Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein (Kinderschutzgesetz)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich weise darauf hin, dass sich der Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung im Wege der Selbstbefassung mit dem Gesetzentwurf Drucksache 16/ 2036 befasst hat und sich eine Ausschussüberweisung deshalb erübrigt.
Die Fraktionen haben sich des Weiteren darauf verständigt, die zweite Lesung in der morgigen Sitzung durchzuführen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Lassen Sie mich abschließend noch zwei geschäftsführende Bemerkungen machen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, dass Tagesordnungspunkt 64 - Wirtschaftliche Effekte der erneuerbaren Energien für Schleswig-Holstein - und Tagesordnungspunkt 66 - Nordseekooperation - Erneuerbare Energien in SchleswigHolstein - auf die Mai-Tagung verschoben werden. Über Tagesordnungspunkt 51 - Vorrang für Erdkabel im Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz - soll ohne Aussprache beraten werden.
Wir treffen uns morgen früh um 9 Uhr wieder und beginnen mit der Beratung über das Postdienstleistungsgesetz. - Habe ich etwas übersehen, Herr Kubicki?
- Nein, in meinen Unterlagen steht: Abstimmung nicht notwendig. Das glaube ich dem Wissenschaftlichen Dienst.
Wir gehen davon aus, dass das praktizierte Verfahren richtig ist. Wenn dem nicht so sein sollte, regeln wir es morgen neu.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst