Das ist viel wichtiger. Die Steuerlastquote Deutschlands ist eine der niedrigsten in den OECD-Staaten. Das ist nicht das Problem. Das Problem sind die Abgaben.
Jetzt komme ich konkret zum Gesetz. Sie fragen, was geändert werden muss. Schleswig-Holstein hat ein paar Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Bundesrat wird sich damit befassen. Dabei handelt es sich unter anderem um Vorschläge zur Körperschaftsteuer. Wir sind sehr wohl dafür, hinsichtlich der Begrenzung des Verlustabzuges etwas zu unternehmen. Die zeitliche Begrenzung ist schon gestrichen. Wir haben eine deutliche Mittelstandskomponente beantragt, dass jedenfalls in der Größenordnung von 500.000 € in jedem Fall, ohne Berücksichtigung der Hälftigkeit, von kleinen und mittleren Unternehmen abgeschrieben werden kann.
Ich sage Ihnen, die Sie hier Nein schreien und sich verweigern: Ich habe sehr viel Zustimmung von CDU-Finanzministern bekommen, die nur gesagt haben: Aber, Herr Möller, bitte erst nach dem 2. Februar.
(Martin Kayenburg [CDU]: Dann nennen Sie doch Ross und Reiter! Sie erfinden hier Ar- gumente! Unglaublich!)
Ich frage mich, ob die CDU zu dem steht, was sie im Wahlkampf zur Körperschaftsteuerfrage gesagt hat. Ich will das nicht wiederholen. Sie hat zum Beispiel von der Biersteuer gesprochen. Hier besteht doch Handlungsbedarf. Die Landesregierung gehört zu denen, die sehr frühzeitig gesagt haben, dass nachgebessert werden muss. Jetzt gibt es die Möglichkeit, also wirken Sie doch mit!
Warum ist denn nicht das richtig, was Sie selbst im Wahlkampf gesagt haben, nämlich dass wir vielleicht wieder über eine Teilbesteuerung bei Veräußerungsgewinnen nachdenken müssen?
Was wollen Sie denn sonst machen? Sie wollen zum Beispiel bei den Abschreibungen nichts machen. Dann lassen Sie uns doch gemeinsam darüber reden, ob nicht wieder eine Teilbesteuerung bei den Veräußerungsgewinnen erforderlich ist!
Ja. - Damit bin ich bei drei anderen Punkten, die wir zum Thema Norderfriedrichskoog eingebracht haben. Da sind wir uns ja einig, dass die Großkonzerne bei der Körperschaftsteuerreform mit der linearen Senkung und mit den Gestaltungsmöglichkeiten gut weggekommen sind.
Dass diese Großkonzerne jetzt ihre Industriebeteiligungen aufteilen in Personengesellschaften - GmbH & Co KG - und alle nach Norderfriedrichskoog gehen, erzeugt Handlungsbedarf. Wir werden hierzu konkrete Vorschläge machen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD - Zuruf des Ab- geordneten Martin Kayenburg [CDU])
Wir werden einmal sehen, ob Sie dazu stehen, ob Sie auch der Auffassung sind, dass die Großkonzerne zu gut weggekommen sind, oder ob Ihr Bekenntnis zum Mittelstand nur Lippenbekenntnis ist.
- Die sind nicht in Norderfriedrichskoog. Das hat überhaupt nichts mit der Politik der Großkonzerne zu tun.
Ein letztes kurzes Wort! Ja, meine Damen und Herren, die Landesregierung Schleswig-Holstein unterstützt eine Bundesratsinitiative, die federführend von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorbereitet wird, zur Reaktivierung der Vermögensteuer.
Wir unterstützen das. Ich sage aber ausdrücklich: zur privaten Vermögensteuer, nicht zur betrieblichen Vermögensteuer. Schleswig-Holstein wird auch federführend für andere Länder einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Erbschaftsteuer so ausgestaltet, dass sie verfassungskonform ist.
Es gibt deutliche Hinweise des Verfassungsgerichts, dass die Erbschaftsteuer in dieser Form verfassungswidrig ist. Und ausgerechnet Sie, Herr Kubicki, der hier immer mit der Verfassung unter dem Arm herumläuft, sollten doch dann unser Verbündeter sein und die Erbschaftsteuer jedenfalls verfassungskonform absichern.
Wenn wir zum Beispiel über diese beiden Steuern Private, gut Verdienende, Vermögende etwas stärker belasten, dann würde ich mich freuen, wenn das Aufkommen so hoch ist, dass wir vielleicht auch die Anhebung der Grunderwerbsteuer zum Teil zurücknehmen können. Das wäre steuerpolitisch vernünftig. Sagen Sie nicht einfach Nein. Das ist Opportunismus. Nach dem 2. Februar werden Sie alle mit uns im Detail über dieses Gesetz reden müssen.
Nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erteile ich zunächst dem Herrn Abgeordneten Hentschel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir geht es darum, dass wir einmal die Logik analysieren, mit der hier argumentiert wird. Sie haben immer gesagt: Wir wollen Steuersenkungen und wir wollen gleichzeitig Subventionsabbau, weil Subventionsabbau ja dazu führt, dass man Steuersenkungen machen kann. Wenn Sie aber Subventionsabbau machen, dann müssen Sie einmal fragen: Was passiert denn, wenn ich Subventionen abbaue, was passiert, wenn ich Steuervergünstigungen abbaue?
Das, was dann passiert, ist ganz einfach: Der Staat gibt entweder weniger aus oder der Staat behält mehr in der Tasche. Wenn Sie jetzt aber kommen, da ein Gesetz gemacht wird, nach dem Subventionen in Milliardenhöhe abgebaut werden, und sagen, das seien Steuererhöhungen, dann beißt sich Ihre Logik selbst in den Hintern.
Sie sagen immer, Sie sind für Subventionsabbau, Sie sind für den Abbau von Steuervergünstigungen. Wenn jetzt aber Steuervergünstigungen abgebaut werden, wenn Subventionen abgebaut werden, dann sagen Sie als Erste: Nein, das wollen wir nicht.
Eben hat Herr Stritzl gesagt: Doch, wir wollen es; wir sind dazu bereit. Dann kann ich nur sagen: Sagen Sie bitte, welche Steuervergünstigungen Sie abbauen wollen.
- Ja, alles abbauen! Aber dann können Sie doch nicht den Antrag stellen, dass Sie grundsätzlich gegen den Abbau von Steuervergünstigungen sind.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Aber wir wollen die Steuern gleichzeitig senken! Das im Ge- gensatz zu Ihnen! Das macht den Unter- schied aus!)
Wenn Sie Steuervergünstigungen abbauen, dann müssen Sie wissen, dass Steuervergünstigungen darin bestehen, dass man den Bürgern sagt, er brauche auf einen bestimmten Anteil keine Steuer zu bezahlen. Wenn Sie diese Steuervergünstigung abbauen, dann ist die Konsequenz daraus, dass der Staat mehr Geld in der Tasche hat. Wenn Sie diese simple Arithmetik nicht verstehen, dann kann ich begreifen, warum Sie solch einen seltsamen Antrag gestellt haben.
Auch angesichts der Zeit erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass Fachgespräche auch außerhalb des Plenums geführt werden können.