nen waren. Das ist besonders erschreckend. Wie um Hinunels "~IIen hätte das Ganze bei unangemeldeten Besuchen in den Häusern ausgesehen!
Wir erwarten - da können wir die Kommunen nicht aus der Pflicht neinneo -, dass die Konununen im Rahmen ihrer Verantwortung als Heimaufsichtsbehörden nach dem Heimgesetz angemeldete und auch öfter unangemeldete Besuche in den Häusern ihrer Region in regelmäßigen Abständen durchltihren und nicht nur in Abständen von zwei bis drei Jahren. Dann müssen sie auch Mängel aufzeigen und Nachhesserungen einfordern.
Sie haben erklärt, die Ministerin habe im Rahmen einer Ausschusssitzung gesag~ sie wolle es sich mit der Heimaufsicht nicht verderben. Ich bin bekanntlich Mitglied dieses Ausschusses, ich kann mi.ch daran aber nicht mehr erinnern. Ich werde nachschauen und Ihnen, da das heute leider die letzte Sitzung is~ das Protokoll zur Verfugung stellen, Frau Kollegin Vorreiter..
Darüber hinaus gehört die direkte Verantwortung für eine angemessene menschliche und qualifizierte Pflege in die Hand der Träger von Einrichtungen - seien sie konununal, privat oder in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände wie etwa AWO oder DRK. Sie müssen ein internes Qualitätsmanagementkonzept entwickeln, um den Menschen gute und menschennahe Pflege anbieten zu können, und sind keinesfalls - weder Einrichtungen noch Träger - aus der Verantwortung zu entlassen. Zu unterstützen sind sie allerdings durch Pflegekassen, Sozialhilfeträger, den MDK, die Heimaufsicht und nie kann es schaden, wenn die aufmerksame und kritische Öffentlichkeit auf. Missstände in diesem Bereich aufmerksam mo 'ht.
Uns ist ";e Ihnen, Frau v.- · ter, ganz besonders wichtig. dass die Angehörige,.. m Pflegebedürftigen in die sie betreffenden EntscheJdungen mit einbezogen werden. aber nur dann, wenn die Pflegebedürftigen auch wollen und wünschen, dass die Angehörigen diese Aufgaben ftir sie übernehmen. Das sollte dann auch nur an dieser Stelle geschehen.
T agespflege, und wir wollen außerdem, dass auch ambnlante Pflegedienste und die häusliche Pflege nachweislich qualitätsbezogene Hilfen anbieten und dies auch bei Kontrollen nachweisen können.
sammenarbeit Z\\;schen den Einrichtungen und Pflegekassen, Medizinischem Dienst und Heimaufsicht müssen Prävention und Beratung eine \\;chtige Rolle spielen. Unverzichtbar ist nach unserer Auffassung aber auch die Wahrnehmung von Aufsichtsbefugnis der Heimaufsicht, Frau Vorreiter, nicht dass Sie das falsch verstehen! -und Kontrolle.
Bislang wurde innner über Einzelfalle und vermeintliche Ausnahmen gesprochen. Angesichts der im Bericht dargestellten "grundlegenden Mängel vor allem in der Organisation und Planung der Pflege'·, weil Pflege
konzepte nicht vorhanden seien, angesichts der Feststellung von Pflegeschäden bei einem Drittel der un
laktischer Maßnahmen bei der Hälfte der Betroffenen, auch angesichts der deutlichen Vernachlässigung der Kontrollaufgabe durch die Kreise mrd ganz deutlich, dass es sich hier nicht um Einzelfalle handelt. Es handelt sich sicherlich auch nicht um ein schleswigholstein,spezifisches Problem. Dennoch ist Frau Maser - und daftir danken wir ihr - die einzige Sozialministerm, die schon im Sommer mit deJU Aktionsprogramm zur Qualitätssicherung tätig geworden ist.
rungskräften., ein geregeltes Beschwerderecht fur Pflegebedi(rftige und ihre Angehörigen und auch ftir das Personal der Einrichtungen, das häufig aus Sorge um seinen · Arbeitsplatz schweigt. Qualitative Mängel werden häufig im Zusanunenhang mit nicht erflillten Fachkraftquoten sichtbar. Frau Vorreiter, die Fachkraftquote wollten die CDU und die F.D.P. irgend
Deshalb und weil w;r das wissen, brauchen wir Maßstäbe für eine quantitative Personalbemessung, die auch bundesweit anerkannt ist. Ein Stück weiter gekommen sind wir in Schleswig-Holstein bei der Ver
Die hier festgeschriebene, hoch qualifizierte Ausbildung der Schülerümen und Schüler in den Häusern wird in den nächsten Jahren sicher zusätzliche Wirknng zeigen.
AusgangspUllkt für alle Maßnal1111en zur Qualitätssicherung in den Diensten und Eürrichtungen der Pflege muss die Versorgung Pflegebedürftiger nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse seilt - sagt das Pflege\'ersichermtgsgesetz. Persönliche Zuwendung, Frau Vorreiter, da bin ich mit Ihnen einig, darf dabei nicht fehlen.
Im Blickfeld muss deshalb yorrangig die StärkUllg der Ktmden- nnd Verbraucherinteressen der Hilfe Suchenden mtd der sie pflegenden Personen bleiben. Sie brauchen und haben Anspruch auf wnfassende mtd auch interessenungebUlldene Beratmtg. Sie haben außerdem Anspruch auf eine mensche1miirdige Pflege.
Träger \'On Einrichtmtgen müssen bei ihren BemühWlgen zur Qualitätssicherung mtterstützt werden, die Zusanmtenarbeit yon Einrichtungen Wld ihren Trägern, Pflegekassen. Sozialhilfeträgern. der Heintaufsichtsbehörden, dem MD K Wld dent Landespflegeausschuss ist unerlässlich - da teile ich ebenfalls llire AuffassWlg.
Hilfreich wird darüber hinaus die bmtdeseinheitliche AltcnpflegeausbildtmgsregelWlg sein, die wir erwarten.
Ich holTe sehr, dass diese Diskussion. die wir hier heute ftihren mtd in der Vergangenheit über Qualitätssichermtg in der Pflege schon geftihrt haben, mtd die Ergebnisse aus dieser Diskussio1L nicht der Diskontinuität anheim fallen, sondern dass die Diskussion im neuen Landtag mtd im neuen Sozialausschuss zugtm
ftihrt '"ird. Ich empfehle Ihnen im Übrigen die Lektüre der StellWlgnalune des Seniorenbeirates Norderstedt zu diesem Thema. Ich halte diese Stelltmgnalune für außerordentlich qualifiziert.