Es gibt in Deutschland 40.000 Privatflieger, davon rund 2.000 in Schleswig-Holstein. Bei der Frage, ob man eine Zuverlässigkeitsprüfung vornehmen muss, muss man sich natürlich auch die Frage stellen: Wie ist es eigentlich mit dem Gefährdungspotenzial? Die meisten Kleinflugzeuge wie Cessna oder Piper wiegen etwa so viel wie ein Kleinwagen. Das heißt, sie sind völlig ungeeignet, um damit terroristische Attacken auszulösen. Die Reaktorsicherheitskommission hat gesagt, dass unsere großen Kraftwerke gegen solche Störfälle allemal geschützt sind. Kleinflugzeuge können kaum Schäden anrichten. Das zeigt auch ein Vorfall, den es in den USA gab, wo eine Cessna in ein Hochhaus geflogen und dort einfach stecken geblieben ist. Die Untersuchung der amerikanischen Homeland Security Department Behörde hat auch ergeben, dass Kleinflugzeuge als ausgesprochen unattraktiv für Terroristen bezeichnet worden sind. Zudem stellte der damalige Bundesinnenminister fest, dass dem BKA keine Erkenntnisse vorliegen, die besondere Gefährdungspotenziale aus den Kreisen der Piloten und der Kleinflugzeuge erwarten lassen.
In den USA wird nicht so verfahren wie in Deutschland. Jeder weiß, dass die Amerikaner besonders sensibel sind. Dort werden lediglich auslän
dische Piloten einer entsprechenden Überprüfung unterzogen. Weil die europäischen Staaten keine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach deutschem Muster kennen, verlagern immer mehr Piloten ihre fliegerischen Aktivitäten ins Ausland. Das kann von uns nicht gewollt sein.
Unter dem Strich verspricht sich die Landesregierung von der Überprüfung keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Dies haben wir auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Kubicki deutlich gemacht. Auch der Petitionsausschuss hat sich uns in dieser Frage angeschlossen.
Das Problem ist jetzt: Sollen wir von uns aus einen Antrag beschließen, ein Gesetz zu machen? Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung ein neues Gesetz machen muss. Dieses Gesetz kommt dann in den Bundesrat und dann wird die Landesregierung selbstverständlich das berücksichtigen, was mehrheitlich im Ausschuss dazu beschlossen wird. Eine Neuregelung darf in keinem Fall für neue Bürokratie sorgen.
Eine Anmerkung muss ich allerdings im Hinblick auf die finanzielle Situation noch machen. Wir haben zurzeit zwar die Pflicht zu überprüfen, aber es gibt keine gültige Gebührenregelung. Das ist für die Piloten erfreulich, für das Land schlecht. Ich wäre dankbar, wenn man dieses Thema auch im Rahmen der Beratung mit ansprechen könnte.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/645 (neu) dem Innen- und Rechtssausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Herr Innenminister Dr. Ralf Stegner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bereits als Finanzminister habe ich folgendes Gesetz immer wieder bestätigt gesehen: Die Zeit, die bei einem Punkt der Tagesordnung verwendet wird, steht im umgekehrten Verhältnis zu der erforderlichen Summe. Hier ist es ähnlich. Die Aufgeregtheit, mit der dieser Gesetzentwurf schon im Vorwege diskutiert worden ist, steht in einem deutlichen Missverhältnis zur Neuheit und Tragweite der vorgesehenen Änderungen. Mit dem Gesetzentwurf passen wir nämlich das Polizei- und Ordnungsrecht unseres Landes an den technischen Fortschritt und an veränderte Bedrohungslagen an. Wir schaffen dort gesetzliche Klarheiten, wo wir vorher mit Hilfskonstruktionen gearbeitet haben. Außerdem greifen wir bewusst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf und schränken in Teilen bestimmte Befugnisse wieder ein. Alles in allem geht es nicht um eine Totalrevision, nicht um den Orwellschen Überwachungsstaat, sondern um ein wirkungsvolleres und transparenteres Polizeirecht, das die Balance zwischen dem Schutz vor Verbrechen und dem Schutz der Bürgerrechte weiterhin wahrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Erhard Eppler beschreibt in seinem klugen Buch „Auslaufmodell Staat“, dass die Angst vor der Allmacht des Staates bei einigen oft größer ist als die Angst vor seiner Ohnmacht. Wir müssen aber beide Gefahren im Auge behalten.
Was also macht eine Änderung des Polizeirechtes notwendig? - Die Organisation der Kriminalität ist grenzüberschreitender geworden. Wir haben offene Grenzen, wir haben eine einheitliche europäische Währung, wir haben das Internet, wir haben Handys. Es ist alles professioneller und gewaltbereiter geworden, was die Kriminalitätsorganisation angeht. Das gilt nicht nur für den internationalen Terrorismus. Personen und Geldströme sind mobiler geworden. Die Kommunikationswege haben sich durch Handys und Internet ausgeweitet.
Wem das zu abstrakt ist, dem empfehle ich einen Blick in die aktuelle Kriminalstatistik, die ich in der letzten Woche vorgestellt habe. Gewaltdelikte und Internetkriminalität, wie zum Beispiel besonders abscheulich Kinderpornografie, haben zugenommen, während zum Beispiel die Zahl der Einbrüche zurückgegangen ist.
Auf solche veränderten Dimensionen muss sich die Verbrechensverhinderung einstellen können. Nicht zuletzt können auch wir dazu die neuere Technik mit Augenmaß nutzen, um Verbrechen zu verhin
dern und um unsere Polizei zu schützen. Alles andere wäre grob fahrlässig. Wir können nicht mit einem alten Käfer hinter einem Porsche herfahren, jedenfalls nicht, wenn wir ihn einholen wollen, und das ist bei der Verbrechensbekämpfung erforderlich.
Darüber hinaus bietet die Technik auch neue Möglichkeiten, den Missbrauch von Befugnissen zu verhindern. Hinzu kommt die Möglichkeit, Technik vor Personal einzusetzen. Natürlich können wir Hunderte von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einsetzen, um die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Es spricht aber viel dafür, dass die automatische Kennzeichenerfassung effektiver ist und Personal und Kosten spart. Auch den Computer hat man der Polizei schließlich nicht verweigert. In Zeiten knapper Mittel der öffentlichen Hand können wir so dennoch das Sicherheitsniveau erhöhen und unsere Polizisten sinnvoller einsetzen.
Mir muss einmal jemand erklären, worin eigentlich der Grundrechtseingriff besteht, wenn Autokennzeichen für Sekundenbruchteile gespeichert und, wenn sie sich nicht in Fahndungslisten befinden, sofort wieder gelöscht werden. Das kann ich wirklich nicht als einen Grundrechtseingriff empfinden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier nur verabredet, dass wir einen Modellversuch durchführen, um festzustellen, ob das effektiv ist oder nicht.
Alle Länder müssen unabhängig von ihrer jeweiligen Regierungsmehrheit auf die Herausforderungen reagieren. Ich sage das, weil mich die in Teilen sehr heftige Kritik ein wenig irritiert. Überall dort, wo die FDP Regierungsverantwortung trägt, sind die Gesetze schärfer, als das in Schleswig-Holstein vorgeschlagen wird. Das gilt beispielsweise für BadenWürttemberg oder Niedersachsen. Auch für die Grünen, die das ja ähnlich kritisiert haben, gilt: Dort, wo sie mitregiert haben, in Nordrhein-Westfalen oder auch im Bund, gibt es in Teilen schärfere Vorschriften, als wir sie hier in Schleswig-Holstein vorschlagen.
Ich will damit die Sache selbst gar nicht bewerten, sondern ich will nur den schrillen Ton der Kritik ein wenig eingeordnet sehen. - Der SSW ist nur im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten. Da könnte ich das Argument nicht verwenden, Frau Kollegin Spoorendonk, aber für die Grünen und für die FDP sehr wohl.
Was wollen wir also konkret ändern? - Lassen Sie mich das Wichtigste kurz auflisten. Der Gesetzentwurf gibt der Polizei die Möglichkeit zur präventiven Telekommunikationsüberwachung und zur Videoaufzeichnung von Kriminalitäts- und Gefahrenbrennpunkten. Hier ist sie dann nicht mehr auf das sehr fragwürdige Hilfskonstrukt aus der Strafverfolgung angewiesen.
Der verehrte Herr Datenschutzbeauftragte, vor dessen Kompetenz und vor dessen Aufgabe ich viel Respekt habe, irrt, wenn er diesen Punkt kritisiert. Dass er der ausgewiesenste Verfassungsexperte wäre, habe ich noch nicht bemerkt. An diesem Punkt jedenfalls irrt er. Wir beziehen uns ganz bewusst auf die Gefahrenabwehr und nicht auf strafrechtliche Konstruktionen.
Die Videoaufzeichnung wird zur Abwehr von Gefahren effektiver und auch erstmals zur Eigensicherung von Polizeibeamten bei Kontrollen eingeführt. Die Polizeibeamten durften das bisher nicht machen, aber es schreckt vielleicht einen Gewalttäter doch ab, einen Polizeibeamten anzugreifen, wenn er dabei gefilmt wird. Das sollte man, finde ich, auch machen, wenn es Standard in Deutschland und anderswo ist.
Es wird eine Rechtsgrundlage zur Erprobung eines automatischen Kennzeichenlesesystems geschaffen, so wie das SPD und FDP in Rheinland-Pfalz gemeinschaftlich verabredet haben. Außerdem erweitern wir moderat die Befugnisse der Ordnungsbehörden.
Alle übrigen Regelungen gibt es bereits heute, beispielsweise die Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr, Aufenthaltsverbote, Durchsuchungsrechte zur Eigensicherung, Anhalte- und Sichtkontrollen zur Abwehr der Schäden erheblicher Kriminalität oder Ingewahrsamnahmen als letztes Mittel im Zusammenhang mit polizeilichen Weisungen in Fällen häuslicher Gewalt. Hier geht es ausschließlich um Normenklarheit und transparente Klarstellungen, teilweise um die verbesserte Eigensicherung der Polizei bei Durchsuchungen. Außerdem hatten wir bereits die präventive Rasterfahndung als letztes Land in der Bundesrepublik entfristet.
Entsprechend der weiterentwickelten Verfassungsrechtsprechung werden Betroffenenrechte erheblich gestärkt und Befugnisse der Polizei eingeschränkt. Davon habe ich noch gar nichts gelesen. Zu nennen sind zum Beispiel die besonderen Schutzbereiche für Berufsgeheimnisträger, für Anwälte, Abgeordnete, Geistliche oder Journalisten bei allen verdeckten Datenmaßnahmen. Auch von diesen habe ich noch nirgendwo gelesen. Vielmehr
wird immer unterstellt, dass zum Beispiel auch Journalisten in ihren Freiheiten eingeschränkt würden. Das ist absolut verboten und darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen.
Wir haben auch verstärkte Richtervorbehalte und auch dies ist richtig. Ich denke, wir haben abgewogen und die Verbandsanhörung, die üblicherweise stiller abläuft, als das dieses Mal der Fall gewesen ist, durchaus berücksichtigt. Ich möchte den Verbänden für ihre konstruktive Kritik ausdrücklich danken und sagen: Anhörung heißt, dass man die fachliche Stellungnahme anhört und versucht, das, was daran vernünftig ist, auch einzubauen. Das haben wir getan.
Sie haben mit dazu beigetragen, die Praxistauglichkeit dieses Landesverwaltungsgesetzes zu verbessern. Lassen Sie mich einige wenige Dinge herausgreifen.
Einem Einwand der kommunalen Landesverbände folgend, kann auf das ursprünglich beabsichtigte Durchsuchungsrecht zur Eigensicherung für kommunale Ordnungskräfte verzichtet werden. Hier wird in entsprechend gefahrenträchtigen Situationen die dafür besser geschulte und ausgerüstete Landespolizei Vollzugshilfe leisten.
Videoaufzeichnungen zu Eigensicherungszwecken werden auf alle polizeilichen Kontrollsituationen ausgedehnt, aber die Aufbewahrungsfristen werden auf drei Tage verkürzt. Das ist ebenfalls ein Ergebnis der Anhörung.
Die akustische Überwachung öffentlicher Plätze bleibt ausgeschlossen. Da, räume ich ein, ist uns im ersten Entwurf ein Fehler unterlaufen. Ich stehe nicht an, das hier zu korrigieren und zu sagen: Das war nicht beabsichtigt.
Heimlich gewonnene Daten werden der Strafverfolgung generell nur dann bereitgestellt, wenn diese Daten auch nach der Strafprozessordnung hätten mit vergleichbaren Mitteln erhoben werden dürfen.
Der Verzicht auf die Unterrichtung Betroffener heimlicher Datenerhebung wird auf wenige Sachverhalte beschränkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so hilfreich die Kritik in vielen Fällen war, so ging sie doch in anderen Bereichen an der Sache vorbei. Wir haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Unantastbarkeit des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor staatlichen Eingriffnahmen voll und ganz berücksichtigt. Wer mir er
zählen will, wir hätten etwas Verfassungswidriges vorgelegt, wo wir in Teilen genau die Kommentare jüngster Urteile abschreiben, der muss mir erklären, wie er Verfassungsgemäßheit definiert. Wir haben nämlich just genau das nicht gemacht, was in Bayern, in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt worden ist. Alle diese Dinge tun wir nicht, sondern wir halten uns strikt an die Spielräume, die das Bundesverfassungsgericht zu Recht einräumt.
Das bedeutet, wir greifen ein, wenn durch heimliche Datenerhebung in die Rechte von Betroffenen eingegriffen wird, wir garantieren Richtervorbehalte, hinreichenden Grundrechtsschutz und sichern nachträgliche Möglichkeiten der Betroffenen. Bei der Telefon- und Wohnraumüberwachung geht es nicht um Strafverfolgung, sondern es geht um die Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit. In diesem Zusammenhang will ich noch einmal deutlich sagen: Hier geht es nicht um das Recht des Staates und das Recht von Störern oder potenziellen Tätern, sondern es geht sozusagen um die Abwägung von potenziellen Taten und dem Opferschutz.
Gerade eben ist über das Luftsicherheitsgesetz debattiert worden. Dabei ist auch deutlich gesagt worden, dass der potenzielle Opferschutz Vorrang hat. Übrigens ist dies auch ein Beispiel, um zu zeigen, dass man nicht für alles ein Gesetz braucht. Für Extremsituationen helfen solche Gesetze nicht. Deswegen teile ich ausdrücklich die Kritik, die es teilweise an solchen Dingen gibt. Die politische Verantwortung oder auch die Verantwortung der Polizeiführung lässt sich ohnehin, wie ich meine, nicht ersetzen. Je gravierender die Eingriffe sind, umso höher sind die Schwellen und umso wichtiger ist es, die Transparenz zu wahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten nicht unterstellen, als ob Recht sozusagen so geschaffen würde, dass es im Wesentlichen von der Polizei missbraucht wird. Das wird es nämlich nicht.
Polizeibeamte sind Menschen. Sie machen auch Fehler, wie sogar Abgeordnete und Rechtsanwälte gelegentlich Fehler machen, Herr Abgeordneter, und dafür müssen sie sich auch verantworten.
- Auch Minister; Sie haben völlig Recht, Herr Abgeordneter. - Deswegen haben wir Regelungen geschaffen, von denen ich glaube, dass sie zu überwiegenden Anteilen nicht missbraucht werden und dass die Polizei auch deswegen ein hohes Ansehen genießt, weil sie eine Bürgerpolizei ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Dinge, die andere wollen, wollen wir nicht. Verfassungswidrige Forderungen nach Fußfesseln, nach Verhaftungen ohne Grund, nach der Verwendung von Foltergeständnissen, nach dem Bundeswehreinsatz im Innern treten die rechtsstaatlichen Traditionen der Bundesrepublik mit Füßen. Diese werden von der Landesregierung und vom Innenminister dieses Landes nicht vorgeschlagen. Insofern bleibt das Polizei- und Ordnungsrecht des Landes gerade im bundesweiten Vergleich liberal, bürgerfreundlich und auf dem Boden unserer Verfassung.
Einige von Ihnen halten manches, was wir darin haben, für überflüssig, zum Beispiel die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Bei einer Veranstaltung der FDP in Strande hat eine Teilnehmerin gesagt, das subjektive Sicherheitsgefühl sei nichts Handlungsleitendes. Mich würde interessieren, ob das Argument der subjektiven Steuerlast ebenso leicht beiseite geschoben würde. Gerade wer einen Fahrer oder eine Fahrerin hat, dem ist vielleicht das Gefahrenpotenzial öffentlicher Plätze und Wege fremd. Wer sich darüber beklagt, dass es Videoüberwachung in S-Bahnen gibt, wo ältere Menschen das wünschen, der fährt vermutlich nicht selbst mit der S-Bahn. Deswegen sage ich auch als jemand, der einer Volkspartei angehört: Man muss immer bedenken, dass es auch das Sicherheitsgefühl und den Opferschutz geben muss, und darf nicht nur die sehr wohl berechtigten Argumente bedenken, dass man bei Eingriffen in die Freiheiten dies verhältnismäßig zu tun hat.