Protocol of the Session on July 12, 2007

Die Grenze, die ich aber sehe, ist vor allen Dingen dort gegeben, wo es um Entscheidungen geht, die das ganze Land betreffen. Genau dazu sind nämlich die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages gewählt. Sie sind dem Wohl des gesamten Landes verpflichtet, nicht den zwangsläufig widerstreitenden Interessen einzelner Regionen.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD])

- Es ist schade, dass nur der Alterspräsident klatscht. Es ist nämlich wirklich wahr.

(Zurufe)

- Nein, er hat die meiste Erfahrung in diesem Parlament. Deswegen weiß er, dass das Parlament dem Gemeinwohl verpflichtet ist.

(Heiterkeit und Beifall)

Die Volksinitiative schlägt eine Änderung der Kreisordnung vor, wonach Gebietsänderungen künftig stets von dem Einverständnis der betroffenen Kreise abhängig sein sollen. Bisher ist es hingegen möglich, dass Gebietsänderungen ohne Zustimmung der betroffenen Körperschaften per Gesetz, also durch den Landtag, erfolgen. Wenn die betreffenden Körperschaften einverstanden sind, kann dies die Kommunalaufsichtsbehörde entscheiden. Wir befinden uns damit in guter Gesellschaft, wie auch bei anderen Themen, Herr Abgeordneter Arp. In keinem Bundesland wird die Zulässigkeit von Gebietsänderungen an das Einverständnis der betroffenen Kommunen geknüpft. Dies hat auch seinen Grund. Gebietsänderungen dürfen nämlich nach schleswig-holsteinischem Recht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur aus Gründen des öffentlichen Wohls durchgeführt werden. Die Prüfung des öffentlichen Wohls erfordert dabei stets eine Betrachtungsweise, die über die Grenze der betroffenen Kommunen hinaus reicht.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zu glauben, Herr Abgeordneter Hentschel, irgendjemand würde eine Kreisgebietsreform nach Lust und Laune machen, nun, da muss man schon ein merkwürdiges Lustverständnis haben. Meines wäre das jedenfalls nicht.

(Heiterkeit)

Dieser Grundsatz gilt auch schon bei kleinen gebietlichen Veränderungen, in besonderer Weise aber bei aktuellen Verwaltungsreformen; denn hier geht es um eine landesweite und übergreifende Verbesserung der Verwaltungsstrukturen. Dieser ganzheitliche Ansatz, von dem hier ja so viel die Rede war, auch bei der Kollegin Spoorendonk, erfordert zwingend eine übergeordnete Betrachtungsweise, die eben nicht an der Grenze zwischen zwei Kreisen haltmacht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Dezentralisation der Reformentscheidungen, wie sie im Antrag der Volksinitiative gefordert wird, würde zwangsläufig die regionalen Interessen

und Betroffenheiten in den Fokus rücken. Das verträgt sich eben nicht mit dem Gemeinwohl insgesamt. Man stellt ja fest, dass eine Reform allein auf Basis der Freiwilligkeit regionale Einzellösungen produzieren würde. Man sieht im Augenblick im Kleinen, wie die Kirchturmspolitik fröhliche Urstände feiert, sei es in Molfsee, in Raisdorf, im Amt Aukrug oder sonstwo. Das wäre noch ganz anders, wenn wir über solche Fragen so reden würden.

Selbstverständlich müssen aber bei Entscheidungen über die Reform regionale Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Deshalb haben sowohl der Herr Ministerpräsident als auch ich selbst die Kommunen wiederholt aufgefordert, die eigenen Vorstellungen für eine Verwaltungsreform in einen ergebnisoffenen Reformprozess einzubringen. „Ergebnisoffen“ heißt nicht ergebnislos. Wenn die Gutachter unsere Fragen beantwortet haben und wenn wir wissen werden, ob die gegenwärtige Struktur mit elf Kreisen und vier kreisfreien Städten die wirtschaftlichste Form ist, dann wird sich nichts ändern. Sollte aber etwas anderes herauskommen - wir mögen unterschiedliche Einschätzungen haben, was passiert -, dann, glaube ich, sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle vorgetragenen Aspekte zu gewichten und abzuwägen.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Güterabwägung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag zu treffen. Es geht um nicht mehr oder weniger als das Selbstverständnis dieses Parlaments. Aus welchem Grund dies angeblich undemokratisch sein soll, wie die Volksinitiative gesagt hat, vermag ich mit meinem Verfassungsverständnis wirklich nicht zu sehen. Denn das Gegenteil ist der Fall. Gerade der Landtag als das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung - Artikel 10 unserer Landesverfassung - ist berufen, diese wichtige und zukunftsweisende Entscheidung für unser Land zu treffen. Die Abgeordneten - dazu gehören Sie dann auch, Herr Kollege Hildebrand - vertreten das ganze Volk. So heißt es in Artikel 11 unserer Verfassung. Ich bin ziemlich sicher, dass die Abgeordneten dieses Hauses das in sehr verantwortungsvoller Weise tun werden.

Liebe Frau Kollegin Spoorendonk, weil Sie es angesprochen haben: Es wird nicht möglich sein, das im Kontext mit dem Kommunalwahltermin zu machen, wenn es so weit käme, weil die Regularien vorsehen, dass für all die Dinge Verfahren einzuhalten sind. Auch das gehört zur Demokratie. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, als ob wir die Dinge so, wie es uns gerade passt, ein bisschen hin

und herschieben, damit das zusammenfällt. Niemand will irgendetwas verzögern, aber wir haben hier die Dinge zu beachten, die das Parlament selbst beschlossen hat. Daran sollten wir uns halten.

Ich habe hohen Respekt vor diesem Parlament. Ich gehöre ihm schließlich auch an. Ich gehe fest davon aus, dass das Parlament sehr kluge Entscheidungen treffen wird.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle fest, dass der Antrag der FDP, Drucksache 16/1495, durch die Beratung des Gesetzentwurfs der Volksinitiative seine Erledigung gefunden hat. Anträge sind nicht gestellt worden, damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Kommentierend will ich hinzufügen

(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- nein, Herr Hentschel -, dass der Antrag Drucksache 16/1147 der Volksinitiative im Ausschuss zur Beratung vorliegt und insoweit eine Überweisung nicht erforderlich war.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Situation und Perspektiven der beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein

Große Anfrage der Fraktion der FDP Drucksache 16/1106

Antwort der Landesregierung Drucksache 16/1456

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Bevor wir in die Beratung eintreten, möchte ich auf der Tribüne ganz herzlich den CDU-Ortsverband Norderstedt begrüßen. - Seien Sie uns alle sehr herzlich willkommen!

(Beifall)

Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat die Ministerin für Bildung und Frauen, Frau Ute ErdsiekRave, das Wort.

(Minister Dr. Ralf Stegner)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt ja nicht so häufig vor, dass ich mich über Große Anfragen der Opposition freue, weil diese viel Arbeit machen und für die Mitarbeiter mit erheblichem Aufwand verbunden sind. Aber in diesem Fall - so muss ich sagen - ist es wirklich eine gute Gelegenheit, auch einmal die Arbeit der Beruflichen Schulen hier in der Weise zu würdigen, wie sie es verdienen.

(Beifall)

Obwohl an diesen Schulen Erhebliches in der beruflichen Ausbildung geleistet wird, in den letzten Jahren mehr und mehr auch in der Ausbildungsvorbereitung, also dabei, den jungen Menschen mehr und zusätzliche Chancen zu eröffnen, werden sie öffentlich nicht so wahrgenommen, wie das bei den allgemeinbildenden Schulen der Fall ist. Dabei ist die Arbeit in vielerlei Hinsicht wirklich beispielgebend, etwa in der Frage der Durchlässigkeit. Hier herrscht ein hohes Maß an Durchlässigkeit. Hier werden moderne Lernmethoden eingesetzt, die auf Selbstständigkeit und eigenverantwortliches Lernen zielen. Hier gibt es einen sehr vielfältigen Praxisund Außenbezug und hier gibt es einen intensiven Austausch unter den Lehrkräften und unter den verschiedenen Schulen.

Zusammengefasst kann man sagen: In der Weiterentwicklung und der Innovation ist an dieser Schulart enorm viel geleistet worden. Wir haben also allen Grund, den Stellenwert der Beruflichen Schulen zu würdigen und ihnen, den Schulleitungen wie den Lehrkräften, für ihre engagierte Arbeit zu danken, meine Damen und Herren.

(Beifall)

Wie stellen sich nun die Perspektiven der beruflichen Bildung vor dem Hintergrund der schleswigholsteinischen, der nationalen, aber mehr und mehr auch der europäischen Entwicklung dar? Wir haben in Schleswig-Holstein in jüngster Vergangenheit viel bei der Ausweitung der beruflichen Ausbildung erreicht. Damit meine ich die Ausbildungsverträge, die Ausbildungsplätze. 2006 stieg die Zahl der Ausbildungsverträge um knapp 7 %. Damit waren wir das erfolgreichste westdeutsche Bundesland bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen und ich bin mir sicher, dass wir das in diesem Jahr noch einmal steigern können.

Wenn wir aber über den Erfolg des Bündnisses für Ausbildung zu Recht sprechen und dieses loben, dann dürfen wir natürlich eines nicht außer Acht

lassen: Es heißt immer, dass alle Jugendlichen versorgt würden. Dies ist aber wirklich nur möglich, weil die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz an den Beruflichen Schulen aufgenommen und dort weiterqualifiziert werden, übrigens mit erheblichem Aufwand für die öffentliche Hand. Ich meine, das sollte gelegentlich auch von den Arbeitgebern gewürdigt werden.

(Beifall bei der SPD)

Angesichts des Fachkräftemangels hoffe ich, dass die Betriebe, die bei der Ausbildung bisher zurückhaltender waren, endlich erkennen, dass sie letztlich an dem Ast sägen würden, auf dem sie selber sitzen, meine Damen und Herren.

(Beifall)

Ich sage deswegen hier ganz klar: Die Vollzeitberufschule kann nur eine Ergänzung sein. Erste Priorität muss das duale System mit Schule und Betrieb als gleichwertigen Lernorten behalten. Wir setzen darauf, dieses Erfolgsmodell im kontinuierlichen Dialog mit der Wirtschaft zukunftsfähig zu machen. Dabei stellt sich zum Beispiel die Frage, wie sich die Qualifikationen, die im Vollzeitbereich erworben werden, besser in eine spätere Ausbildungszeit einbringen lassen als bisher. Auch hier geht es also, wie im gesamten Bildungssystem, um eine bessere Verzahnung, um bessere Übergänge zwischen den verschiedenen Bereichen der beruflichen Bildung.

Zu diesen Aspekten, die im Dialog mit der Wirtschaft verbessert werden müssen, gehört auch die drohende Zersplitterung in hochspezialisierte Ausbildungswege, die letztlich nicht zukunftsfähig sein können.

(Beifall der Abgeordneten Sylvia Eisenberg [CDU])

- Vielen Dank, Frau Eisenberg. Sie wissen, dass sich die KMK seit Langem mit dieser Frage beschäftigt und im Dialog mit der Wirtschaft dabei ist.

Das Verhältnis von dualer Ausbildung auf der einen Seite und den Vollzeitangeboten auf der anderen Seite hat sich also an diesen Schulen nach und nach verschoben. Das ist eine Entwicklung, die nicht nur Schleswig-Holstein erfasst hat. Wir liegen im Vergleich mit anderen Ländern bei den Neuzugängen im dualen Berufsbildungssektor fast im Bundesdurchschnitt, übrigens vor Ländern wie BadenWürttemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Diese Situation stellt uns vor die Herausforderung zu vermeiden, dass junge Menschen ohne Ausbildungsplatz an den Schulen in unnötige und