Wer die Energiebilanz beziehungsweise die Klimabilanz verbessern will, muss aber zunächst weniger Energie verbrauchen. Mit der Wärmedämmung von Gebäuden ist ein erhebliches Energieeinsparpotenzial zu erreichen. Bei einer gleichzeitigen Optimierung der Heizungstechnik und einer Modernisierung der Beleuchtungsanlagen im Innen- und Außenbereich sind enorme Energieeinspareffekte zu erzielen.
Deshalb darf bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf die technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht verzichtet werden.
Die Bewirtschaftung der Landesverwaltung mit ihren Liegenschaften, Geräten und Fahrzeugen hat eine umweltpolitische Vorbildwirkung, die ich un
terstütze. Die energetische Fortentwicklung der Landesliegenschaften ist allerdings auch kein Neuland, sondern ein laufender Prozess, der innerhalb der Bewirtschaftungsaufgaben der GMSH liegt. Die GMSH hat bereits im Jahr 2001 der Landeregierung ein Konzept zur Senkung der Ver- und Entsorgungskosten vorgelegt. Dieser Prozess muss evaluiert und ständig fortgeführt werden.
Es muss sichergestellt werden, dass der Ökostrom, der eingekauft wird, eindeutig aus regenerativer Stromerzeugung stammt. Regenerative Energie beim Endverbrauch eindeutig zuzuordnen, ist im europäischen Stromverbundsystem nicht einfach. Es bedarf einer besonderen Transparenz bei der Erzeugung und dem Handel erneuerbarer Energien.
Regenerative Energie aus deutschen Landen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird, scheidet derzeit aus. Der regenerativ produzierte Strom, der nach dem EEG mit einer Einspeisevergütung gefördert wird, muss derzeit mit rund 16 % jeder Stromlieferung zugefügt werden. Das heißt, erneuerbare Energie, die in Deutschland verkauft wird, stammt entweder aus Altanlagen, für die es keine Förderung mehr gibt, oder sie stammt aus dem Ausland. Ein Einsatz von Ökostrom aus dem Ausland macht aber nur bedingt Sinn, da die Übertragungsverluste nicht zu einem effizienten Einsatz beitragen.
Das heißt im Ergebnis, eine dezentrale Stromversorgung - auch für den Einsatz erneuerbarer Energien - ist für uns von besonderer Bedeutung. Den Verbrauch möglichst nah an die Produktionsstätte zu koppeln, ist eine sehr effiziente Energienutzung. Ob der Einkauf von Ökostrom beim Verbrauch erneuerbarer Energie eindeutig nachweisbar und wirtschaftlich darstellbar ist, muss in der Ausschussberatung intensiv geprüft werden. Der Hinweis im Antrag auf die erforderliche Zertifizierung ist dabei sehr hilfreich.
Zusätzlich müssen in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und -reduzierung geprüft werden. Energie-Controlling und Energie-Management haben dabei eine besondere Bedeutung. Hinzukommt ein energiebewusstes Verhalten der Mitarbeiter. Nach Untersuchungen lassen sich allein 10 % des Einsparpotenzials durch energiesparendes Verhalten der Beschäftigten erreichen. Hierzu gibt es bereits gute Handreichungen durch die GMSH.
In diesem Zusammenhang ist auch das Fifty-fiftyModell besonders kreativ. Die Ersparnis beim Energieverbrauch wird dabei geteilt. Die eine Hälfte wird für die Senkung der Bewirtschaftungskosten, die andere Hälfte zum Beispiel für die Erneuerung oder Verbesserung der Büroausstattung verwandt. Dieses Modell wird bereits an vielen Schulen erfolgreich angewandt.
Der Einsatz von Ökostrom ist wünschenswert, wenn die Rahmendingungen für einen klimaschonenden Betrieb der Landesliegenschaften stimmen. Diese Voraussetzungen abzuklären, ist Aufgabe der Ausschussberatungen. Ich beantrage die Überweisung an den Finanzausschuss und an den Umweltausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Matthiessen, einmal abgesehen davon, dass Grüne natürlich grundsätzlich die besseren Menschen sind, möchte ich mir die ganze Moralgeschichte einfach sparen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen doch schlicht und ergreifend darum: Sie wollen die Nachfrage nach Ökostrom erhöhen, und Sie wollen die Nachfrage nach konventionellem Strom sukzessive absenken.
Das kann man auf zwei Wegen erreichen. Das kann man vielleicht auf dem Weg erreichen - da bin ich skeptisch -, den Sie hier in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben. Sie wollen nämlich auf Landesebene eine Nachfragesteuerung. Ich schlage Ihnen vor, einmal darüber nachzudenken, dass wir bundesweit über die Verbesserung der Angebotsbedingungen auf dem Strommarkt nachdenken. Dann bräuchten wir nämlich das, was Sie hier vorschlagen, nicht.
Das wäre dann völlig überflüssig. Eigentlich haben Sie selbst den besten Beweis dafür geliefert, warum es überflüssig ist. Sie haben nämlich das Beispiel Kiel genannt. Sie haben gesagt: Kiel hat ausgeschrieben. Der günstigste Anbieter erhielt den Zu
Wenn wir es jetzt schaffen würden, die externen Kosten, die hohen externen Kosten der Stromerzeugung, zu internalisieren, dann wäre der Kostenvorteil konventionell erzeugten Stroms nicht mehr vorhanden. Ich will Ihnen einen Kostenvorteil nennen, den wir sicherlich kennen. Der günstigste Strom, den Sie derzeit erzeugen, ist im Zweifel Strom aus abgeschriebenen Kernreaktoren. Die Kosten der Endlagerung werden aber gar nicht in den Strompreis eingepreist. Also muss natürlich Strom, der in neu aufgebauten Windkraftanlagen erzeugt wird, oder Strom aus neu aufgebauten Photovoltaikanlagen immer Nachteile haben. Wenn Sie diese Angebotsstrukturen tatsächlich beseitigen würden, dann könnten Sie sich genau diesen Antrag sparen, den ich für falsch im Weg, nicht in dem Ziel halte, dass man mehr Nachfrage nach Ökostrom erhalten will. Ich halte vielmehr den Weg dahin, den Sie vorschlagen, für falsch.
Ich glaube auch, dass das so, wie Sie vorschlagen, nicht geht. Denn die GMSH wurde seinerzeit - übrigens unter Rot-Grün - als Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet. Sie wurde auch von Ihnen, Herr Matthiessen, von den Grünen, nicht mit dem Ziel eingerichtet, symbolpolitische Maßnahmen umzusetzen, sondern sie sollte ganz schlicht und ergreifend Leistungen nach dem wirtschaftlichen Prinzip erbringen. Sie sollte auch nach dem Prinzip eines modernen Unternehmens organisiert werden. Man kann sich jetzt darüber streiten, ob das wirklich zum Erfolg geführt hat. Durch diese Positionierung sollte die GMSH eine Effizienzsteigerung in allen Bereichen des staatlichen Bauens sowie des Liegenschaftsmanagements, der Gebäudebewirtschaftung und der Beschaffung erreichen. Sie sollte zu einer strukturellen Senkung der Personal- und Sachkosten sowie zu einer nachhaltigen Entlastung des Landeshaushaltes beitragen.
Noch einmal: Wir können uns gern darüber streiten, ob das der GMSH in der Vergangenheit gelungen ist. Tatsache ist aber, dass die in Ihrem Antrag geforderte Maßnahme dem geforderten Ziel entgegensteht. Selbst wenn wir dem Ziel zustimmen - und ich habe gar nichts gegen das Ziel, die Nachfrage nach Ökostrom zu erhöhen; im Gegenteil -, ist es so, dass die GMSH in der Energiebewirtschaftung der Immobilien, die das Land nutzt, lediglich der Rechtsaufsicht des Landes unterliegt. Das Land kann also nur überprüfen, ob die vergaberechtlichen Bestimmungen durch die GMSH eingehalten wurden.
Im Übrigen hat die Geschäftsführung freie Hand. Allerdings besteht im Bereich des Energiemanagements ein Rahmenbewirtschaftungsvertrag, der in Hinsicht auf die Nutzung von Ökostrom möglicherweise geändert werden könnte. Wie bei Verträgen üblich wäre eine solche Maßnahme von der Zustimmung der GMSH abhängig.
Man könnte natürlich auch das GMSH-Gesetz ändern - das haben Sie in Ihren Antrag nicht hineingeschrieben -, aber dies wäre aus unser Sicht Aufgabe des Parlaments und nicht der Landesregierung.
Herr Kollege Matthiessen, ich gehe davon aus, dass wir Ihren Antrag an die entsprechenden Ausschüsse überweisen. Wenn wir den Antrag an den Finanzausschuss überweisen, dann beantrage ich, ihn auch an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, um ernsthaft zu diskutieren, ob eine Nachfragesteuerung seitens des Landes das Prinzip sein soll, um die Nachfrage nach Ökostrom zu erhöhen.
Oder wir machen uns Gedanken darüber - Sie haben doch Spaß an Energiedebatten -, wie wir möglichst viele externe Kosten der Stromerzeugung gerade der konventionellen Stromerzeugung - in die Strompreise einpreisen und damit Wettbewerbsverzerrungen bei der Strompreisbildung beseitigen. Dann sollten wir die Netzbetreiber auch dazu verpflichten, die Netze ausreichend auszubauen. Nach wie vor besteht nämlich der aus meiner Sicht unzumutbare Zustand, dass bei starkem Wind nicht der gesamte Strom aufgenommen werden kann, da die Netzkapazitäten nicht ausreichend. Das wäre eine wirkliche Verbesserung der Angebotsseite. Darauf - und nicht auf eine partielle Nachfragesteuerung, wie Sie sie hier vorschlagen - sollte sich eine gute Wirtschaftspolitik konzentrieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um die CO2-Emissionen zu senken und die Klimaschutzziele des Landes und des Bundes umzusetzen, bedarf es großer Kraftanstrengungen. Das wissen wir.
Wir kennen viele Lösungsansätze, um die selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Jedoch haben die vielen Klimaschutzdebatten immer wieder deutlich gemacht, dass die Umsetzung auf dem Papier leichter
ist als in der Realität. Wir dürfen aber nicht lockerlassen und müssen immer wieder Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern. Die Umsetzung vieler vermeidlich kleiner Maßnahmen ist unterm Strich genauso wichtig wie die großen Maßnahmen. Sie haben aber den Effekt, dass Erfolgserlebnisse eher zu verzeichnen sind.
Eine solche Maßnahme ist aus Sicht des SSW die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien. Der positive Effekt für den Klimaschutz ist unbestritten, die Umsetzung ist einfach und unkompliziert. Jedoch können wir nicht davon ausgehen, dass die Maßnahme unverzüglich umgesetzt werden kann, da es bestehende Verträge gibt, an die sich das Land beziehungsweise die GMSH zu halten hat.
Die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Landesliegenschaften und die durch das Land genutzten Gebäude ist ein richtiger Schritt und eine gute Investition im Sinne des Klimaschutzes. Damit können wir als Land ein Zeichen setzen und mit gutem Beispiel vorangehen.
Mit dem zentralen Stromeinkauf hat die GMSH ein Instrument an der Hand, mit dem sie gegenüber den Stromanbietern entsprechend auftreten kann. Wir unterstützen den Antrag der Grünen. Denn wir sehen in der Selbstverpflichtung, für landesgenutzte Liegenschaften nur Angebote für zertifizierten Ökostrom einzuholen, einen wichtigen Schritt im Sinne des Klimaschutzes.
Dazu möchte ich noch Folgendes anmerken: Wenn wir einen nationalen Markt hätten, hätte der Kollege Garg eigentlich recht. Dann könnten wir andere Regelungen machen. Da dieser Markt aber international ist und wir daher auch mit Atomstrom und anderen Stromarten aus dem Ausland rechnen müssen, haben wir ein Problem damit, Ökostrom konkurrenzfähig halten zu können. Deswegen bleibt uns wohl nur die Nachfrageorientierung, sodass die GMSH im Vergabeverfahren vorschreibt, welcher Strom es zu sein hat. Ansonsten schlägt das Ausland zu - vielleicht mit Atomstrom.
Vor wenigen Jahren war die Zulässigkeit einer Ausschreibung von Ökostrom noch umstritten. Doch die EU-Kommission und nachfolgende Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben entschieden, dass Ökostrom durchaus ein Kriterium im Vergabeverfahren sein darf. Damit hat die GMSH Planungssicherheit, wenn künftig Ökostrom ein Ausschreibungskriterium sein soll. Und das ist gut so. Denn nach Auffassung des SSW gehört zu einem modernen Vergabeverfahren eben auch, dass neben bei
spielsweise sozialen Aspekten auch Umweltkriterien herangezogen werden dürfen. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den Antrag der Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Etwa 155.000 MWh verbrauchen alle Landesliegenschaften jährlich an Strom. Das entspricht etwa 44.000 Haushalten. Elektrische Energie kostet das Land jährlich rund 22 Millionen €. Ich glaube, das sind wichtige Daten.
Schon aufgrund der großen Menge und der hohen Kosten haben wir ein Interesse daran, Energie einzusparen, Ressourcen zu schonen und Energiekosten zu reduzieren. So wird jährlich 1 Million € für energiesparende Maßnahmen ausgegeben. Dieser Ansatz soll in den Jahren 2009 und 2010 verdoppelt werden. Dieses Geld wird zum Beispiel für moderne Regelungs- und Steuertechnik in der Gebäudebeleuchtung usw. eingesetzt.
In den vergangenen Jahren konnte in den Landesliegenschaften durch Gebäudesanierung, Energiemanagement oder energiesparende Geräte der Verbrauch und gleichzeitig der Ausstoß von Kohlendioxid begrenzt werden. Ohne dieses Handeln läge der Energieverbrauch rund 10 % höher.
Die erneuerbaren Energien werden in der Energieproduktion und im Verbrauch einen weiter steigenden Anteil ausmachen. Im Jahre 2006 lag der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bei 12 %. Heute wird in den Landesliegenschaften rund 18 % zertifizierter Ökostrom aus erneuerbaren Energien verbraucht.
Wenn ich in der Lage bin, diese zu beantworten, werde ich sie gern beantworten. Ich habe nämlich das Gefühl, dass das nicht mein Fachgebiet ist.