Ich will an dieser Stelle – das ist jetzt nur noch einmal der Punkt, Herr Abgeordneter Weiland – sagen, die Öffnungsklausel kann in Anspruch genommen werden, sie muss nicht in Anspruch genommen werden.
Wenn ein Land keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegt, dann gilt das Bundesrecht. Ich glaube, im Moment ist bei manchem eine völlig falsche Vorstellung davon gegeben, wie das funktioniert. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass man bundesweit 13 oder 14 Modelle umsetzen kann, weil sich jeder Landtag ein eigenes bastelt, das er gut findet.
Das wird nicht funktionieren. Dann unterschätzen Sie völlig den Aufwand der Programmierung. Es soll ein automatisiertes Verfahren sein. Es muss bundesweit in KONSENS programmiert werden. Niemand geht davon aus, dass man eine x-beliebige Zahl von Fällen programmieren kann und
Deswegen ist der Landesregierung an dieser Stelle völlig klar: Wir werden kein anderes Modell vorlegen, sondern unsere Kraft darauf konzentrieren, dass die Kommunen tatsächlich rechtssicher zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer nach dem Bundesmodell erheben können. Diese Verlässlichkeit sind wir den Kommunen schuldig, und – das ist mein letzter Satz – wir haben auch das Vertrauen in die Kommunen, dass sie mit ihrem Hebesatz recht verantwortungsvoll umgehen, weil sie sich genauso wie wir politisch committed haben, dass es eine aufkommensneutrale Reform sein soll.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Uwe Junge, AfD: Nichts zum IT-Aufwand! Nichts zu den Kosten!)
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es liegt auch kein Überweisungsantrag vor. Ist das richtig?
Dann stimmen wir über den Antrag ab. Wer für den Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 17/10506 – ist, den darf ich um das Handzeichen bitten! –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
dazu: Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlung gesetzlich verankern Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10558 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kinder zu haben, ist für die meisten Menschen das größte Glück, das sie sich vorstellen können,
ein eigenes Baby im Arm zu halten, Eltern zu sein und gemeinsam als Familie durch das Leben zu gehen.
Es gibt aber auch Menschen – das sind nicht wenige –, die sich verzweifelt und vergeblich nach diesem Glück sehnen, die aber keine Chance haben, auf natürlichem Wege Mutter oder Vater zu werden. Es geht um Menschen, die medizinische Hilfe benötigen, es geht um Menschen, die eine Erkrankung haben oder andere gesundheitliche Probleme.
Um es klar zu sagen, wir wissen, es gibt in diesem Bereich klare Regeln, und wir stehen auch zu diesen Regeln. Aber um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, gehen viele Paare, auch Paare aus Rheinland-Pfalz, an ihre Grenzen, an die körperlichen Grenzen, insbesondere die Frauen, an die finanziellen Grenzen – viele Paare verschulden sich –, und es gibt auch Paare, die dann tatsächlich wörtlich über Grenzen gehen. Sie gehen in die Tschechei, in die Ukraine, nach Spanien, in die USA, und sie gehen auch über die Grenze, was bei uns legal ist.
Meine Damen und Herren, während der Bund dieses Problem erkannt und bereits im Jahr 2012 ein Programm aufgelegt hat, das Kinderwunschbehandlungen gezielt fördert, gehört Rheinland-Pfalz leider zu der Minderheit der Bundesländer, die sich nicht an diesem Programm beteiligen, sich beharrlich geweigert haben, diese Maßnahme kozufinanzieren; denn eben auf einer Kofinanzierung beruht das Bundesprogramm. Meine Damen und Herren, das ist eine Schande.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was mich umgetrieben hat, ist insbesondere die Begründung, warum sich Rheinland-Pfalz nicht beteiligt. Ich muss sagen, mir ist selten soviel Arroganz und Selbstgefälligkeit begegnet.
Sie sagen, Paare müssen sich bei drei unterschiedlichen Stellen bewerben und Anträge stellen: bei der Krankenkasse, beim Bund und dann noch beim Land. Dann – das ist ein Zitat – heißt es: Diese Bürokratie will die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern ersparen. – Meine Damen und Herren, das ist Zynismus, das ist Häme, das ist unglaublich, wie man hier mit diesen Menschen umgeht.
In dieser Argumentationslinie geht es noch weiter. Es heißt dann: Sieben Länder beteiligen sich nicht. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 41 % der bundesdeutschen Bevölkerung. Natürlich sind auch die Rheinland-Pfälzer dabei. Dann heißt es: Das bedeutet, einem Teil der Bevölkerung kommt dieser Zuschuss nicht zugute, das sei ungerecht und deswegen beteilige man sich nicht. –
Wie vollkommen absurd ist denn diese Begründung? Es liegt doch an der Landesregierung, dafür zu sorgen, dass
sich die Partizipation erhöht. Es wäre doch an Ihnen gewesen, dafür zu sorgen, dass das Ganze gerechter wird.
Was möchten Sie? – Natürlich läuft es auf eine bundeseinheitliche Regelung hinaus. Klar, der Bund soll zahlen, und zwar alles.
Sie spielen – das finde ich im Prinzip das Allerschlimmste – auf Zeit. Seit 2012 spielen Sie auf Zeit. Das haben wir letzte Woche im Ausschuss wieder gehört. Sie möchten Gespräche führen, zunächst mit den A-Ländern, dann möchte man abwarten, weil es Neuerungen gibt, was die pränatale Diagnostik angeht.
Ich finde, das ist mit das Schlimmste; denn was diese Paare am allerwenigsten haben, ist nun einmal Zeit, und seit 2012 spielt diese Landesregierung auf Zeit. Das ist beschämend.
(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Na ja! – Abg. Martin Haller, SPD: Es immer noch unsere Entscheidung, wann wir die Anträge einreichen!)
und er ist ausschließlich eine Reaktion auf unsere Initiative. Er ist ausschließlich eine Reaktion auf unsere Initiative;
denn in der Ausschusssitzung vor wenigen Tagen haben die Vertreter der Ministerien und die Kolleginnen und Kollegen der Koalition noch komplett anders gesprochen. Da hat man auch gesagt, wir warten einmal ab, führen Gespräche, spielen weiter auf Zeit.
In Ihrem Antrag spielen Sie jetzt gezielt die Situation von unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren gegeneinander aus. Was die Kassen angeht, haben Sie auch recht, aber das Bundesprogramm sieht seit Januar 2016 ganz gezielt auch eine Unterstützung der Kinderwunschbehandlung für unverheiratete Paare vor.
Wenn Sie sagen, das geht nicht weit genug und betrifft keine gleichgeschlechtlichen Paare, ja, aber es sind doch Ihre Ministerinnen, es ist Ihr Ministerium. Da hätten Sie längst initiativ tätig werden können, wenn man es denn hätte haben wollen.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir dieses wichtige Thema angestoßen haben. Ich bin froh, dass wir
offensichtlich die Koalition wachgerüttelt haben. Ich bin froh, dass wir einen durchdachten Antrag vorgelegt haben, der eben nicht mit der heißen Nadel gestrickt wurde.