Protocol of the Session on June 12, 2024

Eines muss man auch deutlich sagen: Hier kommt es wiederum zu einer Verlagerung auf die Landkreise, zum Teil ohne Ausgleich. Dabei müssen wir wissen, dass die größten Probleme, die es in den Landkreisen gibt – nicht nur im Landkreis Ahrweiler, sondern, wie ich auch von einigen Kollegen gehört habe, auch in anderen Landkreisen –, darin bestehen, dass wir kein Personal mehr in den Veterinärämtern finden. Ich habe sogar gehört, dass die Leitung eines Veterinäramts über längere Zeit nicht mehr besetzt werden konnte. Gleiches gilt auch für meinen Heimatkreis, in dem wir seit einem Jahr eine zweite Veterinärin/einen Veterinär suchen und niemand Qualifizierten finden.

Wichtig ist, glaube ich, auch zu wissen, was sich hinter der Formulierung, lokale Tierseuchenbekämpfungszentren müssen jederzeit von den Landkreisen vorgehalten werden, verbirgt. Das heißt doch 24/7, und 24/7 bedeutet entsprechendes Personal. Personal bedeutet wiederum entsprechende Kosten. Das sind Dinge, über die wir wirklich einmal reden müssen.

Wenn ich mir die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes anschaue, nachdem Sie gerade sagten, es entstehen keine weiteren Kosten, lese ich in der Stellungnahme, dass die Aufgabenerweiterung zu einer finanziellen Mehrbelastung der Gemeinden und Gemeindeverbände führt, die je nach Umfang der Inanspruchnahme von Hilfskräften bezifert werden muss. Das sind wirklich Dinge, über die wir konkret im Ausschuss reden müssen. Was steckt letztendlich dahinter? Die Stellungnahme weist hier eben etwas anderes aus.

Ich habe schon über das Personal gesprochen. Wichtig ist auch zu klären, wie das Land da letztendlich mit in die Verantwortung kommt. Ich glaube, wir müssen uns durchaus auch bewusst sein, dass derjenige, der die Konfiskate und Ähnliches entsorgt, nämlich SARIA West, bei uns in Rheinland-Pfalz ein Monopolist ist. Wir müssen deshalb noch einmal darüber reden, ob es alternative Möglichkeiten gibt.

Mit Blick auf die Uhrzeit und das, was es inhaltlich konkret zu diskutieren gilt, müssen wir darüber reden, ob und inwiefern Geflügel in kleinem Umfang mit in diese Betrachtung kommt. Da geht es vorrangig um Kleinstbestände, also um unsere Hobbytierhalter, die fünf, acht, zehn Hühner halten. Das sind zum Beispiel im Verbund Koblenz-West etwa 3.000 Betriebe. Das sind viele Hobbytierhalter, zu Hause. Wenn die mit veranschlagt werden, müssen wir zumindest darüber reden, wie das konkret aussieht.

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, und welche Leistungen bekommen die? Denn man muss wissen, im Verbund Koblenz-West sind Ahrweiler, CochemZell, Mayen-Koblenz und Simmern vertreten. Die machen allein einen Anteil von 97,5 % aus. Man kann die Betriebe von 500 bis 1.000, 1.000 bis 5.000, bis 10.000 und über 10.000 Stück Geflügel einfach summieren. Da kommen wir,

wenn ich das überschlage, gerade einmal auf 60 Betriebe. Darüber müssen wir intensiv reden, 60 zu 3.000. Ich will das an der hiesigen Stelle nur einmal andeuten.

Wie gesagt, es gibt noch einiges zu besprechen. Das werden wir sicher gerne im Ausschuss tun. Ich wünsche dafür jetzt schon gute Beratungen, die sicherlich spannend werden.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Heiner Illing.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Aus vielerlei Gründen ist der heute in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung eine Notwendigkeit. Das Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes wird bei Inkrafttreten das bisher noch geltende Landestierseuchengesetz ablösen, welches in den 38 Jahren seiner Gültigkeit nur punktuell geändert wurde.

Sie alle, meine Damen und Herren, haben in den letzten Jahrzehnten unsere Gesellschaft sich mitunter rasant und rapide verändern gesehen. Es versteht sich daher, dass sich auch EU- und Bundesrecht im Bereich der Tiergesundheit wesentlich geändert haben. Die Zuständigkeit von Behörden hat sich teilweise geändert. Notwendige Änderungen ergaben sich in den zurückliegenden knapp 40 Jahren selbstverständlich auch aus der Tierseuchenkasse, die in bewährter Weise fortbestehen soll. Auch diesem Gedanken fühlt sich der Gesetzentwurf der Landesregierung verpflichtet.

Ebenfalls trägt der Gesetzentwurf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und ganz praktischen Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe Rechnung. Es muss uns ein Anliegen sein, dass mit dem Gesetzentwurf der Dynamik von Seuchen des Tierreichs noch entschiedener entgegengetreten wird.

Die Anpassung des Landesrechts an das neue EU-Tiergesundheitsrecht mit dem deutlichen Schwerpunkt auf die Vorbeugung und Früherkennung von Tierseuchen ist hier ganz entscheidend, um eine Konsequenz bei der Bekämpfung zum Wohle von Tier und natürlich auch für Menschen sicherzustellen. Es ist daher nur folgerichtig, dass der Name von „Landestierseuchengesetz“ zu „Landestiergesundheitsgesetz“ angepasst wird.

Zu guter Letzt ist es nur folgerichtig, dass auch der Megatrend der Digitalisierung Einzug in den Gesetzentwurf hält. Wie in jedem gesellschaftlichen Feld

müssen vorhandene Daten zum Wohle der Sache noch efzienter genutzt werden. Dafür bedarf es einer Modernisierung der Datenerfassung und des Datenaustauschs. Das hilft nicht nur bei der Bekämpfung, sondern reduziert auch den Melde- und Verwaltungsaufwand.

Allein an diesen wenigen Sätzen wird deutlich, dass eine umfassende Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts unumgänglich ist, um schneller, efzienter und gezielter auf Tierseuchen reagieren zu können. Wir wollen mit dem Gesetz sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten klar definiert und die Kompetenzen optimal verteilt sind.

Lassen Sie mich wichtige und praktische zentrale Neuerungen des Gesetzes nennen.

Das Land übernimmt die Untersuchungskosten auf bestimmte Tierseuchen aus nachvollziehbaren Gründen, damit die Früherkennung von Tierseuchen weiter gestärkt wird und Tierhalter, Tierärzte oder Landkreise nicht aus Kostenüberlegungen auf Beprobungen verzichten. In diesem Zusammenhang wird mit diesem Gesetzentwurf auch die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung geregelt. Ein weiterer Aspekt, den ich ansprechen möchte, ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Veterinärbehörden außerhalb der Dienstzeit zur Entgegennahme von Tierseuchenanzeigen.

Der Gesetzentwurf kennt viele weitere Maßnahmen. Ich freue mich auf die Detaildiskussion im Nachgang der heutigen ersten Lesung. Insgesamt zielen diese Maßnahmen alle darauf ab, unser Landesrecht zukunftsfähig zu machen und den Schutz unserer Tiere, der Bevölkerung sowie der Landwirtschaft zu stärken.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich schon auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.

Danke schön.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Nächste Rednerin ist Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist schon ein bisschen spät. Deswegen werde ich mich kurz fassen.

Sie wissen, die Afrikanische Schweinepest, die Blauzungenkrankheit, die

Maul- und Klauenseuche sind Beispiele für gefährliche Tierseuchen. Diese gilt es erfolgreich zu verhüten bzw. zu bekämpfen. Solche Seuchen können sich nicht nur auf einzelne Tiere, sondern auch auf ganze Tierbestände auswirken, haben Auswirkungen für Tierhalterinnen und Tierhalter, letztendlich aber auch auf die Wirtschaft, auf unsere öfentliche Gesundheit und auf die Lebensmittelsicherheit. Tiergesundheit hat einen hohen Stellenwert.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf soll das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ablösen, welches bisher immer nur punktuell geändert wurde. Das ist eine Zeitspanne von 38 Jahren und rechtfertigt auf jeden Fall, das Gesetz anzupacken.

(Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz)

Es haben sich mittlerweile viele bundes- und europarechtliche Änderungen ergeben, welche dieser Anpassung bedürfen. Besonders hervorheben möchte ich drei Punkte.

Erstens: Überarbeitung der Tierseuchenkasse. Künftig werden die Verwaltungskosten konform nach Haushaltsrecht umgelegt und aus den Beiträgen der tierhaltenden Betriebe finanziert. Die dadurch erhöhten Beitragssätze werden an anderer Stelle – ich komme noch dazu – über Entlastungen für die tierhaltenden Betriebe ausgeglichen, sodass insgesamt keine Mehrkosten für die Betriebe im Land entstehen sollten.

Zweitens: Die angesprochene finanzielle Entlastung der Tierhalter wird durch die Übernahme von Untersuchungskosten von gelisteten Tierseuchen in unseren staatlichen Untersuchungseinrichtungen realisiert. Ich nenne nur das Landesuntersuchungsamt und das Fachzentrum für Bienen und Imkerei. Diese Übernahme der Kosten gilt natürlich nur, sofern es sich nicht um Untersuchungen zum Zweck des Handels und der Tierzucht handelt.

Drittens: Klare Zuständigkeiten schafen, um die Aufgaben zwischen Land und Landkreisen transparent zu regeln. Dazu gehört auch, dass Seuchenanzeigen vonseiten der Kreisverwaltung auch außerhalb der Dienstzeit angenommen werden können, um einen efzienteren und schnelleren Umgang damit zu finden. Auf Schnelligkeit kommt es dabei oft an.

Zum besseren Umgang mit Tierseuchen gehört auch, vorhandene Daten efzient zu nutzen und dadurch den Melde- und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Modernisierung der Datenerfassung und des Datenaustausches ist also auch ein wichtiger Schritt in die Zukunft.

Wir sind bereit für ein modernes Tiergesundheitsgesetz. Wir sind bereit, alles anzupacken, damit die Gefahr von Tierseuchen minimiert wird. Deswegen stimmen wir dem Vorschlag der Landesregierung zu.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die AfD spricht Abgeordneter Schönborn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Tiergesundheit und die Prävention sowie Bekämpfung von Tierseuchen sind von grundlegender Bedeutung für die Landwirtschaft, den Umweltschutz und die öfentliche Gesundheit. Zu trefende Regelungen und Gesetze spielen eine wichtige Rolle, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und den Gesundheitszustand der Tierpopulationen zu sichern. Eine efektive und angemessen regulierte Vorgehensweise unterstützt nicht nur die landwirtschaftliche Produktivität, sondern schützt auch Verbraucher und Ökosysteme vor den möglichen Folgen von Epidemien. Insofern ist die generelle Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs unstrittig und dessen Modernisierung geboten, auch um Regelungslücken zu schließen.

Positiv ist ebenfalls zu beurteilen, dass Zuständigkeiten der unterschiedlichen Behörden und Ebenen eindeutig definiert werden, um die Efektivität der Maßnahmen im Seuchenfall garantieren zu können. Sollte der Gesetzentwurf darüber hinaus, wie in der Begründung ausgeführt, zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands für Tierhalter und Behörden führen, wäre das natürlich ebenfalls zu begrüßen.

Meine Damen und Herren, es gibt allerdings auch ein maßgebliches Defizit des vorliegenden Entwurfs, das wir im weiteren Verlauf sehr kritisch beäugen und uns im Ausschuss auch noch einmal begründen lassen werden. Herr Gies hat es eben angesprochen, die AfD-Fraktion hält es für fragwürdig, dass die Verwaltungs-, also Personalkosten, der Tierseuchenkasse, künftig durch die Beiträge der Tierhalter finanziert werden sollen. Zuvor wurden diese Zahlungen noch durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und das zuständige Ministerium geleistet.

Eine Erhöhung der Beiträge der Tierseuchenkasse dürfte die logische Folge sein, und diese Mehrbelastung der Landwirte in der aktuellen herausfordernden Zeit ist mindestens unglücklich. Besonders für kleine und mittlere Betriebe könnte dieser Umstand eine Herausforderung darstellen. Deshalb möchte ich im Sinne der Landwirtschaft die Gelegenheit nutzen und etwas ausführlicher auf die ohnehin schon sehr starken Belastungen für rheinlandpfälzische Tierhalter hinweisen, um im besten Fall zusätzliche finanzielle Bürden im Gesetzgebungsprozess noch rechtzeitig abwenden zu können.

Meine Damen und Herren, die Tierhalter in Rheinland-Pfalz stehen auch jetzt schon vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, die durch steigende Kosten für Futtermittel, Tierpflege, Energie und veterinärmedizinische Dienstleistungen verursacht werden. Hinzu kommen umfangreiche bürokratische Vorschriften, die für die Betriebe besonders belastend sind.

Weiterhin erzwingt die Einführung neuer EU-Richtlinien sowie nationaler

Vorschriften erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung, der insbesondere für kleinere Betriebe nicht nur eine Bürde, sondern eine echte Bedrohung darstellen kann. Immer strengere Umwelt- und Klimaschutzbestimmungen wirken sich direkt auf die Landwirtschaft aus und können zu weiteren finanziellen und operativen Einschränkungen führen.

Werte Kollegen, all diese Belastungen sind politisch verursacht. In einer solchen, in vielerlei Hinsicht schwierigen Lage für die Tierhalter sollten wir genau reflektieren, welche zusätzlichen Kosten wir den Tierhaltern noch aufbürden wollen. Bitte überdenken Sie diesen Faktor.

Alles Weitere bei den Besprechungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.