Protocol of the Session on November 14, 2024

Wichtig ist mir aber auch, dass wir die Einsatzmöglichkeiten der Bodycam erweitern, auch für Wohnungen vorsehen durch unsere Polizei, weil es gerade dort im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zu den besonders speziellen Gefahrensituationen und Eskalationsformen kommen kann. Auch das schafft Sicherheit für die Beamtinnen und Beamten, stärkt aber auch die präventive Wirkung.

Zum Stichwort „Prävention“: Wir wollen ebenso das sogenannte Pre-Recording zulassen, also die Vorabaufnahmen von Bodycams bei solchen Einsätzen. Dies schafft das leichtere Rekonstruieren von schlimmen Vorfällen.

Wir wollen die Bodycam in Zukunft aber auch im öffentlichen Raum sehen

durch unsere kommunalen Vollzugsbeamtinnen und -beamten; denn es ist wichtig, dass wir auch ihnen diese technischen Möglichkeiten rechtssicher eröffnen. Dies schafft robustere Einsatzmöglichkeiten, wenn es darum geht, im öffentlichen Raum für Sicherheit und Ordnung durch die kommunalen Vollzugskräfte zu sorgen.

Wir nehmen nicht zuletzt durch aktuelle Entwicklungen in unserem Bundesland auf, dass wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung erweitern wollen, das, was man gemeinhin mit der elektronischen Fußfessel verknüpft.

Konkret geht es um terroristische Gefährder und Personen, bei denen die Gefahr der Begehung einer schweren Sexualstraftat anzunehmen ist. Ferner kann eine elektronische Fußfessel auch für Personen angeordnet werden, bei denen wegen häuslicher Gewalt angeordnete Wohnungsverweisungen oder Kontakt- und Näherungsversuche nicht zum Erfolg geführt haben, also eine deutliche Aufgabenerweiterung auch im Hinblick auf den präventiven Bereich.

Zum Schluss: Wir wollen die rechtlichen Voraussetzungen für die automatisierte Datenanalyse schaffen. Wir wollen Rechtssicherheit schaffen, wenn es darum geht, bisherige manuelle Auswertungen durch die Polizei zu erleichtern. Es ist aber ganz klar, nicht der Algorithmus bewertet am Ende, sondern immer der qualifizierte Mensch in unseren Polizeibehörden.

Alles zusammengenommen kann man feststellen: Ein Dreiklang aus personeller, aus rechtlicher und aus technischer Stärkung wird dafür sorgen – davon bin ich überzeugt –, dass wir in Rheinland-Pfalz ein sicheres Bundesland bleiben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Nina Klinkel.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz, die weit mehr ist als nur eine kleine Aktualisierung. Es ist ein Rundumpaket, auch deutlich mehr als das, was Sie, liebe Kollegen der CDU, im Sommer 2023 als Novelle eingebracht haben.

Bodycams in Wohnungen, Monocams, Fußfessel, Analyseplattform, Schutz vor Extremisten innerhalb des Apparats, einheitliche und umfassende Benennung für häusliche Gewalt, mehr Befugnisse für die Landesbehörden: Vor uns liegt ein großer Wurf für die Zukunft, der sich an technischen Entwicklungen und

aktuellen Gefahrenlagen orientiert. Vor uns liegt ein Zukunftsgesetz für die Polizei und die Ordnungsbehörden.

Wir haben in der parlamentarischen Beratung schon so oft und so intensiv über dieses Gesetz gesprochen. Manchmal hat es ein bisschen länger gedauert, bis jeder Paragraf jedem klar war. Ich erinnere an die langen und nicht immer faktenbasierten Diskussionen zum POG-Paragrafen 26.

Wir hatten Anhörungen zur Bodycam, darüber waren wir uns alle einig. Wir hatten Anhörungen, da waren wir uns nicht einig, wie bei der Verlängerung der Gewahrsamsdauer. Wir waren aber auch beieinander, was wir als Landespolitiker nach dem schrecklichen Missbrauchsfall in Edenkoben tun müssen und tun wollen beim Thema „Fußfessel“.

Bei all dem hat dieses Gesetz eines immer im Blick zu haben, nämlich die Verhältnismäßigkeit. Polizeigesetze sind starke Gesetze. Sie statten mit Befugnissen aus, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen. Ein nicht so gutes Polizeigesetz, ein schlechtes Polizeigesetz wie beispielsweise das bayerische, stellt Freiheit und Sicherheit zu Gegenspielern, ein gutes bringt sie in Einklang.

Das vorliegende ist ein gutes Polizeigesetz. Es klärt ganz klar, was die Aufgaben der Polizei sind als die Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols und was die Aufgaben der Ordnungsbehörden sind. Kommunale Vollzugsbedienstete sind in diesem Gesetz eben keine Stadtpolizei, aber wir forcieren in der Praxis die enge Zusammenarbeit. Am 11. November beispielsweise liefen Polizisten und Vertreter der kommunalen Ordnungsbehörden gemeinsam Streife, um die Einhaltung des Waffenverbots zu garantieren, und das ist sicherlich etwas, was man in der Zukunft noch ausbauen kann.

Einigen Wünschen musste eine Absage erteilt werden, wie gesagt, alles immer unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. So stehen zum Beispiel gänzlich verdachtsunabhängige und flächendeckende Kontrollbefugnisse eben nicht im Einklang mit dieser Verhältnismäßigkeit und konnten deshalb nicht realisiert werden.

Im Gesetz enthalten hingegen ist – Herr Minister Ebling hat es gesagt – der Einsatz der Bodycam in Wohnungen. Wir haben im Koalitionsvertrag stehen, dass dies geprüft werden soll. Wir haben es von meiner Fraktionsvorsitzenden Sabine Bätzing-Lichtenthäler in ihrer Antrittsrede gehört, als sie es forderte. Wir haben als Fraktion immer wieder abgewogen zwischen dem einen – das ist das, was wir wollen und was wir machen müssen – und dem anderen, das ist die Frage: Ist das verfassungskonform? Bekommen wir das rechtssicher auf den Weg?

Diese Thematik hat zu keiner Zeit eine Vereinfachung gestattet: Licht in die Blackbox Wohnung bringen, für Transparenz sorgen, für den Schutz der Beamten und der Bürgerinnen und Bürger sorgen. Ja, die Bodycam ist vielleicht kein Allheilmittel, aber sie kann genau das leisten. Deshalb ist es richtig

und wichtig, dass wir in § 31 die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bodycam schaffen.

Es darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass es noch eine höchstrichterliche Entscheidung zu einer anhängigen Verfassungsklage gibt, die in den Bereich „Bodycam in Wohnungen“ fällt. Weil dieser Bereich so sensibel ist, haben wir uns entschieden, dieser Gebrauch bleibt der Polizei vorbehalten. Es wurde auch an die Herausforderungen im Vollzugsdienst in der Kommune gedacht. Bodycams dürfen hier fortan im öffentlichen Raum genutzt werden.

Die Anhörung für Bodycams ist auch ein gutes Beispiel zur Reflexion der eigenen Forderungen. Die CDU forderte in diesem Zusammenhang die Schussknallerkennung. Jedoch gab es deutliche Aussagen zum Beispiel von Herrn Professor Dr. Thiel von der Deutschen Hochschule der Polizei, der sicher kein Anhänger eines laxen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ist und auf die Fehleranfälligkeit einer solchen Funktion hinwies. Selbst der Geschäftsführer der Herstellerfirma Axon betonte diese Fehleranfälligkeit.

Unser Bestreben ist es, unsere Beamten rechtssicher hinauszuschicken, und deshalb ist es gut, dass wir diesen Paragrafen so gestaltet haben, wie er gestaltet ist. Meine Bitte ist nun, lassen Sie uns dieses Gesetz so, wie es ist, auf den Weg bringen. Lassen Sie uns rechtssichere Grundlagen für die Bodycam in Wohnungen schaffen, eine präventivpolizeiliche Regelung für die Anordnung einer Fußfessel – also auch unter Zwang – für besonders und akut gefährliche Personen wie Sexualstraftäter, und mehr Verkehrssicherheit durch die Monocam. Lassen Sie uns dem Zukunftsgesetz zustimmen. Wir haben alle daran mitgearbeitet. Geben Sie sich einen Ruck, liebe Kollegen von der CDU, auch als Opposition. Sagen Sie einmal, das ist ein gutes Gesetz. Das ist das, was wir im Kern alle wollen. Das ist der rechtssichere Kompromiss.

Danke schön.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dirk Herber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vorwort sei mir gestattet, die Schussknallerkennung bringt nur bei denjenigen etwas, die den Schuss auch gehört haben.

(Beifall der CDU)

In der Diskussion über eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, also eines maßgeblichen Handwerkszeugs unserer Sicherheitsbehörden, werden wir darüber entscheiden, wie sicher Rheinland-Pfalz künftig

sein kann.

Dieses Parlament steht in der Verantwortung, Sicherheits- und Freiheitsinteressen unseres Landes, die der Bürgerinnen und Bürger, unserer Polizisten und des kommunalen Vollzugsdienstes entschieden zu vertreten. Dafür würde ich gern in dieser ersten Lesung konstruktiv den Fokus auf die maßgeblich vorgelegten Änderungen legen, aber auch die Schwachstellen in dem Vorschlag der Landesregierung offen ansprechen und aus unserer Sicht relevante Änderungsmöglichkeiten anreißen.

Wir alle wissen, Sicherheit ist kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis einer klaren, einer durchsetzungsfähigen und einer zukunftsorientierten Politik. Durchsetzungsfähig scheint mir die Politik der Landesregierung allerdings nicht zu sein, wenn wir uns betrachten, wie lange es gedauert hat, bis uns dieser finale Entwurf vorlag.

Ich nehme an, dass es an den Kompromissen gelegen hat, die die Ampelfraktionen zulasten der Inneren Sicherheit und zur Befriedigung der jeweils eigenen Ideologie eingehen mussten.

(Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD)

Die CDU hatte und hat ein klares Ziel. Wir wollen nicht nur, dass RheinlandPfalz ein sicheres Land ist, wir wollen auch, dass die Menschen sich sicher fühlen.

(Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

Die Menschen erwarten dafür zu Recht, dass wir uns für eine Polizei einsetzen, die über rechtlich robuste und über die modernsten Instrumente verfügt, besonders jetzt, in einer Zeit der zunehmenden Bedrohung und komplexer Kriminalitätslagen.

Sicher gibt es sie, die positiven Aspekte in diesem Entwurf, aber sie bleiben am Ende eben doch ohne Mut zur Weitsicht. Wir erkennen gern an, dass der Entwurf notwendige Neuerungen wie die elektronische Aufenthaltsüberwachung für gefährliche Personen einführt.

(Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!)

Die – im Volksmund – elektronische Fußfessel bietet eine Möglichkeit, gefährliche Personen im Auge zu behalten, und das, ohne Personalressourcen zu überlasten. Hierzu hatten wir bereits im Herbst 2023 die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Polizei gefordert,

(Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir auch gefordert! Haben wir auch gefordert! Und dann kam sie!)

nachdem ein schockierender Fall von Kindesmissbrauch in Edenkoben diese Möglichkeit, unser Leben sicherer zu machen, in den Fokus gerückt hatte.

Nach zunächst widersprüchlichen Aussagen aus Justizministerium und Innenministerium wurde es schließlich vom Innenminister zugesagt. Den ersten Entwurf gab es im Februar dieses Jahres,

(Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und nun wird sie uns endlich vorgelegt, über ein Jahr nach der Ankündigung.

(Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD)

Allerdings muss die Frage erlaubt sein, ob die vorgelegte Regelung auch ausreicht, um etwa das Anlegen der Fußfessel unter Zwang zu ermöglichen

(Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

bzw. ob diese Möglichkeit von Ihnen überhaupt gewollt ist.