Protocol of the Session on January 24, 2024

im Haushaltsentwurf für besondere Herausforderungen infolge des UkraineKrieges eingeplant waren.

Das ist ein Vorhaben, das Humanität und Ordnung ins Zentrum stellt sowie den Kommunen und den handelnden Personen Handlungs- und Planungssicherheit vermittelt. Es setzt an anderer Stelle Mittel frei.

Der Bund wird in diesem Jahr einen Abschlag von 1,75 Milliarden Euro bezahlen. Der rheinland-pfälzische Anteil wird exklusiv, als sogenannte UMAPauschalen, an die Kommunen weitergegeben. Diese werden spitz abgerechnet.

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderung des Landesaufnahmegesetzes stehen damit für das Jahr 2024 insgesamt 317,6 Millionen Euro für die kommunale Fluchtaufnahme zusätzlich zu weiteren Erstattungsregelungen und den regulären Erstattungen des Landes zur Verfügung.

Ich komme zu unserem Änderungsantrag. Dieser beinhaltet eine Ergänzung des § 3 c, in dem es um die Zahlungsmodalitäten für die Aufnahmeeinrichtungen geht. Durch eine Änderung des Paragrafen wird die Auszahlung der Mittel für die Standorte von Aufnahmeeinrichtungen des Landes in Höhe von 3 Millionen Euro auf zwei Tranchen aufgeteilt. Die erste Zahlung in Höhe von 1,5 Millionen Euro erfolgt demnach innerhalb von zehn Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes, um die bestehenden Standorte von Aufnahmeeinrichtungen unmittelbar, aber auch zeitnah zu stärken.

Die Zahlung der zweiten Tranche in Höhe von 1,5 Million Euro erfolgt spätestens bis zum 30. November 2024. Dies stellt bei dem hochdynamischen Aus- und Aufbau der Aufnahmeeinrichtungen sicher, dass alle AfA-Standorte tatsächlich von der AfA-Pauschale profitieren werden.

Diese Änderung und Flexibilisierung begrüßen wir ausdrücklich und empfehlen eine Annahme des Antrags.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Für die Fraktion der CDU erteile ich Abgeordnetem Reichert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes haben wir bereits in der Plenarsitzung vom 14. Dezember 2023 ausführlich ausgesprochen. Damals haben wir als CDU-Landtagsfraktion Zustimmung signalisiert.

Die CDU begrüßt die vom Land neben den Bundesmitteln zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für die Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme in den Kommunen ausdrücklich. Das sind Mittel, die vor Ort dringend benötigt werden.

Mit dem heutigen Änderungsantrag soll die Auszahlung der vorgesehenen Mittel für die Kommunen, die Standorte von zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind, anstatt wie ursprünglich vorgesehen, nicht in einem Betrag, sondern in zwei hälftigen Raten bezahlt werden, eine Rate quasi sofort, eine Rate bis zum 30. November dieses Jahres. Dies soll vor dem Hintergrund erfolgen, dass eine eventuell unterjährige Entwicklung der einzelnen Aufnahmeeinrichtungen angemessen berücksichtigt werden kann.

Dieses Vorgehen ist sinnvoll und kann am Schluss zu einer gerechteren Verteilung der Mittel führen. Insofern stimmen wir dem Änderungsantrag und dem angepassten Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes gerne zu.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze die Gelegenheit heute sehr gerne, um noch einmal zu betonen, wie wichtig die heutige Änderung des Landesaufnahmegesetzes für die Kommunen in Rheinland-Pfalz ist.

Zusammen mit den Bundesmitteln und den regulären Zahlungen aus dem Landesaufnahmegesetz werden die Kommunen über 317 Millionen Euro für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten bekommen. Davon sind alleine 200 Millionen Euro originäre zusätzliche Landesmittel. Das ist eine große finanzielle Kraftanstrengung. Ich bin mir sicher, sie wird sich vielfach bezahlt machen.

Wir sprechen heute noch einmal über die Gesetzesänderung – das wurde schon gesagt –, weil wir die Auszahlungsmodalitäten anpassen wollen. Die AfA-Standorte sollen eine Pauschale von 3 Millionen Euro zusätzlich zu den Mitteln nach dem regulären Verteilschlüssel bekommen. Dabei bleibt es, wie in der ersten Version der Gesetzesänderung festgelegt.

Damit die Standortkommunen von einer oder mehreren etwaigen neuen AfA oder veränderten Größenverhältnissen der bisherigen AfA mit zusätzlichen Mitteln bedacht werden können, möchten wir die zweite Hälfte der

3-Millionen-Euro-Pauschale später im Jahr auszahlen. So oder so werden die Mittel ausgezahlt werden.

Für mich ist an dieser Stelle wichtig festzuhalten, die Gelder, die in diesem Jahr in die Kommunen fließen, sollen nicht nur in die Aufnahme und Unterbringung, sondern maßgeblich in Integrationsmaßnahmen investiert werden. Integrationsministerin Katharina Binz hat bereits angekündigt, dass das Landesintegrationskonzept weiterentwickelt werden soll. Die Integrationsarbeit in den Kommunen soll stärker gewürdigt und insgesamt besser verzahnt werden.

Das halte ich für sehr wichtig; denn eines ist ganz klar, jeder Euro, der in diesen Bereich fließt, jede Deutschstunde, jede Unterstützung beim Behördengang, jede Berufs- und Studienberatung und vieles andere mehr sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es schon bei der ersten Aussprache deutlich gemacht, Geld für unsere Kommunen ist grundsätzlich etwas Gutes. Deswegen haben wir uns direkt entschieden, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen; denn 267 Millionen Euro mehr zu haben, ist besser, als wenn es nicht da wäre.

Dennoch muss man etwas dazu sagen. Ich möchte etwas weiter zurückblicken. Im Juli des letzten Jahres haben wir den Antrag auf volle Kostenerstattung gestellt. Damals wurde noch gesagt, das Loch, das sie sehen, könnte man nicht bezifern. 180 Millionen Euro waren es damals. Das wurde seitens der Ampelkoalition und der anderen Parteien abgelehnt. Es hat sich jetzt erwiesen, dieser finanzielle Betrag ist doch vorhanden. Das ist leider etwas später, als wir es uns gewünscht hätten.

Dennoch sind nicht alle Forderungen erfüllt, die wir in diesem Bereich haben. Man muss von vornherein sagen, dieses Geld wird nicht reichen. Professor Rafelhüschen aus Freiburg, Renten- und Sozialexperte, bezifert dieses Loch bundesweit, das durch die Massenmigration entsteht, auf 5,8 Billionen Euro. Da reichen die Hunderte Millionen Euro nicht, die wir zusätzlich drauflegen. Dabei geht er von einer Annahme von jährlich 300.000 Menschen aus, die in das Land zuwandern. Wir reden bei diesen 300.000 Menschen nicht überwiegend von Arbeitsmigranten, sondern überwiegend von Asylzuwanderung.

Deswegen lässt sich die Problematik nur lösen, wenn wir mit der Symptombehandlung aufhören und das Problem an der Wurzel packen. Das heißt, wir müssen eine Politik der sicheren Grenzen fahren, dass keine illegale Asylmigration mehr stattfindet. Dann können unsere Kommunen vielleicht wieder atmen.

Mit Geld alleine kommt man hier nicht weiter. Die Jugendämter haben erhebliche Probleme, UMA zu betreuen. Es gibt Personalmangel. Das heißt, es bringt gar nichts, immer nur Geld darauf zu werfen, sondern es entstehen Probleme an vielen anderen Stellen, im Personalbereich beispielsweise.

Wir stimmen dem Änderungsantrag zu. Ich betone noch einmal ganz klar, mit dieser Lösung wird die Asylpolitik in diesem Land nicht gelöst.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Für die Fraktion der FDP spricht Abgeordnete Willius-Senzer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schriftsteller Paulo Coelho hat einmal gesagt: Manchmal zeigt sich der Weg erst, wenn man anfängt, ihn zu gehen. – Der Bundeskanzler und die Regierungsoberhäupter der Länder hatten im November 2023 einen Beschluss gefasst. Dieser sah unter anderem eine Pauschale von 7.500 Euro pro Person mit Asylerstattung vor. In nicht einmal fünf Wochen hatten wir diesen Beschluss in Landespolitik umgesetzt und Ihnen im Dezember 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt.

In diesem Gesetzesvorhaben leiten wir die Bundesmittel vollständig an die Kommunen durch. Unser Entwurf hatte vom Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und vom Rechtsausschuss die klare Beschlussempfehlung erhalten, er soll angenommen werden. Damit lag der Weg klar vor uns.

Bei den ersten Schritten haben wir nun gemerkt, dass wir noch eine Kurve mehr zu nehmen haben. Wir lassen Umsicht walten und zahlen nicht wie ursprünglich geplant sofort die ganzen 3 Millionen für die Kommunen mit AfA-Standort aus. Wir möchten uns vielmehr in die Lage versetzen, die unterjährige Entwicklung in den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen abzuwarten. Die Zahlung der zweiten Tranche in Höhe von 1,5 Millionen erfolgt sicher, aber erst später, spätestens bis zum 30. November 2024.

Dies erscheint uns nicht nur hilfreich, um auf Unvorhersehbares reagieren zu können, es erscheint uns auch als deutliche Verbesserung gegenüber

dem ersten Entwurf. Wir als Land müssen unterjährig auf unvorhersehbare Entwicklungen reagieren können. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Diesen Verpflichtungen können wir nun mit der vorliegenden Neufassung gut nachkommen.

Wir als FDP sind große Fans von Verbesserungen. Deshalb findet der Gesetzentwurf mit diesem Update unsere Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, sowie bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht deren Fraktionsvorsitzender, Abgeordneter Dr. Streit.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER kann ich ebenfalls Zustimmung signalisieren. Wir Rheinland-Pfälzer haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass wir Menschen in Not helfen wollen und dies auch aktiv tun. Viele Bürger haben sich engagiert, Vereine, Kirchen und Ehrenamtliche haben sich eingesetzt, vor allen Dingen Kommunen haben Raum und Kapazitäten geschafen. Diese dürfen jetzt nicht bestraft werden.

Daher könnte man natürlich sagen, wir müssen mehr Geld ins System geben. Es ist schon einmal gut, dass spitz abgerechnet wird und wir mit Spitzabrechnen zu einer Vollkostenkalkulation kommen. Ich erwarte, dass das, was der Bund nicht liefert, vom Land dann als Ersatz kommen wird.

Daher war es ein Lichtblick, den Beschluss Anfang November zu hören. Endlich gab es eine substanzielle Finanzzusage, um die Kommunen zumindest ein Stück weit zu entlasten. Die Frage ist aber: Wie viel Geld fehlt im System? – Dies sind 200 Millionen, wenn man auf die nächsten Jahre schaut.

Deshalb ist die Frage: Wie geht es weiter? Die Antworten liegen aber auch in der Vergangenheit: Wieso gibt es nicht mehr Aufnahmeeinrichtungen? Wieso gibt es nicht längere Standzeiten, wie Kollege Wefelscheid dies in einem Antrag gefordert hat, die Standzeit von 18 auf 24 Monate für bestimmte Gruppen zu erhöhen? Kollege Winkler, was nutzen die neuen Mittel für Integrationsleistungen, wenn unberechtigte Asylbewerber in Kommunen kommen, die später wieder abgeschoben werden? Dann stecken wir Integrationsleistungen in Leute, die später das Land wieder verlassen müssen. Das ist Aufwand, einmal an Personal, an Menschen, aber auch an finanziellen Mitteln. Das läuft vollkommen schief.

Dann die Frage nach Sachwertleistungen. Es ist ganz klar, dass wir in den

Kommunen keine Scheunen füllen wollen, um Lebensmittel auszugeben. Das ist heute aber auch alles digital möglich mit Blick auf Bayern und die Umstellung auf die Sachwertkarte als Prepaidkarte, bei der auch ein financial Blocking möglich ist, das heißt, es wird kein Geld der Leistungen ins Ausland überwiesen und man ist auch mit den Ausgabemöglichkeiten begrenzt, die eigenen Lebensmittel vor Ort zu kaufen.