Protocol of the Session on January 22, 2003

Zweitens. Das Personal bei den Kreisen bemisst sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. Wir können nicht vorschreiben, wie viel Personal einzustellen ist. Was wir tun können und tun werden, ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben erreicht worden sind. Wenn wir feststellen müssen, dass dies nicht der Fall ist, dann haben die Kreistage und die Selbstverwaltungen vor Ort dafür zu sorgen, dass mehr Personal in diesem Bereich eingestellt wird. Ich selbst habe dabei kein Durchgriffsrecht.

Drittens. Die Tätigkeitsberichte, Frau Birk, werden wir selbstverständlich vorlegen. Aber dass sie noch nicht vorliegen, ist kein Beleg für eine unzureichende Arbeit der Heimaufsichten. Sie erledigen eine Ver

pflichtung auch nicht im ersten Drittel, sondern es ist menschlich, das, was man tun muss, im letzten Drittel zu tun. So viel dazu.

Vierte Anmerkung: Schleswig. Frau Kolb, da sind Sie, glaube ich, nicht ganz auf dem aktuellen Stand. Die Prüfung durch den MDK hat stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass es einen neuen Versorgungsvertrag geben wird. Wir als Fachaufsicht für die Heime des Landes sind da immer noch tätig. Wir werden die Aufgabe erst dann auf die Kreise übertragen, wenn auch das letzte i-Tüpfelchen geregelt ist. Da sind wir auf gutem Wege. Wir können uns darüber sicherlich auch noch einmal privat austauschen.

Fünftens. Ein Wort zum Thema Unabhängigkeit. Die Heimaufsicht, Frau Birk, ist in diesem Sinne sicher nicht als unabhängige Stabsstelle zu organisieren. Das ist nicht denkbar. Dies gehört zu den staatlich festgelegten Aufgaben der Kreise im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge. Insofern sind sie Teil der Verwaltung, insofern haben sie ihre Arbeit zum Wohle der Bevölkerung zu machen und insofern sind sie unabhängig. Aber sie sind natürlich in die Administration eingegliedert und das müssen sie auch bleiben.

(Beifall bei SPD und SSW)

Sechste Bemerkung: zur Fixierung. Es gibt rechtliche Bedingungen. Es gibt keine Fixierung, nur weil die Heime oder die Angehörigen sie wollen. Sie muss gerichtlich festgelegt werden. Im Einzelfall mag es Schwierigkeiten geben. Es ist ohne Frage in die Entscheidung der professionell Pflegenden gestellt, dass man jemanden sich nicht selbst verletzen lässt. Dies ist aber keine dauerhafte Fixierung. Auch da habe ich Sie nicht verstanden. Dies ist klar geregelt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung dem Sozialausschuss - ich schlage vor: zur abschließenden Beratung - zu überweisen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so angenommen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:02 Uhr