Protocol of the Session on December 13, 2007

Diese Vielfalt ist ein kultureller Schatz unseres Heimatlandes, den wir gemeinsam kraftvoll fördern und unterstützen wollen. Das sieht die Landesregierung glücklicherweise genauso und so geht aus dem Bericht hervor, dass sie sich durchaus der Tatsache bewusst ist, dass Minderheiten für ihre Arbeit verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Dazu gehört natürlich auch die Ausstattung mit hinreichenden finanziellen Mitteln. Für diese hat sich das Parlament in seinen Haushaltsberatungen immer eingesetzt. Es ist uns gelungen - der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen -, im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen, die Minderheiten trotz einer sehr angespannten Haushaltslage des Landes im Doppelhaushalt 2007/2008 von den Haushaltskürzungen auszunehmen. Sollte es dennoch zu finanziellen Engpässen kommen, hat sich der Ministerpräsident grundsätzlich dazu bereit erklärt, besondere Maßnahmen der Minderheiten aus seinem Verfügungsfonds zu unterstützen, eine wie ich finde sehr lobenswerte und großzügige Zusage.

Seit dem letzten Minderheitenbericht aus dem Jahr 2002 haben wir verschiedene minderheitenspezifische Regelungen und Sachverhalte in Landesgesetzen verankert beziehungsweise neue Gesetze verabschiedet, wie zum Beispiel das am 14. Dezember 2004 in Kraft getretene Friesisch-Gesetz, das dem erklärten Willen der Friesen entspricht, den Gebrauch der friesischen Sprache im öffentlichen Raum zu stärken und damit ihre Sprache und Identität in Zukunft zu erhalten. Oder das am 1. Oktober 2007 neu in Kraft getretene Gesetz zum Offenen Kanal Schleswig-Holstein, das in § 2 Absatz 1 ausdrücklich den Auftrag des Offenen Kanals, einen Beitrag zur Förderung der Minderheitensprachen zu leisten, vorsieht. Nicht zuletzt das Schulgesetz. Die letzte Fassung, die wir am 24. Januar diesen Jahres verabschiedet haben, sichert nach über zehn Jahren ab 2008 wieder die finanzielle Gleichstellung bei den Schülerkostensätzen für die Schülerinnen und Schüler bei den dänischen

(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

Schulen im Vergleich zu den öffentlichen Schulen. Damit erfüllen wir eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag, das im Jahr 2004 abgeschlossene Abschlusskommunique zwischen der Landesregierung und Dansk Skoleforening for Sydslesvig ab dem Jahr 2008 umzusetzen.

Doch nicht nur mit finanziellen Mitteln wird die Arbeit der Minderheiten unterstützt und ihre gesellschaftspolitische Bedeutung gewürdigt. So trägt zum Beispiel auch die Kompetenz-Analyse mit dem Titel „Minderheiten als Standortfaktor im deutsch-dänischen Grenzland“, die der Herr Landtagspräsident in Auftrag gegeben hat und deren Ergebnis Anfang nächsten Jahres vorliegen wird, dazu bei, Minderheitenpolitik als Querschnittsaufgabe zu sehen. Die Analyse soll anhand der regionsspezifischen Gegebenheiten die Rolle der Minderheiten beleuchten und mit wissenschaftlichen Kriterien und Methoden untersuchen, ob ein sprachlicher, kultureller oder wirtschaftlicher Mehrwert der Minderheiten für die Mehrheitsbevölkerung nachgewiesen werden kann, ein wie ich finde außerordentlich interessanter Ansatz. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird sich im kommenden Jahr ausführlich mit den Ergebnissen dieser Analyse zu befassen haben.

Auch der Sprachenchartabericht, den wir zuletzt im Juni diesen Jahres beraten haben, zeigt den hohen Stellenwert, den wir den Minderheiten zuerkennen. So zählt Deutschland zu den Staaten, die sich mit einer frühzeitigen Zeichnung und Ratifizierung der Sprachencharta zu einer aktiven Minderheitenund Regionalsprachenpolitik bekannt haben, und innerhalb Deutschlands nahm Schleswig-Holstein stets eine Vorreiterrolle ein.

Von den in Deutschland geschützten Sprachen werden in Schleswig-Holstein die Minderheitensprachen Dänisch, Nordfriesisch und Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch als traditionelle Sprache des Nordens geschützt. In dem seit 2006 im Bundesinnenministerium angesiedelten Beratenden Ausschuss für Fragen der niederdeutschen Sprache hat der Bund nunmehr auch für diese Sprachengruppe ein Gremium eingerichtet. Dies dient nicht zuletzt dazu, die Menschen in ihrem Bestreben zu unterstützen, die angestammte Sprache zu erhalten, die heimische Kultur zu pflegen und Traditionen und Brauchtum lebendig zu erhalten.

Im Anschluss an die Debatte des letzten Minderheitenberichts im Jahr 2002 haben wir einen fraktionsübergreifenden Antrag bezüglich des Minderheitenschutzes in einer europäischen Verfassung beraten und einstimmig verabschiedet. Ich freue mich sehr,

dass der am 19. Oktober 2007 von den Staats- und Regierungschefs verabschiedete Entwurf eines Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine entsprechende Regelung beinhaltet. So wird es zukünftig in Artikel 2 des EU-Vertrags heißen, dass zu den Werten, auf die sich die Union gründet, einschließlich dem Recht der Personen, die Minderheiten gehören. In Artikel 3 wird im Zusammenhang mit den Zielen der Union die Wahrung des Reichtums, der kulturellen und sprachlichen Vielfalt postuliert. Ein wirklicher Erfolg aufgrund der europapolitischen Initiative dieses Hohen Hauses.

(Beifall bei CDU, SSW und des Abgeordne- ten Rolf Fischer [SPD])

Dass insbesondere im Bereich der sprachlichen Vielfalt dem Dänischen, Friesischen und Niederdeutschen im Minderheitenbericht eine größere Bedeutung zukommt, liegt meines Erachtens nicht zuletzt an der Tatsache, dass - wie im Bericht erwähnt - die Angehörigen der Sinti und Roma keine allgemeine Zugangsmöglichkeiten von Menschen außerhalb der Minderheit zu ihrer Sprache wünschen. Dies stellt naturgemäß einen großen Unterschied zu den Dänen und Friesen dar, für die die Weitergabe der Sprache von hoher Bedeutung ist und die insofern ihre Sprache auch offensiv in die Öffentlichkeit tragen. Das hat natürlich auch nicht zuletzt in den zweisprachigen Ortstafeln seinen Niederschlag gefunden.

Die dänische Sprache ist aber nicht nur für die Dänen in unserem Land von Bedeutung. Sie bereichert - wie auch die friesische - die deutsche und die europäische Sprachenvielfalt und Kulturlandschaft insgesamt.

Am 28. April 2005 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur Lage der Sinti und Roma und am 8. Juni 2005 eine Entschließung zum Schutz von Minderheiten und den Maßnahmen gegen Diskriminierung in einem erweiterten Europa gefasst. In dieser Entschließung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nationale Minderheiten zum Reichtum Europas beitragen.

Da die Sinti und Roma kein eigenes Minderheitengremium, wie beispielsweise das NordschleswigGremium oder das Friesen-Gremium, haben, die unter dem Vorsitz des Landtagspräsidenten feste Institutionen geworden sind, besteht das Angebot, auf Wunsch bei aktuellen Problemstellungen oder bei Aussprachebedarf über die Grundsatzthemen eine informelle Gesprächsrunde auf Einladung des

(Dr. Johann Wadephul)

Landtagspräsidenten unter Hinzuziehung der Fraktionsvorsitzenden beziehungsweise der minderheitenpolitischen Sprecher der Fraktionen sowie der Frau Minderheitenbeauftragten einzuberufen. Also, ein Meinungsaustausch ist auch hier in jedem Fall gewährleistet.

Auch wenn es sich bei den Nordschleswigern nicht um eine Minderheit in Schleswig-Holstein, sondern um die deutsche Minderheit in Dänemark handelt, so gehören sie dennoch in den Minderheitenbericht der Landesregierung Schleswig-Holsteins ganz natürlich hinein. Dem Bund Deutscher Nordschleswiger als die Hauptorganisation der deutschen Volksgruppen mit kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und natürlich auch politischen Aufgabenbereichen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Gern bekunden wir hier im Hohen Haus unsere enge Verbundenheit mit der deutschen Minderheit in Nordschleswig.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Ich freue mich, dass es unseren Bundestagsabgeordneten im Rahmen der Haushaltsberatungen gelungen ist, die drohenden Mittelkürzungen um 50.000 € beim Bund Deutscher Nordschleswiger abzuwenden. Ferner hat der Bundestag Ende November beschlossen, die Volksgruppe der Friesen mit Bundesmitteln in Höhe von 280.000 € zu fördern. Sie werden für Vorhaben in den Bereichen Sprachplanung und Sprachentwicklung, zur Förderung investiver Maßnahmen sowie zur Förderung der Anwendung neuer Medien in friesischer Sprache gewährt. Nicht zuletzt gewährt die Bundesregierung dem SSF im Rahmen der Projektförderung Zuschüsse für investive Maßnahmen. Derzeit ist für den Bau des dänischen Kulturzentrums in Flensburg im Zeitraum von 2006 bis 2009 ein Bundeszuschuss in Höhe von insgesamt 732.000 € vorgesehen. Bisher wurden durch die Bundesregierung das Museum Danewerk bei Schleswig in Höhe von 175.000 € und der Umbau und die Sanierung des Theatersaals im Flensburg-Hus in Höhe von 488.000 € gefördert. Insgesamt in namhafte Beträge.

Auch die finanzielle Unterstützung der Minderheiten durch den Bund zeugt also von einer konstruktiven Minderheitenpolitik und dem Wunsch nach einem respektvollen Miteinander der Kulturen. Sie versucht, der Minderheit Identität und Heimat zu geben.

Abschließend möchte ich mich bei den Deutschen Grenzverbänden, dem ADS-Grenzfriedensbund, dem Deutschen Grenzverein und dem Schleswig

Holsteinischen Heimatbund für ihr Engagement hier in Schleswig-Holstein ganz herzlich bedanken. Ohne ihren oft im Wesentlichen ehrenamtlichen Einsatz hätten die Minderheiten in Schleswig-Holstein sicherlich nicht die Anerkennung und Bedeutung, die ihnen insgesamt zukommt.

(Beifall)

Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Johann Wadephul und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Rolf Fischer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine generelle Anmerkung zu dem Bericht voranstellen. Es ist ein informativer und interessanter Bericht, der demjenigen, der sich bisher nicht für Minderheitenpolitik interessiert, kompetent und umfassend Auskunft gibt. Deshalb sagen auch wir gleich zu Beginn: Herzlichen Dank den Mitarbeitern der Verwaltung, der Staatskanzlei und auch der Minderheitenbeauftragten, Frau Schwarz, die diesen Bericht und seine Inhalte federführend prägt. Vielen Dank für den Bericht!

(Beifall)

Der Bericht macht die Besonderheit deutlich, die der Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein zukommt. Es gibt bei uns keine unterschiedlichen Auffassungen darüber, dass Minderheitenpolitik Teil der Menschenrechtspolitik ist, dass Minderheiten Garanten gesellschaftlicher Vielfalt sind und einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung unserer Zivilgesellschaft und damit zur Demokratie generell leisten. Minderheiten haben ein Recht darauf, ihre Identität zu wahren sowie besonderen Schutz und Förderung zu beanspruchen.

Allein die regelmäßige Vorlage dieses Berichtes selbst ist Teil einer aktiven Minderheitenpolitik nicht nur, weil er diese Parlamentsdebatte nach sich zieht, sondern weil er uns dazu zwingt, uns kontinuierlich mit der Entwicklung dieses Politikfeldes zu befassen. Insofern ist der Bericht ein Dokument der Demokratisierung, ein überzeugender Beleg dafür, dass wir auf diesem Feld Schritt für Schritt vorangekommen sind.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Dr. Henning Höppner [SPD])

Das ist vor allem eine große Leistung der Minderheiten und Volksgruppen selbst und ihrer Orga

(Dr. Johann Wadephul)

nisationen, die ihre Interessen vertreten wie zum Beispiel der FUEV oder der Grenzverbände, die ganz besondere Mittler in diesem Politikfeld sind. Dafür sagen auch wir als SPD-Fraktion: Danke für Ihre Arbeit!

(Beifall)

Warum ist der vorliegende Bericht politisch so wichtig? Akademisch würde ich ihn eine ständige Arbeit der Selbstvergewisserung nennen. Populär gesagt heißt dies: Wir tragen eine andauernde Verantwortung für ein Politikfeld, das deshalb unsere besondere Aufmerksamkeit erfordert, weil wir den Verlust von nationalen Minderheiten und Volksgruppen nie wieder würden ausgleichen können.

Das ist sicher nachvollziehbar, aber dafür Bewusstsein und Akzeptanz in der gesellschaftlichen Mehrheit zu schaffen, ist überaus schwierig; denn Minderheiten erhalten Rechte, um ihre Identität zu wahren, die anderen Bürgerinnen und Bürgern bewusst nicht zukommen beziehungsweise sie sogar ausschließen. Minderheitenpolitik bringt damit zwei scheinbar grundlegende demokratische Prinzipien ins Spiel: Einerseits fordert das demokratische Prinzip der Gleichheit, keine Unterschiede zwischen Bürgern zu machen. Andererseits fordert das demokratische Prinzip der Anerkennung, gerade das Besondere zu akzeptieren und das Eigensein nicht nur zu tolerieren, sondern sogar noch zu fördern.

Wir als Landespolitik müssen also immer wieder neu entscheiden, welchem Prinzip wir folgen wollen. Nur so lassen sich Entscheidungen legitimieren, zum Beispiel bei der Begründung der Finanzierung der Minderheiten, ein Thema, das hier angesprochen wurde, das regelmäßig in den Haushaltsberatungen wieder auftaucht. Auch ich äußere große Freude darüber, dass es gelungen ist, die Mittel für die Minderheiten immer wieder zu überrollen, nicht konkret zu kürzen, weil die Folgen für die Minderheit, aber auch für die jeweilige Mehrheit katastrophal wären.

Herr Wadephul, Sie haben den Dank an unseren Bundestagsabgeordneten ausgesprochen. Ich gehe davon aus, dass Sie auch Frau Hagedorn und die SPD-Bundestagsabgeordneten in Schleswig-Holstein meinen. Ich sage an dieser Stelle auch Dank an alle, auch an den Kollegen Börnsen und die anderen: Herzlichen Dank für den Einsatz in Berlin! Ohne den würde es nämlich auch nicht so erfolgreich laufen.

(Beifall - Dr. Heiner Garg [FDP]: Und Herr Koppelin?)

- Herrn Koppelin nenne ich auch!

(Zuruf des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

- Das kann passieren. - Bezogen auf das demokratische Prinzip der Anerkennung, auf das wir uns berufen, können wir begründen, warum es sich bei den Minderheitengeldern nicht um Subventionen im herkömmlichen Sinn handelt, sondern um öffentliche Mittel, die dem Schutz und der ausgleichenden Förderung einer Minderheit gegenüber der Mehrheit dienen.

Das ist eine privilegierte Situation, die ihren Ausdruck auch im Begriff der sogenannten positiven Diskriminierung findet, auf die die Minderheiten und die Volksgruppen existentiell angewiesen sind. Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Begriff der positiven Diskriminierung vom ersten Minderheitenbeauftragten Kurt Hamer in die politische Diskussion in Schleswig-Holstein eingeführt wurde, an dessen Weitblick an dieser Stelle durchaus erinnert werden sollte.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Der Bericht verlangt von uns nicht nur, ihn zu lesen, Konsequenzen zu bewerten und im Ausschuss darüber zu diskutieren, sondern seine innere Logik verlangt gerade, weitere Entscheidungen auf den Weg zu bringen. Er wird nämlich nicht ohne Grund in der Mitte der Legislaturperiode vorgelegt. Insofern haben wir noch Zeit, bestimmte Punkte, die es zu verbessern, zu ergänzen gilt, politisch zu bewegen.

Es sind einige positive Beispiele angesprochen worden: Gleichbehandlungsprinzip bei den Schülerkostensätzen der dänischen Schulen, das Friesisch-Gesetz, die zweisprachige Beschilderung. Sie trägt ganz bestimmt zur Identitätsbildung von Gemeinde und Region bei. Vorbildlich ist für uns das Kieler Projekt Maro Temm des Landesverbandes der deutschen Sinti und Roma.

Dank an den Landesverband, die Maro-Temm-Genossenschaft mit Renate Schnack an der Spitze, Dank an Caroline Schwarz und an den Innenminister und das Innenministerium, die alle dabei mitgeholfen haben, dass dieses nicht leichte Projekt realisiert werden konnte.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Allerdings, meine Damen und Herren, wurde auch hier ein grundsätzliches Problem der Minderheiten

(Rolf Fischer)

politik deutlich. Es fehlt, wie ich finde, auf der kommunalen Ebene - der vorliegende Bericht nennt ja eine Reihe weiterer Beispiele - oft das Bewusstsein für diese gemeinsame Minderheitenpolitik. Ich meine, die Kommunen müssen auch ihren Verfassungsauftrag, wie er in der Landesverfassung verankert ist, zum Schutz und zur Förderung der Minderheiten stärker als bisher umsetzen. Ich werbe an dieser Stelle also stark für eine aktive kommunale Minderheitenpolitik, weil es nicht perspektivisch gedacht ist, wenn wir auf der einen Seite zwar die Europaebene ausweiten, was ich richtig finde, um es gleich zu sagen, aber die kommunale Ebene aus dieser Verpflichtung herauslassen. Hier ist gerade für uns als Landesparlament, als Gremium, das in der Mitte zwischen diesen beiden Ebenen steht, eine besondere Aufgabe, für diese kommunale Minderheitenpolitik zu werben und sie umzusetzen.

(Beifall bei SPD und SSW)