Protocol of the Session on November 12, 2003

Als Wesentliches ist im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Funktionsauftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten näher definiert worden und es wird vor allem auch eine Garantie für die Regionalfenster im Privatfernsehen geregelt. Das heißt im Klartext: Er verpflichtet die beiden größten bundesweiten Privatsender RTL und SAT 1, Regionalfenster auszustrahlen.

Aber lassen Sie mich - um einen Schwerpunkt zu wählen - noch einmal kurz auf den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einge

hen. Ich begrüße es, wenn dort eine neue Definition in § 11 erfolgt ist. Bei genauerem Hinsehen stellen wir allerdings fest, dass die Definition unspezifisch und offenbar auf Vorschlag der öffentlichen Rundfunkanstalten formuliert worden ist. Ich frage mich: Wer sägt denn schon gern den Ast ab, auf dem er selber sitzt?

(Beifall des Abgeordneten Werner Kalinka [CDU])

Es heißt nämlich in § 11:

„Der öffentliche Rundfunk hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.“

Da frage ich Sie: Was ist „wesentlich“? Da werden wir alle sicherlich andere Schwerpunkte finden und dementsprechend groß ist natürlich auch die Auswahl für die Rundfunkanstalten selbst und dementsprechend hat der Rundfunk auch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was denn wesentlich sein soll.

Was sagt eigentlich die Forderung: „Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen“? - Ich glaube, das Nebeneinanderstellen von Programmanforderungen kann höchstens eine Reihenfolge für die Wertigkeit angeben. Was alles kann man aber unter den Begriff „Unterhaltung“ subsumieren? Ich glaube, auch hier haben wir alle andere Vorstellungen, und ich glaube, dass der Rundfunk auch hier seinem Hauptauftrag nicht gerecht werden kann, wenn keine Präzisierung erfolgt.

Wenn also für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Einschränkung gegenüber der bisherigen Praxis der immer weiteren Ausdehnung von seichten Unterhaltungssendungen - ich erinnere hier nur an das Nachmittagsprogramm - ohne besonderen Informationswert erfolgt, dann - so glaube ich - sind wir hier zu kurz gesprungen.

Für mich wäre es in diesem Kontext auch interessant gewesen zu erfahren, wie denn der Einkauf der Fußballrechte zu werten ist. Ist Sport Unterhaltung, Information, Bildung oder welche Wertigkeit ist ihm eigentlich zuzuordnen?

(Zuruf von der SPD: Fußball ist viel ernster!)

Die Bestimmung schließlich, er hat Beiträge insbesondere der Kultur anzubieten, lässt doch wirklich jedem Wunsch Tür und Tor offen. Vielleicht ist dieses „Wunder von Bern“ dann auch der Kultur zuzuordnen, Frau Kollegin Fröhlich.

(Martin Kayenburg)

Aber gerade beim Begriff Kultur ist die Spannweite der Möglichkeiten für den öffentlichen Rundfunk so groß, da hier wiederum keine konkreten Maßnahmen definiert worden sind und er jede Freiheit hat.

Die jetzt vorliegende unspezifische Form macht für die öffentlich-rechtlichen Sender fast alles möglich und sie werden es zu nutzen wissen. Ich glaube, dass dies auch ein Stück weit zulasten der Privaten geht, zumal hier zusätzliche finanzielle Forderungen kommen sollen.

Ich will nun im Einzelnen nicht auf DVB-T und die Risiken, die ich darin sehe, eingehen, dass das Gemeinschaftsprogramm dann in einem regionalen Fenster, ein mit Hamburg zu fahrendes Regionalprogramm wird und wir ein Stück weit auch im Land - insbesondere an der Westküste - abgekoppelt werden. Diesen Punkt werden wir sicherlich im Ausschuss beraten können, Herr Kalinka, und ich bin schon gespannt, was die Bürger dazu sagen, wenn sie bestimmte Sendungen an der Westküste nicht mehr empfangen können.

(Werner Kalinka [CDU]: Sehr richtig!)

Aber es stehen weitere Änderungen an. Wir werden ja demnächst über die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages diskutieren. Ich glaube, dass das die Bürger im Moment noch mehr berührt als das, was wir über die Rahmenbedingungen pflichtgemäß miteinander zu diskutieren haben. Da wird man sicherlich über die Erhöhung der Rundfunkgebühren Anfang 2005 diskutieren und ich bin nicht überzeugt, dass das, was die KEF vorgeschlagen hat, auch der richtige Vorschlag sein kann. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die die Bürger alle zu erleiden haben, nämlich Einsparungen, Nullrunden, Gesundheits- und Rentenreform, werden Sie sicherlich an der Frage zusätzlicher Kosten interessiert sein.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Insofern sollten wir - wie es auch die Frau Ministerpräsidentin angedeutet hat - gemeinsam darüber nachdenken, ob hier nicht auch den öffentlichen Anstalten eine Nullrunde zuzumuten ist.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Wir sollten uns also fragen, wie es denn mit Gebührenerhöhungen in einer Situation aussieht, in der Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich gefordert wird, in der faktische Rentenkürzungen vorgenommen werden. Ich denke, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten zunächst einmal ihre Sparprogramme umsetzen müssen, dass sie aber mittelfristig auch Businesspläne zu erstellen haben, in denen sie neue Sparpotenziale aufzeigen, die sicher zu identifizieren

sind. Ich würde es politisch für ein falsches Zeichen halten, wenn wir in einer Situation, in denen es den Bürgern insgesamt schlecht geht, wir ihnen Kürzungen zumuten, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewissermaßen einen Freibrief erteilen. Hierüber sollten wir im Ausschuss diskutieren.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort hat die Frau Abgeordnete Böhrk.

Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Im kommenden Jahr wird der private Rundfunk 20 Jahre alt. Das Monopol des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endete, und mit dem Ersten Rundfunkstaatsvertrag 1987 begann das duale Rundfunksystem und damit begannen Konkurrenz und Wettbewerb um die Gunst und um die Aufmerksamkeit der Zuschauer.

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte mit der kommerziellen Konkurrenz Beine gemacht werden. Niemand hätte damals geglaubt, dass aus den betulichen und vom Volkshochschulduktus geprägten öffentlichen Sendern moderne Medienunternehmen werden könnten. Doch genau das ist geschehen. Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in den letzten Jahren erfolgreicher, als es ihm irgendjemand zugetraut hätte. Das geschah aus eigenem Vermögen, aber auch aufgrund von gravierenden Fehlentscheidungen der kommerziellen Veranstalter.

Das Öffentlich-Rechtliche hat überwiegend klug gewirtschaftet, allerdings gibt es hier auch ein klares Nord-Süd-Gefälle. Der NDR hat sehr frühzeitig Strukturmaßnahmen und Personaleinsparungskonzepte begonnen und schreibt durchweg schwarze Zahlen, während das ZDF jeweils zum Ende der Gebührenperiode Kredite aufnehmen muss.

Der Erfolg gerät dem Öffentlich-Rechtlichen nun zum Problem, denn den kommerziellen Rundfunkanbietern und den Printmedien geht es schlecht. Es gab seit jeher und verstärkt in der jüngeren Vergangenheit Bestrebungen, die Öffentlich-Rechtlichen in ihre Schranken zu weisen, also sozusagen Claims abzustecken, die es den kommerziellen Veranstaltern erleichtern zu konkurrieren, mehr vom schwindenden Werbekuchen abzubekommen, am liebsten den gesamten Werbekuchen. Man muss alle Debatten und Vorschläge auch immer vor diesem Hintergrund der Rivalität zwischen kommerziellem und öffentlichrechtlichem Rundfunk sehen.

(Gisela Böhrk)

Die Präzisierung des Funktionsauftrages hat auch eine Beschränkung des Öffentlich-Rechtlichen zugunsten der Privaten zum Ziel. Es mag auch beim Vertragsverletzungsverfahren helfen, das der Bund der privaten Rundfunkveranstalter bei der EU angestrengt hat. Diese Vorschrift - und das ist mir wichtig - enthält aber auch eine Chance für ARD und ZDF, nämlich die, ein eigenständiges, von den übrigen Angeboten unterscheidbares Profil öffentlich darzulegen. Dass sich ein solches Profil nicht allein auf Information, Bildung und Kultur beschränkt, sondern auch Unterhaltung und Sport umfassen muss, ist, denke ich, klar. Es sollte aus meiner Sicht aber nicht nur Inhalte und Sendeschwerpunkte darlegen, nicht nur materielle oder quantitative Ziele, sondern vielmehr sollte die begonnene Debatte über Qualitätssicherungssysteme im Rundfunk neu belebt werden. Qualität, das heißt Renommee, Kosten und Quote, das heißt Akzeptanz. Das sind die drei Kriterien, die es zu bewerten und zu optimieren gilt.

Es gibt systematische Ansätze für Qualitätssicherung im Rundfunk. Sie können uns helfen, von der, wie ich finde, hirnrissigen Alternative „Qualität oder Quote“ wegzukommen und damit auch vom Stammtisch wegzukommen. Es gibt Vorschläge, dass die Sender zum Beispiel für Kanäle, Genres und Reihen Qualitätsvorgaben entwickeln, die in Zielvorgaben eingehen und mit internem und externem Monitoring verbunden werden. Es gibt entsprechende Gremien, die das tun. Es gibt die Rundfunkräte, es gibt die Medienforschung. Es geht um die Implementierung von Verfahren, die die professionellen journalistischen Standards sichern und die Verfahren zur Rückkopplung in die Gesellschaft einrichten. Hier kann das öffentlichrechtliche System einen Diskurs anstoßen, an dem auch die privaten Veranstalter nicht vorbeigehen können. Wir sollten also von den Sendern die Entwicklung von Qualitätssicherungssystemen verlangen und von ihnen fordern, Progamminnovationen zu entwickeln. Es würde für alle, für Rundfunk und Gesellschaft, Sinn machen, die Qualitätssicherungsdebatte offensiv anzugehen.

Wir werden - darauf hat die Ministerpräsidentin verwiesen, der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht vor der Tür - auch über die Strukturen des Rundfunks und seiner Sender zu debattieren haben, allerdings mit Vorsicht und Augenmaß. Dem Gesetzgeber sind vom Bundesverfassungsgericht klare Grenzen für die Einflussnahme gesetzt. Wir dürfen weder Sparten vorgeben noch Programmeinschränkungen formulieren. Schon bei den Vorschriften über die Zahl der Sender bewegen wir uns auf verfassungsrechtlichem Glatteis.

Heide Simonis hat die Richtung gut angegeben: die Rundfunkfreiheit bewahren, die KEF bei sinnvollen Strukturvorschlägen unterstützen - ich glaube, der Landtag wäre froh, wenn er eine KEF hätte, die staatsfern Vorschläge macht -, und schließlich wäre es gut, wenn der Simonis-Regel „alternativ statt additiv“ auch angesichts der verfassungsrechtlich fixierten Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Geltung verschafft würde.

Schleswig-Holstein hat für die kommende Debatte eine gute Ausgangsposition. Wir sind, ich muss sagen: leider, kein Großstandort für Medienunternehmen, wir haben nicht Bertelsmann, nicht Kirch, wir haben auch nicht ZDF, aber wir haben deshalb auch keine Standortrücksichten zu nehmen. Der NDR hat durch kluges Management die geringsten Finanzprobleme. Wir sind beim digitalen Fernsehen vorn, das offensichtlich gut angenommen wird, und beim DAB - ich sage einmal: bei der Investitionsleiche DAB - sind wir sehr zurückhaltend.

(Glocke der Präsidentin)

- Ich komme zum Schluss.

Ich glaube, dass der DAB der Transrapid des Rundfunks ist, und sinnigerweise taucht DAB als Ausbauprojekt in diesem Sparkurskonzept, das jetzt diskutiert wird, das von Stoiber gepuscht wird, wieder auf. Wie das mit Sparen und Strukturveränderungen zusammenhängt, will mir nicht einleuchten. Man sieht hieran, dass politisch Gewolltes sich häufig in solchen Paketen wiederfindet.

Bitte, Frau Kollegin, Ihren letzten Satz!

Unser Land kann unbelastet von Standortinteressen eine produktive Rolle für einen qualitätsvollen und kostengünstigen Rundfunk im Interesse der Bürger wahrnehmen. Das sollten wir in den Ausschussberatungen tun.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag reden, sollten wir nicht nur die

(Wolfgang Kubicki)

Einzelpunkte des Gesetzestextes debattieren, sondern uns auch einmal generell über die Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Entwicklung der Gebühren Gedanken machen. Seit 1990 hat sich nämlich für die Bürgerinnen und Bürger die monatliche Gebühr von 9,71 € auf heute 16,15 € erhöht. Die Ursache hierfür liegt unter anderem in dem immer noch zu unklar formulierten Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Frau Kollegin Böhrk, es wäre geradezu ein Treppenwitz der Geschichte, wenn Sie sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirtschaftet gut. Bei den Zwangspreisen, die er einnehmen kann, ist das gar keine Kunst. Wenn wir festlegen, dass der Bedarf immer gedeckt werden muss durch das Gebührenaufkommen, dann ist die Frage des sparsamen Wirtschaftens rudimentär. Ich wäre gespannt, was passieren würde, wenn man die Öffentlich-Rechtlichen an den Markt lassen würde und sie in Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern um die Einnahmen stehen würden. Ob sie dann in gleicher Weise wirtschaftlich so dastehen würden, wie Sie das behaupten, wage ich zu bezweifeln.

Auch der vorliegende Staatsvertrag heilt den Mangel bei der Frage, was der Grundversorgungsauftrag ist, nicht. Wenn wir uns einig darin sind, dass im Grundsatz der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine staatliche Sondereinrichtung zum privaten Rundfunkmarkt darstellt, dann müssen wir klarstellen, dass in Zukunft ein Verzicht auf Werbung stattfinden muss, jedenfalls im europäischen Kontext. Wir müssen klarstellen, dass in Zukunft eine programmliche Konzentration auf Informationssendungen, Bildungssendungen, Kultursendungen und hochwertige Eigenproduktionen im Unterhaltungssektor erfolgen muss, um eine Sonderstellung gegenüber den Privaten zu rechtfertigen. Durch diesen Staatsvertrag wird der Status quo festgeschrieben. Der Vertrag soll lediglich eine Ausweitung des Programmauftrages verhindern. So wird beispielsweise in der Begründung ausgeführt, dass insbesondere im Zusammenhang mit der Filmförderung keine Erweiterung des Programmauftrages verbunden sei und somit keine Grundlage für eine zusätzliche Inanspruchnahme von Gebührenmitteln geschaffen werde.

Wir sollten uns einmal Gedanken darüber machen, ob die Filmförderung als staatliche Aufgabe überhaupt von den öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllt werden muss. Wenn die Politik Filmförderung betreiben will, soll sie das tun. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe scheinen aber die öffentlich-rechtlichen Anstalten aus unserer Sicht wenig geeignet, zumal nur ein kleiner Teil der geförderten Projekte für die Ausstrahlung im Programm geeignet ist.

Positiv sehen wir, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme und Mediendienste gegen besonderes Entgelt künftig unzulässig sind. Es war überfällig klarzustellen, dass weder öffentlichrechtliches Pay-TV noch Pay-Radio oder andere Bezahlangebote vom Grundversorgungsauftrag der Anstalten gedeckt sind. Gleiches gilt nach unserem Verständnis auch für öffentlich-rechtliche Sport- oder Wettportale im Internet.

Ein weiterer Knackpunkt findet sich bei den so genannten programmbegleitenden Druckwerken und Mediendiensten. Im Staatsvertrag ist vorgesehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk programmbegleitend Druckwerke und Mediendienste mit Programmbetonung anbieten kann. Diese Formulierung ist uns zu schwammig. Es hätte klargestellt werden müssen, und wir werden darauf dringen, dass es klargestellt wird, dass nur solche Druckwerke und Mediendienste angeboten werden dürfen, die ausschließlich programmbegleitend sind. Durch die jetzige Regelung erhalten die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Möglichkeit, sich durch Werbeerlöse, die sich nicht auf die ausschließlich programmbezogenen Druckwerke beziehen, die gebührenfinanzierten Hauptangebote querzufinanzieren. Hier sollen anscheinend neue Geldquellen eröffnet werden, um die Gebührenlast nicht weiter erhöhen zu müssen. Gleichzeitig gräbt aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk den privaten Anbietern einen Teil ihrer Geldquellen ab. Dem werden wir so nicht zustimmen können.

Durchsetzen konnte sich zum Glück nicht die neue Radioquote. Es sollte auch den privaten Hörfunkanbietern vorgeschrieben werden, in welchem Umfang sie neue deutschsprachige Musik in ihrem Programm zu spielen haben. Ganz abgesehen davon, dass dies verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, ist eine solche Regelung auch nicht geeignet, deutsche Produktionen zu fördern. Es gibt auch durchaus Newcomer aus Deutschland, die englische Texte bevorzugen, zum Beispiel Sarah Connors aus dem Kreis Pinneberg und andere. Für sie gilt diese Bevorzugung nicht, für so manchen Almdudler aus Österreich würde sie aber sehr wohl greifen.

Schleswig-Holstein mochte aber doch nicht so ganz auf diese Regelung verzichten und brachte dies in einer Protokollnotiz zum Ausdruck. Man höre und staune: Das Land Schleswig-Holstein brachte in einer Protokollnotiz zum Ausdruck: mehr deutschsprachige Angebote in privaten Radiosendern. Ich stelle also fest: Heide Simonis will mehr Wolfgang Petry hören. Wir müssen uns in den Ausschussberatungen die Zeit nehmen, einmal in Gänze neue Strukturen im öffent