Protocol of the Session on November 14, 2024

dem eigentlichen Start einer polizeilichen Lage beginnt. Diese Funktion kann wesentlich dazu beitragen, die Umstände eines Einsatzes besser aufzuklären und präventiv zu wirken. Wir unterstützen diese Maßnahmen natürlich, da sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns erhöht und gleichzeitig eine bessere Beweissicherung gewährleistet.

Die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung wie der elektronischen Fußfessel ist ebenfalls begrüßenswert. Diese Maßnahme richtet sich an oder gegen besonders gefährliche Personen und kann eine Alternative zu aufwendigen verdeckten Observationen oder einem eingriffsintensiveren Präventivgewahrsam darstellen. Hier wird eine Balance zwischen Eingriffsintensität und notwendiger Sicherheitsüberwachung angestrebt. Wir stimmen dieser Maßnahme zu, da sie eine effiziente Möglichkeit darstellt, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, ohne die Ressourcen der Polizei übermäßig zu strapazieren.

Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die geplante Einführung einer automatisierten Datenanalyse, um verschiedene Datenquellen zu verknüpfen und so effektivere Ermittlungen zu ermöglichen. Dies ist in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Vernetzung eine notwendige Erweiterung polizeilicher Befugnisse. Gleichzeitig müssen natürlich datenschutzrechtliche Vorschriften konsequent eingehalten werden, um sicherzustellen, dass der Schutz der Bürgerrechte nicht gefährdet wird.

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen im öffentlichen oder privaten Sicherheitsbereich ist grundsätzlich sinnvoll, um potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu identifizieren. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass objektive und nachvollziehbare Kriterien angelegt sowie transparent und politisch neutral umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass durch technische Neuerungen keine neuen Aufgaben entstehen, sondern bestehende Aufgaben effektiver bewältigt werden können. Der Einsatz von Bodycams durch den kommunalen Ordnungsdienst im öffentlichen Raum ist ein Beispiel dafür. Diese Maßnahme unterstützt die Sicherheitsarbeit auf kommunaler Ebene und hilft dabei, den öffentlichen Raum sicherer zu machen, ohne neue Verantwortungsbereiche zu schaffen.

Für uns ist wichtig, dass bei allen Maßnahmen die Rechte der Bürger gewahrt bleiben müssen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist essenziell. Eine technologische Aufrüstung darf nicht zulasten der Grundrechte gehen.

Als AfD-Fraktion sehen wir in diesem Gesetzentwurf sinnvolle Anpassungen, die die Sicherheit im Land verbessern können. Gleichzeitig sehen wir dringend Bedarf von Nachbesserungen, insbesondere im Bereich der Regelungen zur Nutzung von Bodycams in Wohnungen.

Diese Lücke muss geschlossen werden, um den Anforderungen unserer Einsatzkräfte gerecht zu werden und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

Gerne diskutieren wir dieses wichtige Thema mit Ihnen kritisch und konstruktiv im Innenausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht deren Vorsitzender Philipp Fernis.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Polizei, das ist die Behörde, das sind die Menschen, denen wir das Gewaltmonopol des Staates anvertraut, in deren Hände wir es gelegt haben, weil wir möchten, dass unsere Gesetze mit einer strikten rechtsstaatlichen Bindung durchgesetzt werden.

Dieses Polizeigesetz, das ist eine schwierige, immer wieder vorzunehmende Abwägung. Das ist eine schwierige Abwägung in einem freiheitlichen Rechtsstaat, in dem wir zunächst einmal davon ausgehen, dass Bürgerinnen und Bürger unbehelligt von jeglicher staatlicher Institution ihren Alltag gestalten können und dürfen, und in dem die Notwendigkeit besteht, unsere Rechtsordnung gegebenenfalls konsequent durchsetzen und Straftaten effektiv verfolgen zu können.

Ja, in diesen schwierigen Abwägungen kommt man manchmal zu unterschiedlichen Schlüssen. Herr Kollege Herber, wenn Sie dann hier ansprechen, welche Dinge man alle nicht gemacht hat und wo man Ihrer Ansicht nach nicht mutig war, dann will ich Ihnen sagen: Es geht beim Polizeigesetz für Liberale und auch für diese Koalition nicht darum, den verfassungsrechtlich denkbaren Spielraum bis an seine Grenze auszureizen,

(Abg. Dirk Herber, CDU: Deswegen ist es auch so schwach ge- worden!)

sondern Aufgabe von Politik ist es, innerhalb des verfassungsrechtlichen Spielraums eine Entscheidung zu treffen, eine Entscheidung zu treffen zwischen dem wichtigen Interesse der Durchsetzung der Rechtsordnung und den – – –

(Abg. Dirk Herber, CDU: Jetzt wissen wir wenigstens, wo die Bremse sitzt!)

Lieber Herr Kollege Herber, ja, an dieser Stelle sitzt eine Grenze, und diese Grenze sitzt bei Freien Demokraten aus einer tiefen Überzeugung.

(Abg. Dirk Herber, CDU: Bremse!)

Die Grenze ist die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Diese Abwägung, die treffen wir hier.

(Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

Dass wir das übrigens so tun, dass wir ein hohes Interesse daran haben, unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die besten und die modernsten Möglichkeiten zu geben, das sehen Sie daran, wie Rheinland-Pfalz und wo Rheinland-Pfalz überall führend war und ist in der Ausstattung unserer Polizei. Die Taser, über die die Bundespolizei jetzt diskutiert bzw. die gerade eingeführt werden, haben wir in Rheinland-Pfalz seit 2016 im Modellprojekt und, nachdem es erfolgreich war, eben auch im Einsatz.

Die Bodycam haben wir als eines der ersten Bundesländer eingeführt. Aus den positiven Erfahrungen ziehen wir jetzt den Schluss, auch den Einsatz unter bestimmten Bedingungen in Wohnungen zu ermöglichen. Ja, auch das Pre-Recording ist ein wichtiger Schritt, aber auch das Pre-Recording ist ein erheblicher Eingriff, übrigens gerade in die Grundrechte der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Deren gesamtes Handeln wird durch diese Funktion faktisch permanent aufgezeichnet. Auch das muss man sorgfältig abwägen, und da gilt eben nicht immer und überall „Viel hilft viel“.

Ja, wir öffnen uns der automatisierten Datenanalyse. Wer aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 – das berühmte Volkszählungsurteil –

(Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU)

gelesen und sich einmal damit auseinandergesetzt hat, was die Hüter unserer Verfassung schon damals zu den Risiken für die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern in der Welt einer automatisierten Datenverarbeitung aufgeschrieben haben, der wird – – –

(Abg. Dirk Herber, CDU: Da gab es noch keine Handys!)

Ja, Herr Herber, da gab es keine Handys.

(Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU)

Genau diese Gefahren des gläsernen Bürgers sind mit dieser Technologie eben größer geworden. Deswegen wägen wir sorgfältig ab, wo Sie einfach profan unterwegs sind nach dem Motto „Viel hilft viel“ und „Bürgerrechte sind lästig“. Ja, da gibt es offenbar einen fundamentalen Unterschied zwischen der CDU-Fraktion und den Freien Demokraten in diesem Parlament.

(Abg. Dirk Herber, CDU: Gott sei Dank!)

Den kann man an dieser Stelle dann auch einfach einmal herausstellen.

Dann gibt es manche Dinge, die sind – das muss man dann auch einmal sagen – bis zu einem gewissen Grad Diskussionen, die man führen kann. Wenn man in die Praxis schaut, stellt man fest, dass diese Diskussionen mit der Realität wenig zu tun haben. Ja, man kann darüber diskutieren, ob man die elektronische Aufenthaltsüberwachung, also die elektronische Fußfessel, zwangsweise anlegen darf oder nicht.

Der Unterschied ist nur nicht vorhanden. Das muss man den Menschen dann vielleicht auch einmal erklären; denn diese elektronische Fußfessel hat nichts mit einer Handfessel zu tun oder einem Gerät, das physisch Zwang ausübt. Das ist mehr oder minder ein Handy, ein technisches Gerät. Das kann jeder mit einer Zange wieder entfernen. Das ist genauso strafbar, wie wenn man sich verweigert, dass es angelegt wird.

(Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU)

Deswegen ist das Durchsetzungsinstrument vor allen Dingen an dieser Stelle die Strafnorm. Darum geht es dann an dieser Stelle.

Wir schaffen insgesamt einen Gesetzentwurf, der sich einerseits neuen technologischen Möglichkeiten öffnet – ich will sehr bewusst sagen, dass wir über manche Dinge im Ausschuss sicherlich noch einmal reden müssen, was die automatisierte Analyse und wachsende Möglichkeiten dafür angeht –, der eben die Polizei mit neuen Befugnissen ausstattet, der aber zugleich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in aller Klarheit in den Blick nimmt.

Wer hier dann mitunter behauptet,

(Glocke des Präsidenten)

man würde die Polizei unter Generalverdacht stellen, dem will ich sagen, dass derjenige, der dafür eintritt, dass diejenigen, die unsere Rechtsordnung durchzusetzen haben, dabei auch eine besondere Bindung an die Grundrechte hat, der stärkt genau das Selbstverständnis, auf das unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihren Eid abgelegt haben. Das sind eben auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

(Glocke des Präsidenten)

Herzlichen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, dürfen wir wieder Gäste bei uns begrüßen, und zwar zunächst ehemalige Studierende der damaligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ebenfalls begrüßen wir Erzieherinnen und Erzieher des Kita-Beirats „Beteiligung und Demokratie gestalten“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit Rheinland-Pfalz an der Hochschule Koblenz mit Unterstützung des Ministeriums für Bildung. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Beifall im Hause)

Es gibt noch eine dritte Gruppe, die wir begrüßen: Seniorinnen und Senioren aus der Stadt Mendig. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen bei uns hier im Landtag in Mainz!

(Beifall im Hause)

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz.