Protocol of the Session on December 11, 2003

Ich lasse darüber abstimmen, wer für eine Sitzungsunterbrechung ist, damit der Ältestenrat zusammentreten kann. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sitzungsunterbrechung ist mehrheitlich beschlossen. Ich unterbreche die Sitzung bis 11:30 Uhr.

(Unterbrechung: 10:50 bis 11:47 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder und bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat auf folgendes Verfahren geeinigt: Wir werden zunächst über die Zitierung des Herrn Wirtschaftsministers abstimmen und werden dann über den Ablauf der Tagesordnung befinden. Wenn der Herr Wirtschaftsminister zitiert wird, soll nach dessen Eintreffen mit der Beratung des Haushalts begonnen und anschließend soll der Nachtragshaushalt beraten werden. Außerdem soll

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau)

dann das Thema Gundwasserentnahmeabgabe behandelt werden.

Im Übrigen haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass wir heute open end tagen, was bedeutet: zur Not auch in den Freitag hinein.

Ich lasse zunächst über die Zitierung des Ministers abstimmen. Nach Artikel 21 Abs. 1 der Landesverfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Landesregierung zu verlangen. Wird dieser Antrag offiziell gestellt?

(Klaus Schlie [CDU]: Er ist gestellt!)

- Der Antrag wird gestellt. Wer stimmt diesem Antrag auf Zitierung des Wirtschaftsministers zu? - CDU und FDP haben zugestimmt. Die Gegenprobe ist nicht erforderlich; denn es genügt die Anzahl von 23 Abgeordneten. Damit ist festgestellt, dass der Antrag von einem Viertel der Mitglieder unterstützt wird. Daher hat der Landtag auch die Pflicht, die Zitierung auszusprechen. Der Herr Wirtschaftsminister wird in den Landtag zitiert.

Ich wiederhole noch einmal: Sobald er eingetroffen ist, werden wir den Haushaltsplanentwurf 2004/05 behandeln, im Anschluss daran den Nachtragshaushalt und danach das Thema Grundwasserentnahmeabgabe. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass wir mit Mittagspause, aber danach open end tagen werden.

Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Astrup.

Frau Präsidentin, ich bitte, zunächst das Landesministergesetz aufzurufen und dann die restlichen Punkte wie besprochen.

Ich danke dem Herrn Geschäftsführer. Das Landesministergesetz habe ich bereits aufgeschlagen. Wir werden damit beginnen. Im Übrigen einigen sich die Fraktionen auf die weitere Reihenfolge der Tagesordnung.

Bevor wir einsteigen, möchte ich unsere neuen Gäste auf der Tribüne begrüßen. Dies sind die Besuchergruppen der ISFA, Interkulturelle Schule für Fortbildung und Ausbildung, Kiel, und der Hauptschule Krempe. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesministergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2922

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 15/3079

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3108

Zunächst erteile ich der Berichterstatterin des Finanzausschusses, der Frau Abgeordneten Kähler, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 15/2922 durch Plenarbeschluss vom 19. November 2003 dem Finanzausschuss federführend und dem Innen- und Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich am 3. Dezember 2003, der Finanzausschuss hat sich am 4. Dezember 2003 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Finanzausschuss hat sich darüber hinaus im Rahmen des Selbstbefassungsrechts im Vorwege ausführlich mit der Änderung des Landesministergesetzes auseinander gesetzt.

Im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neuge- bauer [SPD])

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Anmerkungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Geißler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesministergesetzes. Dieser Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Punkten, denen wir selbstverständlich zustimmen können. So werden die erhöhten Zahlungen für einige Minister, die Beamte waren, in einem rechtlich vertretbaren Zeitrahmen schrittweise abgeschmolzen, Versorgungszahlungen für künftige Fälle

(Thorsten Geißler)

werden auf die vom Landtag gewollte Höhe begrenzt - auch das entspricht der Intention meiner Fraktion - und die Besserstellung von Ministern gegenüber Beamten wird beseitigt.

So weit so gut, meine Damen und Herren. Dem können wir vorbehaltlos zustimmen. Das hatten wir bereits in der ersten Lesung signalisiert und das haben wir auch in der Ausschussberatung deutlich gemacht. Aber dieser Gesetzentwurf geht an einigen Stellen nicht weit genug. Daher werden wir auch dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zustimmen und werden unser endgültiges Votum davon abhängig machen, ob dieser Änderungsantrag hier im Hause eine Mehrheit findet; denn der Antrag der FDP ist für uns in jeder Hinsicht überzeugend.

Ich will einmal die beiden Punkte, die Kern des FDPAntrages sind, herausstreichen. Das ist die dauerhafte Streichung von Sonderzahlungen an Landesminister, also von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksamen Leistungen. Es ist ja durchaus anerkennenswert, wenn in Zeiten einer wirtschaftlichen Krise freiwillig auf eine Leistung verzichtet wird, aber die FDP hat völlig zu Recht darauf aufmerksam gemacht: Minister sind keine Beamten. Daher halten wir es für vertretbar, diese Leistungen dauerhaft zu streichen. Wir bekommen als Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages - wir haben es nie bekommen - weder Weihnachtsgeld noch Urlaubsgeld noch vermögenswirksame Leistungen. Das haben wir nie erhalten und werden wir auch nie für uns reklamieren.

(Beifall bei der FDP)

Das kann man dann auch Landesministern zumuten.

Das Gleiche betrifft die von der FDP vorgeschlagene Regelung, denjenigen Landesministern, die gleichzeitig Abgeordnete sind, die Abgeordnetenbezüge nicht nur um 75 % zu kürzen, sondern sie völlig entfallen zu lassen. Ein Minister hat seine gesamte Arbeitskraft dem Land Schleswig-Holstein zur Verfügung zu stellen. Dann bleibt in der Tat keine Zeit mehr, dieses Abgeordnetenmandat auszuüben, und dann gibt es auch keinen Grund dafür, dass noch eine Vergütung gezahlt wird.

(Beifall bei der FDP)

Das ist überhaupt keine Neiddiskussion und das ist auch nicht populistisch. Selbstverständlich wollen wir, dass Minister eine angemessene Vergütung bekommen. Das wird ja auch durch die geltenden Bestimmungen sichergestellt und das wird auch durch dieses Änderungsgesetz nicht infrage gestellt. Wir

brauchen qualifizierte Kräfte, wünschten sie uns auch - - Na ja, gut,

(Lachen bei CDU und FDP)

es ist im Moment nicht so, wie es sein müsste, aber man kann das ja nur abstrakt regeln und nicht auf den Einzelfall bezogen. Daher sind die gegenwärtigen Vergütungsregelungen durchaus angemessen.

Wir werden uns für den Fall, dass Sie dem Änderungsantrag nicht zustimmen, der Stimme enthalten, weil wir natürlich keine Verantwortung dafür übernehmen wollen, dass die unangemessenen, jetzt im Gesetz enthaltenen Punkte weiterhin Bestand haben. Deshalb können wir den Gesetzentwurf auch nicht ablehnen.

Ich will aber noch einige Anmerkungen zu dem machen, was sich abgespielt hat. Wir wissen alle: Dieser Gesetzentwurf kommt viel zu spät. Der Herr Minister Dr. Stegner hat das auch schon einmal in einer kleinen Nebenbemerkung in einer der Debatten, die wir vor einigen Wochen geführt haben, eingeräumt. Aber leider geht diese Landesregierung nicht so weit, deutlich zu machen, dass sie die Öffentlichkeit getäuscht hat. Ich hielte es für ehrenwert, wenn sie das einmal in einer Parlamentsdebatte einräumen würde.

Ich muss auch auf die Kleine Anfrage verweisen, die der Kollege Wiegard und ich an die Landesregierung gerichtet haben. Wir haben die Frage aufgeworfen: Wer war zu welchem Zeitpunkt über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts informiert, das uns ja Anlass gibt, diese Beratung jetzt zu führen, weil Schaden angerichtet wurde, da die Landesregierung nicht gehandelt hat?

Es ist deutlich geworden: Das gesamte Kabinett war frühzeitig unterrichtet, die Unterrichtung des Landtages erfolgte aber nicht, weil es sich um reines Verwaltungshandeln im Einzelfall gehandelt habe, heißt es in der Antwort.

Das ist kein Verwaltungshandeln im Einzelfall, sondern das ist ein gravierender Vorgang und dieser Landtag hätte Anspruch darauf gehabt, unterrichtet zu werden! Das haben Sie unterlassen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Sie haben uns auch in einem anderen Punkt getäuscht. Herr Möller hat immer behauptet, man habe keine Änderung eingeleitet, weil es auf Bundesebene bereits Beratungen gäbe; die bundesrechtlichen Regelungen sollten geändert werden. Wir haben uns darauf verlassen, dass das kurzfristig erfolgen würde. Wie lapidar liest sich das nun in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage? - Zitat!

(Thorsten Geißler)

„Die Landesregierung hat sich zu Fragen des Beamtenversorgungsrechts wiederholt öffentlich geäußert und eine Reihe von Anstößen gegeben. Die Lösung solcher Probleme war immer wieder Gegenstand regelmäßiger politischer Gespräche mit Kollegen auf Bundes- und Landesebene.“

Kein einziger Protokollvermerk! Keine einzige Drucksache, nicht einmal eine Pressemitteilung eines Verantwortlichen auf Bundesebene, dass dort tatsächlich Änderungen beabsichtigt waren!

(Beifall bei CDU und FDP)

Es ist eine einzige Täuschung der Öffentlichkeit, die hier vorgenommen worden ist.