(Namentliche Abstimmung) 1 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe jetzt das Abstimmungsergebnis bekannt. Dem Vorschlag zur Einfügung von Artikel 6 a in die Landesverfassung haben 9 Abgeordnete zugestimmt, 54 Abgeordnete haben ihn abgelehnt. Dieser Punkt des Än derungsantrages Drucksache 16/1035 ist damit abgelehnt. Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag Drucksache 16/1035 insgesamt abstimmen. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Abstimmung zu Teil a) des Tagesordnungspunktes, zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/354 (neu) - zweite Fassung. Ich weise darauf hin, dass für die Annahme eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Hauses erforderlich ist. Der Ausschuss hat Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen. Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte und den Gesetzentwurf Drucksache 16/354 (neu) - 2. Fassung - ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden. Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht worden ist.
Abstimmung zu Teil b), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Drucksache 16/656. Ich lasse über den Gesetzentwurf Drucksache 16/656 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/1001, abstimmen. Ich weise auch hier darauf hin, dass zur Annahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Wer dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW angenommen worden. Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweitdrittelmehrheit für die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung Drucksache 16/1001 erreicht ist. Damit ist die Verfassungsänderung angenommen.
Abstimmung zu Teil c), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD zum Parlamentsinformationsgesetz, Drucksache 16/657. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/1014, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzei
chen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 16/1014 einstimmig angenommen worden.
Abstimmung zu Teil d), Änderung der Geschäftsordnung des Landtages. Der Ausschuss empfiehlt im Einvernehmen mit den Antragstellern, die Anträge Drucksachen 16/27 und 16/40 für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen. Ich bedanke mich für das sehr übersichtliche Abstimmungsverhalten aller Kollegen.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen (Zweites Verwaltungsstrukturre- formgesetz)
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Verwaltungsmodernisierung (Er- stes Verwaltungsmodernisierungsgesetz)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung.
Das Wort erhält zunächst mit einer vereinbarten Redezeit von zehn Minuten - im Übrigen fünf Minuten - Herr Innenminister Dr. Ralf Stegner.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erfreulichen Nachrichten über die Fusionsbestrebungen im ganzen Land zeigen dreierlei: Die Ämter und Gemeinden sehen, dass wir es tatsächlich ernst meinen. Sie wollen dann wenigstens über das „Wie“ und das „Mit wem“ entscheiden und sie wollen sich noch die Hochzeitsprämie sichern, wie sie im Volksmund heißt. Dies ist eine verantwortliche, konstruktive und weitsichtige Politik, für die ich mich bei den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern ausdrücklich bedanken möchte.
Zukünftig soll für hauptamtlich geführte Verwaltungen sowohl der Ämter als auch der amtsfreien Gemeinden die Mindestgröße von 8.000 zu betreuenden Einwohnerinnen und Einwohnern gelten. Eine mögliche Ausnahme sehe ich persönlich derzeit nur für Helgoland. Durch die Größe können diese Verwaltungen mehr Aufgaben wahrnehmen. Kreise, kreisfreie Städte und das Land können ihnen mehr Aufgaben übertragen. Wir schaffen damit eine sehr moderate Grenze. Der Rechnungshof - ich bedanke mich bei dem Herrn Präsidenten ausdrücklich für die Unterstützung beim Thema Verwaltungsstrukturreform; das ist sehr hilfreich - hält eine Mindestzahl von 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner für sinnvoll. Eine einheitlich größere Einwohnerzahl würde die Aufgabenübertragung vergrößern. Allen wünsche ich dafür ausdrücklich den notwendigen Mut.
Bereits hier wird die vorgegebene Größenordnung an vielen Stellen in Schleswig-Holstein von verantwortungsbewussten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern deutlich überschritten. Auch im ländlichen Raum bilden sich Verwaltungseinheiten mit bis zu 40.000 Menschen. Auch wenn das mancher Landrat nicht mag, will ich deutlich sagen: Wir können nicht an der einen Stelle haltmachen; es muss mit größer geordneten Ämtern und Städten weitergehen.
Folglich regeln wir im Gesetzentwurf auch, dass größere Gemeinden, also auch mit über 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, von der Verpflichtung zur Durchführung einer Bürgermeisterwahl befreit werden können, wenn diese Funktion etwa wegen eines beabsichtigten Verwaltungszusammenschlusses oder einer Gemeindefusion absehbar entfallen wird.
Insgesamt wird der kommunalpolitische Gestaltungsspielraum der amtsangehörigen Gemeinden erweitert werden. Diese Verstärkung politischer Gestaltungsmöglichkeiten ist ein wichtiger Hebel, um gegen Wahlenthaltungen und damit auch die Wahl rechtsextremer Parteien anzugehen.
Um dieses zu gewährleisten, müssen wir Bürgernähe und demokratische Legitimation der Verwaltung sicherstellen. Daher haben wir für den Amtsausschuss eine Besetzung vorgesehen, die die Funktionsfähigkeit insbesondere in den großen Ämtern gewährleistet. Hier wird die Zahl der Mitglieder je Gemeinde auf höchstens drei begrenzt. Diese erhalten Stimmenkontingente, die ihrer Einwohnerzahl entsprechen. Wenn das Amt nur aus wenigen amtsangehörigen Gemeinden besteht - wie zum Beispiel das neue Amt Schrevenborn im Kreis Plön, das nur aus drei Gemeinden, nämlich Mönkeberg, Heikendorf und Schönkirchen, bestehen wird -, kann man sie erweitern.
Dieser demokratisch legitimierte Amtsausschuss soll künftig auch die Amtsdirektorin oder den Amtsdirektor wählen. Die Amtsversammlung, die das bisher gemacht hat und deren Zusammensetzung zumindest den in der Kommunalpolitik nicht beheimateten Menschen oft Rätsel aufgab, wird abgeschafft. Insgesamt haben wir hier eine demokratische und pragmatische Regelung vorgesehen. Die Kommunen kennen dieses Instrumentarium übrigens seit Langem aus dem Zweckverbandsrecht. Wer also sagt, das sei kompliziert, unterschätzt das, was Kommunalpolitiker können. Das liegt dem Kommunalminister völlig fern.
Das Verfahren hat sich insbesondere bei den großen Zweckverbänden bewährt. Praktische Schwierigkeiten bei der Auszählung von Stimmenkontingenten hat es hier noch nie gegeben.
Die wohl theoretisch spannendste und für die Medien interessanteste Frage ist praktisch irrelevant, nämlich das, was im Entwurf des Zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetzes steht, die Ermächtigung an die Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Verwaltungen, die nicht die erforderliche Mindestgröße besitzen, mit anderen Verwaltungen zusammenzuführen. Ich wünsche mir, dass wir von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen müssen. Insoweit appelliere ich an die Vernunft aller Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Wir sind aber auch entschlossen - das will ich sehr deutlich sagen -, die zentralen Bestimmungen der Verwaltungsreform im kreisangehörigen Bereich konsequent umzusetzen.
Die Zeit freiwilliger Zusammenschlüsse für kleine Kommunalverwaltungen läuft Ende dieses Jahres ab. Bis dahin müssen verbindliche Beschlüsse über Verwaltungszusammenschlüsse vorliegen. Ich den
ke, wir haben den Kommunen eine großzügige Frist gesetzt. Freiwilligkeit - ich will es noch einmal sagen - heißt nicht: „Ich kann so lange, wie ich will, tun, was ich will“, sondern Freiwilligkeit heißt: „Ich nutze den Rahmen, den mir der Landesgesetzgeber bietet, um das Vernünftige in angemessener Zeit auf den Weg zu bringen.“
Wir sind - wie ich anfangs sagte - auch weitgehend auf einem guten Weg. Ich appelliere an die noch zögernden Kommunen: Nutzen Sie die verbleibende Zeit aktiv für freiwillige Lösungen. Die Hochzeitsprämie von 250.000 €, die die Kommunen erhalten, wenn sie mit anderen Kommunen fusionieren und auf ihre hauptamtliche Verwaltung verzichten, gibt es nur in der Freiwilligkeitsphase, die am 31. Dezember 2006 unwiderruflich zu Ende geht.
Wenn Kommunalpolitiker also auf dieses Geld verzichten, weil sie sich nicht auf eine größere Verwaltung mit benachbarten Gemeinden oder mit einem Amt einigen wollen, schaden sie den Interessen ihrer Gemeinden. Sie müssen nämlich erklären, warum das, von dem sie erklärt haben, dass es nicht kommt, doch kommt und warum sie - im Gegensatz zu anderen - kein Geld dafür kriegen. Es ist ein bisschen kompliziert, dies zu erklären. Wenn dann auch noch persönliche Interessen eine Rolle spielen, was gelegentlich vorkommt, dann wird das richtig bitter mit der demokratischen Legitimation.
Insofern ist Konsequenz in solchen Angelegenheiten etwas, womit sie auch weiterhin rechnen dürfen und müssen. Es gibt auch keine Auszeichnung für den letzten Widerstandskämpfer gegen die politische Vernunft, übrigens auch nicht für Mitglieder von Parlamentsfraktionen.
- Ich sage das mit aller Achtung. Ich bin ja selbst Mitglied dieses Parlaments. Ich richte das also auch an meine eigene Adresse, Frau Kollegin Schwalm.
In dem Gesetzentwurf sind weitere Änderungen vorgesehen. Erstens. Die Verpflichtung der Kommunen, mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung durchzuführen, wird gestrichen. Wir wollen diesen Standard streichen. Aus meiner Sicht sind die Kommunen aber nach wie vor gut be
Zweitens. Ämter können auch künftig über Kreisgrenzen hinweg gebildet werden. Das mag mancher Verwaltungschef in den Kreisen nicht. Wir machen es aber trotzdem, weil es kommunalfreundlich ist. Das Zweite Verwaltungsstrukturreformgesetz macht aus dieser ursprünglich nur befristeten Regelung eine Dauerregelung.
Drittens. Bei der Eingliederung einer Gemeinde in ein Amt kann die Erhebung der Amtsumlage abweichend von den Vorgaben des Finanzausgleichsgesetzes vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist das allgemeine Zustimmen. Auch hier bitte ich zu würdigen, dass wir ausdrücklich Wünschen nachgekommen sind, die mehrmals an uns herangetragen wurden.
Weiterhin halten wir im zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz außerdem an dem Grundsatz fest, dass eine Beibehaltung der Hauptamtlichkeit nur dann in Betracht kommen kann, wenn eine eigene Verwaltung bestehen bleibt. Als Kompensation für die großen Gemeinden, die freiwillig zu einer noch wirtschaftlicheren Lösung auf die Hauptamtlichkeit verzichten, kann ich mir die Fortentwicklung der so genannten Gemeindedezernentin oder des so genannten Gemeindedezernenten vorstellen. Es war zwar nicht meine Idee, aber wenn es das Parlament als Kompromiss beschließt, dann kann man dies machen und dann muss das in der Sache mit Phantasie so fortentwickelt werden, dass es auch nützt.
Diese Rechtsfigur ist bisherigen Vorbehalten begegnet. Kritikpunkte gehen insbesondere an die fehlende Anbindung an die Amtsverwaltung oder der Ausgestaltung der Rechtsfigur als Wahlbeamter oder der geringen Besoldung. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gemeindedezernentin oder der Gemeindedezernent in die Amtsverwaltung integriert wird. Zudem könnte dann für die Aufgabe eine Lebenszeitbeamtin oder ein Lebenszeitbeamter oder Angestellter in Betracht kommen. Die genaue Ausgestaltung der weiterzuentwickelnden Vorschrift soll aber den parlamentarischen Beratung überlassen bleiben. Das Innenministerium wird in den Ausschussberatungen bei Bedarf jederzeit Hilfestellung leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz beginnt die letzte Etappe auf dem Weg zu einer Verwaltungsstrukturreform von Ämtern und Gemeinden. Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz weitere Fusionshemm