Protocol of the Session on September 10, 2008

- Hören Sie einmal zu!

Punkt 1 bei Ihnen lautet: Der Wirtschaftsminister möge das Landesbergamt anweisen, die Aufsuchungserlaubnis im Feld Eiderstedt zurückzunehmen. Hierzu hat das Landesbergamt dem Wirtschaftsminister auf Anfrage mitgeteilt, und zwar unter Bezugnahme auf das Gutachten des Wissen

(Lars Harms)

schaftlichen Dienstes, dass die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes aus rechtlichen und fachlichen Gründen neben der Sache liegt. Der Wirtschaftsminister teilt die Auffassung des Landesbergamtes.

Was ich Ihnen heute zum wiederholten Male zu erklären versuche, ist, dass wir ein zweistufiges Verfahren haben. Wir haben ein Verfahren, in dem zunächst einmal das Landesbergamt eine Aufsuchungserlaubnis erteilt, in der Tat ohne Prüfung von FFH. Darüber kann man reden; dazu sage ich gleich noch etwas. Aber der eigentliche Betriebsplan wird genehmigt durch den Landesbetrieb Küstenschutz und Nationalpark. Da finden alle diese Prüfungspunkte selbstverständlich statt. Sie verkennen schlichtweg die Zweistufigkeit dieses Prüfungsverfahrens. Das heißt, genau das wird von der Behörde gemacht. Leider wird das hier in dem Antrag vermischt. Auch das habe ich am 24. April bereits gesagt.

Anders als im Fall der Explorationsbohrungen vor Dithmarschen, wo eine solche Konzession schon besteht und Bestandsschutz hat, gibt es einen solchen Bestandsschutz im Feld Eiderstedt nicht. Darum kann ich auch noch einmal sagen: In völliger Übereinstimmung mit der Region sehe ich keine Möglichkeit, eine Genehmigung für solche Aktivitäten im Nationalpark im Feld Eiderstedt zu erteilen. Ganz klare Aussage; die habe ich auch am 24. April schon mal gemacht.

Dazu mache ich mir auch gern die Meinung des Wirtschaftsministers zu eigen, dass es nicht notwendig ist, von den Mitteln der Fachaufsicht Gebrauch zu machen, weil es eben nur die erste Stufe in einem zweistufigen Verfahren war. Die zweite Stufe liegt jetzt bei uns, beim LKN.

Punkt 2, Änderung des Bundesbergrechtes: Diese Frage wird derzeit zwischen den Ministerien erörtert. Ich darf Ihnen aber sagen, dass ich es auch auf die Tagungsliste der nächsten Umweltministerkonferenz gesetzt habe, weil man natürlich fragen muss, ob diese zweite Stufe, die wir heute bei uns auf Landesseite vornehmen, nicht schon im Bundesbergbaurecht vorab geklärt werden kann. Das ist eine verfahrenstechnische Frage. Ich sage aber auch noch einmal: Es ist mitnichten so, dass im Augenblick bei der Gesamtgenehmigung in den zwei Stufen Umweltrecht keine Rolle spielt. Im Gegenteil, das ist die Verfahrensprüfung, die wir derzeit vornehmen.

Punkt 3: Wir werden aufgefordert, keine Genehmigung zu Explorationsbohrungen im National

park außerhalb der Mittelplate A zu erteilen. Ich kann Ihnen sagen: Genehmigungen erteilt man dann, wenn man einen Antrag bewertet. Ein solcher prüffähiger Antrag liegt derzeit von RWE Dea gar nicht vor. Ich kann Ihnen aber etwas zur grundsätzlichen Auffassung sagen: Wir halten es nach wie vor in Übereinstimmung mit dem Trilateralen Wattenmeerplan und mit dem Nationalparkgesetz dann prinzipiell für genehmigungsfähig, wenn zuvor glaubhaft gemacht worden ist, dass eine spätere Ausbeutung ausschließlich von außerhalb des Nationalparkes erfolgt oder eben von der Mittelplate A aus. Also noch einmal ganz deutlich: Keine weitere Förderung aus dem Nationalpark.

Mein Haus hat die kritischen Aussagen des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes als eine rechtliche Ausarbeitung zur Kenntnis genommen. Diese wird natürlich im Antragsgenehmigungsverfahren rechtlich angemessen gewürdigt werden. Aber ich sage hier ganz deutlich: Die verwaltungsrechtliche Genehmigung erteilt am Ende die dafür zuständige Fachbehörde und niemand anderer. Darum, meine Damen und Herren, ist all das, was hier aufgeführt worden ist, Teil des Genehmigungsverfahrens, das läuft, und dass Anträge dann abarbeitet, wenn sie vorliegen. Ich schließe mich der Meinung von Herrn Hentschel an: Der Nationalpark Wattenmeer ist unser größtes und wichtigstes Schutzgebiet in Schleswig-Holstein. Naturschutz hat dort Priorität vor anderen Interessen. Aber darum wird es auch keine Ausweitung der Ölförderung von der Oberfläche aus dem Nationalpark Wattenmeer geben.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Karl-Martin Hentschel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin schon etwas erstaunt. Erstens bin ich erstaunt, dass der Umweltminister geredet hat - nicht weil ich nicht gut finde, dass zu diesem Thema der Umweltminister redet, sondern weil ich im Grunde Herrn Hildebrand recht gebe, dass es hier um eine juristische Frage geht. Da hätte der zuständige Fachminister, der die Dienstaufsicht über das Bergamt hat, reden müssen, und das ist Herr Marnette. Das ist das Erste.

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

(Zuruf des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

- Seine Behörde ist die zuständige Aufsichtsbehörde, die die entsprechenden Juristen hat. Wenn ein solches Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst vorgelegt wird, dann erwarte ich auch, dass man sich mit den juristischen Argumenten auseinandersetzt. Was Sie gemacht haben, Herr Minister, ist nichts anderes als zu behaupten, Sie hätten eine andere Rechtsauffassung. Kann man mit solchen wissenschaftlichen Gutachten nicht so umgehen, dass man sagt, man habe eine andere Rechtsauffassung, ohne auf die Argumente, die genannt worden, die nachvollziehbar und sehr eindrücklich sind, einzugehen.

(Minister Dr. Christian von Boetticher: Möchtest du eine Rechtsdebatte mit mir füh- ren?)

Zweitens. Es gibt eine ganze Reihe von Positionen, über die wir reden, und nicht nur eine. Alles ist neu, weil die Gutachten zu dem Zeitpunkt nicht existierten. Auch ich bin früher von Ihrer Auffassung ausgegangen, das gebe ich gern zu. Ich bin auch davon ausgegangen, dass Schrägbohrungen grundsätzlich möglich sind. Das habe ich immer gedacht. Und ich bin auch nicht sicher gewesen, ob man nicht auch Explorationsbohrungen machen kann, solange hinterher nur die richtige Bohrung von außerhalb des Nationalparks oder von Mittelplate aus erfolgt.

Aber das Gutachten hat genau gesagt, dass das nicht so einfach ist. Einmal hat es gesagt, dass auch Schrägbohrungen in Zukunft nur möglich sind, wenn denn die entsprechende naturschutzfachliche Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt, weil auch Schrägbohrungen zur Ausbeutung dazu führen können, dass Hohlräume unter dem Wattenmeer entstehen und dass Bodenabsenkungen auftreten, wie wir sie jetzt an der Saar erlebt haben, und dass dadurch eine schwere Schädigung des Nationalparks entsteht. Das heißt, es ist sehr einleuchtend dargestellt worden, dass auch Schrägbohrungen ein Problem sind.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Das Dritte ist: Zu den Explorationsbohrungen im Wattenmeer hat das Gutachten eine völlig andere Auffassung vertreten als Sie. Das heißt, Sie müssten sich mit diesen Dingen ernsthaft auseinandersetzen. Ich erwarte das auch von der Landesregierung. Ich kann ohne eine solche Auseinandersetzung nicht sehen, warum wir hier von der Vorlage,

die wir vorgelegt haben, abweichen sollen. Ich schlage vor, damit die Beratungszeit der CDU noch etwas Nachdenken ermöglicht, weil Sie sich noch nicht entschieden haben, dass wir das Ganze noch einmal in den Ausschuss bringen und darüber reden und uns die rechtlichen Fragen noch einmal von entsprechenden Leuten darstellen lassen, damit wir zu einer Meinung kommen. Ich hoffe dann, dass sich die Große Koalition einigt und wir zu einer Beschlussfassung kommen, die Klarheit schafft.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Das Wort hat Herr Minister Dr. von Boetticher.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hentschel, ich habe Ihren Antrag noch einmal gelesen. Da steht an keiner Stelle, dass wir heute an dieser Stelle das Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes diskutieren wollen. Ich kann das gern mit Ihnen machen. Wir können gern in eine Rechtsdebatte in der Sitzung des Ausschusses eintreten.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Dazu bin ich jederzeit in der Lage und auch befähigt. Ich freue mich schon auf die rechtliche Auseinandersetzung mit Ihnen als Fachkundigem.

Ich sage Ihnen an der Stelle aber auch ganz deutlich, dass das gilt, was ich gesagt habe, nämlich dass am Ende eine Behörde nach Recht und Gesetz entscheidet. Natürlich gibt es eine ganze Menge von Schriftstücken, die wir bekommen, auch wichtige Ausarbeitungen. Das ändert nichts daran, dass in ein Genehmigungsverfahren Rechtsmeinungen mit einfließen, abgeprüft werden und die zuständige Behörde dann entscheidet. Sie müssen sich als Abgeordneter im Landtag auch darüber klar sein, was Ihre Rolle in diesem Gefüge ist und wo es um reines Verwaltungsrecht und verwaltungsrechtliches Handeln geht. Dort handelt die Behörde schlicht gebunden an Recht und Gesetz. Wer meint, dass das rechtswidrig war, hat die Möglichkeit, notfalls auch den Klageweg zu beschreiten.

(Beifall bei der CDU)

(Karl-Martin Hentschel)

Das Wort zu einem Drei-Minuten-Beitrag hat Herr Abgeordneter Konrad Nabel.

(Zuruf des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Weitere Zurufe)

- Herr Nabel hat das Wort, sonst niemand.

Danke schön, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, es war schon ganz richtig, dass Herr Kollege Buder darum gebeten hat, diese Detaildebatte letztlich im Ausschuss zu führen.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD])

Aber ich hätte mich nicht zu Wort gemeldet, Herr Minister, wenn Sie sich nicht etwas missverständlich ausgedrückt hätten. Wir haben nun auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestellt, das auch schon zitiert wurde. Das haben wir nicht ohne Grund gemacht, weil wir natürlich nicht die Fachjuristen sind, wie Herr Kollege Kubicki das immer wieder deutlich macht,

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

sondern weil es uns auch am Herzen liegt, hier eine klare Rechtsposition verbreiten zu können. Wir haben das von uns in Auftrag gegebene Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes so interpretiert - da kann man lange drum herumreden, aber diese Argumentation haben wir auch schon im April vorgetragen, weil wir sie vorher geahnt haben -, dass nicht nur die Ausbeutung, das heißt die Bohrung in eine vorgefundene Ölquelle, sondern auch das Aufsuchen, ob etwas da ist, nach dem Nationalparkrecht nicht möglich ist. Darum haben Sie sich etwas gedreht, Herr Minister. Ich glaube, das ist der entscheidende Unterschied. Wir wollen nicht, dass außerhalb der Mittelplate - und anders als die Grünen haben wir diese Diskussion bisher nicht geführt - oder durch Schrägbohrungen weitere Bohrungen innerhalb des Nationalparks gesetzt werden,

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

nicht nur zum Fördern nicht, sondern auch zum Aufsuchen nicht. Da gibt es einen Unterschied zwischen unseren Positionen, und da muss man schon ein bisschen feiner hinhören. Ich finde es schon richtig, dass dann auch das Ministerium - ohne dass es in ein rechtskundliches Seminar ausufert - zu

mindest für das interessierte Publikum auch einmal deutlich macht, welche juristische Position da vorliegt. Da bin ich Herrn Kollegen Hildebrand für seine Fragen sehr dankbar, die sicherlich im Ausschuss noch weiter geklärt werden können.

Uns geht es darum, - ich sage es abschließend noch einmal -: Wir wollen nicht, dass im Nationalpark Wattenmeer weitere Bohrungen niedergebracht werden - zu welchem Zweck auch immer!

(Beifall der Abgeordneten Sandra Redmann [SPD], Olaf Schulze [SPD] und Lars Harms [SSW])

Das Wort für einen weiteren Drei-Minuten-Beitrag hat Herr Abgeordneter Axel Bernstein.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Nabel, ich fand es eben ganz bezeichnend, wie Ihnen durchgerutscht ist zu sagen, wir hatten im April ja schon unsere Position, und dann kam ein Gutachten, und das muss jetzt irgendwie passend gemacht werden. Genau das, was Sie gerade hier am Rednerpult vorgetragen haben, steht in Ihren Gutachten nicht drin, sondern, - wenn ich mit Erlaubnis kurz zitieren darf - in dem Gutachten, Umdruck 16/3281, heißt es auf Seite fünf:

„Vorliegend ist daher zu prüfen, ob flächenbezogene Schutzbestimmungen des Nationalparkgesetzes den im Rahmen des Betriebsplanes zu genehmigenden Explorationsbohrungen entgegenstehen…“

Zweistufiges Genehmigungsverfahren - wir sind in der ersten Stufe. Der Betriebsplan ist die zweite Stufe, das ist genau das, was eben dargestellt wurde.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat erneut der Herr Minister.

(Konrad Nabel [SPD]: Wir sind hier ein Par- lament und kein juristisches Seminar!)