Ich danke ihr für ihr Engagement in dieser Sache, auch wenn sich der vorgelegte Bericht durch die Ereignisse natürlich ein bisschen überholt hat. Für mich steht die Frage der Klärung und Straffung des materiellen Rechts allerdings in engem Zusammenhang mit der Frage der Bürgerfreundlichkeit der Justiz. Insofern begrüße ich, dass zurzeit das Mietrecht und das Schuldrecht in Arbeit sind und beides ins BGB eingearbeitet wird, was sicherlich eine Jahrhundertarbeit ist.
Wir werden das eine oder andere dieser Themen hier noch trefflich debattieren. Wir haben in den nächsten Jahren Stoff genug, Justizpolitik auch im Landtag zu diskutieren. Ich freue mich auf die Ausschussdebatte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heutige Tag zeigt mir, dass es sinnvoller ist, wenn wir Berichtsanträge stellen, wirklich erst zum Bericht zu sprechen. Auch ich könnte heute meine Rede vom letzten Mal wiederholen, weil unsere Wünsche an die Zivilprozessrechtsreform leider nicht erfüllt werden, auch nicht durch die neuen Vorschläge, die jetzt sowohl durch die Bundesregierung als auch durch die Regierungskoalition mit ihren Gesetzentwürfen ge
kommen sind. Ich freue mich, dass insbesondere der Kollege Geißler es geschafft hat, seine Rede von zehn Minuten auf fünf Minuten zu kürzen, zumindest hinsichtlich der Schnelligkeit der Rede.
Es war für mich leider nicht unbedingt immer schnell zu verstehen, was Sie meinten; das muss ich zugeben.
Auch ich habe versucht, meine Rede zu kürzen, sodass ich mit meiner Redezeit hoffentlich auskommen werde. Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen, was Sie vorher gesagt haben, sondern nur drei Punkte herausgreifen.
Ein zentraler Punkt ist und bleibt weiterhin die Vorgabe, dass erstinstanzliche Gerichtsverhandlungen beim Landgericht zukünftig grundsätzlich nur von Einzelrichtern entschieden werden sollen. Im Regierungsentwurf ist jetzt auch diesen Bedenken Rechnung getragen worden, die auch von der Landesjustizministerin in ihrem Bericht geteilt werden. Allerdings gehen diese Änderungen unserer Ansicht nach nicht weit genug beziehungsweise wir lehnen Änderungen in diesem Bereich überhaupt ab. Wir sind weiterhin der Meinung, dass die grundsätzliche Entscheidung für den originären Einzelrichter möglicherweise zu einer Qualitätsverschlechterung führen kann, da bei schwierigen Sachverhalten eine Kammerentscheidung immer sinnvoller ist. Dies gilt umso mehr, als in SchleswigHolstein das Prinzip der Übertragung an den Einzelrichter im Gegensatz zu anderen Bundesländern bereits weitgehend genutzt wird. Die jetzige Regelung läuft doch hier - das ergibt auch der Bericht der Landesregierung -, warum also an diesem Punkt überhaupt eine Änderung?
Die Kritik ist teilweise aufgenommen worden. Jetzt ist insoweit auf diese Kritik Rücksicht genommen worden, als über die Geschäftsverteilung bei bestimmten Rechtsgebieten das Kammerprinzip beibehalten werden soll. Für uns bleibt weiterhin wichtig, dass die Entscheidung, ob ein Einzelrichter oder eine Kammer entscheidet, bei der Kammer und nicht beim Einzelrichter liegen sollte.
Die vorgeschlagene Neuregelung der Güteverhandlung - da schließen wir uns insoweit den Worten der Vorredner an - wird das erstinstanzliche Verfahren stark belasten, insbesondere die Erweiterung der Hinweispflicht und alles, was in erster Instanz vorgetragen werden muss.
Das Hauptziel jedoch, das mit der Reform der Zivilprozessordnung angestrebt wurde, ist eine Entlastung der Gerichte und eine finanzielle Entlastung des Staates. Wir teilen insoweit die Auffassung der Landesregierung, dass eine solche Entlastung durch die vorgeschlagene Reform nicht erfolgt, weil eine Erhöhung der Zahl der Richterinnen und Richter für die erste Instanz für eine effektive Umsetzung notwendig ist. Eine Entlastung ist deshalb nicht zu sehen, sie wird im Gegenteil die derzeitige Überlastung durch zusätzliche Anforderungen verschärfen.
Ein weiteres Problem besteht für die Flächenländer wie Schleswig-Holstein darin, dass die Beschränkung der Berufung auf die Oberlandesgerichte die Distanz der Rechtsuchenden zu den Gerichten erhöht. Der Bericht der Ministerin weist daher folgerichtig darauf hin, dass es in Schleswig-Holstein notwendig wäre, ein weiteres Oberlandesgericht oder zumindest mehrere Dependancen einzurichten. Wo hier die Entlastung sein soll, kann uns wohl keiner erklären.
Dies wurde von der Bundesregierung gesehen, aber leider nicht berücksichtigt. Es wurde vielmehr auf die Mobilität der Menschen verwiesen. Diese Mobilität haben in Schleswig-Holstein eigentlich nur Autofahrer und -fahrerinnen. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel haben längst nicht alle im Lande. Es ist eine Tagesreise, von Winnert in Nordfriesland mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Schleswig zu gelangen, und am nächsten Tag darf man dann vielleicht nach Hause reisen. Es ist höchst bedauerlich, dass die Bundesjustizministerin und die Berliner Fraktionen offensichtlich nicht in der Lage sind, die fatalen Auswirkungen für die Flächenländer zu erkennen. Eine Verbesserung und die angestrebte Kostenersparnis der Bundesregierung wird in Schleswig-Holstein durch eine Änderung der ZPO nicht erfolgen. Eine Verbesserung für den Rechtsuchenden suchen wir leider weiterhin noch.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist kein Antrag gestellt worden. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dem so entsprochen - - Herr Abgeordneter Geißler!
Wir waren zwar schon in der Abstimmung, aber ich greife das gern noch einmal auf. - Wer beschließen will, den Bericht an den Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Aufteilung zusätzlicher Infrastrukturinvestitionen im Zusammenhang mit den UMTS-Lizenzerlösen auf Zukunftsprojekte in den Ländern
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Sager.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesfinanzminister kassiert fast 100 Milliarden DM aus der Versteigerung der UMTSLizenzen. Der Auktionator hat gute Arbeit geleistet, denn der Geldsegen für die Bundeskasse kommt zumindest der Höhe nach völlig unverhofft. Deshalb steht das Kürzel UMTS auch für „Unerwartete Mehreinnahmen zur Tilgung von Staatsschulden“ - UMTS!
Herr Eichel will den Milliardensegen für die Rückzahlung von Schulden verwenden. Daran ist prinzipiell nichts zu kritisieren,
allenfalls die Tatsache, dass Frau Simonis mit ihrer wohl eher zaghaft vorgetragenen Bitte, an den Erlösen direkt beteiligt zu werden, kläglich gescheitert ist.
- Regen Sie sich doch nicht so auf, hören Sie doch erst einmal zu! - Ich zitiere hier nur die Ministerpräsidentin selbst, die am 11. August 2000 in den „Lübecker Nachrichten“ von „zarten Versuchen“ sprach. Frau Simonis, wenn man Landesinteressen durchsetzen will, muss man schon hart dafür kämpfen und darf es nicht bei zaghaften Versuchen belassen.
Sie sind hier genauso leer ausgegangen wie bei der Steuerreform, der Sie quasi in vorauseilendem Gehorsam zugestimmt haben. Schröder und Eichel kennen offenbar Ihren enormen Kampfwert ganz gut. Für unser Land ist das leider weniger gut. Es verspricht auch nichts Gutes, wenn es um erneute Belastungen für das Land aus der jetzt anstehenden halbherzigen Reparatur der verfehlten Ökosteuer geht.
In Schleswig-Holstein ist eines der Kommunikationsunternehmen beheimatet, das bei der Versteigerung besonders erfolgreich war. Auch deshalb muss man hier schon anmerken dürfen, dass der Bund zwar die Erlöse allein einstreicht, aber die Länder und die Kommunen Steuermindereinnahmen in Millionenhöhe verzeichnen werden.
Deshalb ist es aus unserer Sicht völlig legitim, wenn die Länder direkt oder indirekt an dem Geldsegen beteiligt werden wollen und nicht allein darauf warten, bis positive Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte eintreten.
Dies soll nun auch geschehen, indem die Länder wenigstens an den Zinsersparnissen beim Bund partizipieren sollen. Das begrüßen wir. Denn insbesondere in Schleswig-Holstein besteht ein gewaltiger Nachholbedarf an Investitionen in die Infrastruktur.
Da die rot-grüne Landesregierung die Investitionen Jahr für Jahr nach unten fährt, sind Hilfen für Schleswig-Holstein dringend nötig.
Das betrifft den Straßenbau, den Bildungssektor, aber auch den Städtebau, um nur einige der wichtigsten Bereiche zu nennen. Die Zinsersparnisse beim Bund entstehen ganz offensichtlich über einen längeren Zeitraum. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag zunächst erreichen, dass Herr Eichel nachvollziehbar transparent macht, in welchen Jahren und in welcher Höhe der Bund künftig Zinszahlungen aufgrund von Handy-Lizenzerlösen vermeiden kann. Der am Freitag
in Berlin vorgestellte Plan der Bundesregierung, lediglich ein Dreijahresprogramm aufzulegen, kann so nicht akzeptiert werden.