Protocol of the Session on June 12, 2024

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Landwirte leisten jeden Tag wertvolle Arbeit und sind das Rückgrat unserer ländlichen Räume. Es ist unsere Pflicht, sie bestmöglich zu unterstützen, zu entlasten und weitere Belastungen so weit wie möglich abzufedern.

Wir behandeln heute in der ersten Entwurfsausführung den Gesetzentwurf zur Ablösung des Landestierseuchengesetzes aus dem Jahr 1986. Das neue Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes ist aus mehreren Gründen erforderlich geworden.

Zunächst einmal wurde auf Bundesebene das alte Tierseuchengesetz durch das moderne Tiergesundheitsgesetz ersetzt. Zahlreiche Vorschriften des neuen Tiergesundheitsgesetzes enthalten Regelungen, die für die Länder von Bedeutung sind und deren Vollzug durch die Länder notwendig ist. Es ist unsere Aufgabe, diese Änderungen auf Landesebene nachzuvollziehen und anzupassen.

Doch nicht nur auf nationaler Ebene hat sich viel getan. Auch die Europäische Union hat im Jahr 2016 ein vollständig überarbeitetes Tiergesundheitsrecht mit der Verordnung 2016/429 eingeführt. Diese Verordnung zusammen mit zahlreichen delegierten Verordnungen und Durchführungsrechtsakten stellt uns vor neue Herausforderungen. Die Veränderungen im Unions- und Bundesrecht machen eine Anpassung in unserem Landesrecht unumgänglich.

Darüber hinaus haben sich innerhalb unseres Landes organisatorische Änderungen ergeben, die eine Modernisierung und Anpassung des bestehenden

Landestierseuchengesetzes erfordern. Die fachliche Entwicklung in der Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung machen deutlich, dass wir unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen müssen, um efektiv und zeitgemäß handeln zu können.

Es wird Zeit für ein modernes Gesetz, und dafür sorgen wir jetzt im Landtag. Ein Punkt ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig, nämlich die Kontinuität, die unser Land bei der Tierseuchenkasse herstellt. Die Tierseuchenkasse verbleibt bei der Landwirtschaftskammer, die dies ausdrücklich im Vorfeld dieser Beratung begrüßt hat. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Stabilität und Kontinuität für unsere Landwirte und der Landwirtschaftskammer zu gewährleisten.

Durch diese Regelungen und die Übernahme der Kosten für die Untersuchung von gelisteten Tierseuchen durch das Land wird sichergestellt, dass es keine erhebliche Mehrbelastung für die Tierhalter gibt. Dies ist eine gute Nachricht für alle, die in der Landwirtschaft tätig sind. In Zeiten, in denen unsere Landwirte oftmals um auskömmliche Erträge für ihre hochwertigen Lebensmittel kämpfen müssen, ist es unsere Pflicht, die Stellschrauben, die wir in Rheinland-Pfalz drehen können, für unsere heimischen Erzeuger optimal auszurichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich anhand von zwei oder drei Beispielen die Wichtigkeit dieses Themas sozusagen im Erklärmodus im Landtag noch einmal aufarbeiten, weil das Thema schon ein bisschen komplex ist und zu Recht im Ausschuss vielleicht einige klarstellende Diskussionen nötig macht. Ich mache es an zwei, drei Beispielen fest.

Wir haben es in der Vergangenheit sehr viel mit der Afrikanischen Schweinepest zu tun gehabt. Wir hatten vor vielen Jahren in der Eifel mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest einen Fall, in dem die Landesregierung damals sehr aktiv mit geldlichem, aber auch personellem Einsatz die Landwirte und besonders die Schweinehalter unterstützt hat.

Dieser Ausbruch damals hat in den Landkreisen dazu geführt, dass es runde Tische gibt mit vielen Verbänden, mit der Jägerschaft, mit der Veterinärabteilung oder auch der Landwirtschaft und den Bauernverbänden, an denen Vorsorgekonzepte erstellt wurden, wie beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest Dinge zu organisieren sind, was zum Beispiel Hygieneschleusen und den Zaunbau anbelangt und in den einzelnen Gefährdungsradien gemacht werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine große Herausforderung für die Kreisverwaltungen, aber auch für die Jägerschaft und die Landwirtschaft. Deshalb sage ich an der Stelle, dass in den letzten Jahren sehr viel gemacht worden ist, was zur ASP-Vorsorge dienlich ist.

Zweites Beispiel. Rheinland-Pfalz ist mittlerweile seit drei Wochen wieder Sperrgebiet bei der Rindervermarktung beim Thema „Blauzungenkrankheit“. In Rheinland-Pfalz ist die Blauzungenkrankheit wieder ausgebrochen. Wir

hatten Betriebe, die vorsorglich geimpft hatten, und dieser Impfstof war im Prinzip mit Auslöser dafür, dass in einzelnen Betrieben die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist.

Wir haben damit große Restriktionen gerade für unsere Rindviehhalter, unsere Züchter, die ihre Rinder nicht mehr in Gebieten vermarkten können, die frei von der Blauzungenkrankheit sind. Wir haben Belgien, Nordrhein-Westfalen und die Niederlande, die ebenfalls Blauzungensperrgebiete sind. Innerhalb dieser Sperrgebiete kann die Rindervermarktung stattfinden, aber gerade die Hemmnisse darüber hinaus, Rinder zu vermarkten, sind eines der Themen, die die Landwirtschaft aktuell bewegen.

Daher freue ich mich über die Diskussion im Ausschuss. Ich glaube, die Klärung der Fragen, die heute aufgeworfen worden sind, wird im Ausschuss mit dazu beitragen, dass wir in der nächsten Runde im Landtag über die einzelnen Details abschließend beraten können.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Für die FREIEN WÄHLER hat Abgeordneter Schwab das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Gesetz im Kern fast 40 Jahre und älter ist, kommt man nicht darum herum, über eine Überarbeitung oder gar Ablösung nachzudenken, zumal sich fachliche und organisatorische Rahmenbedingungen laufend ändern. Beim bisher geltenden Landestierseuchengesetz ist das nicht anders.

Die Landesregierung verweist in den Vorbemerkungen zu dem von ihr bereits verabschiedeten Gesetzentwurf selbst darauf, dass sich Unions- und Bundesrecht geändert haben und das neue Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes schon allein aus diesem Grund erforderlich ist. Mit diesem Hinweis könnten wir die Debatte an dieser Stelle beenden.

Lassen Sie mich zu später Stunde dennoch auf einige wenige Punkte hinweisen. Beim Durcharbeiten der Vorlage fiel mir der Punkt „Kosten“ auf. So sollen die Verwaltung und damit das erforderliche Personal der Tierseuchenkasse künftig von den Tierhaltern finanziert werden und nicht mehr von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sowie den zuständigen Ministerien.

Wie sich das Ganze in der Realität auswirken wird, bleibt abzuwarten. Immerhin wurden im Gegenzug die Entlastungen für die Tierseuchenkasse mit 650.000 Euro jährlich berechnet, weil das Land künftig die Untersuchungskosten übernehmen wird. Gerade für unsere landwirtschaftlichen Betriebe

ist das ein wichtiges Zeichen, weil die Änderungen infolge der Umsetzung des neuen Gesetzes unter dem Strich für sie vielleicht doch kostenneutral ausfallen könnten.

Eine Steigerung der Beiträge zur Tierseuchenkasse steht aber bereits im Raum, ebenso die Tatsache, dass Kosten für die Entnahme von Blutproben nicht zwangsläufig vom Land übernommen werden. Es sei daran erinnert, dass auch Kostensteigerungen in vermeintlich kleinen Bereichen in der Summe eine oft unterschätzte Wirkung erzeugen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Wassercent, über den wir erst vor wenigen Monaten gesprochen haben. Allerdings ist in diesem Zusammenhang positiv zu bewerten, dass das Land auch die Kosten für Tierimpfstofe bezahlt, wenn Gefahr im Verzug ist.

Positiv bewerte ich mit Blick auf die notwendigen Kontrollen und Inspektionen, dass die Rolle des Landesuntersuchungsamts als Fachaufsicht der Kreisverwaltung gestärkt werden soll und auch eine zentrale Stelle geschafen wird, um Aufgaben und Expertenwissen zu bündeln. Dass die erforderlichen Änderungen mit einer Zunahme von Dokumentations- und Berichterstattungspflichten sowie Vorsorgemaßnahmen verbunden ist, räumt die Landesregierung selbst ein. Das dürfte kaum zu vermeiden sein. Dennoch bin ich mit Blick auf die Frage, wie das Ganze in der Praxis funktionieren soll, besorgt, werden doch wieder einmal die Landkreise in die Pflicht genommen, mit allen organisatorischen und finanziellen Folgen.

Die Verpflichtung für den Betrieb lokaler Tierseuchenbekämpfungszentren führt zu einmaligen Kosten in Höhe von 150.000 bis 450.000 Euro plus jährlich anfallende Wartungskosten. Mit Blick auf die Gesamtetats ist das zugegeben eine mancherorts zu vernachlässigende Größenordnung. Doch muss man mit Blick aufs Ganze wieder einmal sagen, es läppert sich.

Trotz der Anmerkungen begrüßen wir als Freie Wähler die Ablösung des bisherigen Landestierseuchengesetzes durch eine neue Regelung, weil mit dem neuen Gesetz die Rahmenbedingungen für alle Akteure zukunftssicher und vor allem rechtsfest definiert werden. Wir stehen mit dieser Einschätzung nicht allein. Das hat nicht nur die heutige Debatte gezeigt. Auch Verbände und Kommunen stehen mehrheitlich grundsätzlich hinter der Vorlage.

Was bislang nicht aus dem Weg geräumt werden konnte, ist die Sorge um eine finanzielle und organisatorische Mehrbelastung von Tierhaltern, Kreisverwaltungen und Gemeinden. Diese Sorgen teilen auch wir. Alles Weitere folgt dann im Ausschuss.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FREIEN WÄHLER)

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Hiergegen gibt es keinen Widerspruch oder Enthaltungen. Damit ist dies so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9708 – Erste Beratung

Zur Begründung spricht Staatsminister Ebling.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorlegen kann, mit dem wir einen weiteren Meilenstein bei der Neuausrichtung unseres Katastrophenschutzes legen.

Wir haben bekanntlich allen Grund dafür, natürlich nicht zuletzt durch die Auswirkungen und die Erfahrungen der schrecklichen Hochwasserkatastrophe an der Ahr, aber weit darüber hinaus natürlich auch mit der Erkenntnis lebend, dass wir öfter durch Katastrophen und katastrophenähnlichen Situationen herausgefordert werden. Starkregenereignisse nehmen zu, die Häufigkeit von Hochwasser ist erkennbar, und uns prägen zweifelsohne auch heute noch die aktuellen Bilder aus dem Süden Deutschlands und aus Bayern.

Auch an Pfingsten hatten wir wieder eine Hochwassersituation, die Einsatzkräfte bei uns stark gefordert hat. Ja, sie wurde hervorragend gemeistert, aber man beendet auch diese Lagen – erfolgreich in diesem Falle – mit dem Bewusstsein, es wird wohl häufiger der Fall sein, dass unsere Strukturen solchen Belastungsproben ausgesetzt sein werden.

Ich füge hinzu, wir können heute angesichts der veränderten Weltlage nicht mehr ausschließen, dass das, was uns aus anderen Ländern vielleicht noch ein bisschen als erratische Nadelstiche erreicht – Angrife auf IT-Strukturen, Angrife auf kritische Infrastrukturen –, auch einmal in einer Form ankommen könnte, die am Ende dazu führt, dass wir uns darüber hinaus gewahr sein müssen, dass Elemente der Daseinsvorsorge kurzfristig im Interesse der Menschen geschützt bzw. aufrechterhalten werden müssen.

All das macht deutlich, dass wir auch institutionell bei der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland einen weiteren Schritt nach vorne machen müssen. Deshalb ist mit diesem Landesgesetz heute

als Kernstück die strukturelle Maßnahme vorgelegt, die Errichtung eines neuen zentralen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz, das aus den bisherigen Einheiten der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz und der entsprechenden Referatsgruppe innerhalb der ADD entstehen wird.

Dies alleine wird nicht reichen. Das macht das Landesgesetz im Entwurf deutlich, den wir Ihnen vorlegen. Es braucht einen weiteren Aufwuchs. Wir haben damit aber schon einmal Grundlagen gelegt, um am 1. Januar 2025 – das ist auch das Ziel – mit dem neuen Landesamt an den Start zu gehen. Wir wollen ein echtes Kompetenzzentrum schafen, Expertise im Bevölkerungsschutz, im Zivilschutz, im Brand- und Katastrophenschutz bündeln, um nicht zuletzt auch die Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben besser zu unterstützen. Das bezieht sich auf operativ-taktische Fragen genauso wie auf Fragen von Alarm- oder Einsatzplänen oder technische Rahmenbedingungen. All das, mit Kompetenzen ausgestattet und künftig am Standort Koblenz, wird auch für die Kommunen eine Entlastung bedeuten.

Deshalb ist es auch denklogisch gut, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Punkt aus der Enquete-Kommission dieses Landtags miterfüllen; denn eine der wichtigen Konsequenzen war auch, organisatorischinstitutionell eine neue Struktur zu schafen. Genau dieser Empfehlung folgen wir. Auch das gehört zur Geschichte dieses Gesetzentwurfs.

Das Herzstück wird sein, dass wir schon sehr frühzeitig ein Lagezentrum an den Start bringen können, dessen technisch-baulicher Vollendung wir schon in den nächsten Tagen entgegensehen, nämlich ein Lagezentrum, das künftig 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche für den Bevölkerungsschutz da ist, weil wir alle Warnungen, alle Meldungen zusammenführen wollen und wir schnellstmöglich bessere, verlässliche Lagebilder brauchen, um am Ende Entscheidungen trefen zu können bzw. auch hier wieder den entsprechenden Aufgabenträgern die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Wir gehen den richtigen Weg zum besseren Schutz der Bevölkerung. Davon bin ich überzeugt. Die Anhörung jetzt, auch im Rahmen des Regierungshandelns, hat gezeigt, dass es auch hier schon breite Unterstützung gibt. Für diese Unterstützung werbe ich auch hier im parlamentarischen Raum.

Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Landesgesetz als reines Errichtungsgesetz zügig beraten und – das wünsche ich mir natürlich auf der Basis der Empfehlung der Enquete-Kommission – eine breite Unterstützung aus diesem Haus für diese neue Form des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz bekommen können.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Noss.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung des Landesamts für Brandund Katastrophenschutz werden nunmehr die erforderlichen gesetzlichen Regelungen normiert. Rheinland-Pfalz stellt den Katastrophenschutz neu auf.