Die vollständige Bündelung der Gesetzeswerke zu einem einheitlichen schleswig-holsteinischen Landesrecht ist vorgesehen. Wir wollen dazu die wesentlichen Strukturfragen, sowohl was die Besoldung als auch was die Versorgung anbetrifft, im Rahmen der norddeutschen Kooperation gemeinsam mit den anderen norddeutschen Bundesländern abstimmen und, soweit es möglich ist, Einvernehmen zu erzielen, auch einvernehmlich neu regeln.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Peter Lehnert.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Föderalismusreform I hat im Bund-LänderVerhältnis viele Änderungen herbeigeführt. So sind heute die Länder für die dienstrechtlichen Regelungen im Bereich der Besoldung und der Versorgung zuständig. Zunächst bestehen das Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz allerdings fort und können durch Landesrecht ersetzt werden. Genau darum geht es bei dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf. Zur Schaffung einer landesgesetzlichen Regelung werden beide Bundesgesetze übergeleitet und als Landesrecht erlassen.
Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform I sind Entwicklungen eingetreten, die bei einzelnen Vorschriften weiteren Änderungsbedarf nach sich ziehen. Hier geht es insbesondere um die notwendige Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Ergänzend enthält der Entwurf daher inhaltliche und auch redaktionelle Änderungen, insbesondere im Bereich der Beamtenversorgung.
Man kann natürlich die Frage stellen, warum nicht gleich eine umfassende Neuregelung des Besoldungs- und Versorgungsrechts auf Landesebene in Angriff genommen wird. Diesbezüglich teile ich allerdings die Auffassung des Finanzministeriums, dass es hierfür noch zu früh ist. Es sind noch wesentliche materielle Strukturentscheidungen zu treffen, die im Rahmen der norddeutschen Kooperation im Sinn größtmöglicher Einheitlichkeit mit den anderen norddeutschen Ländern abgestimmt werden sollten. Dass sich der Entwurf vor diesem Hinter
Im Bereich der Versorgung greift der Entwurf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf. Zum einen ist nach einem Beschluss vom 20. März 2007 die versorgungsrechtliche Wartezeit für eine Versorgung aus dem letzten Beförderungsamt zwingend von drei auf zwei Jahre abzusenken. Zum anderen wurde der Versorgungsabschlag alter Art bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 2008 für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Auch das Bundesverwaltungsgericht und der EuGH haben sich entsprechend geäußert.
Im Reisekostenrecht sieht der Entwurf die Neuregelung des kleinen Tagegeldes nach § 104 des Landesbeamtengesetzes vor. Hintergrund ist, dass der Wegfall des kleinen Tagegeldes bei Dienstreisen mitunter zu Härten geführt hat. Der Minister hat das bereits ausgeführt. Ich glaube, die jetzt vorgesehene Regelung ist sinnvoll.
Insgesamt dienen die Überleitung des Bundesrechts und die dabei vorgenommenen Klarstellungen und Konkretisierungen der Rechtssicherheit der Umsetzung des Anspruchs auf eine gesetzesmäßige Besoldung und Versorgung.
Diese Rechtsbereinigung dürfte die Verwaltung nicht zuletzt auch im Vollzug entlasten. Ich halte den Entwurf daher für eine gute Antwort auf den bereits skizzierten Regelungsbedarf und sehe einer weiteren Erörterung im zuständigen Fachausschuss zuversichtlich entgegen. Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit für dieses zugegebenermaßen trockene Thema bedanken und beantrage hiermit Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lehnert. - Das Wort für die SDP-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Thomas Rother.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung - darauf ist hingewiesen worden - wird infolge der Föderalismusreform die Überleitung der bundesgesetzlichen Regelungen zu Beamtenbesoldung und -versorgung in Landesrecht auf den Weg gebracht.
Auf dieser Grundlage wird die versorgungsrechtliche Wartezeit der Rechtsprechung angepasst und der Zeitraum somit von drei auf zwei Jahre abgesenkt.
Genauso wird der Rechtsprechung in Bezug auf die Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigung mit Vollzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte im Gesetzentwurf entsprochen. Teilzeitbeschäftigung war im Beamtenbereich lange umstritten, da der Beamte eigentlich von seinem Einkommen angemessen leben können soll, und das ist bei Teilzeitbeschäftigung eher selten der Fall. Zumindest in diesem Bereich wird das Beamtenrecht nun den Realitäten eines Normalarbeitsverhältnisses angepasst.
Sinnvoll ist es auch, das sogenannte kleine Tagegeld neu zu regeln, das für längere dienstlich bedingte Zeiten der Ortsabwesenheit einen Ausgleich des Mehraufwandes für die Lebensführung festlegt. Das ist angesichts steigender Preise und nicht in gleichem Maße steigender Einkommen nur gerecht. Von möglichen Veränderungen beim Kilometergeld, bei der Fahrtkostenentschädigung, mag man gar nicht reden.
Dabei geht es auch schon um die eigentlichen Themen, die jetzt auf uns zukommen werden. Mit der beabsichtigten Neuregelung des Beamtenrechtes im norddeutschen Rahmen wird in der weiteren Folge auch über wirkliche Neuerungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht zu reden sein. Der Minister hat darauf hingewiesen. Ein paar konkrete Punkte möchte ich gern nennen.
Hierzu zählt neben den strukturellen Fragen ebenso die Verhinderung eines Wettbewerbsföderalismus um knappes Personal, zum Beispiel im Bereich der Polizei oder bei Fachlehrern.
Es geht um Fragen einer vergleichbaren Bezahlung von Beschäftigten, also Arbeitern und Angestellten, Beamten, Landesbeamten und Kommunalbeamten und auch vergleichbaren Beförderungsbedingungen.
Weiter geht es um die Schaffung von Möglichkeiten einer leistungsbezogeneren Bezahlung, als das jetzt der Fall ist, weg von den Dienstaltersstufen. Es zählt dazu auch die Sicherung der Nachwuchsgewinnung. Über manche Schwierigkeit dabei haben wir hier ja schon an anderer Stelle diskutiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentliche Dienst muss attraktiv für Schulabgängerinnen und Schulabgänger bleiben, nicht nur aufgrund einer möglichen arbeitslebenslangen Beschäftigung, son
dern auch aufgrund interessanter Tätigkeiten, einer angemessenen Bezahlung, guter Karrierechancen und auch Wechselmöglichkeiten zu anderen, nicht nur öffentlichen Arbeitsgebern, ohne dadurch die eigene Versorgung zu gefährden. Diese Fragen sind angesichts der Einkommensverluste, die die Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren zu tragen und zu ertragen hatten, zu lösen, um einen zukunftsfähigen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst auch künftig sicherzustellen. Das schließt da spreche ich jetzt nicht für meine Fraktion, sondern für mich persönlich - auch eine Besoldungserhöhung im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung ein. Im Haushaltsentwurf ist ja, wenn ich das richtig sehe, auch schon eine Besoldungserhöhung um 4 % beziehungsweise 2 % enthalten. Und das lässt uns auch nicht aus der Verantwortung, eine Lösung für die Frage des Urlaubsgeldes nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu vertagen.
Die richtig spannenden Diskussionen kommen also noch auf uns zu, liebe Kolleginnen und Kollegen, zumal wir dafür ja nun eine erweiterte Geschäftsgrundlage haben. Diese neuen Möglichkeiten sollten wir im Rahmen der finanziellen Gegebenheiten auch nutzen.
Die Entwicklung von Perspektiven für die Beschäftigten bleibt erforderlich. Jedes größere Unternehmen würde übrigens genauso über Personalentwicklung nachdenken und handeln. An dieser Stelle möchte ich den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die genauso wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fleißig und gewissenhaft arbeiten, für diese Arbeit danken, ganz besonders der Beamtenschaft, deren Treueverhältnis zum Dienstherrn wir in der Vergangenheit etwas strapaziert haben.
Den Gesetzentwurf sollten wir federführend im Finanz- sowie im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Für die Fraktion der FDP hat der Oppositionsführer und Fraktionsvorsitzende, der Herr Abgeordnete Wolfgang Kubicki, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Föderalismusreform hat es uns beschert, dass wir uns in der nächsten Zeit mit einer großen An
zahl beamtenrechtlicher Regelungen beschäftigen müssen. Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und anderer beamtenrechtlicher Vorschriften ist nur ein Auftakt auf die in der nächsten Tagung voraussichtlich zu erwartende Novelle des Landesbeamtengesetzes. Ich möchte für meine Fraktion festhalten, dass wir diese Aufsplitterung, insbesondere der Beamtenbesoldung und -versorgung, grundsätzlich kritisch gesehen haben. Was einst als Öffnungsklausel für die einheitliche Regelung der Sonderzahlungen begonnen und die Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld zur Folge hatte, ist nun komplett in Länderhand übergegangen.
Meine Fraktion hat damals gewarnt, dass diese Entwicklung dazu führen wird, dass Schleswig-Holstein durch die schlechtere finanzielle Situation gegenüber den anderen Bundesländern bei der Suche nach qualifiziertem Nachwuchs Probleme bekommen wird. Spricht man mit Vertreterinnen und Vertretern von Beamtenverbänden, so mehren sich die Anzeichen, dass diese Folge tatsächlich eintritt.
Wir werden dem auch nicht dadurch begegnen können, dass wir glauben - da bin ich skeptisch -, dass es zu einer norddeutschen Verbundlösung kommen wird; denn das heißt ja, dass wir auch in der Verbundlösung in Konkurrenz mit den anderen Ländern im Westen und Süden der Republik stehen werden. Herr Minister, nach einigen Veranstaltungen, die ich mitgemacht habe, bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob wir uns mit Niedersachsen und Hamburg auf eine gemeinsame Linie verständigen können. Allerdings steht eine umfassende Neuregelung des Besoldungs- und Versorgungsrechts ja noch bevor. Sie wird zeigen, ob Schleswig-Holstein wenigstens im norddeutschen Raum nicht von den zahlungskräftigeren Nachbarländern ausgebootet werden wird.
Der heutige Gesetzentwurf soll in einem ersten Schritt lediglich dazu dienen, die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen, die ja weiter gelten, solange es noch keine landesrechtlichen Bestimmungen gibt, in Landesrecht zu überführen. Ich kann für meine Fraktion einmal positiv anmerken, dass die Landesregierung in diesem Gesetzentwurf die Streichung des kleinen Tagegeldes rückgängig gemacht hat. Es ist in der Tat so, Herr Minister, dass der Wegfall dieses Tagegeldes bei Dienstreisen für einzelne Beamte eine Härte darstellen kann.
Positiv ist ebenfalls hervorzuheben, dass die Streichung der Ausgleichszulage für Polizeibeamte, die ja im Gesetzentwurf für das Haushaltsstrukturge
setz 2009/2010 vorgesehen ist, im Überleitungsgesetz für das Beamtenversorgungsgesetz nicht vorgesehen ist. Wir gehen davon aus, dass dies auch im Haushaltsstrukturgesetz entsprechend angepasst wird und die Ausgleichszulage erhalten bleibt, so wie es - ich will es ausdrücklich sagen - auch der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Wadephul, und der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Stegner, bei einer gemeinsamen Veranstaltung in Rendsburg zu meiner Verblüffung öffentlich bereits erklärt haben.
Ein aus unserer Sicht dringender Punkt fehlt allerdings in diesem Gesetz, und der betrifft die Ungleichbehandlung im Bereich der Versorgung von in Lebenspartnerschaften lebenden im Vergleich zu verheirateten Beamten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich alle Fraktionen am 15. Mai 2008 im Finanzausschuss darauf verständigt haben, dass dies im Rahmen der nach der Föderalismusreform zu erwartenden Neugestaltung des Landesbeamtenrechts eingearbeitet würde. Seit der Entscheidung des EuGH vom 1. April 2008, Herr Kollege Dr. Garg, sind wir zu einer solchen Umsetzung sogar verpflichtet.
Ich möchte noch einmal das Stichwort Weihnachts- und Urlaubsgeld aufgreifen. Dass die Regierung und die FDP-Fraktion bei der grundsätzlichen Gewährung von Weihnachts- und Urlaubsgeld unterschiedliche Ansichten haben, ist bekannt. Ich freue mich, dass der Kollege Rother zumindest schon wieder vom Urlaubsgeld spricht. Ich gehe aber davon aus, dass auch die Regierungsfraktionen die dringende Notwendigkeit einer Korrektur der Regelungen zu den Sonderzahlungen im Hinblick auf die Anwärterinnen und Anwärter der Polizei erkannt haben. Es kann nicht sein, dass bei dieser Gruppe mit dem vergleichbar geringsten Einkommen bei der Polizei überhaupt kein Weihnachtsund Urlaubsgeld gezahlt wird.
Ich habe vernommen, Herr Kollege Dr. Wadephul, wie ich schon so viel von den Fraktionen der Großen Koalition vernommen habe, dass das geregelt werden soll. Wir werden ja morgen über die Kita-Finanzierung reden. Da haben wir auch vernommen, dass das geregelt werden soll. Wir würden uns wünschen, es würde tatsächlich passieren.
- Wir haben auch einen Finanzierungsvorschlag: Wir verdreifachen die Dividendenzahlung der HSH Nordbank.
Wir sollten insgesamt nicht mehr zu lange auf eine Gesamtneufassung des Beamtenbesoldungs- und -versorgungsrechts warten; denn es wird auch dort noch genügend Gesprächsbedarf geben, beispielsweise bei der allgemeinen Besoldung oder der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.
Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit. Ich glaube, wir werden noch anregende Diskussionen haben.