Dies sind Eindrücke, die wir seit drei Monaten aufnehmen. Dabei ist es in einer solchen Situation doch notwendig, dass die Regierung sagt, wie sie ihre Zielvorstellungen im Wesentlichen sieht. Wir erwarten mit unserem Antrag keine volle Auseinandersetzung mit dem Rüschmann-Gutachten - damit das ganz klar ist -,
sondern wir wollen von der Regierung wissen, wie sie ihre eigenen Vorstellungen in der Gesundheitspolitik in diesen Fragen artikuliert. Wenn Sie den Antrag stellen, in der Oktober-Tagung über das RüschmannGutachten zu diskutieren, sagen wir auch dazu herzlich gern Ja. Es würde Sinn machen, erst im September von der Regierung zu hören, wie sie es sieht, dann das Rüschmann-Gutachten und Ende des Jahres die gemeinsamen Empfehlungen zu verabschieden.
In der Zwischenbewertung ist auch ein anderer Punkt wichtig: Es ist nicht vertretbar, auch nur einen Tag unnötige Verunsicherung in der Krankenhausplanung im Land zuzulassen.
(Günter Neugebauer [SPD]: Sie sind ein Brandstifter und rufen nach der Feuerwehr! - Heiterkeit bei der SPD)
- Herr Kollege Neugebauer, ich hatte die Qualität Ihrer Aussagen von vor 20 Jahren eigentlich anders in Erinnerung,
In Uetersen beispielsweise sind 23.000 Unterschriften für den Erhalt des Krankenhauses gesammelt worden.
Das sollte Sie eigentlich dazu bewegen, mit uns zu sagen: Es ist an der Zeit, eine positive Aussage zu Uetersen zu treffen, damit dieses Krankenhaus weiterhin eine Existenzgrundlage hat.
Wenn ich mir vorstelle, wie sich Herr Steenblock dazu äußert - das ist ja inzwischen der heimliche Regierungskritiker geworden -, dass man die Diskussion beim Uetersener Krankenhaus anders anfangen müsse, dann sind dies doch Äußerungen von Ihrer Seite!
Es ist unakzeptabel, Tönning zu einer Dependance zu machen. Es ist nicht vertretbar, die Herzchirurgie in Lübeck zu verlagern.
Genau dort wird eine Fallpauschalenregelung durchgeführt, wie sie mustergültig sein sollte. Herr Kollege Poppendiecker,
dass wir Klarheit zu Heiligenhafen haben wollen, ist wohl selbstverständlich. Dass es Ihnen den Urlaub verhagelt hat, finde ich sehr traurig. Aber Sie haben Recht: Wir brauchen Klarheit. Und Herr Kollege Klinckhamer sieht es genauso, wenn nicht noch deutlicher.
Diese vier Beispiele zeigen, dass die Mitbürger im Lande ein Recht darauf haben, Klarheit zu haben, und zwar zeitig.
Meine Damen und Herren, jeder Tag, an dem eine Entscheidung mit Klarheit für die Beschäftigten und Patienten getroffen werden könnte, der nicht genutzt wird, ist ein vertaner Tag. Wir erwarten von der Regierung Klarheit
und diese scheint in einigen Punkten - um unsere Auffassung konstruktiv einzubringen - weiter am Reifen zu sein. Frau Ministerin, wir regen an, dass die Krankenhäuser ihre Daten über 1998 hinaus aktualisiert einbringen dürfen.
- Bisher beruht das Gutachten auf der 98er Basis! Wir regen an, über das Benchmarking nachzudenken, ob 25 % oder höher, wie Herr Rüschmann das selbst eingebracht hat.
Es ist etwas zu simpel, von der jetzigen Belegungssituation mit 86 % auf 89 % zu gehen. Deshalb ist vielleicht die Ausgangslage mit 86 % realistischer. Wo gibt es Möglichkeiten, den Bettenabbau durch neue Felder kompensieren zu können, wo sehen Sie da neue Akzente, worauf wollen wir uns festlegen? Das alles und die Frage, wie lange geplant werden soll, muss die Debatte dieses Hauses bestimmen. Mit den Daten von 1998 und den aktuellen Zahlen allein kann nicht bis zum Jahr 2006 geplant werden, das ist ein zu langer Zeitraum. Und die Frage, ob Planungen allein überhaupt im Gesundheitswesen entscheidend sein sollten, darf man reiflich stellen. Wer mehr Wettbewerb will, der muss auch akzeptieren, dass man weniger planen kann. Mit den Fragen, die in dem Zusammenhang entstehen, müssen wir uns qualitativ auseinander setzen.
Das sieht im Übrigen Herr Professor Rüschmann selbst auch so. Er hat auf der letzten Lübecker Regionalkonferenz - laut „Lübecker Nachrichten“ - gesagt: „Die Empfehlungen sind eine individuelle Einschätzung, es geht immer auch anders.“
Ich kann nur sagen: Wollen wir es für SchleswigHolstein hoffen! Wie dies zu sehen und auszulegen ist, hat einer seiner jetzigen Mitarbeiter und Mitstreiter vorgemacht, nämlich der Ex-Sozialminister Günther Jansen.
- Ja, ich freue mich immer über Ihre Zustimmung. Nun hören Sie mir genau zu. Ich zitiere aus der Sitzung des Landtages vom 14. Dezember 1989.
„Die öffentliche Diskussion über die Fortschreibung des Krankenhausbedarfsplans begann mit einem Paukenschlag. Ich meine die Vorlage des noch von der früheren Landesregierung in Auftrag gegebenen so genannten Rüschmann-Gutachtens im Sommer 1988. Insgesamt empfiehlt der Gutachter den Abbau von rund 1.500 Betten und die Schließung von insgesamt elf Allgemeinen
Krankenhäusern. Dazu gehören unter anderem das Kreiskrankenhaus Brunsbüttel, das Städtische Krankenhaus Mölln, das Städtische Krankenhaus Lauenburg, das AgnesKarll-Krankenhaus in Bad Schwartau, das Kreiskrankenhaus Neustadt, das Fehmarnsche Krankenhaus und das Kreiskrankenhaus Uetersen.“
Dies zeigt der Ministerin vielleicht auch einen Weg auf, was zu tun sein könnte. Ich denke, dann wären wir auf einem guten Weg.