Darüber hinaus sieht dieser Medienänderungsstaatsvertrag einige Anpassungen und redaktionelle Nachbesserungen vor, die ich im Einzelnen nicht ansprechen möchte. Ich will nur darauf hinweisen, dass die Rechtsaufsicht insoweit klargestellt wird, dass diese von beiden Ländern gemeinsam wahrgenommen wird. Ferner wird die Reichweite der Zuständigkeit der gemeinsamen Medienanstalt bei den Telemedien genauer definiert.
Auch wird klargestellt, dass bestehende Überschüsse bei Verwendung von Rundfunkgebührenanteilen bei den Bürgermedien in Hamburg und Schleswig-Holstein an den Norddeutschen Rundfunk zurückfließen. Insgesamt nehmen wir einige redaktionelle Korrekturen vor und passen den Medienstaatsvertrag an die technischen Neuerungen wie das schon vom Herrn Ministerpräsidenten erwähnte Handy-Fernsehen - an. Gerade im Hinblick auf die weiter voranschreitende Digitalisierung des Rundfunks ist dies von besonderer Wichtigkeit. Deswegen kann ich schon an dieser Stelle insoweit die Zustimmung meiner Fraktion signalisieren.
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein wird im Rahmen der Anhebung der Rundfunkgebühren im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zusätzliche Mittel erhalten. Wir wollen darüber diskutieren, ob wir diese zusätzlichen Mittel für die Stärkung der Medienpädagogik und insbesondere der Medienkompetenzförderung verwenden können.
Holstein wäre sinnvoll und notwendig, da diese Aufgabe zumindest mittelfristig an nur einer Stelle im Land konzentriert werden sollte und ich auch die Möglichkeit sehe, dass sich die Medienanstalten an dieser Stelle auch bundesweit profilieren könnte.
Natürlich werden wir auch darüber sprechen müssen, inwieweit wir die Bürgermedien an dieser Stelle einbinden können. Ich sage aber ganz offen dazu, dass wir auch bei den Bürgermedien eine Qualitätskontrolle - natürlich nicht auf dem gleichen Level wie bei professionellen Medienmachern durchführen müssen, und wir werden auch sehr kritisch kontrollieren, ob weitere Mittel an dieser Stelle richtig eingesetzt sind.
Deshalb wollen wir über die weitere Förderung der Medienpädagogik und der Medienkompetenzförderung in nächster Zeit intensiv beraten. Dies geschieht im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss, weshalb wir - Herr Kollege Kubicki, wenn ich Ihr Interesse noch einmal wecken darf - natürlich den heute Morgen vorgelegten Änderungsantrag ebenso wie den Medienänderungsstaatsvertrag beide in Gänze an den Ausschuss überweisen. Ich freue mich, dann dort mit Ihnen und weiteren Kollegen über die Angelegenheit beraten zu können.
Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden der CDU und erteile für die SPD Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das nun schon mehrfach gehört: Wir werden in dieser Sitzungswoche in zweiter Lesung den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschließen. Die dort getroffenen Neuregelungen werden - neben einigen Klarstellungen und weniger bedeutsamen Korrekturen - mit dem Medienänderungsstaatsvertrag Hamburg/ Schleswig-Holstein in Landesrecht umgesetzt. Darüber haben wir schon im Zusammenhang mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausführlich diskutiert, und es ist hier ausreichend von den Vorrednern erwähnt worden. Ich möchte mich deshalb auch in meinen fünf Minuten etwas mehr mit dem auseinandersetzen, was in diesem Staatsvertrag nicht steht.
Es ist gerade ein Jahr her, dass wir den Medienstaatsvertrag, der die Medienanstalten von Hamburg und Schleswig-Holstein unter ein Dach bringt, verabschiedet haben. Das war damals - wir erinnern uns - keine einfache Geburt, und nicht alle Fragen wurden seinerzeit so geregelt, dass pure Begeisterung aufkam.
In der Zwischenzeit hat die Medienanstalt in Norderstedt ihre Tätigkeit aufgenommen. Zu beurteilen, ob sie in allen Punkten die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt, ist sicher verfrüht. Aber schon heute steht fest, dass unsere Medienanstalt die Erwartungen, eine starke Kraft in der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten zu sein und ein Gegengewicht zu den großen im Bundesgebiet zu bilden, nicht erreicht hat. Dafür ist sie nach wie vor zu klein. Hinzu kommt, dass sie sich infolge der jetzt anstehenden Veränderungen - über die wir auch hier schon viel gehört haben - und einer weiteren Zentralisierung von Aufgaben aller Medienanstalten einer Aufgabenkritik stellen muss.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Aufgabe der Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz zunehmend an Bedeutung. Andere Bundesländer sind da weiter. Sie haben ihre Förderung der Medienkompetenz als Schwerpunktaufgabe in ihren Anstalten definiert.
Medienkompetenzvermittlung und Medienpädagogik wird die herausragende Aufgabe der Medienanstalten werden. Hier wachsen die Anforderungen, während andere Bereiche eben durch die Übertragung von Aufgaben auf zentrale Gremien an Bedeutung verlieren werden.
Bei der Fusion der beiden Anstalten ist die Medienkompetenzförderung zwar gerade noch kurz vor Schluss - der Kollege Wadephul hat es gerade erwähnt - als Aufgabe aufgenommen worden; das ist auch zu begrüßen. Ihre finanzielle Ausstattung entspricht jedoch in keiner Weise der tatsächlichen Bedeutung und den gesellschaftlichen Anforderungen der Zukunft.
Die Begrenzung der Finanzmittel auf 5 % der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr setzt hier zu enge Grenzen. Wir hätten es gern gesehen, wenn schon im Rahmen dieses Medienänderungsstaatsvertrages der Deckel, der auf dem Topf für die Medienkompetenzförderung liegt, beseitigt worden wäre.
hung der Rundfunkgebühren werden auch den Medienanstalten ab 2009 etwa 5 % mehr Einnahmen zufließen. Aber das war - soweit man hören konnte - mit den Hamburgern so noch nicht zu vereinbaren. Vielleicht lag das daran, dass sich die Hamburger mit den schwierigen schwarz-grünen Verhältnissen auch im Bereich der Medienpolitik erst etwas aneinander gewöhnen müssen. Im letzten Jahr hatten die Grünen in Hamburg jedenfalls dazu sehr dezidierte Vorstellungen. Möglicherweise sind auf dieser Seite noch Diskussionen nachzuholen.
Der Antrag der Regierungsfraktionen fordert deshalb die Landesregierung auf, mit Hamburg in einem weiteren Staatsvertrag im Jahr 2009 zu vereinbaren, dass durch den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag der MA HSH und der Medienstiftung zugewiesene Mittel für die Stärkung der Aufgaben der Medienpädagogik und der Medienkompetenzvermittlung sowie der Bürgersender verwendet werden müssen und können. Mit dieser klaren Willensäußerung des Schleswig-Holsteinischen Landtags sollte es dann möglich sein, mit den Hamburgern für unsere Medienanstalt ein Konzept zu verankern und finanziell auszustatten, das den modernen Anforderungen einer Medienanstalt gerecht wird.
Sie wissen, dass ich gemeinsam mit meiner Fraktion immer wieder dafür streite, dass Medienkompetenz mehr Beachtung in der Medienpolitik findet. Die Wege, auf denen uns Informationen erreichen, werden immer komplexer. Das Handy-TV wird starten und wir diskutieren, ob und was im Internet von wem an Bild, Wort und bewegtem Bild gezeigt werden darf und soll. Hierbei handelt es sich nicht allein um eine technische Revolution, dies ist vor allem eine Herausforderung an die Fähigkeit, die Informationsflut zu bewerten, zu filtern, Werbung von Informationen zu unterscheiden, Manipuliertes von Echtem, Fiktives und Dokumentarisches auseinanderzuhalten. Ich frage mich, wie dieses ohne offensive Kompetenzvermittlung in diesem Bereich, die sich an Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsene richtet - ich nenne auch die Gruppe der Seniorinnen und Senioren -, ohne Verlust der persönlichen Mediensouveränität gewährleistet werden kann.
Seien wir ehrlich: Sogar wir Berufspolitiker merken doch, wie es immer schwieriger wird, in dieser Medienwelt Orientierung und Ordnung zu finden. Deshalb müssen wir mit diesen Themen in die Kindergärten, die Schulen und die Lehrerfortbildung rein.
- Ich wäre fast fertig gewesen, aber selbstverständlich werde ich Ihrer Aufforderung Folge leisten. Das ist nach meiner festen Überzeugung die herausragende Aufgabe der Landesmedienanstalten und dafür sollten wir sie auch entsprechend ausstatten.
Das Wort für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält nun der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Karl-Martin Hentschel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich bei den Koalitionsfraktionen für den heute eingereichten Antrag bedanken. Die geplante Stärkung der Medienpädagogik und Medienkompetenz begrüßen auch wir und werden auch deshalb den Antrag unterstützen. Wir finden es aber trotzdem gut, wenn man den Gesamtkomplex noch einmal im Ausschuss berät. Wir müssen dann auch noch einmal über die Filmförderung nachdenken; ob wir noch weitere Sachen mit hineinnehmen, darüber können wir noch reden.
Nun zum vorliegenden Entwurf des Medienstaatsvertrages! Er setzt im Wesentlichen den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag um und nimmt einige weitere Korrekturen vor. Dazu ist aus meiner Sicht Folgendes festzustellen: Erstens. Unsere grundsätzliche Kritik an der Veränderung der Aufsichtskommission KEK bleibt bestehen, die Medienaufsicht wird geschwächt und die Tür für Standortpolitik der Länder geöffnet. Das gilt insbesondere für die Länder, die Standorte großer Medienkonzerne sind, wie Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bayern oder Berlin.
Zweitens. Unsere grundsätzliche Kritik an dem Medienstaatsvertrag mit Hamburg bleibt ebenfalls bestehen; die Kontrolle der Medien wurde damit gegenüber dem früheren schleswig-holsteinischen Gesetz deutlich geschwächt. So wurde dem lahmen
Tiger ein weiterer Zahn gezogen. Ich verzichte aber heute auf die detaillierte Darstellung unserer Kritik und verweise auf die entsprechenden Debatten, die wir dazu geführt haben. Gestatten Sie mir stattdessen einige grundsätzliche Bemerkungen zur Entwicklung des Medienrechts.
Wer sich die Entwicklung der elektronischen Medien in Deutschland anschaut, der stellt fest, dass wir insgesamt eine Verflachung und Kommerzialisierung des Angebotes beobachten müssen. Das könnte daran liegen, dass der Geschmack des breiten Publikums überwiegend seichte Programme vorzieht und gute fachliche, wissenschaftliche und politische Sendungen mit qualifizierten Analysen zu schnell weggezappt werden. Es kann aber auch daran liegen, dass gute Programme teuer sind, die Wiederholung von alten und neuen Spielfilmen, gemischt mit billigen Quiz- und Spielsendungen, dagegen viel billiger ist.
Was wäre denn, wenn für politische und wissenschaftliche Sendungen genauso viel Geld zur Verfügung stünde wie für die oft mit Millionenetats produzierten Werbespots? - Werbespots erreichen eine - erstaunliche Aufmerksamkeit heischende mediale Präsenz und bestimmen oft Stil und Rhythmus der Medien. Würde so viel Geld in gut gemachte Informationsprogramme investiert werden, würden diese mit Sicherheit auf eine ganz andere Aufmerksamkeit stoßen.
Vor diesem Hintergrund könnte die Bildung der gemeinsamen Kommission der 14 Landesmedienanstalten, die für die Zulassung und Aufsicht - ZAK zuständig ist, vielleicht ein Fortschritt sein. Sie muss aber unabhängig von der interessierten Wirtschaft besetzt sein und zudem die Kompetenzen haben, die ein wirksames Eingreifen überhaupt erst möglich machen. Die meisten Kritiker sehen das als leider nicht gegeben und befürchten, dass die ZAK auch nur wieder ein zahnloser Sofatiger wird.
Ich sage dies jetzt, weil wir bei der Novelle des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags erneut über dieses Thema reden werden. Wollen wir den öffentlichen Rundfunk, der die Aufgabe hat, der Kommerzialisierung standzuhalten, stärken? Wollen wir ihm Instrumente geben, die es braucht, um die Jugend auf den neuen Plattformen mit interessanten Angeboten ansprechen zu können? Oder wollen wir ihn weiter zugunsten von Kommerzmedien kastrieren? Traut sich die Politik überhaupt noch Medienschelte zu? Oder hat sie schon Angst
„In der Politik ist es wie im täglichen Leben: Man kann eine Krankheit nicht dadurch heilen, dass man das Fieberthermometer versteckt.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag sollen in erster Linie die Ergebnisse des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags umgesetzt werden; das haben wir heute schon ein paar Mal gehört. Dabei wissen wir, dass sich die Medienwirklichkeit im Moment schon ganz woanders befindet: beim Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags und nicht zuletzt bei den Knackpunkten des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Angesichts der anstehenden Entscheidungen zum Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender ist das, was heute auf der Tagesordnung steht, eher kleinkariert. Dennoch rufe ich in Erinnerung, dass es aus Sicht des SSW bei der Debatte um den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchaus auch Knackpunkte gab, zum Beispiel in Bezug auf die neue Kontrollinstanz, die ZAK.
Erstens. Grundsätzlich ist es gut, dass wir bei der Kontrolle von Sendeangeboten einen neuen Weg gehen. Heute kann man allabendlich die Folgen früherer Versäumnisse sehen. Sender kommen ihrer Grundpflicht, der unabhängigen und ausführlichen Berichterstattung, nicht immer nach. Das muss sich natürlich ändern. Doch was uns der neue Staatsvertrag dazu bietet, reicht bei Weitem nicht aus. Die direkte Einbindung der Landesmedienanstalten in diese Kontrollarbeit ist aus Sicht des SSW der falsche Weg. Deshalb werden wir dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch nicht zustimmen.
Zweitens. Die Geburtsfehler der länderübergreifenden Anstalt sind leider nicht ausgemerzt. Der SSW hatte vor der Fusion davor gewarnt, dass die Interessen der kommerziellen Anbieter in der neuen
Anstalt dominieren könnten. Es gibt bereits erste Anzeichen dafür, dass sich diese Befürchtungen bewahrheiten werden.
Drittens. Die Vermittlung der Medienkompetenz wurde im ersten Änderungsvertrag als eines der Ziele der Medienanstalt berücksichtigt. Papier ist geduldig. Eine Umsetzung dieses Ziels ist bislang nicht in Sicht. Ich möchte ein Beispiel anführen: den Newsletter „MEiER“ vor dem Hintergrund des Sachverhalts, dass die Medienanstalt jedes Jahr Projekte zur Verbesserung der Medienkompetenz fördert. Zuletzt wurden im Mai dieses Jahres Fördergelder in Höhe von 43.000 € ausgelobt. Der Verein „Schnittpunkt“ in Heide erhielt 2008 als einer von drei Preisträgern für seinen medienpädagogischen Newsletter „MEiER“, der sich vor allem an Pädagogen richtet, einen Förderungsbetrag in Höhe von rund 3.000 €. Das ist allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein, nachdem die institutionelle Förderung für „MEiER“ 2007 eingestellt wurde. Dabei ist die Information über aktuelle Trends in der Jugendszene - genau das tut „MEiER“ - für Pädagogen mittlerweile mehr als wichtig geworden. Lehrer können kaum selbst auf dem Laufenden bleiben, weil sich die medialen Angebote in immer kürzeren Zyklen verändern; sie sind auf aktuelle Informationen angewiesen.
Doch „MEiER“ erscheint nur noch unregelmäßig. Anstatt also die Kompetenz von Pädagogen durch einen regelmäßig erscheinenden und aktuellen Infobrief zu stärken, wird das Projekt nach Ende der Förderung mit einem kleinen Preis abgespeist.