tages dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion - oder einem ähnlichen - zustimmt und dass auf diese Weise auf Bundesebene etwas in Gang gesetzt wird, was wirklich ein großer Schritt hin zu einer einheitlichen Küstenwache wäre. Lassen Sie uns bitte in diesem für Schleswig-Holstein so wichtigen Punkt eng zusammenarbeiten und die gegenseitigen Zuständigkeiten beachten. Wir leisten, was wir können. Da, wo wir nicht zuständig sind, können wir nicht erfolgreich sein. Uns das vorzuhalten, ist wenig hilfreich. Ich wiederhole mich hier. Was ich tun kann, das tue ich, darauf können Sie sich verlassen.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Benker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe an drei internationalen Konferenzen zur Schiffsicherheit teilgenommen. Daher nehme ich mir die Berechtigung heraus, hierzu zu sprechen. Der Innenminister hat dazu aufgefordert, dem Antrag der Bundestagsfraktion der CDU zu folgen. Vorsicht an der Bahnsteigkante, weil die CDU in ihrem Antrag die Einbeziehung der Marine betont. Das gilt auch für die FDP.
- Nein, ich sage das nur in Ihre Richtung, ich bitte um Entschuldigung! Die Marine würde damit zum ersten Mal im Inneren eingesetzt werden. Ich sage das, um das deutlich zu machen. Vorsicht an der Bahnsteigkante! Man muss schon darüber nachdenken, ob man dies in Bausch und Bogen übernimmt.
Ein weiterer Grund dafür, dass ich mich gemeldet hatte, ist, dass hier ein Popanz aufgebaut worden ist, der auch in der Begründung auftaucht. Herr Maurus, es heißt, auch die Schaffung des Havariekommandos parallel zur bestehenden Küstenwache des Bundes habe hier keine wesentliche Verbesserung gebracht. Wollen wir erst eine Katastrophe haben, um beweisen zu können, dass sie funktioniert? Das ist eine Einrichtung, die im „Pallas“-Untersuchungsausschuss geboren und durchgesetzt wurde. Hier hat es weit gehende Zugeständnisse gegeben. Diese Zugeständnisse bringen mich zu einer Überlegung, auf die der in der nächsten Sitzung zu gebende Bericht Rücksicht nehmen muss. Wir haben in der Begründung zu § 3 des
„Als Sitz des Havariekommandos wurde Cuxhaven bestimmt. Ausschlaggebend hierfür ist die dort heute schon weitestgehend vorhandene Infrastruktur aller Vereinbarungspartner zur maritimen Notfallvorsorge.“
Das muss man hinterfragen, wenn im Bundeshaushalt an diesem Punkt 10 Millionen € eingestellt sind. Wo sind hier, bitte schön, die Voraussetzungen geschaffen? Heute haben alle euphorisch gesagt, wir brauchen diese einheitliche Küstenwache. Dafür bin ich! Wir haben sie bereits, darauf hat der Innenminister zu Recht hingewiesen. Wir haben nur noch unterschiedliche Reedereien. Das muss man sehen. Die sind Tag für Tag im Einsatz an der Front. Das ist auch erforderlich. Ich will einmal für die Ostsee reden, weil sonst nur die Nordsee genannt wird: In der Ostsee sind 65.000 Schiffe pro Jahr unterwegs. Herr Börnsen hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das größere Gefährdungspotenzial in der Ostsee ist.
Unter den 65.000 Schiffen haben wir 28.200 Tanker. Wir haben gesagt, wir wollen das alles durchsetzen; das geht nicht so einfach. Bei den internationalen Konferenzen, die ich am Anfang erwähnt habe, geht es darum, wie man Doppelhüllentanker international durchsetzt. Wir haben es durch freiwillige Vereinbarungen immerhin erreicht, dass heute schon alle Einhüllentanker und alle Tanker, die einen Tiefgang von mehr als 11 m haben, von Warnemünde aus von Schleppern begleitet werden, nachdem die Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne von Russland abgelehnt worden ist. Das ist eine Vorsorge, weil man die Lotsenpflicht nicht durchsetzen kann. Wir haben ein Notliegeplatzkonzept fast fertig, wenn ich richtig informiert bin. Inzwischen haben wir auch auf freiwilliger Basis die Betonnung verändert. Davon sind die Verkehrstrennungsgebiete zur Kadetrinne und Ähnliches betroffen.
Den Eindruck, als ob hier nichts getan worden ist, möchte ich eindeutig zurückweisen. Wir sind - auch mit diesem Antrag - auf dem richtigen Weg.
mung. Es gibt einen fraktionsübergreifenden Antrag. Zieht der Antragsteller seinen Ursprungsantrag zurück - dies betrifft die Drucksache 15/3161? Herr Abgeordneter Maurus, Sie haben das Wort.
Das hätten wir gern gemacht. Wir machen formal darauf aufmerksam, dass der interfraktionelle Antrag auf dem Änderungsantrag basiert. Der Ursprungsantrag ist Drucksache 15/3161. Wir sind mit dem Verfahren so einverstanden, dass wir unserem gemeinsamen Änderungsantrag zustimmen. Damit ist der Ursprungsantrag obsolet. Gleichzeitig darf ich daran erinnern, dass wir unter Nummer 4 des Änderungsantrags einen schriftlichen Bericht erwünschen.
Ich danke Herrn Abgeordneten Maurus. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU zu dem Ursprungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag, Drucksache 15/3175 (neu), mit der Änderung in Nummer 4, zum Sachstand einen schriftlichen Bericht vorzulegen, zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist angenommen.
- Ich wäre dankbar für etwas mehr Ruhe in den ersten Reihen. Es ist sehr anstrengend, wenn man lauter reden muss als die Kolleginnen und Kollegen.
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsauschusses, Frau Abgeordneter Schwalm, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten. Mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Stimme der FDP empfiehlt der Ausschuss dem Land
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das sehe ich nicht. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktion der FDP so angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Bestellung von örtlichen Sitzungsvertretern der Amtsanwaltschaft
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so zustimmen
will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.