Protocol of the Session on December 11, 2019

Meine Damen und Herren, ich darf um Wortmeldungen bitten. – Herr Abgeordnete Teuber hat sich für die Fraktion der SPD gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir senden heute ein Zeichen aus dem Plenum für Freiheit, Zukunft und Gesundheit für alle Kinder, egal wo auf dieser Erde, und ein klares Nein zu Kinderarbeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU)

Dies gilt vor dem Hintergrund des gestrigen Tags der Menschenrechte besonders, aber es gilt auch an allen 364 übrigen Tagen in diesem Jahr; denn wir sollten uns tatsächlich immer wieder vergegenwärtigen, unter welchen Voraussetzungen Menschen und vor allem Kinder unterschiedlichster Art auf dieser Welt groß werden.

Die Anhörung hat eindrücklich und berührend die dramatischen Ausmaße von Kinderarbeit in Steinbrüchen deutlich gemacht. Benjamin Pütter hat über 100 Besuche in Steinbrüchen selbst durchgeführt. Er ist dort unter anderem für die Sternsinger aktiv. Bei seinen Besuchen hat er selbst festgestellt, dass – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Protokoll der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses – auf seiner letzten Reise in sieben von acht Steinbrüchen Kinder arbeitend angetroffen wurden. In sieben von acht! Sobald er angekündigt kam, waren null von acht mit Kindern anzutreffen. Kinder, die Steine für unsere Grabsteine klopfen, und deren einzige Entwicklung die Größe ihres Hammers ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kinder und Enkelkinder nähern sich in ihrer Lebenserwartung, sofern sie heute oder morgen geboren werden, dem 100. Lebensjahr. Die Kinder, die unsere Grabsteine für unsere Kinder und Enkelkinder dort klopfen müssen, haben eine Lebenserwartung von 30 Jahren. In dieser Zeit reden wir bei uns davon, dass Familien gegründet werden.

Gleichzeitig ist es so, dass wir immer wieder deutlich machen, Familien und Kinder aus diesen Regionen der Welt – aus dem asiatischen Raum – flüchten immer häufiger, weil es eben keine Perspektive fürs Leben gibt. Das eine ist das Signal, das andere ist die politische Weichenstellung, die wir hier heute gemeinsam – das freut mich besonders und dafür danke ich noch einmal den Kolleginnen und Kollegen – mit allen Fraktionen vornehmen können, indem wir sagen: Wir wollen Herkunft und Heimat stärken, egal wo sie ist, und wollen Kindern dort eine Zukunft geben, wo sie geboren werden und wie sie dort aufwachsen.

(Beifall bei SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte nun alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause, im Rahmen ihrer Aufgaben im kommunalen Ehrenamt die ehrenamtlich Tätigen in den Gemeinderäten, Stadträten und bei den Trägern der Kirchen aufzufordern, überall ihre Friedhofssatzungen anzupassen und von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Nein zu Kinderarbeit zu sagen und Grabsteine von Kinderarbeit zu befreien.

Ich bin sehr froh, dass auch Herr Muhlbach für die Steinmetzinnung in der Anhörung deutlich gemacht hat, dass auch diese Innung zur regionalen Wertschöpfung und zur Stärkung des regionalen Handwerks ebenso hinter diesem Gesetz steht, wie auch Herr Kriese vom Unternehmerverband Handwerk das deutlich gemacht hat.

Herr Kriese hat deutlich gemacht, dass wir einen weiteren Punkt ändern. Das ist die Verlängerung der Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage. Herr Kriese sprach in der Anhörung davon, nach seiner Annahme würden 30 % aller Fälle von dieser Verlängerung Gebrauch machen wollen. Diese 30 % sind doch ein relativ großer Anteil, durch den

unterstützt wird, dass wir bei global verteilten Familien mehr Zeit für Trauer und die Vorbereitung von Trauerprozessen brauchen. Deswegen kann man fortan mit unserem Gesetz diese Frist von sieben auf zehn Tage verlängern.

Ferner wollen wir heute mit einem Änderungsantrag auf eine Eingabe der jüdischen Kultusgemeinde Rücksicht nehmen, die genauso wie andere Glaubensgemeinschaften darum gebeten haben, auf Antrag – nur auf Antrag – eine Abkehr von der 48-Stunden-Regelung zu ermöglichen, die durchaus in selten Fällen, aber auch in diesen Fällen ermöglicht werden sollte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir setzen heute gemeinsam einen dem Thema würdigen Abschluss zu einem – dafür noch einmal einen ganz herzlichen Dank – wirklich konstruktiven und gemeinschaftlich geprägten Gesetzgebungsverfahren, das von der Ampelkoalition begonnen wurde, bei dem aber auch klar wurde, dass die CDU sehr gerne mit auf diesen Antrag gegangen wäre, was aber aus formalen Gründen so an der Stelle nicht möglich war.

(Glocke des Präsidenten)

Wir haben uns aber auf einen Weg geeinigt. Ich danke Ihnen ganz herzlich und freue mich, dass wir heute für Kinder eine Zukunft aufzeigen. Ich würde mich freuen, wenn wir nach zwei Jahren in der Evaluation sehen, dass Kommunen von diesem Recht Gebrauch gemacht haben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei der CDU)

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, will ich weitere Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Jahrgangsstufe der Hans-Zulliger-Schule in Koblenz. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie sich für die Landespolitik interessieren und heute hier sind.

(Beifall im Hause)

Nun erteile ich dem Abgeordneten Wäschenbach für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bestattungen sind für Angehörige höchst emotionale Momente im Leben des Menschen. Deshalb gibt es bei diesem Thema auch keinen Raum für parteipolitische Auseinandersetzungen.

Der Weg für dieses Gesetz, für das wir heute hier stehen, begann durch eine Großen Anfrage zu Bestattungsfristen und zum Abschiednehmen im Juni 2019 durch unsere Fraktion.

(Beifall der CDU)

Mit einem Antrag unserer Fraktion vom 16. August haben wir beantragt, die Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage zu verlängern, weil an uns aus dem Bereich der Bestatter dieser Wunsch herangetragen wurde. Zu diesem Zeitpunkt sah die Regierung in den Antworten auf die Große Anfrage aber noch keine Notwendigkeit, die Frist zu verlängern. Parallel lief auch eine Petition bei der Bürgerbeauftragten des Landes, die darin mündete, eine Legislativeingabe zu machen, um dieses Gesetz zu verändern.

Am 16. August brachten dann die Regierungsfraktionen – Herr Teuber hat das ausführlich dargelegt – die heute zu beschließende Gesetzesänderung ein. Diese Gesetzesänderung umfasst zwei Dinge, zum einen die schon erwähnte Verlängerung der Bestattungsfrist und zum anderen das wichtige Verbot von Kinderarbeit.

Wir haben dann im September im Sozialpolitischen Ausschuss dieses Thema in einer sehr vernünftigen und ernsten Atmosphäre debattiert und eine Anhörung beschlossen, weil uns nicht ganz klar war, wie die Zertifikate im Steinhandel greifen. Sind sie verlässlich? Können wir als Politik darauf bauen, dass wir wirklich Steine bekommen, die nicht aus Kinderarbeit stammen?

Auf unseren Vorschlag hin haben wir dann eine Anhörung durchgeführt, die am 31. Oktober erfolgte. Das war in der Tat für mich ein herausragendes parlamentarisches Ereignis. Herr Teuber hat die Bilder von MISEREOR und den Sternsingern angesprochen, die uns eindrücklich im Ausschuss gezeigt wurden. Diese Bilder waren zutiefst erschütternd. Es ist schon gesagt worden, was in Steinbrüchen an Kinderarbeit erfolgt, ist menschenunwürdig, kinderunwürdig und bedarf einer dringenden Regulierung.

(Beifall der CDU)

Ja, wir hatten auch die Steinmetzinnung dort. Herr Teuber hat es schon erwähnt, auch die Steinmetzinnung hat gesagt: Wir sind nicht das Problem. Das Problem ist der Onlinehandel mit Steinen. – Dort haben wir einen unkontrollierten Bereich. Im Onlinehandel können Steine aus Kinderarbeit erworben werden. Ich sage einmal, ein guter deutscher Handwerker, ein guter deutscher Steinmetz kennt die Steine. Er weiß, was er tut. In der Regel greift er nicht auf solche Steine aus Kinderarbeit zurück.

Fair Stone und XertifiX wollten, dass wir noch ein Stück weiter gehen. Sie wollten, dass wir eine Soll-Bestimmung schaffen, indem wir ein Ermächtigungsgesetz für die Kommunen schaffen, dass Steine aus Kinderarbeit verboten werden. Sie wollten also ein Verbotsgesetz. Wir haben allerdings gesagt, wir wollen den Kommunen freie Hand lassen. Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, dass sie in ihrer eigenen kommunalen Verantwortung die Friedhofsatzungen so ändern, dass künftig Steine aus Kinderarbeit auf kommunalen Friedhöfen nicht mehr vorzufinden sind.

Das heißt, der Landtag schafft heute für die Kommunen die rechtsverbindliche Gelegenheit, dass die Kommunen auf ihren Friedhöfen Steine aus Kinderarbeit verbieten können. Daher ergeht unser aller Appell an den Gemeinde- und Städtebund, eine Mustersatzung zu entwerfen, damit die

Kommunen möglichst schnell zu Regelungen kommen und Kinderarbeit verbieten können.

(Beifall der CDU und bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben also gemeinsam einen guten Weg gefunden. Ich bedanke mich noch einmal bei allen Anzuhörenden, die die gesamte Bandbreite abgedeckt haben, für die eindrucksvolle Darstellung und für den gemeinsamen Weg, den wir letztendlich gefunden haben, um das Gesetz heute gemeinsam zu verabschieden.

Wir haben aber auch noch viel zu tun. Wir müssen ein vollständiges Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit ermöglichen. Das heißt, wir sprechen heute über Grabsteine, aber es gibt auch in der Textilbranche und in vielen anderen Branchen noch Kinderarbeit, wo wir dafür sorgen müssen, dass auch diese Kinderarbeit verboten wird.

Deshalb begrüßen wir als CDU-Fraktion ganz ausdrücklich, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im November mit einer Initiative auf den Weg gemacht hat, Kinderarbeit in allen Bereichen des gewerblichen und handwerklichen Tuns zu unterbinden.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein guter Tag, ein guter gemeinsamer Tag. Ich danke Herrn Teuber für die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit und auch der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, dass wir heute gemeinsam – auch wenn wir nicht mit auf dem Papier stehen – dieses Gesetz verabschieden können.

(Beifall der CDU und bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen des Abgeordneten Wäschenbach erteile ich dem Abgeordneten Teuber das Wort.

Kollege Wäschenbach, noch einmal ganz herzlichen Dank für die Zusammenarbeit. Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen, den ich ergänzen und auf den ich noch einmal Bezug nehmen möchte. Es ist das Thema der Bundesinitiative und des möglichen Lieferkettengesetzes; denn genau das ist der Punkt, den wir als SPD-Fraktion und als CDU/CSU-Fraktion im Bundestag voranbringen müssen.

Ich bin Hubertus Heil dankbar für das Zitat heute, dass er gemeinsam mit Gerd Müller noch einmal deutlich gemacht hat, es darf nicht zu einem Wettbewerbsnachteil führen, wenn sich Unternehmen um Menschenrechte kümmern.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Genau das Gegenteil muss der Fall sein. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam

auf unsere Fraktionen – übergreifend, egal von wem – im Bundestag einwirken und tatsächlich schauen, dass wir ein solches Lieferkettengesetz hinbekommen, um genau dieses wichtige Zeichen, welches wir heute setzen, auf alle Bereiche der Branche auszuweiten.

Da bin ich Hubertus Heil und Gerd Müller ganz herzlich dankbar.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Erwiderung wird nicht gewünscht, wie ich sehe. – Dann erteile ich dem Abgeordneten Dr. Böhme für die Fraktion der AfD das Wort.