Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Jahr 2024 war ein sehr gutes Jahr für die Universitätsmedizin Mainz. Es war ereignisreich, aber vor allem richtungsweisend.
Ich darf noch einmal ganz herzlich Danke sagen für die gestrige einstimmige Verabschiedung des Universitätsmedizingesetzes, aber wir machen heute weiter, und das ist gut so.
Durch den neu formierten Vorstand wurden sehr viele Projekte angestoßen, Neustart UM. Wir haben strukturelle, organisatorische, aber auch wirtschaftliche Fragestellungen zu beantworten. Den Aufbruch flankierend hat die Landesregierung ein Programm aufgelegt, das wir mit „Anschub@UM“ bezeichnet haben, neben der Bereitstellung umfangreicher Mittel – wir werden das im weiteren Haushaltsverfahren zur Teilentschuldung noch beraten – zur Kompensation hoheitlicher Aufgaben, Investitionsmittel für laufende Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, zur Erneuerung der IT-Infrastruktur, zur Stärkung von Forschung und Lehre, zur Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern, aber jetzt auch die Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung der Baumasterplanung.
Wie Sie alle wissen, stellen die nachhaltige Verbesserung und der zukunftsfähige Ausbau der baulichen Infrastruktur der UM neben ihrer wirtschaftlichen Gesundung eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre dar. Mit dem klaren Bekenntnis der Landesregierung zur Baumasterplanung und der mit ihr einhergehenden Erneuerung der Infrastruktur sind bereits wichtige Weichen gestellt worden.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für die effiziente und bedarfsgerechte Finanzierung der baulichen Erneuerung und der Umsetzung des Baumasterplans schaffen. Bisher wurden die Haushaltsmittel zur Finanzierung der Investitionen für
Baumaßnahmen an der Universitätsmedizin einschließlich Planung, Steuerung und Überwachung im Einzelplan 12 bereitgestellt.
Der Haushaltsmittelbedarf zur Umsetzung der Baumasterplanung wird in den kommenden Jahren den bisherigen Finanzierungsbedarf in erheblichem Maße übersteigen. Nach heutigem Stand und den heutigen Baupreisen werden dafür mindestens 2,2 Milliarden Euro benötigt.
Wer den Campus der Universitätsmedizin Mainz schon einmal besucht hat, weiß, welch gute Medizin dort angeboten wird, welche exzellente Forschung es gibt. Er sieht aber auch die räumlichen Verhältnisse und den Sanierungsbedarf.
Zur Umsetzung der Baumasterplanung auf der eng bebauten Liegenschaft werden interimistische Maßnahmen wie Sanierungen zur Verlängerung des Lebenszyklus von Bestandsgebäuden, auch zeitlich begrenzte Zwischenbauten sowie externe Mietunterbringungen erforderlich, die eine erhöhte Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung und Mittelbereitstellung erforderlich machen.
Es ist heute auch bereits absehbar, zur Umsetzung der Baumasterplanung wird die Errichtung einer Mehrzahl von miteinander in Funktionszusammenhang stehenden Gebäuden notwendig. Gleichzeitig bestehen Abhängigkeiten bei den Baumaßnahmen, Bauabschnitten durch komplexe Baulogistik und die Wechselwirkung mit dem laufenden Klinikbetrieb während der erwarteten langen Bauzeit.
Bei der Baumasterplanung handelt es sich insgesamt um ein sehr langfristiges und ausgabenintensives Projekt mit voraussichtlich unregelmäßigen und nicht immer mit dem üblichen Vorlauf eines Haushaltsaufstellungsverfahrens hinreichend konkret prognostizierbaren Mittelabflüssen. Aufgrund der besonderen Bedeutung auch für die wirtschaftliche Stabilisierung unseres Universitätsklinikums in Rheinland-Pfalz ist es daher erforderlich, ein Höchstmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit zu schaffen, die eine möglichst zeitnahe und wirtschaftliche Umsetzung sicherstellen.
Vor diesem Hintergrund schlagen wir Ihnen vor, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Sondervermögen im Sinne des § 113 der Landeshaushaltsordnung für die Finanzierung einzurichten, welches einen größtmöglichen Grad an Transparenz, zugleich eine lückenlose Mittelbereitstellung garantiert. Die parlamentarische Kontrolle über das Sondervermögen wird durch die inhaltliche Beschränkung auf die in diesem Gesetz klar definierten Maßnahmenbereiche sowie die Berichtspflichten gewährleistet.
Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Einrichtung zur zweckmäßigen Umsetzung und der bedarfsgerechten schrittweisen Finanzierung aus Mitteln des vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Landeshaushalts unter Einhaltung der Schuldenbremse und Haushaltsgrundsätze. Der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht jährliche Plananpassungen unter Beteiligung des Landtags.
Die Umsetzung der Baumasterplanung wird den Umfang und die Komplexität der Bautätigkeit an der UM im Vergleich zu früheren Jahren deutlich erhöhen. Hierfür werden wir eine leistungsfähige Bauherrenorganisation aufbauen und sächlich ausstatten müssen. Der bereits begonnene Aufbau dieser Bauherrenorganisation wird die Universitätsmedizin unter anderem aufgrund der aktuellen Lage am Arbeitsmarkt vor eine große Herausforderung stellen, die sie vor dem Hintergrund der eigenen wirtschaftlichen Lage nicht aus eigenen Mitteln wird finanzieren können.
Daher soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Aufbau und die Vorhaltung der Bauherrenorganisation mit einem jährlichen Zuschuss aus dem Sondervermögen zu unterstützen.
Die zügige Umsetzung des umfassenden Klinikneubaus ist eine zentrale Voraussetzung für die Herstellung effizienter Klinikstrukturen, trägt maßgeblich zur nachhaltigen Absicherung der wirtschaftlichen Sanierungsstrategie bei und ist geeignet, die während der Bauzeit auftretenden Einschränkungen des Klinik-, Lehr- und Forschungsbetriebs zu minimieren.
Ob dies im Rahmen der bekannten konventionellen Bauverfahren leistbar sein wird, ist hingegen fraglich. Wir haben daher im vorliegenden Gesetzentwurf eine Regelung geschaffen, die alternative Förderverfahren und von der bisherigen Praxis abweichende Beschaffungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten grundsätzlich ermöglicht und je nach Marktlage eine möglichst hohe Planungs- und Kostensicherheit gewährleistet.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen mit Ihnen und werbe und bitte bereits jetzt um Unterstützung für den Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir schon wieder über die Unimedizin reden. Das sind sozusagen Unimedizinfestspiele, dieses Plenum, aber das ist auch gut so; denn es ist, wie gesagt, eine wichtige Einrichtung.
Heute sprechen wir aber über die Baumasterplanung und den Vorschlag der Einrichtung eines Sondervermögens zur Umsetzung derselben. Wenn Sie sich erinnern, die Baumasterplanung war im Herbst 2022 vorgestellt worden. Den
symbolischen Start für die Umbauarbeiten stellten die Abrissarbeiten der ehemaligen Nachsorgeklinik im Juli 2023 dar.
Warum aber benötigen wir das Sondervermögen? – Ich möchte es noch einmal ausführen. Der Minister hat schon einiges dazu gesagt. In den nächsten 15 Jahren oder grob 15 Jahren werden wir um die 2,2 Milliarden Euro verbauen. Ich habe es gestern schon gesagt, dass dies eine gute Steuerung benötigt. Allein in dieser Legislatur sind 288 Millionen Euro dafür eingestellt.
Zusätzlich zu der guten Steuerung braucht man aber auch eine verlässliche und vor allen Dingen flexible Finanzierung und Bereitstellung der Mittel. Die Mittel zur Finanzierung der Investitionen wurden bisher im Kapitel 12 15 bereitgestellt. Es werden aber demnächst weit mehr Mittelvolumen benötigt.
Zudem ist es so, dass wir auf dem engen Baufeld der Unimedizin voraussichtlich noch andere Maßnahmen, Übergangsmaßnahmen ergreifen und Zwischenbauten errichten müssen. Gleichzeitig ist auch zu erwähnen, dass der Umgang mit den historischen Gebäuden alles andere als trivial ist. Man denke nur an den denkmalgeschützten Park im Herzen der Campusanlage.
All diese Dinge werden eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung und Mittelbereitstellung erfordern. Im normalen Haushalt mit den normal langen Verfahren ist das nicht darstellbar. Daher wird vorgeschlagen, für die Finanzierung der Umsetzung der Baumasterplanung ein Sondervermögen im Sinne von § 113 Landeshaushaltsordnung einzurichten.
Diesem Vorschlag möchten wir gerne folgen, um der Universitätsmedizin die Umsetzung des Baumasterplans zu ermöglichen und einen zuverlässigen und, wie gesagt, flexiblen Rahmen zu geben.
Der Um- und Neubau der Unimedizin ist jedoch nicht nur ein Bauprojekt, wie ich nicht müde werde zu betonen, sondern eben auch ein strategisches Projekt. Deswegen möchte ich auch kurz darauf eingehen, was wir damit erreichen möchten. Es sind drei Punkte, die ich herausgreifen möchte.
Zum einen soll der Krankenhausbetrieb fortgesetzt, aber auch verbessert werden. Es ist sozusagen sprichwörtlich eine Operation am offenen Herzen, und das Herzstück soll werden ein großer Zentralbau mit Operationssälen und Bettenhäusern, in denen ein Großteil der Pflegeflächen Platz finden soll. Weitere Neubauten, wie zum Beispiel ein Eltern-Kind-Zentrum, werden dann angeschlossen.
Zum Zweiten: Die Wirtschaftlichkeit soll verbessert werden. Wir wissen alle, die Unimedizin fährt ein hohes Defizit, das unbedingt angegangen und reduziert werden muss. Dafür ist der neue Vorstand angetreten und der alte gegangen. Neben den teilweise korrekturbedürftigen Prozessen ist es aber auch gerade der Gebäudebestand, der einfach aus einer anderen Zeit stammt, als andere Rahmenbedingungen herrschten, aus einer Zeit, in der Patientinnen und Patienten möglichst separat in kleinen Einheiten voneinander untergebracht wurden, um das Infektionsrisiko zu senken.
Die Ansprüche aber einer hoch modernen, integrativen und patientenorientierten Hochleistungsmedizin sind damit nicht mehr zu erfüllen. Deswegen sollen Flächen entstehen, die die ambulanten Behandlungsangebote auf einem Stockwerk zentralisieren, die den Großteil der Operationssäle auf einem Stockwerk vereinen. Das ermöglicht dann nicht nur kurze Wege für das Personal, für die Patienten und Patientinnen, sondern auch ganz andere Möglichkeiten, die vorhandenen Ressourcen gemeinsam und wirtschaftlich zu nutzen und effizienter einzusetzen.
Zum Dritten: Die Ambulantisierung – das ist ein lustiges Wort – soll erhöht werden. Dort, wo dies möglich und sinnvoll ist, wird die Universitätsmedizin stationäre Strukturen sukzessive in ambulante Angebote umwandeln. Die dafür notwendigen zusätzlichen Investitionen werden langfristig die Voraussetzungen dafür schaffen, die Hochleistungsmedizin noch wirtschaftlicher betreiben zu können. Beispielsweise wird sich auch die Anzahl der Gebäude reduzieren.
Die Einrichtung des Sondervermögens ist somit ein weiterer, sehr, sehr wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer hoch modernen und nachhaltigen – der Anspruch ist, der hoch modernsten und nachhaltigsten – Unimedizin in Deutschland. Das ist der Weg, also gehen wir ihn.
Meine Damen und Herren, Kollegen Abgeordnete, wir dürfen noch ganz kurz Gäste bei uns im Plenum begrüßen, und zwar die Auszubildenden der Unternehmensgruppe Juchem aus Niederwörresbach und Schmelz sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 52, das ist Wörth am Rhein. Seien Sie uns herzlich willkommen im Landtag!
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Bauliche Erneuerung der Universitätsmedizin [...] – Baumasterplanung“.
Eines vorweggeschickt: Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt alle Vorhaben, die dafür sorgen, dass bei der Unimedizin so schnell wie möglich eine ideale bauliche Infrastruktur geschaffen wird, damit die Unimedizin ihrem Auftrag gerecht werden kann, und die dazu dienen, die Wirtschaftlichkeit der Unimedizin zu steigern; denn neben den allgemeinen Schwierigkeiten der
Finanzierung im Krankenhauswesen leidet die Unimedizin – das weiß jeder, der schon dort war – hier am Standort in Mainz unter den derzeit schwierigen Rahmenbedingungen der Baustruktur, die ein wirtschaftliches Arbeiten quasi unmöglich machen.
Deshalb sind wir als CDU-Landtagsfraktion gerne bereit, in den kommenden Jahren im Haushalt unseres Landes die Mittel bereitzustellen, die für eine gute bauliche Situation zum Unimedizinbetrieb notwendig sind.
Allerdings, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt sich für uns zumindest zum jetzigen Zeitpunkt die Frage, ob dazu die Errichtung eines Sondervermögens notwendig ist oder die Zielsetzung nicht auch durch direkte Zuweisungen aus dem Landeshaushalt an die Unimedizin zweckgebunden für die Umsetzung der Baumasterplanung umgesetzt werden kann. Konkret: Uns erschließt sich nicht, welchen Mehrwert das Sondervermögen für die Unimedizin haben kann. Sie haben uns auch bei Ihrer Einbringungsrede nicht davon überzeugen können.
Sicherlich, die Errichtung von Sondervermögen ist nach unserer Landesverfassung grundsätzlich möglich. Das hat der Verfassungsgerichtshof bei seiner Entscheidung zum Corona-Sondervermögen nochmals bestätigt. Sondervermögen sind aber auch immer Schattenhaushalte, und schon alleine aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit sollten Sondervermögen nur in absoluten Ausnahmefällen aufgelegt werden.
Die Ziele des vorgelegten Gesetzentwurfs, ein Höchstmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit zu schaffen, lassen sich sicherlich auch dadurch gewährleisten, dass zum Beispiel direkt bei der Unimedizin eine zweckgebundene Investitionsrücklage geschaffen wird, die entsprechende Zuweisungen aus dem Landeshaushalt erhält. Warum hier ein Umweg über ein Sondervermögen erfolgen soll, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Verehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht nämlich auch vor, Frau Kollegin, dass das Land zur Zweckerfüllung dem Sondervermögen jeweils Mittel aus dem Landeshaushalt zuführt. Weiterhin wird auch im Hinblick auf die Schuldenbremse korrekterweise geregelt, dass die Aufnahme von Krediten durch das Sondervermögen ausgeschlossen ist.
Anders als beim Corona-Sondervermögen zum Beispiel wird der erforderliche Bedarf nicht auf einen Schlag dem Sondervermögen zugeführt, sondern durch jährliche Zuführung aus dem Landeshaushalt. Insofern obliegt es auch uns, als Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahren in den kommenden Jahren über die Zuführung der entsprechenden Investitionsmittel für die Baumasterplanung jeweils zu entscheiden, egal, ob ein Sondervermögen eingerichtet wird oder die Zuweisungen direkt an die Unimedizin erfolgen.