Würden Sie den Haushalt 2004 nehmen, dann käme Folgendes heraus: Vergleicht man 1999 bis 2004 mit 2004 bis 2009, dann kommt eine Steigerung heraus, die doppelt so hoch ist wie die in den Jahren zuvor.
Jetzt kann man natürlich sagen: Okay, Herr Stegner hat Ausgaben von 2004 nach 2005 geschoben. Das ist die Argumentation, die bemüht wurde, dass man 2004 nicht als Maßstab nehmen darf.
Dann nehmen wir das mal an und machen folgende Rechnung auf: Wir mitteln zwischen 2004 und 2005. Wir mitteln zwischen 1999 und 2000, und wir mitteln zwischen 2009 und 2010. Dann haben wir die Verschiebeeffekte in den Wahljahren neutralisiert. Es besteht natürlich der Reiz, im Jahr vor der Wahl weniger Ausgaben zu verbuchen und die Verbuchung ins nächste Jahr zu schieben. Das ist völlig klar.
Wenn man diesen Effekt neutralisiert, dann kommt man - und deswegen habe ich es Ihnen auch schriftlich gegeben - zu gemittelten Nettoausgaben, und die Differenz für die letzte Legislaturperiode beträgt dann 637 Millionen €. Die Differenz für diese Legislaturperiode beträgt nach Ihrer Planung 913 Millionen €.
Ich sage ja gar nicht, dass das schlecht ist. Sparen ist schwierig; das wissen wir alle. Aber wenn Sie sich hier hinstellen und erzählen, Sie würden alles besser machen, dann müssen Sie mir erlauben, Herr Finanzminister, dass ich einmal nachrechne.
2150 an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön.
Wir kommen nun zur Abstimmung über b). Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 16/2198 - das ist der Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2008 bis 2012 - an den Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Dann ist das so geschehen.
Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüße ich auf der Besuchertribüne sehr herzlich den Landfrauenverein Mittlere Treene. - Seien Sie uns sehr herzlich willkommen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende, der Herr Abgeordnete Karl-Martin Hentschel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wattenmeer ist eine ökologische Kostbarkeit. In diesem einzigartigen Lebensraum tummelt sich eine perfekt an den Rhythmus von Flut und Ebbe angepasste Tier- und Pflanzenwelt. Für viele Touristen ist diese grandiose Naturlandschaft der Hauptgrund, in unser schönes Land zu reisen. Kein Wunder also, dass sich 1985 nach langer, kontroverser Debatte eine Mehrheit im Parlament fand, das Wattenmeer zu einem Nationalpark zu machen. Wenn es damals noch viele Menschen gab, die gegen den Nationalpark Sturm liefen und eine Ökodiktatur befürchteten, so ist das heute zum Glück Geschichte. Aber unverändert ist ein Stachel
im Fleisch des Nationalparks die Erdölförderung. Können Sie sich eine Erdölförderung in der Serengeti oder im Yellowstone-Nationalpark vorstellen? Wohl kaum.
1985 wurde ein Kompromiss geschlossen, dass Ölförderung im gesamten Wattenmeer grundsätzlich verboten ist, die bestehende Ölförderung auf Mittelplate aber bis 2011 Bestandsschutz hat. Schon damals sind die Naturschützer Sturm dagegen gelaufen. Es ist und bleibt unser Ziel, möglichst bald eine Änderung der Ölförderung im Watt herbeizuführen.
Heute reden wir nicht nur über den Bestand, sondern wir reden heute über Planungen, die Ölförderung im Nationalpark erheblich auszuweiten. Die Firma RWE Dea hat die Förderrechte, die sogenannte Aufsuchungserlaubnis, für erhebliche Teile des nordfriesischen Wattenmeeres sowie die Halbinsel Eiderstedt beantragt.
Der Kreistag in Nordfriesland hat durch eine Resolution unmissverständlich und parteiübergreifend klar gemacht, dass die Ölförderung im Nationalpark nicht erwünscht ist. Nordfriesland bezieht große Teile seines Bruttosozialprodukts aus dem Tourismus und von erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, und lehnt deswegen die Ölförderung ab.
Mittlerweile gibt es ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das meine Fraktion in Auftrag gegeben hat. Dort wird klargestellt, dass die Anfang des Jahres vom Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld erteilte Aufsuchungserlaubnis für Ölförderung im nordfriesischen Teil des Nationalparks Wattenmeer sowie in anderen NATURA2000-Gebieten Nordfrieslands rechtswidrig ist. Das Bergamt hätte vor einer solchen Genehmigung zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU erstellen lassen müssen.
Der Grund für die Fehlentscheidung liegt beim Bund. Die europäischen Bestimmungen der FFHRichtlinie wurden trotz Fristablaufes nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Das Gutachten stellt aber auch fest: Die FFH-Richtlinie ist trotzdem gültig und gilt unmittelbar. Sie muss von den Bergbehörden direkt angewendet werden, auch wenn das entsprechende Bundesgesetz nicht existiert.
Wir fordern die Landesregierung daher mit unserem Antrag auf, die Bergbaubehörde in ClausthalZellerfeld als Fachaufsicht anzuweisen, die im Frühjahr erteilte Aufsuchungsgenehmigung zurückzunehmen. Aufsichtsführender Minister ist Herr Marnette.
Eine Erlaubnis setzt zwingend eine Verträglichkeitsprüfung nach europäischem Nationalparkrecht voraus. Damit sich eine solche Fehlentscheidung zulasten der Natur nicht wiederholt, müssen die Bestimmungen der FFH-Richtlinie endlich vollständig in das Bundesbergrecht integriert werden. Dafür soll sich die Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative einsetzen.
Die Natur ist unsere kostbarste Ressource, die in Millionen Jahren entstanden ist. Jahr für Jahr verlieren wir unverändert Tausende von Arten und Biotopen, und das unwiderruflich. Keine ausgestorbene Art kann mit noch so viel Wissenschaft und Technik wieder zum Leben erweckt werden.
Der Nationalpark ist von lebenswichtiger Bedeutung für unzählige Generationen nach uns. Wenn wir Natur und Klimaschutz ernst nehmen, müssen wir anfangen, die fossilen Rohstoffe in der Erde zu lassen und uns stattdessen mit Hochdruck mit Alternativen beschäftigen. Wo sollte man zuerst beginnen, wenn nicht mit den fossilen Brennstoffen dort, wo die sensible Umwelt in besonderer Weise gefährdet ist? Das gilt in den Nationalparks, im Nationalpark Wattenmeer.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Hentschel. Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Axel Bernstein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns bereits im April dieses Jahres mit einem Antrag der Grünen zu der jetzt wieder vorliegenden Thematik befasst. Sie haben bereits im April deutlich gemacht, dass nach Ihrer Einschät
zung Naturschutzrecht nicht ausreichend beachtet worden ist. Ich ermuntere Sie ausdrücklich, diese vehemente Argumentation auch beim gleich folgenden Tagesordnungspunkt geradlinig und glaubwürdig fortzusetzen.
Zur Sache und vorweg: Zusätzliche Ölfördereinrichtungen im Nationalpark Wattenmeer sind weder rechtlich zulässig noch gewünscht. Sie sind weder in der Region gewünscht, noch sind sie bei Ihnen gewünscht, noch sind sie bei uns gewünscht. Sie sind noch nicht einmal bei der Ölindustrie gewünscht. Daran ändert auch die Aufsuchungserlaubnis nichts, die vom Bergamt Clausthal-Zellerfeld als der zuständigen Behörde erlassen wurde.
Es ist im Übrigen falsch, wenn Sie in Ihrer Antragsbegründung, in Ihrer Pressemitteilung und auch jetzt in Ihrem Redebeitrag behaupten, die Aufsuchungserlaubnis sei rechtswidrig. In dem Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Landtages für Sie erstellt hat, heißt es ausdrücklich, dass die Aufsuchungserlaubnis für das Feld Eiderstedt keinen durchgreifenden Bedenken begegnet. Ich weiß auch, dass da noch eine ganze Menge mehr drinsteht. Aber für dieses Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gilt ebenso wie für das Gutachten, das im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt worden ist, dass hier eine Rechtsauffassung dargestellt wird. Beim Durchlesen der beiden Gutachten muss man nun wahrlich kein Volljurist sein, um allein aus dem Wortlaut und aus manch einer sehr gedehnten Herleitung aus den verschiedensten Dokumenten zu erkennen, dass auch andere Rechtspositionen mindestens die gleiche Tragfähigkeit für sich in Anspruch nehmen können.
Von daher gibt es keine Veranlassung, die Fachaufsicht gegen das Bergamt in Marsch zu setzen. Sollten die Inhaber der Aufsuchungserlaubnis in einem zweiten Schritt - wir reden hier ja über ein zweistufiges Verfahren - eine Betriebsplanzulassung beantragen, so wäre dies der Zeitpunkt für eine Umweltverträglichkeitsprüfung und gegebenenfalls für weitere naturschutzrechtliche Überprüfungen. Allein aus dieser Situation heraus halten wir deshalb eine Bundesratsinitiative für unnötig. Für die Umsetzung europäischen Rechts ist in seinem Zuständigkeitsbereich der Bund zuständig, und er soll dann auch entsprechend tätig werden, genauso wie er es auch von den Ländern entsprechend erwartet.
Zu Ihrer Forderung, Explorationsbohrungen von vornherein zu untersagen, kann ich nur feststellen, dass wir die Auffassung, wie sie im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes konstruiert wird, nicht teilen. Es kann sehr wohl Stellen geben, an denen Explorationsbohrungen aus naturschutzfachlicher Sicht nicht infrage kommen. Dies wird aber abzuwägen sein, wenn dazu einmal konkrete Anträge vorliegen. Wir können deshalb dem Antrag, den Sie hier heute vorgelegt haben, nicht zustimmen. Wir können ihm auch inhaltlich nicht folgen. Für uns hat natürlich der Schutz unseres Wattenmeeres oberste Priorität. Das haben wir gerade auch aktuell durch die Anmeldung zum Weltnaturerbe noch einmal - im Übrigen gemeinsam - unterstrichen.
Der Schutz des Wattenmeeres darf für uns aber nicht zu einem Deckmantel werden, um eine verantwortungsvolle Nutzung heimischer Rohstoffe von vornherein unmöglich zu machen.