Protocol of the Session on February 24, 2010

Für den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der für die Altersversorgung gezahlten Entschädigung wird eine Jahresfrist eingeführt.

Die Übergangsregelung für Abgeordnete der 16. Wahlperiode wird in zwei Punkten geändert. Abgeordneten, denen aus der 15. Wahlperiode eine Versorgungsabfindung zusteht, erhalten diese auf Antrag vor ihrem Ausscheiden aus dem Landtag.

Entsprechend den Grundsätzen des Vertrauensschutzes bleiben die Übergangsfristen für Teile der Vorschriften über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat bis zum vorgesehenen Ende der 16. Wahlperiode, bis zum 30. Juni 2010, verlängert.

Darüber hinaus werden zwei Vorschriften als gegenstandslos gestrichen.

Ich komme jetzt zu den im Entwurf genannten Punkten, die das Landeswahlgesetz betreffen. Die in den §§ 41 a und 42 des Entwurfs vorgeschlagenen Änderungen bedeuten eine Rückkehr zu den früheren Regelungen des Landeswahlgesetzes über den Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag. Entsprechend dem Abgeordnetenstatus wird im Gegensatz zum geltenden Recht klargestellt, dass gewählte Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit haben, die Annahme ihres Mandates schriftlich bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter zu erklären. Die Erklärung muss binnen einer Woche nach der Benachrichtigung erfolgen. Gibt der Gewählte bis zum Ablauf der Frist keine oder keine schriftliche Erklärung ab, so gilt die Wahl zu diesem Zeitpunkt als angenommen. Ist bis zum Zeitpunkt der erklärten oder fiktiven Annahme die Wahlperiode des letzten Landtags noch nicht abgelaufen, wird die Mitgliedschaft im Landtag nicht vor Ablauf der Wahlperiode des letzten Landtags erworben.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen Fraktionen für dieses gemeinsame Vorgehen zu danken. Wir verzichten im Jahre 2010 auf eine Anhebung unserer Diäten. Ich halte das für ein richtiges und für ein gutes Signal dieses Landtags.

Mein ganz besonderer Dank gilt den Fraktionsvorsitzenden. Wir haben am 2. Februar 2010 ein Gespräch geführt. Wir waren am Ende einer Auffassung. Wir haben einen Kompromiss gefunden. Ich glaube, dieser Kompromiss, wenn er dann verabschiedet wird, trägt dazu bei, dass wir in einem sehr, sehr guten und offenen Verfahren die Haushaltsberatungen in diesem Jahr führen und vor die Wählerinnen und Wähler treten können.

Ich bedanke mich bei allen Beteiligten und bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich danke dem Herrn Landtagspräsidenten. - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf in Drucksache 17/269 in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Moratorium für die geplante Fehmarnbelt-Querung

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/256

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/306

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Andreas Tietze von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Wir haben derzeit eine völlig unsichere Finanzierungsperspektive für die Hinterlandanbindung der Fehmarnbelt-Querung. Daher fordern wir ein Moratorium. Die Fakten müssen auf den Tisch. Wir

(Landtagspräsident Torsten Geerdts)

müssen innehalten. Die Gesamtlage muss analysiert werden.

Die Deutsche Bahn Mobility Netze Logistik hat in einem Gesprächsleitfaden für den Bundesverkehrsminister dargestellt, dass wegen der unzureichenden Finanzierung durch den Bund aus derzeitiger Sicht zehn große Schienenbauprojekte bis 2025 nicht gesichert sind. Dazu gehört - nicht überraschend - auch die Schienenanbindung einer festen Fehmarnbelt-Querung. Da nun viele Politiker und Journalisten das sogenannte Geheimpapier der DB haben, gehe ich davon aus, dass die Bahn Druck ausüben will, um mehr finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt zu bekommen.

Heute Morgen, so habe ich gehört, war der Bahnchef im Bundestag zu dem Thema eingeladen und hat aktuell Stellung bezogen. Er hat bestätigt: Die Fehmarnbelt-Querung ist in der Kategorie vier. Zur Information: Es gibt vier Kategorien. Erste Kategorie: Durchfinanziert. Zweite Kategorie: Planung finanziert, Herstellung unklar. Dritte Kategorie: Betrieblich sinnvoll, finanziell unklar. Vierte Kategorie: Fehlmarnbelt-Querung politisch gewollt, finanziell unklar.

Meine Damen und Herren, die Championsleague für ein Projekt ist das gerade nicht. Ich würde eher sagen, ein Abstiegsplatz.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Bahn steht das Projekt Fehmarnbelt-Querung betrieblich auf der Kippe und nicht im Vordergrund. Zur politischen Lage hat Grube bestätigt: Wenn alle Infrastrukturprojekte, die in der Kategorie eins in der Pipeline sind, umgesetzt werden, braucht er 1,8 Milliarden € per annum. Er bekommt aber nur 1,1 Milliarden €. Nach Adam Riese fehlen jährlich 600 Millionen €.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Was? 700 Millio- nen!)

- 700 Millionen €, ja, Sie haben recht.

(Heiterkeit)

Da hat der Taschenrechner nicht funktioniert. Aber ich freue mich, dass Sie diese 700 Millionen bestätigen.

Bundesfinanzminister Schäuble will nach dem 9. Mai 2010 mit einer ernsthaften Haushaltskonsolidierung beginnen und die Vorgaben der Schuldenbremse umsetzen. Dadurch wird es auch bei den Einzelressorts, unseres Erachtens auch beim Verkehr, zu Kürzungen kommen. Die Finanzsituation des Bundes und des Landes ist katastrophal. Das,

was Sie mit der Fehmarnbelt-Querung bezwecken, nenne ich Politics by Kanguroos. Das heißt, Sie wollen mit leerem Beutel große Sprünge machen.

In seinem Bericht vom 30. April 2009 nach § 88 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur festen Verbindung über den Fehmarnbelt mit Hinterlandanbindung hat der Bundesrechnungshof festgestellt:

„Der Bundesrechnungshof hält abschließend daran fest, dass eine transparente aktuelle Information des Parlamentes über die aus jetziger Sicht zu erwartenden finanziellen Belastungen geboten ist. Auf Grundlage der Studie aus dem Jahr 2006 mit Preisstand 2002 geht der Bundesrechnungshof … von 1.092 Millionen € aus. Unter Einrechnung der vom Bundesministerium selbst erwarteten Kostensteigerung von mindestens 60 % ergeben sich“

- nach dem derzeitigen Schätzstand

„Projektkosten von rund 1,7 Milliarden €.“

Wir können davon ausgehen, dass die bisher vom Bundesverkehrsministerium genannten Gesamtkosten nicht zu halten sind. Wenn Sie dann den Planungsstand weiter rechnen auf die nächsten Jahre, gehen wir eher auf die 2 Milliarden € zu.

Meine Damen und Herren, die Kosten laufen völlig aus dem Ruder. Das müssen auch Sie sehen. Der Staat ist pleite. Sie halten aber wie kleine Jungs an Ihrem Lieblingsspielzeug fest. Das passt überhaupt nicht mehr in die Zeit.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bund wird keine zusätzlichen Mittel für dieses Projekt einsetzen. Somit müssen die Gesamtkosten der Hinterlandanbindung allein aus dem Landesplafond des Landes Schleswig-Holstein des Bundesverkehrswegeplans finanziert werden.

Folge: Alle weiteren Verkehrsprojekte des BVWP in Schleswig-Holstein geraten in große Finanznot.

Im Staatsvertrag zwischen der BRD und dem Königreich Dänemark ist festgelegt worden, dass die erste Baustufe eingleisig elektrifiziert bis 2018 erstellt wird und die zweite Stufe bis 2025.

Wenn Sie diesen Zeitplan für realistisch halten, dann befinden Sie sich in einem Wolkenkuckucksheim. Je mehr Zeit es braucht, desto mehr wird es kosten. Nach unserer Auffassung müssen Sie nach Artikel 22 des Vertrags handeln:

„Sollten die Voraussetzungen für das Projekt oder Teile des Projekts sich deutlich anders

(Dr. Andreas Tietze)

entwickeln als angenommen und anders, als es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bekannt ist, werden die Vertragsstaaten die Lage aufs Neue erörtern. Dies gilt unter anderem für wesentliche Kostensteigerungen im Zusammenhang mit dem Projekt.“

Wie heißt es so schön in dem Song von Peter Maffay: „Über sieben Brücken musst du gehen, sieben dunkle Jahre überstehen!“ Ich hoffe nicht, dass uns sieben dunkle Jahre Ihrer Politik mit der Fehmarnbelt-Querung bevorstehen.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Aber einmal auch der helle Schein!)

Im Sinne der ökonomischen Vernunft: C´est la vie verabschieden Sie sich von Ihren Brückenträumen!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Nicht nur der Landtag von Schleswig-Holstein, auch jeder vernünftige Abgeordnete müsste die Realität zur Kenntnis nehmen, Herr von Boetticher. Schleswig-Holstein wird durch diese Querung nach unserer Auffassung wirtschaftlichen Schaden nehmen, der Tourismus auf Fehmarn wird ruiniert, Arbeitsplätze im Fährverkehr werden vernichtet. Schleswig-Holstein wird zu einem reinen Transitland. Die maritime Wirtschaft in Lübeck und Kiel wird geschwächt.

Machen Sie den Rücken gerade, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp das Wort.