Abschließend stelle ich fest: Auch diese Überlegung, die wir gerade diskutiert haben, hat uns dazu geführt, das Gesetz zu befristen. Dieses Gesetz wird anders als andere Gesetze befristet, auch weil wir der Meinung sind, dass die Tarifunterschiede in Richtung Osten kein Dauerzustand sein sollen. Auch das ist ein Grund für die Befristung.
Vielleicht treffen wir uns hier in fünf Jahren wieder, wenn die Befristung ausläuft. Vielleicht liegt dann ja das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor, sodass
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier zunächst ein paar Dinge klarstellen. Frau Heinold, der Gesetzentwurf ist am 13. September 2002 in den Landtag eingebracht worden, kurz vor der Bundestagswahl, mit strategischer Zielsetzung. Wenn Sie hier Briefe vom Baugewerbeverband zitieren, die ein Jahr alt sind, beziehen Sie sich bitte schön nicht auf diesen Gesetzentwurf. Wir haben dieses Gesetz - wenn ich die Weihnachtspause abziehe - ungefähr vier Monate beraten.
Zur Wirkung des Gesetzes! Herr Minister Rohwer, Sie wiederholen das hier zum was weiß ich wievielten Mal, dass die gesamte Bauwirtschaft dieses Gesetz wolle. Wenn die Anhörung am 27. November etwas erbracht hat, dann das, dass genau das nicht stimmt. Ich möchte Ihnen etwas aus der Stellungnahme des Metallgewerbeverbandes vorlesen, der sich viele dort vertretene Fachverbände angeschlossen haben:
„Die Diskussion um Mindestlohn und Tariftreueverpflichtung - beides ist thematisch eng verbunden, dogmatisch jedoch streng voneinander zu unterscheiden - hat in der ersten Hälfte der 90er-Jahre begonnen und wird verstärkt emotionsgeladen bis heute fortgeführt. Für die Baubranche hat diese Diskussion zunächst das Arbeitnehmerentsendegesetz und dann den Mindestlohn gemäß § 1 Arbeitnehmerentsendegesetz ‚beschert’. Von Anfang an hat unter anderem das Bauhauptgewerbe einen Mindestlohn - dort allerdings in unterschiedlicher Höhe für West- und Ostdeutschland - vereinbart.“
Ich habe nicht die genaue Zahl. Aber bei einem Facharbeiter liegt der Mindestlohn bei etwa 11,80 € und für einen normalen Arbeiter bei ungefähr 10,00 €. Das heißt, von Dumping kann nicht einmal beim Mindestlohn die Rede sein.
Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein hat in der Tarifauseinandersetzung im letzten Jahr damit gedroht, seinen Arbeitnehmern Mindestlohn zu zahlen, weil diese Tarife nicht mehr bezahlt werden können. Das zum Hindergrund!
Zur Wirkung sagt der Metallgewerbeverband - das sage ich, damit Sie hier nicht immer nur meine Meinung zur Kenntnis nehmen -:
„Auch beim Mindestlohn hat der Staat seine zunächst geübte Zurückhaltung aufgegeben, denn seit 1999 kann der Bundeswirtschaftsminister diesen Mindestlohn auf Antrag einer Tarifvertragspartei im Verordnungswege für allgemein verbindlich erklären.“
„In einer Zwischenbilanz ist jedoch festzustellen, dass insbesondere in den Branchen, in denen ein Mindestlohn nach Arbeitnehmerentsendegesetz seit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes existent ist, die wirtschaftliche Lage dieser Betriebe sich keineswegs verbessert hat -, im Gegenteil…“
Sie müssen wissen: Dieses Arbeitnehmerentsendegesetz, gekoppelt an den Mindestlohn, ist für jede Auftragsvergabe verpflichtend. Das heißt, das ist schon heute Rechtsgrundlage, und zwar für alle.
„in jedem Fall unter einem erheblichen Vollzugsdefizit, das heißt die Einhaltung des Mindestlohnes auf den Baustellen ist - vereinfacht ausgedrückt - schlicht nicht überprüfbar.“
Wollen Sie hinter Meier, Müller, Schulze, die vielleicht 10 % öffentliche Aufträge haben, jeden Baustellenleiter von morgens bis abends hinterherschi
„Der Fachverband Sanitär - Heizung - Klima Schleswig-Holstein wehrt sich indes dagegen, wenn über ‚das Vehikel’ der öffentlichen Auftragsvergabe ein ebenso untaugliches Mittel, aber mit wesentlich weitgehenderer Grundrechtsrelevanz vom Landtag verabschiedet soll.“
Herr Wirtschaftsminister! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder ein Genuss, Ihnen bei Ihren ökonomischen Ausführungen zuzuhören, weil man da sehr genau hinhören muss. Entweder gibt es keine ökonomischen Auswirkungen. Dann ist das eine Placeboveranstaltung und man sollte als politisch Verantwortlicher darüber nachdenken, ob man das den Betroffenen überhaupt zumutet. Oder es gibt ökonomische Auswirkungen. Dann müssen wir uns fragen, welche.
Entweder sagen Sie, Sie haben bisher schon so vergeben, wie Sie künftig als öffentlicher Auftraggeber Land Schleswig-Holstein vergeben wollen, weil Sie ein ordentlicher Sozialdemokrat sind und die Mindeststandards der Lohnzahlung immer im Auge behalten. Dann brauchen wir das Gesetz nicht, weil es keine neuen Effekte gibt. Oder Sie sagen, Sie hätten sich bisher nicht so verhalten. Dann kaufen Sie die
gleiche Leistung in bestimmten Bereichen künftig teurer ein. Da nicht mehr Geld zur Verfügung steht - das leuchtet eigentlich ein -, kann für den gleichen Betrag weniger eingekauft werden. Das hat Auswirkungen auf die Möglichkeit, mit dem Geld, das man jetzt nicht mehr so ausgeben kann, wie man es vorher ausgegeben hat, andere Aufträge zu vergeben.
Sie sagen, der Grund sei die Wettbewerbsverzerrung, die darin bestehe, dass wir in Deutschland im Osten - das sage ich: bedauerlicherweise aus sozialer Sicht, aber vernünftigerweise aus ökonomischer Sicht, weil die Betriebe dort sonst gar nicht existieren könnten - in der Größenordnung von bis zu 30 % ein Tarifgefälle haben - übrigens auch im öffentlichen Dienst, nicht nur bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Wir könnten uns alle hinstellen und sagen, alle deutschen Bundesländer sollten von heute auf morgen im öffentlichen Dienst 100 % bezahlen. Ich kann Ihnen sagen, was dann passiert.
Ich frage Sie, wie Sie als Sozialdemokrat - das haben Sie auch debattiert - die Wettbewerbsverzerrung verhindern wollen, die dadurch entsteht, dass im Rahmen der Vorschläge der Hartz-Kommission jeder Arbeitslose, der von einem ostdeutschen Unternehmen eingestellt wird, bis zu 50.000 € mitbekommt?
So viel verstehen Sie von Wirtschaft wahrscheinlich auch, dass Unternehmen darauf reagieren. Ich stelle mir vor: Ich gründe ein Unternehmen, stelle zehn Arbeitslose ein, hole mir auf diese Weise 500.000 € und biete bei Ihnen zum Lohn des Ortes in Schleswig-Holstein mit.
Völlig problemlos! Wie wollen Sie diese Wettbewerbsverzerrung aus den amtlichen Statistiken herausbekommen?
Entweder man betreibt eine konsistente Wirtschaftspolitik oder es ist keine Wirtschaftspolitik. Ich bitte Sie ganz herzlich, dass Sie uns einmal erklären, wie das denn funktionieren soll. Wie soll funktionieren, dass möglicherweise ostdeutsche Unternehmen überleben sollen, die bisher Aufträge bei uns erhalten haben, künftig aber keine mehr erhalten werden? Welche ökonomischen Auswirkungen hat das im gesamtstaatlichen Gefüge? Wir sind ja nicht nur ver