Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will kurz auf die Wortbeiträge eingehen, mit denen auf uns Bezug genommen worden ist. Als SPD-Fraktion sind wir für wirksame Antiterrorgesetze. Sicherheitspolitik muss auch in effektive Gesetze gegossen werden. Das ist für uns völlig klar. Das hat aber mit dem Zuwanderungsgesetz nichts zu tun.
Gründen des deutschen Arbeitsmarktes erforderliche Zuwanderung nach Deutschland, zweitens um den humanitären Flüchtlingsschutz auch in Einzelfällen mit Härtefallregelungen und drittens um die von Herrn Klug dankenswerterweise eben angesprochene Möglichkeit, Integrationsregelungen zu schaffen. Wir bedauern mit Herrn Klug, dass es in einzelnen Kernbereichen zu Einbrüchen kommt, weil durch die Einbeziehung der Sicherheitsaspekte vonseiten der CDU-Fraktion auf Bundesebene das Erfordernis aufgetaucht ist, Kompromisse zu finden, die eine erträgliche und vertretbare Zuwanderungsregelung gleichwohl noch ermöglichen.
Es wird jetzt in Bezug auf alle Kernbereiche Verhandlungserfordernisse geben. Wir bedauern ausdrücklich, dass es gerade in dem wichtigen Integrationsbereich Einbrüche gibt, Herr Kollege Klug.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Hentschel das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lehnert, ich bin beeindruckt und begeistert davon, dass Sie die weitreichenden Äußerungen des Bundesinnenministers Schily so in sich aufsaugen, dass er sozusagen gedanklich einer der Ihren wird. Aber ich darf Ihnen auch aufgrund meiner langen Lebenserfahrung eines mit auf den Weg geben: Entweder Ihre Argumentation trägt - dann brauchen Sie niemand anderen als Autorität, der Sie stützt - oder sie trägt nicht - wie in diesem Fall -, dann nützt Ihnen auch Herr Schily nichts.
- Ich komme jetzt zu den Argumenten, Herr Kayenburg. Ich habe das auch gesagt, weil es mir allmählich gegen den Strich geht, dass dauernd gesagt wird, jemand anders - Frau Kollegin Fröhlich hat darauf hingewiesen - von der SPD habe dort dieses oder jenes gesagt, genauso wie die Sozialdemokraten sagen, Herr Stoiber in Bayern sage etwas Anderes als Herr Kayenburg hier in Schleswig-Holstein. Wir
diskutieren momentan auf der Grundlage von Anträgen, die Sie gestellt haben und nicht Herr Schily. Deshalb beschäftige ich mich mit Ihnen und nicht mit Herrn Schily. Mit ihm beschäftige ich mich an anderer Stelle mit Sicherheit in gleicher Weise.
Wir haben den Kampf gegen den Terrorismus in Deutschland, gegen die Rote Armee Fraktion gewonnen, weil wir uns trotz Gesetzesänderungen punktgenau an rechtsstaatliche Grundsätze gehalten haben. Wir haben den Kampf gegen die Rechtsradikalen - auch beim NPD-Verbot - politisch gewonnen. Nicht, weil der Verbotsantrag gestellt worden ist, sondern weil das Verfassungsgericht den politisch Wohlmeinenden, die glaubten, mit einer solchen Aktion - das waren ja fast alle - ihrem guten Willen einen Ausdruck verleihen zu können, einen Riegel vorgeschoben hat und gesagt hat: Auch bei noch so gut gemeintem Willen gelten gegenüber denjenigen, von denen wir behaupten, sie bekämpften unsere verfassungsrechtliche Grundordnung, unsere verfassungsrechtlichen Grundregeln; ansonsten stellten wir uns auf dieselbe Stufe wie diejenigen, die uns bekämpfen. Deswegen haben wir gewonnen.
Wenn Sie schon Zuwanderung mit Terrorismusbekämpfung verquicken, obwohl Sie doch wissen, dass diejenigen, die als terroristische Vorbereiter in Deutschland waren, keine Zuwanderer waren, sondern sich hier nur gelegentlich aufgehalten haben, müssen Sie die Frage stellen, wie wir den Kampf dort gewinnen können. Doch auch nur, wenn wir deutlich machen, dass unser Grundwertesystem funktioniert und gegenüber denjenigen bestehen bleibt, von denen Sie potenziell vermuten, sie seien mögliche terroristische Gewalttäter.
Herr Kollege Lehnert, egal, Sie glauben offensichtlich, dass Sie, je größer das Bedrohungsszenario ist, desto weniger Anforderungen an rechtstaatliche Grundsätze stellen müssen, wenn Sie bestimmte Regelungen abschaffen wollen. Sie werden mich nicht an Ihrer Seite finden, wenn Sie davon abgehen, dass gegenüber jedermann verfassungsrechtliche Grundsätze gewährt werden müssen. Sie wollen doch Grundrechte von denjenigen, die von außen zuwandern, einschränken, indem Sie sagen, es müsse der Verdacht ausreichen. Sie reduzieren es noch weiter und sagen, an sich müsse die Vermutung oder sogar nur unsere potenzielle Befürchtung ausreichen, jemand, der aus dem arabischen oder islamischen Raum
kommt, könnte möglicherweise gewaltbereit sein, um ihn wieder hinauszubringen. Das werden Sie mit mir an Ihrer Seite nicht erreichen. Dagegen wende ich mich. Damit setzen Sie einen der tragenden Grundpfeiler unserer verfassungsrechtlichen Grundordnung außer Kraft. Damit tun Sie genau das Gegenteil von dem, was wir brauchen, nämlich das Bekenntnis zu unseren Grundwerten.
Herr Kollege Lehnert, ich sage noch einmal: Der Hinweis darauf, dass Sie Herrn Schily zitieren, hilft uns nicht weiter. Ich kenne Herrn Schily genau wie der Kollege Graf Kerssenbrock aus anwaltlicher Tätigkeit seit Jahrzehnten sehr gut. Den Weg, den er hinter sich gebracht hat, finde ich sehr bemerkenswert. Sie können sagen, er sei lernfähig gewesen, wir nicht. Ich kann sagen: Wir verteidigen nach wie vor unsere Grundwerte, und zwar egal, in welcher Funktion wir sind. Ich würde Herrn Schily gern an das erinnern, was er vor 20 Jahren gesagt hat, als er noch in der Rolle des Verteidigers und nicht des Bundesinnenministers war. Ich denke, er würde sich heute als Anwalt schämen, wenn er Gleiches von sich geben würde, wie er das als Bundesinnenminister tut.
Wir tun gut daran - jedenfalls wir als schleswigholsteinische Parlamentarier -, uns zu unserer verfassungsrechtlichen Grundordnung zu bekennen, auch gegenüber ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Dadurch erreichen wir mehr als durch solche Anträge.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Wadephul.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir danken zunächst dem Herrn Kollegen Kubicki für die freundlichen Hinweise zum Verfassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland,
Ich frage mich manchmal, ob Sie den Kollegen Lehnert ablösen wollen. Ich möchte diese Landesregierung und insbesondere diesen Innenminister ablösen.
Er muss an dieser Stelle Farbe bekennen. Herr Buß, da haben Sie schön um den Brei herumgeredet. Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie an entscheidender Stelle bei den Zuwanderungsberatungen dabei sind. Dass Sie als Chef der Innenministerkonferenz ein Intimus von Schily sind, betonen Sie in Ausschusssitzungen und auch bei anderer Gelegenheit oft genug.
Die Zitate, die Herr Lehnert hier vorgetragen hat, werden in diesem Haus von Ihrem Koalitionspartner, der Frau Abgeordneten Fröhlich, als freie Meinungsäußerung dargestellt, so, als hätten Sie politisch damit gar nichts zu tun. Es ist doch Ihre Bundesregierung, es ist Rot-Grün, die diesen Bundesinnenminister tragen. Er gehört entsprechend zur Verantwortung gezogen.
Wenn hier, wie der Kollege Kubicki das zu Recht getan hat, auf rechtsstaatliche Grundsätze hingewiesen wird, muss ich sagen: Da ist auch bei uns die Grenze erreicht. Der Kollege Schily sagt in dem besagten „Spiegel“-Interview, er möchte schon bei positiver Gefahrenprognose ausweisen. Das ist nicht einmal ein hinreichender, geschweige denn ein dringender Tatverdacht. Das finde ich rechtsstaatlich abenteuerlich. Da erwarte ich von unserem Innenminister in diesem Haus eine klare Distanzierung, eine klare Meinungsäußerung zu diesem Punkt. Herr Minister Buß, Sie haben überhaupt kein Wort dazu gesagt, was Sie davon halten.
Wenn wir über Integration miteinander reden, muss ich die Fraktionen auf der linken Seite des Hauses einmal fragen: Wer hat hier den ersten Integrationsantrag eingebracht? - Das war die CDU-Landtagsfraktion. Er schmort seit drei Jahren im Ausschuss und wird immer wieder vertragt, weil Sie nicht zu Potte kommen. Das ist die Wahrheit.
Um ein praktisches Beispiel auch für die Damen und Herren auf den Zuschauerbänken zu liefern: Wir fordern seit drei Jahren, seit der letzten Landtagswahl in diesem Haus immer wieder, dass Sie deutschsprachigen Islamunterricht einführen. Es ist nichts
Der Kollege Klug hat zu Recht auf die Sprachkurse hingewiesen. Auch da fehlt ein klares Wort. Es geht darum, wer das bezahlt. Natürlich muss das der Bund bezahlen. Setzen Sie sich als starker Mann der Innenministerkonferenz dafür ein. Die Unterstützung des Hauses haben Sie.
Das ist keine Einbahnstraße. Aus persönlicher Kenntnis - ich kenne einige Personen, die in Kiel Sprachkurse veranstalten - sage ich Ihnen: Es muss dann auch so sein, dass es, wenn so etwas bezahlt wird, auch Pflicht wird und diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, für die das bezahlt wird, für die ein Kursplatz bereitgestellt wird, dann, wenn sie das nicht wahrnehmen und nicht zum Unterricht gehen, Nachteile, auch Rechtsnachteile haben.
Lassen Sie uns in diesem Sinne weiter konstruktiv über Integrationspolitik miteinander streiten. Dazu erwarten wir vom Innenminister, dass er auf Bundesebene nicht nur hohe und höchste Ämter wahrnimmt und wichtige Zeitungsinterviews gibt, sondern hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag, wo er die parlamentarische Verantwortung trägt, auch dezidiert Auskunft gibt.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Hentschel das Wort.
Was Sie gerade vorgetragen haben, ist nun wirklich der Gipfel. Ich habe die Änderungsanträge zum Haushalt 2004/2005, von der CDU gestellt, vorliegen. Alle Positionen, die die Migranten betreffen - wenn Sie das möchten, kann ich Sie einzeln vorlesen - sind Kürzungen. Bei Asyl-, Ausländer- und Spätaussiedlerangelegenheiten, allgemeine soziale Integrationsmaßnahmen Kürzung auf die Hälfte, bei Integrationsmaßnahmen für Migranten Kürzungen auf die Hälfte, beim Flüchtlingsrat Kürzung um 100 %, bei Ausgaben - -