Ich danke Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen und erteile für die Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Axel Bernstein das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben der Dringlichkeit des Antrags der Grünen zugestimmt, auch wenn ich sagen muss, dass die schriftliche Begründung reichlich dünn war, um damit eine Dringlichkeit zu begründen. Der Antrag drückt ein allgemeines Unwohlsein aus und möchte vereinzelte Proteste an den Standorten der möglicherweise vorgesehenen Anlagen unterstützen. Das ist sicherlich auch im Hinblick auf die Zeitschiene des Vorgangs keine ausreichende Begründung für eine Dringlichkeit im Landeshaus.
Leider haben Sie jetzt in Ihrer mündlichen Begründung dazu auch nichts Weiteres dazu beigetragen, sondern lediglich das referiert, was in Ihrem Antrag steht. Besonders ärgerlich finde ich in dem Zusammenhang, dass der Dringlichkeitsantrag, der uns nun vorliegt, auf den 20. Februar 2007 datiert ist. Wenn wir der „Dithmarscher Landeszeitung“ glauben dürfen, hat Ihre Fraktion spätestens am 8. Februar 2007 von dem ganzen Vorgang Kenntnis bekommen. Die örtlichen Gremien wurden übrigens Monate vorher informiert. Dieses Verfahren hätten Sie auch ein bisschen geschickter regeln können.
Nun aber zum Inhalt! Was beantragen Sie? - Ich beginne einmal mit dem zweiten Satz. Da fordern Sie, die Landesregierung solle die Bevölkerung vor Gefahren schützen. Das ist eine Selbstverständlichkeit,
die wir nicht beschließen müssen. Im dritten Satz fordern Sie die Landesregierung auf, geltendes Recht einzuhalten. Auch das ist eine Selbstverständlichkeit, die wir im Landtag nicht zu beschließen brauchen.
In Ihrer Begründung führen Sie dann aus, Australien sei als hochtechnisiertes Industrieland imstande, für die Beseitigung zu sorgen. Das wissen wir im Moment nicht, das ist genau das, um das es geht. Wenn nachgewiesen wird, dass Australien dazu in der Lage ist oder nicht in der Lage ist, ist das der Punkt, an dem sich entscheidet, wie das Verfahren weitergeht.
Ich möchte noch einmal kurz auf den ersten Satz eingehen, den Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben. Sie schreiben darin, der Schleswig-Holsteinische Landtag solle eine Verbringung von Giftmüll aus Australien nach Brunsbüttel ablehnen.
So können wir den Satz nicht stehen lassen, ganz abgesehen davon, dass es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt, das zweifellos auch rechtsstaatlich abgearbeitet wird. Wenn wir, wie Sie es selbst in Ihrem Beitrag gesagt haben, über die qualifizierten Entsorgungseinrichtungen verfügen, dann sollten wir doch auch froh sein, wenn Altlasten, die bestehen, entsprechend technisch von der Qualifikation anspruchsvoll entsorgt werden.
Wenn ich noch einmal auf den angesprochenen Artikel in der „Dithmarscher Landeszeitung“ vom 9. Februar 2007 eingehen darf, dann zitiere ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, den Kollegen Matthiessen: „Der Dreck soll in Australien bleiben.“ Ich denke, eine derartige kurz gesprungene Antwort auf die Frage, die sich hier stellt, wird der Sache nicht gerecht.
Wir sollten das laufende Verfahren abwarten. Wir haben keine Zweifel daran, dass es allen Regularien entsprechend abgewickelt wird, und wir sollten bei den Aussagen, die wir vielleicht politisch dazu treffen, auch im Hinterkopf behalten, dass es sich nicht nur in Brunsbüttel um eine qualifizierte Entsorgungstechnologie, sondern auch um einen beachtlichen und überregionalen Auftrag für SchleswigHolstein handelt. Im Übrigen ist es gar keine neue Entwicklung. Auch zu Ihren Regierungszeiten hat die SAVA zu über der Hälfte Aufträge außerhalb
von Schleswig-Holstein und Norddeutschland angenommen. Wir sind uns aber insgesamt in der Sache einig: Wenn es eine ebenso qualifizierte Entsorgungsmöglichkeit gibt, ohne dass ein derartig langer Transportweg in Angriff genommen werden muss, wäre das sicherlich auch eine gute Lösung.
Ich danke Herrn Abgeordneten Axel Bernstein und erteile für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Olaf Schulze das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Matthiessen, es ist schön, dass Sie den „Spiegel“ am Wochenende gelesen haben, aufgewacht sind und dann noch den Dringlichkeitsantrag gestellt haben.
Wir wissen, dass gerade das Thema Sondermüll ein sensibles Thema ist, mit dem wir uns schon seit vielen Jahren auseinandersetzen und beschäftigen. Besonders in Deutschland führte die hohe Sensibilität und intensive Diskussion zu hohen Umweltauflagen. Daraus folgt, dass wir bei uns die modernsten Anlagen für diese Entsorgungstechnik haben.
Ziel muss es sein, Müll zu vermeiden und unvermeidlichen Müll umweltschonend zu entsorgen. Das Baseler Abkommen sollte Giftmülltransporte aus Industrieländern in Entwicklungsländer verhindern. Das hatten Sie auch schon so gesagt. Jetzt ist es so, dass Industrieländer Entwicklungsländer bei Entsorgungsproblemen unterstützen sollten. Hierfür könnten gegebenenfalls auch Importe nach Deutschland sinnvoll sein.
- Nun hören Sie doch einmal weiter zu. Vielleicht sollte man erst zuhören und dann weiter reden. Das ist manchmal hilfreich!
Für mich ist in der Frage des Sondermülltransports von Australien nach Brunsbüttel allerdings schon ein schlechter Beigeschmack vorhanden, weil Australien kein Entwicklungsland ist. - Sehen Sie, manchmal sollte ein bisschen zuhören und erst dann reden.
Der Plan, Tausende von Tonnen Giftmüll jahrelang in Australien zu lagern, um ihn dann quer über den Ozean und teilweise weiter über unsere Straßen durch das Bundesgebiet zu transportieren, um ihn dann in unseren zugegebenermaßen weltweit vorbildlichen und leistungsfähigen Anlagen wie der SAVA Brunsbüttel möglichst umweltunschädlich zu verbrennen, ist sicher fragwürdig und mit vielen Problemen behaftet. Ich wünschte mir schon, dass in Australien - wie in China jetzt angedacht - mit deutschem Know-how moderne eigene Verbrennungsanlagen gebaut würden.
Dies entspräche dem Geist des Baseler Abkommens mehr als diese meines Erachtens kritikwürdige Form des Mülltourismus.
Ich bedanke mich bei den Verantwortlichen in Schleswig-Holstein - hier vor allem beim Landesamt für Natur und Umwelt - für die sorgfältige Prüfung der beantragten Anlieferung und weiteren Entsorgung.
Es muss rechtssicher und vollständig sichergestellt sein, dass wirklich nur eine Verschiffung nach Deutschland und die dortige Entsorgung ohne andere weltweite Alternativen ist und dass die Inhaltsstoffe der Giftfässer vollständig im Hinblick auf die Entsorgung deklariert werden. So begrüße ich den vorläufigen Stopp des Genehmigungsverfahrens und hoffe sehr, dass in Australien ein Umdenken einsetzt und doch Alternativen gefunden werden können.
Wir nehmen die Befürchtungen in der betroffenen Region Brunsbüttel sehr ernst. Bisher ist es der SAVA zusammen mit dem eingebundenen Umweltverein gelungen, eine gute und transparente Zusammenarbeit sicherzustellen. Alle Informationen müssen weiter für alle Fragen der Menschen zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die heutige Aussprache und sichere zu, dass wir im Ausschuss den weiteren Verlauf der Angelegenheit sorgfältig begleiten und prüfen werden.
Ich danke Herrn Abgeordneten Olaf Schulze und erteile für die Fraktion der FDP Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor der Diskussion, die wir beim vorherigen Tagesordnungspunkt geführt haben, ist es vielleicht einmal interessant, wenn sich Kollege Schulze mit Herrn Kollegen Hölck einmal in Verbindung setzt, inwieweit man diese Dinge hier im Einzelnen abhandeln sollte.
Meine Damen und Herren, Deutschland hat sich zu einem der wichtigsten Importländer für Giftmüll aus der ganzen Welt entwickelt. Ob Munitionsabfälle aus Schweden, Pestizide aus Kolumbien, asbesthaltiger Schutt aus Amerika, toxischer Arzneimüll aus Neuseeland, Lösungsmittel aus China oder Hexachlorbenzol aus Australien - die Einfuhr der sogenannten gefährlichen Stoffe hat sich seit 2000 auf über 2 Millionen t verdreifacht. Grund für diese Art von „Wirtschaftswachstum“ sind ausgerechnet die vergleichsweise strengen deutschen Umweltauflagen. Denn sie haben dafür gesorgt, dass hierzulande die besten Sondermüllverbrennungsanlagen der Welt gebaut wurden und das größte Know-how vorhanden ist.
Deutschland selber hat seine Hausaufgaben gemacht: Aus Deutschland werden keine gefährlichen Stoffe exportiert, zumindest nicht legal. Da solche speziellen Verbrennungsanlagen nur bei entsprechender Auslastung arbeiten können, ist es mittlerweile notwendig geworden, auch international anfallenden Sondermüll in Deutschland zu verbrennen. Andernfalls ließen sich die in Deutschland installierten Anlagen auf Dauer nicht rentabel auslasten.
Natürlich müssen wir uns an dieser Stelle zu Recht die Frage stellen, ob es Sinn macht, giftige Abfälle um die ganze Welt zu transportieren, nur um sie hier vor Ort zu entsorgen. Warum sind Industrieländer wie Australien nicht in der Lage, eigene Anlagen zu betreiben, um ihren Müll vor Ort zu entsorgen?
Warum müssen die Bürgerinnen und Bürger in Brunsbüttel den Schadstoffen ausgesetzt werden, die durch die Verbrennung von Müll aus anderen Ländern entstehen? Bisher war die Antwort immer, dass es sinnvoller ist, Giftstoffe in dafür geeigneten Anlagen zu entsorgen, als dass dieser Müll womög
Genau dieses Anliegen wurde in der Vergangenheit von den Bundes- und Landesregierungen unterstützt, auch unter grüner Regierungsbeteiligung. Dabei wurde in der Vergangenheit in Kauf genommen, dass die entsprechenden Entsorgungsanlagen auch aus Übersee mit Sondermüll und anderen Giftstoffen beliefert wurden.
Kann der jetzt avisierte Transport aus Australien aus rechtlichen Gründen überhaupt noch gestoppt werden, so wie im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert? - Nur bedingt. Grundlage für die Ein- und Ausfuhr von Müll in Deutschland ist die EG-Abfallverbringungsordnung. Diese wiederum leitet sich vom Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der sogenannten grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung ab.
Als zuständige Notifizierungsstelle prüft das Umweltbundesamt, inwieweit der Import von gefährlichen Abfällen möglich ist. Dabei muss der Exporteur darlegen, dass eine Entsorgung des gefährlichen Abfalls vor Ort nicht möglich ist.
Genau an dieser Stelle setzt das jetzt durch das schleswig-holsteinische Umweltministerium eingeleitete Verfahren an, in dem weitere Nachweise vom Exporteur verlangt werden. Können diese Nachweise beigebracht und schlüssig belegt werden, ist die gewünschte Entsorgung durch die Notifizierungsstelle zu genehmigen.