das drittens den Vorrang des Vertragsnaturschutzes vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen vorschreibt und viertens auch die Eingriffsmöglichkeiten in die Eigentumsrechte von Bürgerinnen und Bürgern auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.
Meine Damen und Herren, vielen von Ihnen, nämlich denjenigen, die in der letzten Legislaturperiode bereits dem Landtag angehörten, wird dieser Gesetzentwurf in weiten Passagen bekannt sein. Wir haben viele vernünftige Bereiche aus dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, den wir im Jahr 2003 hier im
Wir haben die Ziele des Naturschutzes in § 1 den bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. Eine Verschärfung dieser Regelung ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Damit entfallen allein 19 landesgesetzliche Zielsetzungen des Naturschutzes im geltenden Gesetz. Wir meinen, dass in § 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausreichend definiert sind.
Allein dort sind die allgemeinen Ziele bereits in 15 Unterpunkten aufgeführt. Wir benötigen nicht noch zusätzliche 19.
Meine Damen und Herren, wir sind auch in anderen Bereichen auf die bundesgesetzlichen Vorgaben zurückgegangen.
Das gilt insbesondere für § 7 des Landesnaturschutzgesetzes. Diese Vorschrift definiert, wann ein Eingriff in Natur- und Landschaft regelmäßig vorliegt und damit regelmäßig einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Im Gegensatz zum Bundesrecht hat sich seinerzeit die rot-grüne Landesregierung entschieden, eine Positivliste von zwölf Tatbeständen aufzustellen, bei denen nach geltendem Recht regelmäßig ein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt. Wir haben diese Positivliste komplett aus dem Landesnaturschutzgesetz gestrichen, denn diese Positivliste kehrt nämlich die Beweislast zulasten des Antragstellers um. Will nach geltendem Recht ein Antragsteller eine wie auch immer geartete bauliche Anlage auf einer bisher nicht genutzten Fläche errichten, wird in Schleswig-Holstein überhaupt nicht mehr geprüft, ob hierdurch tatsächlich ein Eingriff in Natur- und Landschaft vorgenommen und die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild gefährdet wird. Der Antragsteller muss vielmehr nachweisen, dass seine Maßnahme keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, um nicht einer Ausgleichspflicht zu unterliegen.
Nach unseren Vorstellungen muss die zuständige Genehmigungsbehörde nachweisen, ob die Maßnahmen eines Antragstellers wirklich Natur und Umwelt in einem wesentlichen Maße beeinträchtigen. Der Staat muss damit nachweisen, ob Ersatzzahlungen oder Ersatzmaßnahmen erforderlich sind und vom Antragsteller gefordert werden können, und nicht der Bürger, warum er dem Staat nichts schuldet.
Dieses Verfahren entspricht unserer Vorstellung vom Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Wir wollen keinen allmächtigen Staat, sondern nach Möglichkeit freie Bürger. Darüber hinaus haben wir die Landwirtschaft privilegiert. Für uns ist die land- und fischereiwirtschaftliche Nutzung der Landschaft im Rahmen der Vorgaben des § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes regelmäßig kein Eingriff in Natur und Landschaft.
Meine Damen und Herren, wir geben den Eigentümern ein Stück Freiheit zurück. Das Landesnaturschutzgesetz dient nach unserem Entwurf nicht mehr als Rechtsgrundlage für Beauftragte in Naturschutzbehörden, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Grundstücke Privater zu betreten. Wir haben diese Norm gestrichen. Uns ist der Tatbestand, dass für Grundstücke „zur Wahrnehmung der Aufgaben ein Zutrittsrecht besteht“, zu weit gefasst. Damit kann eine entsprechende Person nach sehr weitem eigenen Ermessen jederzeit nach Ankündigung fremde Grundstücke betreten. Das geht uns zu weit und hat für uns auch etwas mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun, meine lieben grünen Kolleginnen und Kollegen. Im Bundesnaturschutzgesetz gilt ein engeres Auskunfts- und Zutrittsrecht. Darüber wollen wir nicht hinausgehen und deshalb keine weitergehende Vorschrift erlassen.
Meine Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in der letzten Wahlperiode habe ich festgestellt, dass FDP und Grüne in vielen Fragen der Rechtsstaatlichkeit gleicher Auffassung sind, nur beim Umweltschutz verlassen Sie hier den Pfad der Tugend. Aber gerade in vermeintlichen Konfliktsituationen zeigt es sich, wes Geistes Kind man ist. Ihnen ist offensichtlich ein ideologischer Umweltschutz wichtiger als Prinzipien unseres Rechtsstaates.
Wir räumen dem Vertragsnaturschutz Vorrang vor dem ordnungsrechtlichen Naturschutz ein. Nach unserem Gesetzentwurf haben die Behörden zu prüfen, ob bei Maßnahmen zur Durchführung der im Rahmen dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften der Zweck auch durch vertragliche Maßnahmen erfüllt werden kann. Ist dies der Fall, dann sollen vertragliche Regelungen vor anderen Maßnahmen zur Anwendung kommen.
ren machen wir damit Schluss, dass seitens der Behörden ständig Unterlagen nachgefordert werden können. Ein Antrag auf Genehmigung eines Eingriffs in die Natur und Landschaft ist künftig vollständig, wenn die genehmigende Behörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrages weitere Unterlagen nachgefordert hat.
Meine Damen und Herren, wir sehen unseren Entwurf als Angebot an alle Fraktionen, sich in einem umfassenden Beratungsprozess für ein modernes Naturschutzgesetz des Landes einzusetzen. Vernünftigen Vorschlägen anderer Fraktionen stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
Aber eines ist klar, einen Weg zurück in die rot-grüne Naturschutzpolitik kann und darf es nicht geben.
Im Vorweg zu dieser Landtagstagung haben wir erfahren, dass auch die Regierung bereits dabei ist, einen Gesetzentwurf zu entwerfen. Um die Beratungen zu beschleunigen und um eine konstruktive Arbeit zu erreichen, ist es sicherlich sinnvoll, beide Gesetzentwürfe gemeinsam im Ausschuss zu beraten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zeitnah vorliegt.
Ich bin mir sicher, dass wir mit großer Mehrheit ein neues Naturschutzrecht schaffen können, ein Naturschutzrecht, das Menschen den Naturschutz näher bringt und das sie mit einbindet. Damit erreichen wir mehr Schutz für die Natur und Umwelt und mehr Gestaltungsfreiraum für die Menschen.
Danke schön, Herr Hildebrand. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Herlich Marie Todsen-Reese.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber, liebe Kollegen von der FDPFraktion! Drucksache 16/26, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur.
Zuerst habe ich mir nur die Augen gerieben, dann schrillten die Alarmglocken - zu Recht, wie wir heute schon gehört haben und wie sich bei näherer Betrach
tung dieses „FDP-Werkes“ herausstellte. Das Ding kommt mir doch irgendwie bekannt vor, das war sofort mein erster Eindruck. Die Worte und Inhalte waren einfach zu vertraut: Zeile für Zeile, Paragraph für Paragraph, Abschnitt für Abschnitt.
Die Gegenüberstellung brachte es schnell an den Tag: Dieser FDP-Entwurf ist im Kern und zu über 95 % nichts anderes als unser CDU-Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes,
in erster Lesung am 12. Dezember 2002 beraten und in zweiter Lesung am 7. Mai 2003 von Rot-Grün abgelehnt - bei Enthaltung der FDP.
Dass ich diese Renaissance noch erleben darf, das hätte ich mir damals, vor allem auch angesichts der geführten Debatte - die war ja doch ein bisschen scharf -
Was steckt nun hinter dieser FDP-Initiative? Die FDP müsste doch eigentlich wissen, dass nicht sie sich in einer Koalition mit der CDU befindet - dann könnten wir wohl relativ schnell zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf kommen; ich glaube, das ist eben deutlich geworden -, sie müsste doch wissen, dass wir in Schleswig-Holstein mit etwas zeitlicher Verzögerung inzwischen eine große Koalition von CDU und SPD gebildet haben. Auch müsste der FDP eigentlich bekannt sein, dass CDU und SPD gerade in der Naturschutzpolitik und insbesondere beim Landesnaturschutzgesetz in den beiden vergangenen Legislaturperioden über die Instrumente und Wege zur Umsetzung von Naturschutzzielen heftig miteinander gestritten haben. Das war so.
Warum also jetzt dieser überwiegend von der CDU abgekupferte Gesetzentwurf? Sollten dabei etwa liberal genmanipulierte Spaltpilze ihr Unwesen treiben?
(Beifall der Abgeordneten Konrad Nabel [SPD] und Klaus Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zurufe von CDU und SPD)