Protocol of the Session on December 13, 2007

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur einige Bemerkungen zum Beitrag von Detlef Matthiessen machen.

Bisher schon ist es sehr schwer gewesen, auf europäischer Ebene eine Definition für Minderheiten und Volksgruppen zu verabschieden. Dies ist auch deshalb schwer, weil nicht der Gesetzgeber oder die Politik eine solche Definition vornehmen darf. Denn sonst würden wir in das grundlegende Bekenntnisprinzip eingreifen. Aber es gibt natürlich

eine Reihe von Bedingungen, die eine Minderheit oder Volksgruppe beschreiben. Ich halte das auch für sehr wichtig; denn ich denke, es würde der Minderheitenpolitik insgesamt nicht helfen und sie nicht weiterbringen, wenn es zu einer Auflösung oder einer Ausfransung dieses Minderheitenbegriffs kommen würde.

(Beifall bei SPD, FDP und SSW)

Diese würde eintreten, wenn wir sie auf alle möglichen Gruppen, auf politische, kulturelle, religiöse und soziale Minderheiten in der Gesellschaft ausweiten würden. Das nähme der Minderheitenpolitik den Kern, der sie eigentlich ausmacht. Was wir machen können und worüber wir im Ausschuss diskutieren sollten, wäre zu fragen: Gibt es neue Minderheiten, zum Beispiel eine türkische Minderheit? Wann haben eigentlich Minderheiten oder Gruppen in der Gesellschaft einen Anspruch darauf, sich so zu nennen und sich selbst so zu verstehen? Aber der Anstoß muss aus den Minderheiten selbst kommen.

(Beifall bei der SPD)

Politik sollte sich hüten, hier eine aktive Rolle einzunehmen und Gruppen dahin zu bringen zu sagen, sie seien eine Minderheit. Der Reflex ist ein anderer. Darüber sollten wir vielleicht im Ausschuss noch einmal diskutieren. Das kann ganz fruchtbar sein.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der friesische Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Ankündigung der Präsidentin wissen Sie, worüber ich reden werde.

In Bezug auf die Friesen wird im Minderheitenbericht darauf hingewiesen, dass die Expertenkommission zur Sprachencharta insbesondere das Friesisch-Gesetz begrüßt. Das ist ganz wichtig für uns als Landtag; denn schließlich sind wir der Urheber.

In der konkreten Arbeit für die friesische Sprache hat das Gesetz entscheidende Weichen gestellt. Als Beispiel sei genannt, dass das Land Schleswig-Holstein nun nach und nach die Selbstverpflichtung zur zweisprachigen Beschilderung umsetzt und damit auch ein gutes Beispiel für andere gibt. So hat beispielsweise die Deutsche Bahn AG alle Bahnhöfe

(Anke Spoorendonk)

zwischen Husum und der dänischen Grenze und genauso hat die private NEG die Strecke zwischen Niebüll und Dagebüll zweisprachig beschildert. Wer nach Helgoland fährt, wird sehen, dass die Umsetzung durch die Gemeinde Helgoland wirklich vorbildlich ist.

Trotzdem müssen wir erkennen, dass die kommunale Ebene noch nicht genauso engagiert handelt, wie es das Land tut. Um bei dem Text des Gesetzes zu bleiben: Wir müssen immer wieder dafür werben, alle Möglichkeiten der Zweisprachigkeit bei Beschilderungen, Siegeln oder Briefköpfen auch zu nutzen. Sollte dies nicht den gewünschten Effekt haben, so schlägt die Expertenkommission zur Sprachencharta verbindlichere Regelungen vor.

Das heißt, wir hier im Landtag hätten dann die Aufgabe, unser Friesisch-Gesetz noch konkreter zu fassen. Das deckt sich im Übrigen mit dem, was auch der Kollege Fischer zur kommunalen Verantwortung gesagt hat. Auf einem anderen Feld hat es im Berichtszeitraum überhaupt keine Entwicklung gegeben. Betrachtet man die Präsenz des Friesischen in den öffentlichen Medien, so muss man weiterhin feststellen, dass das Land Schleswig-Holstein auf dem letzten Platz in Europa steht. Keine andere Minderheit in Europa ist in den Medien so schlecht vertreten wie die Friesen. Das kann uns als Landtag nicht zufriedenstellen. Hier steht insbesondere der NDR in der Verantwortung, endlich mehr für die friesische Sprache zu tun. Drei Minuten an Radiosendungen in der Woche sind nicht genug. Eines möchte ich noch hinzufügen: Sollten die Friesen aufgrund der Tatsache, dass der NDR seiner minderheitspolitischen Verantwortung nicht nachkommen sollte, einen eigenen Weg gehen wollen, so wird es unsere Aufgabe sein, hier unterstützend tätig zu werden. Insofern werbe ich auch dafür, dass man den NDR immer wieder auf seine Verantwortung hinweist.

Wie wir als SSW schon in der Debatte zum letzten Minderheitenbericht deutlich gemacht haben, steht und fällt die staatliche Minderheitenpolitik mit dem Engagement im Kindergartenbereich und insbesondere im Schulbereich. Dies wird auch in der Stellungnahme der friesischen Minderheit zum Minderheitenbericht deutlich. Hier kommt dem zukünftigen Erlass zum Friesischunterricht, der auch aufgrund unserer Vorschläge zum Schulgesetz erarbeitet wird, eine besondere Bedeutung zu. Wenn man bedenkt, dass der letzte Erlass zum Friesischunterricht aus dem Jahr 1927 stammt, dann kann man ermessen, welche Bedeutung dieser neue Erlass für uns haben wird.

Für den SSW sind dabei folgende Maßgaben besonders wichtig: Der Erlass muss sowohl ermöglichen, dass man bei entsprechender Nachfrage Friesischunterricht erhalten kann, als auch zulassen, dass Schulen von sich aus Friesischunterricht anbieten können. Weiter muss Friesisch als Sprachenfach in allen Schulformen anderen Sprachen gleichgestellt werden. Dieses Angebot muss überall in Nordfriesland und auf Helgoland möglich sein. Die entsprechenden Behörden und Schulen müssen aktiv für den Friesischunterricht werben. Diese Forderungen decken sich mit den Anregungen, die die Expertenkommission zur Sprachencharta hierzu gemacht hat. Ich glaube, dass das Ministerium auch in diesem Sinne handeln wird.

Obwohl meine Redezeit abgelaufen ist, möchte ich noch kurz etwas zu dem Kollegen Matthiessen sagen, denn dies ist mir ganz wichtig. Er sagte, der Friesischunterricht solle bei Bedarf zugelassen werden. Das genau widerspricht den grundlegenden Prinzipien einer Minderheitenpolitik. Eine Minderheit ist zahlenmäßig kleiner, oft - wie die Friesen wesentlich kleiner als die Mehrheit in der Bevölkerung. Das heißt, mit zahlenmäßigen Argumenten kommt man nicht weiter. Dann wird eine Minderheit immer den Kürzeren ziehen. Deshalb darf es nicht nur nach Bedarf gehen, sondern man muss einen breiteren Ansatz wählen, der das Angebot an Friesischunterricht stärkt, was hoffentlich mit unserem Erlass für den Friesischunterricht kommen wird. So hätte im Übrigen auch die Mehrheitsbevölkerung eine Chance, Sprache und Kultur der Minderheit kennenzulernen. Es geht nicht immer nur darum, dass wir unsere eigene Sprache weiter perfektionieren und lernen. Es geht auch darum, dass die Mehrheit die Minderheiten kennenlernt und auch die Chance dazu hat, und zwar sowohl in der Sprache als auch in der Kultur.

Herr Kollege, die Zeit!

In diesem Sinne mache ich das Gleiche wie meine Kollegin Anke Spoorendonk: Foole tunk for en gouen berucht!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/1730, zur abschlie

(Lars Harms)

ßenden Beratung federführend an den Europaausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist so geschehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Entwicklung der Alters- und Personalstruktur im Bereich der Landespolizei

Große Anfrage der Fraktion der FDP Drucksache 16/1506

Antwort der Landesregierung Drucksache 16/1678

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich Herrn Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, angesichts von derzeit bundesweit 3,4 Millionen Arbeitslosen ist es kaum vorstellbar, aber es ist zutreffend: In den nächsten Jahren und Jahrzehnten werden wir aufgrund zurückgehender Schulabgängerzahlen in vermutlich fast allen Bereichen eine große Konkurrenz um Nachwuchskräfte bemerken. In einigen Branchen erleben wir dies bereits; denken Sie an die ITBranche, für die beim Zweiten nationalen IT-Gipfel Anfang dieser Woche ein Fachkräftemangel von mehr als 40.000 Personen diagnostisiert wurde, weil - wie Bundeswirtschaftsminister Glos es formulierte - die Industrie teilweise ganze Ingenieursjahrgänge nicht eingestellt hat und weil zudem zu wenig ausgebildet wurde.

So etwas darf bei der Landespolizei Schleswig-Holstein nicht passieren. Für die Landespolizei kommt erschwerend hinzu, dass eine ausgewogene Altersstruktur eine besondere Bedeutung für die Einsatzfähigkeit hat. Darauf komme ich später noch zurück. Wenn man die Antwort auf die Große Anfrage liest, wird jedoch auch deutlich: Wir können es uns neben der Verantwortung für jeden jungen Menschen, die wir politisch haben, auch angesichts der demografischen Entwicklung volkswirtschaftlich nicht leisten, dass junge Menschen ohne Abschluss die Schule verlassen und dem Arbeitsmarkt damit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Lassen Sie mich als Ergebnis der Beantwortung der Großen Anfrage drei Feststellungen formulieren: Erstens. Derzeit gibt es - anders als ähnliche Aus

wertungen aus Nordrhein-Westfalen es ergeben haben - bei diesem Thema keine Hinweise auf unmittelbar notwendige zu ergreifende Sofortmaßnahmen. Zweitens. Eine für die Aufgabenerfüllung der Landespolizei zunehmende Alterung des Polizeipersonalkörpers mit zu erwartenden negativen Folgen ist zurzeit nicht festzustellen. Drittens. Es sind auch keine kurzfristigen Interventionsmaßnahmen angezeigt, um auch weiterhin - also kurzund mittelfristig - mit dem Personalbestand der Landespolizei die gestellten gesetzlichen Aufgaben im Bereich von Prävention und Repression zur Gewährleistung der objektiven und der subjektiven Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes so erfolgreich wie bisher erledigen zu können.

Ich möchte diese optimistische Haltung begründen, allerdings kommt zunächst einmal ein Aber. Meine optimistische Haltung gilt nämlich nur, wenn wesentliche strategische Grundausrichtungen der Personalersatzgewinnung für die Landespolizei Schleswig-Holstein nicht nur mindestens beibehalten, sondern vielmehr den absehbaren Veränderungen zielgerichtet angepasst und dann fortentwickelt werden können. Ich will die wichtigsten Kernaussagen der Antwort auf die Große Anfrage zusammenfassen: Die Entwicklung der prozentualen Verteilung der Altersgruppen bei den Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzugsdienst in den Jahren zwischen 1998 und 2007 - aufgeteilt in den mittleren und in den gehobenen Dienst sowie in den entsprechenden Altersstufen - ist gleichförmig und im Wesentlichen konstant. Zweitens. Eine ideale prozentuale Verteilung der Altersgruppen der Beschäftigten wäre theoretisch dann gegeben, wenn alle erfragten acht Altersgruppen der Polizeibeschäftigten gleichmäßig mit 12,5 % vertreten wären. Einen solchen Idealzustand erreicht man in der Praxis natürlich nicht, wenn ein grundsätzlich freier Zugang von Bewerbern bis zur jeweiligen Altershöchstgrenze zur Einstellung nicht anders gesteuert werden könnte.

Es ist zu konstatieren, dass zurzeit insbesondere im gehobenen Dienst eine ausgewogene Altersstruktur da ist. Drittens. Die seit Oktober 1999 vorhandenen statistischen Aufzeichnungen zum Altersdurchschnitt der Landespolizei ergeben, dass sich der Altersdurchschnitt der Polizeivollzugsbeamten stets zwischen 40,2 und 41,7 Jahren bewegt hat. Aktuell liegt der Altersdurchschnitt bei 41,5 Jahren. Er wird wegen der geburtenstarken Jahrgänge von 2008 bis 2020 nach derzeitigem Konzept und Stand temporär bis auf 43,4 Jahre ansteigen.

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

- Herr Alterspräsident, Sie sagten, besser als im Landtag? - Wegen der starken Pensionierungszahlen wird dieser Altersdurchschnitt voraussichtlich wieder auf 42 Jahre reduziert werden können. Folglich wäre der derzeitige Altersaufbau bei konstanter Neueinstellungspraxis - aber auch nur dann - grundsätzlich weiterhin gewährleistet. Das ist eine sehr wichtige Formulierung, deshalb möchte ich sie noch einmal wiederholen: Nur bei konstanter Neueinstellungspraxis, wie wir sie bisher haben, wird es uns gelingen, dies zu halten.

Die notwendigen und einzustellenden Nachwuchskontingente der Landespolizei werden sich drastisch erhöhen. Dies ergibt sich aus den Altersstrukturdaten und unter Berücksichtigung der angewandten Berechnungskriterien nach derzeitiger Pensionierungsplanung bis zum Jahr 2020. Dabei ist der allgemeine Rückgang der Schülerabgangszahlen zu berücksichtigen. Im Betrachtungszeitraum von 25 Jahren hat sich der Planstellenbestand im Polizeivollzugsdienst um 246 Planstellen verringert. Diese Entwicklung hat unterschiedliche Gründe, ist aber zum einen dem Umstand geschuldet, dass Planstellen vom Vollzugsbereich in den Tarifbereich gewandelt wurden. Da sich der Stellenumfang im Tarifbereich im gleichen Zeitraum um 179 erhöht hat, bleibt im Vollzugsdienst in 25 Jahren ein rechnerischer Verlust von nur 67 Stellen übrig.

Es hat bereits eine Konzentration auf die Kernbereiche polizeilicher Arbeit und damit eine Steigerung der Anforderungen an die physischen und psychischen Fähigkeiten jeder Polizeibeamtin und jedes Polizeibeamten gegeben. Bei wachsendem Aufgabenumfang und auch durch die Konzentration auf Kernaufgaben wird sich dies verstärken. Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist bei der Landespolizei einer zunehmenden Alterung des Polizeipersonalkörpers wirksam entgegenzuwirken, denn sie hätte je nach Umfang - Auswirkungen auf die körperliche Leistungsfähigkeit der Belegschaft und damit auf die Polizeiarbeit. Herr Abgeordneter Neugebauer, hier gibt es dann den Unterschied zum Parlament. Dies gilt umso mehr in Kenntnis der Prognosen über die sich wenig wandelnde Altersstruktur der Tatverdächtigen, denn die meisten Tatverdächtigen sind nicht im Seniorenalter, um dies noch klarer hinzuzufügen.

Anders als andere Bereiche bildet die Landespolizei ihren Nachwuchs für alle Laufbahnen ausschließlich selbst aus, sie hat keine Möglichkeit, sich auf einem freien Markt zu bedienen. Welche Maßnah

men sind also notwendig und was sollten wir tun, um nichts zu unterlassen?

Erstens. An der derzeitigen jährlichen Einstellungspraxis im Sinne eines Ersatzes ausfallender Beamtinnen und Beamten muss festgehalten werden. Wenn auch im Zug des absehbaren Bewerbermangels die antizyklische Einstellungspraxis über Soll angezeigt, notwendig und wünschenswert wäre, werden Sie fragen, warum wir das nicht jetzt schon machen. Da kann ich nur sagen: Das eine, was man will, das andere, was man kann. Herr Abgeordneter Kubicki, der Punkt ist, wir können uns in Teilen den Überhang nicht mehr leisten, was dann leider Probleme gibt, wenn man über die Mobilität die Familienzusammenführung leisten will. Übrigens war die Föderalismusreform da auch nicht hilfreich; das war einer der Gründe, warum Schleswig-Holstein nicht zugestimmt hat. Aber insgesamt bleibt es dabei, dass jede frei werdende Stelle wieder besetzt wird, diese Politik hat sich nicht verändert und da bleiben wir auch bei unseren Zusagen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Gerade nicht!)

- Dabei bleiben wir sehr wohl.

Zweitens. Eine Reduzierung oder gar temporäre Aussetzung von Einstellungen ist unter dem Gesichtspunkt zurückgehender Schulabgangs- und sinkender Bewerberzahlen nicht verantwortbar. Die Ausstattung mit adäquaten Arbeits- und Einsatzmitteln muss auch zukünftig gewährleistet bleiben, um den Polizeiberuf attraktiv zu halten. Wir sind derzeit zum Teil bundesweit führend, was die Bereiche Kfz-Leasing-Konzept angeht - schauen Sie sich einmal die bayerischen Polizeiwagen an -,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wissen Sie, wie lange ich dafür gebraucht habe?)

Schutzwestenausstattung, Wasserschutzpolizei, Bootsparkerneuerung oder Dienstgebäudemodernisierung. In diesen Punkten haben wir mächtig investiert.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD] -Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie lange habe ich dafür gekämpft?)

- Also, ich will gern sagen, es ist ausschließlich das Verdienst des Herrn Oppositionsführers, dass die Regierung das beschlossen hat. Sollen wir das noch mal wiederholen, damit er etwas Nettes für seine Sammlung hat? Es ist doch absurd, Herr Kollege Kubicki, zu sagen, dass es an Ihnen liegt, dass wir das tun, was in der Regierung notwendig ist. Dazu brauchen wir Sie nun wirklich nicht.

(Minister Dr. Ralf Stegner)