Ihre Frage insinuiert, ist: Wenn man die Trennungsrechnung hätte, bräuchte man nicht zu sparen. Das ist, glaube ich, falsch. Wenn Sie nicht mehr Geld durch die Basisfallwerte für eine Krankenversorgungsleistung bekommen, dann müssen Sie das Geld als Land ohnehin aufwenden. Entweder geben Sie es dem UK S-H oder den Fakultäten.
Ich knüpfe an die Frage von Herrn Weber an. Herr Minister de Jager, wenn ich es richtig verstanden habe, zahlt das Land 20 Millionen € Trägerkostenzuschuss, und wir sparen 24 Millionen € in der Medizin ein. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist der Trägerkostenzuschuss vereinbart?
Zweitens. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, diese rechtliche Grundlage etwa in Verhandlungen mit den Krankenkassen zu verändern, statt gleich eine Universität dichtzumachen?
weil sie nämlich voraussetzen - lassen Sie mich doch! -, wir könnten durch unilaterales Verhandeln mit den Krankenkassen dafür sorgen, dass wir diese 20 Millionen € für die Hochschulambulanzen aufwenden. Das steht uns aber nicht zur Verfügung, weil es bundesweit nämlich so ist, dass die Abrechnung der Hochschulambulanzen insgesamt in diesem Fall nicht befriedigend gelöst ist. Das haben Sie in allen Bundesländern.
Es geht nämlich im Kern um die Fragestellung, ob Sie eine Ambulanz, die eine Universität vorhält, nur unter Krankenversorgung verbuchen oder ob Sie sagen: Es muss auch eine staatliche Finanzierung da sein, weil das auch Teil der Ausbildung und der Forschung ist. Das ist die Schnittstellenproblematik, die Sie immer haben. Wir sind ja nicht das einzige Bundesland, das die Hochschulambulanzen durch einen Trägerkostenzuschuss mitfinanziert.
Wenn wir den Trägerkostenzuschuss für die Hochschulambulanzen und diese 20 Millionen € zurückfahren, dann können die alle dichtmachen.
Die Frage ist nicht beantwortet worden. Es war hilfreich, das zu hören, aber die Fragen sind nicht beantwortet worden. Ich möchte sie wiederholen.
Erstens eine Sachfrage: Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Trägerkostenschuss vereinbart worden? Und zweitens: Ist geprüft worden, diese Rechtsgrundlage zu verändern? Das sind die Fragen.
Die Rechtsgrundlage ist der Bescheid, den wir für den Trägerkostenzuschuss und für den Zuschuss Forschung und Lehre ausstellen. Er berechnet sich daraus, dass das der Betrag ist, der durch die Leistungen der Krankenkasse nicht gedeckt ist.
Es tut mir leid, Herr Dr. Habeck, es sind nur drei Zusatzfragen pro Kollege möglich. Sie haben davon reichlich Gebrauch gemacht.