Protocol of the Session on February 20, 2004

Dann bitte ich den Herrn Präsidenten, sich daran zu erinnern, was ich ihm gesagt habe und worum ich ihn gebeten habe, bevor wir in diese Beratung eingetreten sind. Davon wissen Sie nichts, aber der Herr Präsident weiß es.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann hätte er es tun müssen!)

- Der Herr Präsident - auch das Präsidium - kann sich selbstverständlich korrigieren. Das ist das Recht des Präsidiums.

Richtig ist, Herr Abgeordneter Astrup, dass Sie vorhin bei mir waren und die absatzweise Abstimmung beantragt haben. Ich war allerdings davon ausgegangen, dass diese am Ende der Debatte erfolgen soll und nicht im Vorfeld des Berichtes.

Herr Präsident! Das würde keinen Sinn machen, weil wir am Ende von Nichts auch nicht abstimmen sollten.

Herr Astrup, das Problem ist also - ich werde mir das aber gern noch einmal anschauen -, dass mit dem Absatz 2 eine Erläuterung der Landesregierung verlangt wird. Diese müsste dann im Vorfeld gegeben werden.

Selbstverständlich, sonst hat das wenig Sinn.

(Unruhe)

Da bisher keine Anmeldung der Landesregierung vorliegt, möchte ich zunächst fragen: Wäre denn die Landesregierung in der Lage, Herr Minister Rohwer, einen Bericht zu geben?

(Minister Dr. Bernd Rohwer: Selbstverständ- lich!)

- Die Landesregierung wäre also in der Lage, einen Bericht abzugeben. Dann gehe ich davon aus, dass auch die antragstellende Fraktion zunächst den Bericht hören möchte. Dann verfahren wir wie folgt. Wie werden zunächst über den Dringlichkeitsantrag absatzweise dahingehend abstimmen - -

(Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Nein! - Wei- tere Zurufe)

Es gibt jetzt einen Geschäftsordnungsantrag. Mit dem Dringlichkeitsantrag wird eine Erläuterung gewünscht, die die Landesregierung geben könnte. Wir könnten so verfahren, dass wir zunächst über die Absätze 1 und 2 getrennt abstimmen. Dann würde die Landesregierung nach Absatz 2 - wenn das die Mehrheit wünscht - einen entsprechenden Bericht geben. Die Landesregierung würde dann im Vorfeld, bevor die Redner der Fraktionen dazu Stellung nehmen, ihren Bericht abgeben. Den Fraktionen würde dann zu diesem Bericht in der beantragten Rednerabfolge, zunächst die antragstellende Fraktion, das Wort erteilt werden.

Richtig, so ist der Antrag formuliert.

(Beifall bei der SPD)

Das wäre eine Möglichkeit, wenn dem nicht widersprochen wird. Dieses ist jetzt von der Fraktion der SPD beantragt worden. Dagegen kann Gegenrede erhoben werden.

Herr Präsident! Ich glaube, dass der Kollege Astrup im Moment unnötig zur Kompliziertheit des Verfahrens beiträgt.

(Beifall bei der FDP)

In der Vergangenheit haben wir oftmals Anträge, in denen ein Bericht gefordert wurde, so behandelt, dass zunächst der Bericht gegeben wurde und am Ende wurde darüber abgestimmt. Wenn wir dem Vorschlag des Kollegen Astrup folgen würden, würden wir den Antrag aufrufen und die eine Nummer beschließen. Dann würden wir die Abstimmung unterbrechen. Der Minister würde einen Bericht halten und dann würden wir über den Bericht diskutieren und wieder in die Abstimmung eintreten. Das ist ein absolut unübliches Verfahren und ich möchte darum bitten, dass sich die SPD-Fraktion mit dem üblichen Verfahren abfindet, den Bericht zu geben, zu diskutieren und dann abzustimmen.

(Beifall des Abgeordneten Joachim Behm [FDP] - Zurufe)

Herr Abgeordneter Astrup, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident! Herr Kollege de Jager, ich widersprechen Ihnen sehr ungern. Ich bitte Sie aber schlicht und einfach, den Text zu lesen. Möglicherweise schaffen wir das gemeinsam. Der Antrag ist auf der Tagesordnung, weil der Dringlichkeit nach § 51 Absatz 3 der Geschäftsordnung zugestimmt worden ist. Jetzt reden wir über den Inhalt dessen, was auf dem Tisch liegt. Dort steht lapidar bei Nummer 1: „Der Landtag wolle beschließen“. Und unter der Nummer 2 fordert der Landtag die Landesregierung auf, dem Landtag etwas zu erläutern. Es wäre ganz sinnvoll, über das, was die FDP aus ihrer Sicht fordert, erst dann zu diskutieren, wenn das geschehen ist, was sie selbst gefordert hat, nämlich die Erläuterung dessen, was sie beantragt hat. Das wiederum bedeutet, dass die Landesregierung zunächst einmal erläutern muss, was dann später von Seiten der FDP bewertet werden soll. Anders hat es keinen Sinn.

Herr Präsident, ich habe im Übrigen - daran möchte ich erinnern, um nicht weiter zur zeitlichen Verzögerung beizutragen - beantragt, dass über die Absätze 1 und 2 getrennt abgestimmt wird. Dann wird der Landtag das tun, was die Mehrheit hier beschlossen hat.

Dazu sage ich gleich etwas. Zunächst hat Frau Abgeordnete Aschmoneit-Lücke für die Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, ich möchte etwas zur Geschäftsordnung sagen.

(Zurufe: Mikro!)

Ich bitte Sie, ein bisschen dichter an das Mikrophon heranzutreten.

Herr Astrup, ich verstehe natürlich, dass Sie die getrennte Abstimmung wünschen. Dem würden wir uns selbstverständlich nicht widersetzen. Aber zum Verfahren: Es ist natürlich etwas merkwürdig, jetzt über einen Antrag abzustimmen, der vorher überhaupt nicht beraten wurde. Das ist außerordentlich merkwürdig. Ich schlage deshalb vor, Herr Kollege Astrup - vielleicht können wir uns darauf einigen -, dass wir zunächst über die Nummer 2 abstimmen, dass die Regierung dann den Bericht gibt - davon sind wir ausgegangen -, dass wir dann den Bericht diskutieren und nach dieser Debatte über die Nummer 1 des Antrages noch einmal gesondert abstimmen. Wir sind nicht überrascht, dass Sie über die Nummer 1 anders abstimmen wollen als über die Nummer 2. Ich schlage also vor, zunächst über die Nummer 2 abzustimmen, die Regierung gibt dann die Bericht, wir debattieren den Bericht und dann gibt es noch einmal eine Abstimmung über die Nummer 1. Ich glaube, damit kommen wir Ihnen weitgehend entgegen und Sie haben die Möglichkeit, die Nummer 1 dann auch abzulehnen. Das wollen Sie natürlich; das ist mir völlig klar.

(Beifall bei der FDP)

Herr Abgeordneter Astrup, wäre das nicht ein Vorschlag zur Güte?

Herr Präsident, wenn Sie mir Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen, möchte ich das gern bejahen. Ich wollte nur mit den Geschäftsordnungsbeiträgen darauf hinweisen, dass man sich vielleicht in Zukunft vor Antragstellung überlegen sollte, in welcher Reihenfolge man etwas haben möchte. Vielleicht

(Holger Astrup)

hilft es für das nächste Mal, einen Bericht wie es sich gehört zu beantragen und beispielsweise die Nummer 1 in der Form, in der sie hier aufgeschrieben ist, einfach wegzulassen. Dann wären wir möglicherweise mit diesem Tagesordnungspunkt schon fast fertig.

Ich stimme Ihrem Verfahrensvorschlag gern zu, Frau Aschmoneit-Lücke, und zwar schon deshalb, weil Sie das so meinen, wie Sie das sagen.

Damit hätten wir dann den Verfahrensvorschlag einmütig diskutiert.

Ich stelle deshalb zunächst die Nummer 2 der Drucksache 15/3221 zur Abstimmung, die im Eingangssatz wie folgt lautet:

„Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Landtag zu erläutern …“

Danach folgt dann eine Aufzählung von Punkten. Wer dieser Nummer 2 seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Nummer 2 des Antrages vom hohen Haus einstimmig angenommen. Über die Nummer 1 des Antrages wird nach Ende der Beratung dann noch einmal getrennt abgestimmt.

Ich habe das Signal der Landesregierung, dass sie sich auf entsprechende Erläuterungen vorbereitet hat - wie vom Landtag gewünscht. Dann schlage ich vor, dass zunächst die Landesregierung das Wort ergreift. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Verkehrsminister Professor Dr. Rohwer das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie auf alle Themen der Landtagstagung hat sich die Landesregierung auch auf diesen Tagesordnungspunkt vorbereitet. Gern nutze ich den Berichtsantrag, um noch einmal für die Unterstützung aller Fraktionen für die schnelle und vollständige Realisierung der A 20 zu werben.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Joachim Behm [FDP])

Dazu möchte ich zunächst festhalten: Wir sind uns einig, die A 20 ist unser wichtigstes Verkehrsprojekt. Das darf nicht daran scheitern, dass andere Länder andere Prioritäten setzen. Wir in SchleswigHolstein haben unsere Hausaufgaben gemacht. Die komplette A 20 von Lübeck über Bad Segeberg, Bad Bramstedt bis zur Elbquerung bei Glückstadt und die

Anbindung an die A 26 in Niedersachsen ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans verankert, und zwar ohne jede naturschutzfachliche Einschränkung.

Sie werden sich erinnern, dass das nicht einfach gewesen ist. Das war auch deshalb nicht einfach, weil wir uns gegen andere Projekte in anderen Ländern durchsetzen mussten. Es ist uns aber gelungen.

Die A 20 wird auch in Schleswig-Holstein schnellst möglich umgesetzt. Ende des Jahres soll die A 20 von der A 1 bei Lübeck bis Rostock durchgehend befahrbar sein. Und noch in diesem Jahr soll der nächste Abschnitt Richtung Bad Segeberg in Bau gehen. Zur Debatte von gestern möchte ich noch sagen: Es wird auch das Problem Kremper Marsch und FFH gelöst.

Es fehlt nur noch eins: Jenseits der Elbe - wohlgemerkt auf niedersächsischem Gebiet - fehlt die Weiterführung jenseits der A 26. Die Anbindung bis zur A 26 ist - wie gesagt - im vordringlichen Bedarf. Es reicht aber nicht, bis zur A 26 zu kommen, sondern wir brauchen die schnelle Anbindung an das Autobahnnetz in Richtung Süd-Westen. Dafür hatten wir eine klare Beschlusslage der norddeutschen Bundesländer, die Priorität für die schnelle Anbindung der A 20 an die A 1 bei Sittensen zu schaffen. Hierüber haben wir verschiedentlich diskutiert. Auf diese Linie hatten sich Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen geeinigt. Das hatte wir auch im Mai 2002 dem Bund so mitgeteilt.

Dann kamen die Landtagswahlen in Niedersachsen mit einer CDU/FDP-Regierung in Niedersachsen. Liebe Frau Aschmoneit-Lücke, jetzt begannen die politischen Spielereien, und zwar bei Ihren Freunden in Niedersachsen. Die Ministerpräsidentin und ich haben den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, CDU, und den Kollegen Verkehrsminister, FDP, mehrfach um Fortführung unseres bis dato gemeinsam gesteckten Kurses gebeten. Zunächst schien es noch voranzugehen. Ministerpräsident Wulff hatte unserer Ministerpräsidentin am 31. März 2003 mitgeteilt:

„… ist es mir wichtig, konstruktiv nach vorn zu denken. Dies sollte uneingeschränkt auch für die A20, nordwestliche Umfahrung von Hamburg, gelten.“

Aber schon etwa drei Monate später, am 17. Juni 2003, gab es ein weiteres Schreiben von Ministerpräsident Wulff an Ministerpräsidentin Simonis. Das hörte sich anders an: Weiterführung der A 20 und der A 22 nur noch im weiteren Bedarf mit „Sternchen“. Die Begründung war, die Hochstufung

(Minister Dr. Bernd Rohwer)

in den vordringlichen Bedarf wäre nicht finanzierbar. Im Klartext heißt das: andere Prioritäten.