- Zusätzlich, Herr Kollege. Über diese differenzierten Möglichkeiten können wir uns doch austauschen. Da haben wir kein Tabudenken.
Wir müssen uns aber auch darüber Gedanken machen, was mit jenen geschieht, die das nicht wollen. Ich möchte Ihnen hier zum Thema Kinder einmal eine Formulierung anbieten: „Kinder von Familien, die durch die Nichtbereitschaft der Eltern zur Arbeitsaufnahme betroffen sind, sollten die notwendigen Hilfen zum Leben in nicht barer Auszahlung erhalten.“ Ist das eine Formulierung, auf die wir uns verständigen können?
- Niemals, sagen Sie. Ich sage: Lieber eine nicht bare Auszahlung für die Kinder, die dann etwas davon haben, als eine andere Auszahlung, durch die das Geld den Kindern nicht zugutekommt. Darüber müssen wir uns unterhalten.
Wir müssen uns auch Gedanken über die Frage machen, welche regionalen Unterschiede es gibt. Ich habe mit Schmunzeln gelesen, dass Ostvorpommern die ärmste Region Deutschlands sei. Wer die Lage ein bisschen kennt, weiß, dass dies eine gewisse Verzerrung ist. Aber das ist nur eine Nebenbemerkung.
Herr Kollege Kalinka, wenn Sie in Richtung nicht bare Auszahlung denken, wären Sie dann einmal so nett, uns zu erläutern, wie das in der Praxis funktionieren soll? Soll, wer arm ist, beim Ausgeben des Gutscheins erkennbar sein, oder sollen die Kinder, die arm sind, am Einheitsarmutsschulranzen, den der Staat ausgibt, zu erkennen sein?
- Herr Kollege, das zweite Thema, das Sie in dem Antrag ansprechen - Sie haben ihn offenbar noch nicht gelesen -, ist die Frage der effektiven Prävention gegen Kinderarmut. So formulieren Sie es. Sie sagen, eine gute Arbeit der Eltern sei dafür die wichtigste Voraussetzung. Über die Frage, was eine gute Arbeit ist, kann man lange diskutieren.
Bei den Kindern brauchen wir ein Denken, das sich nicht nur beim Thema Arbeit manifestiert, sondern wir brauchen ein Denken über ein Gesamthilfesystem für die Kinder. Wir brauchen eine Denke, die sagt, wir brauchen Hilfen aus einer Hand, um den Kreislauf der Perspektivlosigkeit zu überwinden. Das ist das politische Thema.
Da spielt die Frage der sozialen Dienste, da spielt die Frage der Sprachförderung, da spielt aber auch eine Rolle, dass Werte in der Familie nicht mehr vermittelt werden. Denn auch die Wertevermittlung ist eine Voraussetzung dafür, dass Kinder eine Entwicklung nehmen können.
Wir sind es nicht, die sagen, wir schlagen eine Schulreform vor. Aber es gibt Menschen, die sozial ganz unverdächtig sind und die sagen, es wäre ganz vernünftig, das zu machen, um die Unterschiede gar nicht erst zu haben. Dem will ich mich gar nicht anschließen, aber hier mit der pauschalen Keule zu argumentieren, ist doch weit neben der Sache.
Der Antrag, den Sie hier stellen, lautet: Wir wollen einen eigenständigen Kinderregelsatz, der den Beratungs-, Betreuungs- und Bildungsbedarf von Kindern sicherstellt.
Das ist einer der Punkte nach dem Verfassungsgerichtsurteil - der Minister hat es dargelegt, in welcher Form das am besten gemacht werden kann -, über die separat zu diskutieren sein wird. Wir stellen uns dieser Diskussion.
Lassen Sie mich zu der weiteren Thematik, über die wir uns hier bei Ihrem Antrag unterhalten, noch eine Anmerkung machen. Das Thema des Missbrauchs gehört unausweichlich in diese Debatte über soziale Politik, wenn es darum geht, die Leistungen auch wirklich den sozial Bedürftigen zukommen zu lassen. Ich möchte Ihnen hier eine Formulierung anbieten, über die wir uns im Ausschuss unterhalten können:
„Es ist selbstverständlich, dass behinderte, kranke oder nicht arbeitsfähige Menschen Unterstützung zum Lebensunterhalt und in Notlagen bekommen. Wer jedoch ansonsten soziale Leistungen in Anspruch nimmt, hat eine Pflicht zur Gegenleistung. Wer dazu nicht bereit ist, hat die finanziellen Folgen zu tragen.“
- Ist das ein Satz, über den wir uns verständigen können, oder nicht? Wenn das Stichwort „Menschenrechte“ in diesem Zusammenhang genannt wird, verweise ich darauf, dass es bei dem jetzigen System Sanktionsmöglichkeiten gibt. Deswegen ist eine Diskussion über die Frage, ob es überhaupt Sanktionsmöglichkeiten geben sollte, von der Wirklichkeit bereits überholt worden. Die Frage ist, ob Sie bereit sind, das politisch mitzutragen, was ich in meinem Formulierungsvorschlag soeben zum Ausdruck gebracht habe. Über diese Frage müssen wir uns unterhalten. Wenn Sie nicht bereit sind, dies mitzutragen, hätte eine Diskussion über Punkte, die gemeinsam getragen werden, kaum eine Zukunft.
nungen ergeben. Ich glaube, dass es ein begrenztes Mehr geben wird, was die beiden Punkte Kinder und Härtefälle angeht. Es geht eigentlich gar nicht anders.
Auf der anderen Seite ist die Frage zu stellen: Wie kann eine soziale Regelung dort getroffen werden, wo es um Ausgaben geht, die vielleicht nicht den tatsächlichen Notwendigkeiten entsprechen?
Mir geht es im Kern darum, Ihnen zu sagen: Wir sind im Ausschuss bereit - Herr Kollege Baasch, wir haben in der letzten Woche ja mit der Beratung begonnen -, über sehr konkrete Aussagen und Formulierungen miteinander zu diskutieren.
Sozial hat etwas mit Solidarität zu tun. Das halte ich für wichtig. Sozial und Solidarität haben etwas mit den gemeinsamen Werten einer Gesellschaft zu tun. Einst war es die Stärke unserer Gesellschaft, dass das Solidarische ein selbstverständlicher Wert war. Ich möchte Ihnen gegenüber jedenfalls zum Ausdruck bringen, dass es für uns sehr wichtig ist, das Solidarische in einer Gemeinschaft zu erhalten. Keine Gesellschaft wird auf Dauer eine Zukunft haben, wenn sie gespalten ist.
Diesbezüglich darf es in der Beurteilung keine Meinungsunterschiede geben. Wenn wir 20 oder 25 % Menschen haben, die von Armut konkret bedroht sind oder in Armut zu geraten drohen, dann ist das ein Alarmsignal in einer Gesellschaft. Das darf niemand infrage stellen. Ich tue das in dieser Debatte ausdrücklich nicht.
Wem es ernst damit ist, sozialen Frieden und wirtschaftliche Entwicklung auf Dauer zu gewährleisten, der arbeitet in Gemeinsamkeit an der Erreichung dieses Ziels. Einst war es die Stärke unserer Gesellschaft, Solidarität bei sozialer Gerechtigkeit und Verantwortung walten zu lassen. Ich denke, es lohnt sich, um diese alten Werte erneut mit Blick auf die Zukunft zu kämpfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine gewisse Emotionalität kann man der Debatte über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht absprechen. Dies mag insbesondere daran liegen, dass vielen nicht klar ist, was das Gericht überhaupt entschieden hat. Auch hier im Hause scheint darüber eine gewisse Verunsicherung zu herrschen. Ich habe mit Verwunderung die Aussagen der Kollegin Bohn und des Kollegen Andresen aufgenommen, das Gericht habe entschieden, dass die Regelsätze für Erwachsene und Kinder nicht nur zu niedrig seien, sondern nicht einmal das Existenzminimum mit ihnen abgedeckt sei.
Angesichts dessen frage ich mich als Erstes: War es nicht eine rot-grüne Regierung, die den Regelsatz von Hartz IV festgelegt hat?
Zurück zu dem Urteil. Das Gericht hat, wie es seine Art ist, seine Entscheidung recht zurückhaltend formuliert. Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten festgestellt, dass die Regelsätze für die Sicherung des Existenzminimums zu gering sind, weder für Kinder noch für Erwachsene. Das Bundesverfassungsgericht hat auch bestätigt, dass die grundsätzliche Vorgehensweise, mittels einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe den Regelsatz festzustellen, richtig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat als verfassungswidrig angesehen, dass es im SGB II keine Rechtsgrundlagen für einmalige besondere Bedarfe gibt, die nur in atypischen Lebenslagen anfallen. Solche Bedarfe werden nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte bislang über das SGB XII gedeckt. Dort gibt es zum Beispiel entsprechende Rechtsgrundlagen für die Haushaltshilfen und für die Einhaltung des Umgangsrechts, sodass etwa eine Fahrkarte für Besuche der Kinder bei getrennt lebenden Paaren bezahlt werden kann. Die Sozialgerichte haben entschieden, dass diese Vorschriften im SGB XII wegen der Regelungslücke im SGB II Anwendung finden, obwohl das SGB XII grundsätzlich für SGB-II-Leistungsempfänger verschlossen ist. Diese Rechtsprechung hatte den Nachteil, dass SGB-IILeistungsempfänger diese Leistungen nicht von der ARGE erhielten, sondern erst zum Sozialamt der Kommune gehen mussten, die Hilfe aus einer Hand damit nicht mehr gewährleistet war, die Umsetzung des Anspruchs vielfach nur mithilfe der Gerichte möglich war und die Rechtsprechung zulasten der kommunalen Haushalte ging, die diese
Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass der Anspruch unmittelbar aus dem SGB II herzuleiten ist. Wie Herr Minister Dr. Garg soeben berichtet hat, gibt es bereits eine Geschäftsanweisung an die ARGEn, diese besonderen Bedarfe unverzüglich zu erfüllen. Diese Entscheidung begrüßen wir von der FDP-Fraktion ausdrücklich.
Das Bundesverfassungsgericht hat des Weiteren entschieden, dass die Ableitung von Kinderregelsätzen allein aus den Regelsätzen für Erwachsene verfassungswidrig ist. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass es damit mehr Geldleistungen für Kinder geben muss. Es ist richtig, dass wir einen eigenen Kinderregelsatz benötigen, aus dem transparent und begründet hervorgeht, was Kinder benötigen, um chancengleich am kulturellen Leben der Gesellschaft und insbesondere an der Bildung teilzuhaben. Sollte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Feststellung der Regelsätze zu dem Ergebnis kommen, dass die Regelsätze höher ausfallen müssen, so wird sich die FDP-Fraktion energisch dafür einsetzen, dass die zusätzlichen Mittel auch wirklich bei den Kindern ankommen und nicht dem Konsum der Eltern dienen, denn Letzteres nützt den Kindern gar nichts.
Wir treten dafür ein, dass Kinder aus Transferleistungsfamilien die gleichen Bildungschancen wie ihre Klassenkameraden erhalten. Wir wollen nicht, dass sich die Abhängigkeit von Sozialleistungen in Familien quasi vererbt. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass insbesondere im Bereich der Bildung verstärkt über Sachleistungen und Gutscheinlösungen nachgedacht wird.
Im Übrigen würden höhere Geldleistungen dazu führen, dass das Lohnabstandsgebot gerade bei Familien mit mehreren Kindern nicht gewährleistet ist und damit der Anreiz für die Eltern, eine Arbeit aufzunehmen, verringert werden könnte. Das ist nach Auffassung der FDP nicht der richtige Weg. Lesen Sie dazu bitte auch die OECD-Studie nach.
Perspektivisch bedarf es einer generellen Neuordnung des Systems. Die komplizierte Vielzahl von Leistungen muss gebündelt und Bürokratie muss abgebaut werden, damit mehr Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Nur das Konzept eines liberalen Bürgergeldes, welches das Urteil des Verfassungsgerichts berücksichtigt, kann dies leisten.
Nicht der teure Staat ist der starke Staat, sondern der effiziente Staat, der treffsicher hilft und Verschwendung verhindert.
Aus diesen Gründen werden wir dem Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW zur generellen Erhöhung der Regelleistungen nicht zustimmen. Außerdem wäre damit die Einkommens- und Verbrauchsermittlung obsolet.