lauf-, Beratungs- und Beschwerdestelle für Pflegebedürftige beziehmtgsweise dere11 Angehörige. Wir halten das l\.10dell "Pflcgenotruftelefon'· fUr einen wichtigen ersten Sclrritt in diese Richtung m1d setzen w1s dafür eilt,
Wir haben viele Grunde, dieses Thema zu diskutieren, es mutig anznpacken mtd die entsprechenden Rahmenbedingungen flir eine Verbesserw1g zu schaffen. Daran sind wir alle ulleressiert. Ich wamc da\'Or. mit diesem Thema auf Stilnmenfang zu gehen.
Herr Abgeordneten Böttcher, es ist wirklich keine Frage der Eitelkeit. Aber nonnalerweise wird der Präsident extra begrüßt. - Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Aschmoneit-Lücke.
Herr Präsident! Meine selrr geehrten Damen tmd Herren! Die Beschreibw1g eines Zustandes mit dem Schlagwort "Skandal" hat sich in den letzten Wochen und Monaten derart abgenutzt, dass ich nicht melrr
Ich bin entsetzt mtd erschüttert über das Ausmaß m1d die Schwere der aufgedeckten Mängel in der Pflege. Nach den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich gerade nicht um die in der Vergangenheit oft zitierten Einzelflille, sandem tllll einen gnmdlegenden Missstand, m1d zwar mit Sicherheit nicht nur in SchleswigHolstein. Wie können tmd \vie müssen wir mit einer Situation Ulllgehen, die eine Frau - Mutter von zwei schwerbehinderten Kindem und Tochter eiJJCr fast nem1zigjährigen pflegebedürltigen Dame - nur noch mit dem Ausmf beschreibt: ,.Gilt dem1 Artikel I des Gnmdgesetzes fur diese Menschen nicht? Gilt er nicht fllr meine Tochter0 Gilt er nicht für meine Mutter''"
Liebe Kollegiffilen und Kollegen! Um es in unser Gedächtnis ztrrückzurufen: "Die Würde des l\1enschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.'' - Das ist also UllSere Aufgabe.
Dieser Aufgabe werden wir weder durch gegenseitige Schuldzuweisungen noch durch verharmlosende Umschreibungen der Situation gerecht.
deren Schutz brauchen, sind vor allem die vielen engagierten Pflegerinnen und Pfleger Leidtragende dieser Zustände. Viele von Ihnen haben sicherlich das Interview gelesen, das Professor Hirsch, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft flir Gerontopsychiatrie und -psychotherapie den ,.Kiefer Nachrichten" in der vergangeneu Woche gegeben hat.
Bevor ich auf einzelne Punlde zu sprechen komme, möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit folgendem Fall konfrontieren. Einer stationär nntergebrachten schwer pflegebedürftigen alten Dame werden Psychophannaka verordnet. 400 mi des verschreibungspflichtigen Präparats Dipiperol) werden Mitte Februar verordnet. Laut ärztlicher Dosierungsanweisung sollen dreimal täglich jeweils 3 mi verabreicht werden. was einer Tagesdosierung von 9 mi entspricht.
Olme diese Tagesdosis von 9 ml zu erhöhen, werden derselben Heimbewohnerio jedoch nur neun Tage später wiederum 200 ml desselben Präparats verschrieben. Innerhalb von nur nenn Tagen werden für eine und dieselbe zu pflegende Person 600 ml eines verschreibungspflichtigen Präparates verordnet - obwohl der ärztlich festgestellte Bedarf für diesen Zeitraum bei insgesamt 81 ml liegt.
Wenig später weisen Angehörige die Heimleitung auf diese eklatante Differenz hin, was mit einem Schnlterzucken und dem Hinweis, das sei ehen so, quittiert wird.
Am I 0. Mai werden 200 mi Dipiperon verordnet; Dosierungsanweisung mittlerweile eimnal 15 ml pro Tag. Die verordnete Menge würde also flir knapp zwei Wochen ausreichen. Die Anflistung der Medikation ftir die Heimbewohnerio weist jedoch nur zwei Tage später die Abgabe von weiteren 400 ml Dipiperon auf.
Meine Damen und Herren, ich verzichte ganz bewusst darauf, Ihnen die unterschiedlichsten Interpretationsmöglichkeiten dieses Einzelfalles darzustellen. Worauf ich aber nicht verzichte ist die Schilderung der ebenso wütenden wie verzweifelten Tochter dieser Frau. Diese Angehörige hat in geradezu vorbildlicher Weise die Heimleitung, die Pflegeleitung, die Heimaufsicht so
wie die Kranken- und Pflegekasse uicht nur in Kenntnis gesetzt, sondern inm1er v.~eder darauf hingearbeitet, solche - ich nenne es einmal sehr vorsichtig so
"Unregelmäßigkeiten" abzustellen, mit der Folge, dass sie jetzt Angst hat, Angst um ihre 90-jährige Mutter.
Meine Dlunen nnd Herren, dies ist ein Einzelfall, ja. Spätestens seit der letzten Woche wissen w~r aber, dass w~ es mit weit mehr als mit EinzeWillen zu tun haben.
Welche Konsequenzen müssen vor diesem Hintergrund -jedenfalls aus der Sicht der F.D.P. - gezogen werden7 Hier steht für die F.D.P.,Fraktion an erster Stelle der schonungslose Umgang mit den vorliegenden Ergebnissen. Ich will das ganz deutlich sagen: Wir werden keinen Schritt weiterkommen, wenn wir aus falscher Rücksichtnahme die aufgedeckten Missstände verharmlosen. In diesem Zusanunenhang erilmere ich an die Debatte über die Große Anfrage der F.D.P. zur Pflegebediirftigkeit in Schleswig-Holstein am 19. Februar 1998. Auf meine Kritik an der Umsetzung der Pflegeversicherung antwortete die Sozialmiuisterin ich zitiere -:
"Frau Aschmoneit-Lücke, ich würde Ihre Kritik gern an die Mitglieder des Landespfle. geausschusses weitertragen. Ich sehe minde
stens einen Kostenträger auf der Tribüne sitzen; der hat es schon gehört. Ihre Kritik, die Sie hier vernichtend formuliert haben, richtet sich ·mithin an die Pflegekassen, die Wohl
grund der mittlerweile gewonnenen Erkenntnisse "ürden Sie D:rir heute nicht mehr mit einem Tribunal aus Pfiegekassen, Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Landesverbänden drohen.
- Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe zitiert. Sie können das jederzeit im Plenarprotokoll über die damalige Landtagssitzung nachlesen.
(Anhaltende Unruhe Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber eine gewagte Interpretation!)
-Dürfte ich jetzt bitte weiterreden? - Natürlich richtet sich die Kritik an alle Beteiligten. Das muss sie auch, denn nur gemeinsam mit allen werden "ir es überhaupt schaffen, die Missstände zu beseitigen.
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In mancheiL aber nicht allen Fällen helfen Korrekturen beziehungsweise Änderungen bestehender Gesetze. So ist beispielsweise eine Änderung der Einstufw~gskrite rien nach § 15 SGB XI überfallig. Demt nach wie vor
menzkranken anband der rein körperbezogenen Fwtktionsdefizite entsprechend § 15 SGB XI nicht möglich.
Doch allein mit veränderten Einstufungskriterien bekommen wir das Problem der Qualitätssicherung in der Pflege wtd der Kontrolle natürlich nicht in den GriJI. Ich frage mich anlässlich der neuesten Erkennhusse allerdings, ob wir weiterhin mn "Qualitätssicherung·· sprechen können~ müssen wir nicht yieln1ehr von
Solche Verbesserungen müssen - folgt man Professor Hirsch - bei der Qualifikation der Heimleitungen sowie der Stationsleihmgen anfangen.
Es muss in Zukwüt selbstverständlich sein, dass die Heimleitung den qualtfizierten Umgang mit alten und pflegebedürftigen Menschen nachweist.
Meine Damen und Herren, eine gallZ besondere Verantwortung lastet natürlich auf dem PflegepersonaL Hier reicht weder der Ruf nach mehr Personal noch nach besserer Bezahlung: darin sind wir uns absolut einig. Die vielen engagierten und gut ausgebildeten Pflegerinnen und Pfleger müssen auch die Möglichkeit zur ständigen Fort- und Weiterqualifikation haben. Allerdings reicht es unter den gegebenen Umständen eben nicht aus. Aus- und Fortbildwtg sowie eine kontinuierliche Superüsion anzubieten. Nur wenn sich die personelle Situation in den Heintell entsparmt, köllllcn entsprechende Angebote überhaupt genutzt werden.