Protocol of the Session on May 16, 2019

Schließlich geht es auch und vor allem um ihre Zukunft. Wieso sollen die rheinland-pfälzischen Jugendlichen nicht ihre Stimme abgeben dürfen, wenn der überwiegende Teil der jungen Menschen in dieser Republik dieses Recht seit Jahren hat?

(Beifall der SPD, bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Simone Huth-Haage, CDU: Das steht in der Verfassung!)

Gerechtigkeit sieht meiner Meinung nach anders aus.

Sehr geehrte Damen und Herren, die für die Landesregierung überzeugenden Gründe für eine Absenkung des Wahlalters bleiben: Erstens, das Wahlalter ab 16 dient langfristig einer höheren Wahlbeteiligung. Zweitens, das Wahlalter ab 16 Jahren dient der Generationengerechtigkeit. Drittens, die Erfahrungen in den anderen Ländern sind positiv. Befürchtungen im Hinblick auf das Wahlalter von Jugendlichen haben sich nicht bewahrheitet.

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem nun alle Argumente ausgetauscht wurden,

(Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

geht es letztlich einzig um die Frage des Zutrauens und des Vertrauens in die jungen Menschen. Dieses Vertrauen haben wir – wir, die Landesregierung und auch die Koalitionsfraktionen. Deshalb werden wir uns auch in Zukunft weiter für die Absenkung des Wahlalters einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Simone Huth-Haage, CDU: Das steht in der Verfassung!)

Wir kommen zur Abstimmung über den vorgelegten Antrag. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8658 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Vielen Dank. Kein Raum für Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, komme ich noch einmal auf den zweiten Teil der Aktuellen Debatte zurück. Ich hatte Ihnen gesagt, dass ich anhand des Protokolls eine Überprüfung vornehmen möchte.

Ich komme zunächst zur Äußerung von Herrn Abgeordneten Guth. Herr Abgeordneter Guth, Nazivergleiche sind laut Geschäftsordnung nicht zugelassen. Ich rüge damit Ihre Aussage, die Sie laut Protokoll getroffen haben.

Ich komme zur Äußerung des Abgeordneten Junge. Herr Abgeordneter Junge, auch hier gilt, Beleidigungen, Vergleiche mit extremen Regimen, mit Unrechtsregimen sind nicht zugelassen. Sie können das im Protokoll nachlesen, es steht Ihnen zur Verfügung. Ich rüge auch diese Äußerung.

Ich bitte noch einmal darum, dass wir uns an den parlamentarischen Sprachgebrauch halten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Verbraucherschutz bei der Verpflegung in Pflegeheimen und Krankenhäusern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8770 –

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln und ihn unmittelbar an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann verfahren wir so und haben diesen Tagesordnungspunkt ebenfalls erledigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung:

Jugendoffiziere in Rheinland-Pfalz – Wer für die Demokratie einsteht, der braucht auch breite Unterstützung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8998 –

dazu: Keine Veränderungen für schulische Kontakte von Bundeswehr und Friedensbildung wegen politischer Debatte in anderen Bundesländern Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9222 –

Die Fraktionen haben sich auf eine Grundredezeit von 5 Minuten verständigt. – Zunächst hat für die CDU-Fraktion – wunderbar – die Abgeordnete Ellen Demuth das Wort, bitte schön.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist aber eine eindeutige Begrüßung! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So möchte ich auch einmal begrüßt werden!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Werben fürs Sterben“; „Karriere bei der Bundeswehr – mit Volldampf ins Jenseits“; „Töten ist kein Traumjob“; „Bundeswehr raus aus unseren Schulen“; „Sinnlos Sterben, dann geh zur Bundeswehr“ – das sind nur einige Auszüge, Kommentare und Stimmen der letzten Wochen in der Debatte über den Besuch von Jugendoffizieren der Bundeswehr im Schulunterricht, eine Debatte angestoßen durch einen Parteitagsbeschluss der SPD Berlin, die uns aufschreckt und entsetzt

(Abg. Martin Haller, SPD: Nicht in Rheinland-Pfalz!)

und die wir als CDU und als Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht unwidersprochen lassen.

(Beifall der CDU und bei der AfD – Abg. Martin Haller, SPD: Dann fahrt doch nach Berlin!)

Die Vorträge der Jugendoffiziere vor Schülerinnen und Schülern, die auf Anfragen der Schulen meist anlässlich des Politikunterrichts in Außen- und Sicherheitspolitik erfolgen,

(Abg. Martin Haller, SPD: Ihr habt extra eine solche Fahrkarte! Benutzt sie!)

stützen sich auf fundiertes Lehrmaterial und haben ausschließlich die politische Bildung und gesellschaftliche Verankerung der Bundeswehr zum Ziel. Die Jugendoffiziere verfolgen den Anspruch, das Verständnis der Rolle Deutschlands für die Aufgaben in der NATO zu stärken. Es handelt sich weder um eine Berufsinformation noch um unlautere Werbung, sondern um politische Bildung.

Äußerungen und Beschlüssen, diese Vorträge, die seit der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 regelmäßig statt

finden, als militärische Propaganda zu denunzieren und verbieten zu wollen, treten wir als CDU-Landtagsfraktion entschieden entgegen.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, aber wir sind als CDU-Fraktion der Auffassung, wir als Abgeordnete tragen gegenüber der Bundeswehr als Parlamentsarmee eine besondere Verantwortung. Deshalb haben wir das Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt. Ich möchte an dieser Stelle etwas genauer hinsehen; denn diese Debatte geht eigentlich noch viel tiefer. Die Besuche von Jugendoffizieren in den Schulen sind doch nur der aktuelle Stein des Anstoßes dieser Diskussion.

Seit Jahrzehnten wird immer wieder von bestimmten Gruppen – wie aktuell geschehen – die Arbeit der Bundeswehr zu diffamieren versucht mit dem Ziel, eine tiefe gesellschaftliche Konfliktlinie zu graben und die Akzeptanz für die Truppe in der Gesellschaft aufzubrechen.

(Beifall der CDU – Abg. Christine Schneider, CDU: So ist es! – Abg. Uwe Junge, AfD: Das ist keine Arbeit, das ist ein Dienst!)

Meine Damen und Herren, solch eine Debatte ist Gift für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und meiner Meinung nach auch für die Akzeptanz der Zusammenarbeit mit unseren Bündnispartnern in Europa und der Welt. In der Abwehr und der Umkehr dieser Versuche gebührt unsere Pflicht und Solidarität der Bundeswehr, einer Freiwilligenarmee, gebildet von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern unseres Landes. Wir sind gefordert, die Notwendigkeit einer wehrhaften Demokratie zu unterstreichen und fest in unserer Gesellschaft, auch bei uns im Land, zu verankern.

(Beifall der CDU und des Abg. Uwe Junge, AfD – Zuruf des Staatsministers Roger Lewenz)

Deshalb erlauben Sie mir an dieser Stelle, einige grundlegende Anmerkungen zur Bundeswehr zu machen, die auch für unser Land wichtig sind.

Auf die Frage, ob die Bundeswehr auf die Zivilbevölkerung einen Zwang auswirkt, die dieser Tage in den Vorwürfen oft gestellt wird, sage ich klar: Nein, die Bundeswehr ist eine öffentliche Institution mit Verfassungsrang.

(Abg. Martin Haller, SPD: Bezweifelt das jemand hier im Raum? Das ist doch ein Witz, was Sie hier erzählen!)

Sie gewährleistet politische Neutralität und zwingt ebenso wie andere staatliche Institutionen Polizei, Justiz, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger nicht zur aktiven Mitwirkung. Anders als ihre Vorläufer ist die Bundeswehr auf Demokratie und Rechtsstaat verpflichtet. Sie unterliegt dem demokratischen Selbstverständnis, wonach Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte und die Verfassung selbst verteidigen dürfen, sollen und auch müssen.

(Beifall der CDU und des Abg. Uwe Junge, AfD)

Spielen wirtschaftliche Interessen bei der Bundeswehr eine Rolle? Diese Frage ist ebenfalls klar mit Nein zu beantworten. Bis Mitte der 90er-Jahre hat die Bundeswehr ausschließlich an internationalen humanitären Einsätzen und seitdem auch an weiteren Einsätzen, von der Flüchtlingsrettung in Seenot bis zu Einsätzen der Friedenssicherung, teilgenommen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich kann doch jetzt auch einen Wikipedia-Eintrag vorlesen!)

Entscheidend für einen Einsatz sind drei Voraussetzungen. Erstens: Es muss ein Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vorliegen. Zweitens: Das gilt auch für einen multilateralen Handlungsrahmen der Europäer.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das wissen wir doch alles!)

Drittens: Die Kollegen im Bundestag müssen zustimmen. Die Bundeswehr unterliegt der Kontrolle, der Ausstattung und des Mandats des Deutschen Bundestags.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, aber worum geht es denn jetzt?)

Es geht darum, dass ich das noch einmal insgesamt deutlich machen will, lieber Herr Braun; denn offensichtlich herrscht in unserer Gesellschaft eine Debatte vor, die die Akzeptanz der Bundeswehr immer wieder infrage stellt. Ich werde noch einmal positiv aufführen, wofür die Bundeswehr in unserem Land steht.

(Beifall der CDU und bei der AfD)