Protocol of the Session on March 27, 2019

Die Regierungschefin versucht zwar, ihren Deal noch zu retten, aber Medienberichten zufolge soll sie heute in einem einflussreichen Komitee ihrer konservativen Partei aufgefordert werden, ihren Rücktritt bis zum Herbst quasi als Preis für die Unterstützung ihres Abkommens in Aussicht zu stellen.

Es wird damit gerechnet, dass der Austrittsvertrag am Donnerstag oder Freitag den Abgeordneten noch einmal vorgelegt werden könnte. Also ist alles noch offen. Wir dürfen gespannt sein.

Offensichtlich wollen oder können sich die Parlamentarier des Vereinigten Königreichs nicht darauf festlegen, wie sie die Beziehung zu ihren bisher 27 Partnern der EU in Zukunft gestalten wollen.

Damit droht weiterhin und jeden Tag mehr ein harter Brexit. Der damit verbundene Schaden wird für Großbritannien jedoch ungleich größer sein als für die anderen Länder der EU. Er wird aber auch außerhalb Großbritanniens seine Spuren hinterlassen.

Meine Damen und Herren, auf jeden Fall brauchen wir Klarheit vor den Europawahlen. Sollte Großbritannien die EU bis zu den Wahlen noch nicht verlassen haben, dann müssen auch die Bürgerinnen und Bürger des Königreichs mitwählen und ihre Abgeordneten nach Brüssel und Straßburg entsenden. Dann bleibt das Vereinigte Königreich erst einmal in der EU.

Europa zeigte sich in den vergangenen knapp drei Jahren erfreulich einig. Der Brexit hat allen Regierungen gezeigt, dass es nur gemeinsam vorangeht. Die europäischen Nationen werden im globalen Konzept nur gehört, wenn sie mit einer starken Stimme auftreten. Nationale Alleingänge bringen nichts.

Meine Damen und Herren, was bedeutet das für RheinlandPfalz? Die Landesregierung bereitet unser Bundesland mit dem heute in zweiter Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf auf das planmäßige Szenario vor.

Über die Annahme des Gesetzentwurfs haben wir auch im Rechtsausschuss in der vergangenen Woche einstimmig abgestimmt. Hierfür vielen Dank.

Wir gehen noch von einem koordinierten Austritt Großbritanniens aus der EU aus. Dann nämlich bietet sich die Chance für die in Rheinland-Pfalz lebenden Briten, bestehende Regeln noch bis Ende des Jahres 2020 beizubehalten.

Die Arbeitsgruppe „Brexit Preparedness“ analysierte in den vergangenen Wochen und Monaten den Regelungsbedarf für Rheinland-Pfalz im Falle des Brexits. Wir möchten mögliche negative Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz frühzeitig abfedern. Die gesamtwirtschaftlichen Folgen eines Brexits sind auch für Rheinland-Pfalz spürbar, halten sich jedoch in Grenzen. Die Wirtschaft in unserem Bundesland ist robust und zukunftssicher aufgestellt.

Meine Damen und Herren, wir sind dennoch weiterhin bereit, die Vorzüge der Freizügigkeit in der EU den hier lebenden Briten auch noch bis Ende des Jahres 2020 zu gewähren. Das regelt das heute vorliegende BrexitÜbergangsgesetz. Die Bürger stellen sich nämlich viele Fragen, zum Beispiel: Darf ich im jeweils anderen Land studieren oder mein Studium fortsetzen? Darf ich weiterhin Vertretungslehrkraft in Rheinland-Pfalz sein? Was passiert im Bereich der Forschung und mit den Forschungsmitteln?

Die Ampelkoalition gibt mit diesem Gesetz Antworten und schafft Recht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung ist allerdings – ich betone es noch einmal –, dass ein Deal zwischen Großbritannien und der EU zustande kommt. Gelingt das letzten Endes nicht, gelten alle wechselseitigen Regeln über Nacht nicht mehr. Dann wird es kompliziert.

Da wir den Ausgang immer noch nicht absehen können, reagieren wir flexibel und bringen einen Änderungsantrag ein. Wir koppeln das Inkrafttreten des neuen Gesetzes an einen wirksamen Abschluss des Austrittsabkommens. Sobald es in Kraft tritt, gilt auch unser Übergangsgesetz für Rheinland-Pfalz. Damit stellen wir sicher, dass das Gesetz seinen Zweck erreicht.

Haben Sie vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Hartenfels.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Moment ist es schon bitter, mit anzusehen, wie – ich sage einmal – die politische Elite in Großbritannien und die eigenen Bürgerinnen und Bürger ziemlich an die Wand fahren. Das ist letztlich mit Entsetzen zu beobachten. Es gibt einen ausgehandelten Deal, der leider keine Zustimmung, keine Mehrheit in Großbritannien findet. Es wäre eigentlich folgerichtig, dann, wenn sich das Unterhaus schon nicht einigt, die Verantwortung vielleicht ein Stück weit an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Es gibt Hunderttausende von Menschen, die dafür auf die Straße gehen, Europa nicht zu verlassen.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Europa können sie ohnehin nicht verlassen!)

Es gibt über 5 Millionen Menschen, die inzwischen eine Onlinepetition unterschrieben haben. Insofern wäre es vielleicht auch mutig, einfach nur zu sagen: Ja, wir haben einen ausgehandelten Deal auf der einen Seite, aber wir haben auf der anderen Seite eine große Menge an Menschen in Großbritannien, die eigentlich in Europa bleiben wollen. Stellen wir das doch erneut zur Abstimmung. – Vielleicht würde das zu einer Lösung oder zu einem weitergehenden Schritt führen. Das ist aber leider nicht abzusehen.

Es ist erforderlich – insofern finde ich es gut, dass Europa jetzt selbst das Heft ein Stück weit in die Hand genommen und selbst Fristen gesetzt hat –, dass wir endlich zu einem Ende, zur Not zu einem Ende mit Schrecken, kommen, damit wir uns den anderen europäischen Themen widmen können. Es ist nicht so, dass das nicht Kraft, Zeit und Energie kostet. Wir haben andere wichtige Fragen in Europa, für die wir nächste Schritte brauchen, ob das im Bereich des Klimaschutzes oder zu wirtschaftlichen Fragen der Fall ist. Wenn wir uns gegenüber einem globalen Player wie China aufstellen wollen, gibt es wichtige Fragen, die Euro

pa zu bewältigen hat. Es wäre gut, wenn wir dafür wieder Zeit zur Verfügung hätten und uns dem wieder widmen könnten.

Vor allen Dingen finde ich es bemerkenswert – das ist mir bei dem ganzen Prozess über die Zerstrittenheit in Großbritannien noch einmal deutlich geworden –, wie viel Europa tatsächlich in den letzten Jahrzehnten geleistet hat, um aktuell 27 Partner immer wieder unter einen Hut zu bringen und bei den verschiedenen Ausrichtungen, die es in den einzelnen Nationalstaaten gibt, das Ganze nicht aus dem Blick zu verlieren und Schritt für Schritt – ob das in den sozialen Bereichen, in den Umweltbereichen oder in den ökonomischen Bereichen der Fall ist – Europa weiterzuentwickeln und den Geist, dass man das nur gemeinsam kann, tatsächlich aufrechtzuerhalten.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Das, was in England, in Großbritannien gerade passiert, ist für mich das Schreckensbildnis. Ich möchte nicht wieder dahin, dass wir nur aus nationalen Perspektiven auf diese Art kleinkariert versuchen, Europapolitik oder auch nationale Politik zu betreiben. Es ist gut, dass das Europa der 27 so zusammensteht und es sich auf die Werte besinnt, die wir zu verteidigen haben und die wir weiterentwickeln wollen. Wichtig ist auch das friedenspolitische Element, das wir haben, nachdem 2.000 Jahre europäische Geschichte vor allen Dingen darin bestanden haben, dass man sich gegenseitig die Köpfe eingeschlagen hat. Es ist nicht hoch genug zu schätzen, was Europa bedeutet.

Vor dem Hintergrund stimmen natürlich auch wir dem Gesetzentwurf zu. Wir haben immer noch nicht die Hoffnung verloren, dass es hoffentlich zu einer vernünftigen und perspektivischen Entwicklung kommt.

(Abg. Michael Frisch, AfD: So einfache Antworten auf so komplexe Fragen!)

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Mertin das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst darf ich mich beim Parlament bedanken, dass Sie bei der letzten Plenarsitzung damit einverstanden waren, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen. Wir sind nämlich jetzt glücklicherweise in der Lage, das bisher offene Feld im Gesetzentwurf durch den Verweis auf das Amtsblatt der Europäischen Union zu ersetzen, sodass wir jetzt im Gesetzentwurf selbst genau klarstellen, um welchen Vertrag es eigentlich geht, mit dem wir in diesem Gesetz sozusagen eine Reaktion auf diesen Vertrag zeigen. Ich danke daher den Koalitionsfraktionen, dass sie einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht haben.

Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist klarzustellen, dass für den Fall, dass der ausgehandelte Vertrag zum Tragen kommt, die geltenden Übergangsfristen, während der die Briten sozusagen noch in der Europäischen Union verbleiben, nicht für die Kommunalwahl gelten. Die Briten werden in diesem Fall bei der nächsten Kommunalwahl nicht wählbar und auch nicht wahlberechtigt sein. Das wird mit diesem Gesetzentwurf klargestellt.

Ob der Gesetzentwurf jemals zum Tragen kommt, hängt nicht von uns alleine ab, sondern das hängt auch von Großbritannien ab. Es muss dem Vertrag noch zustimmen. Sollte Großbritannien das nicht tun, wird dieser Gesetzentwurf auch nicht seine Wirkung entfalten können; denn er hängt davon ab, dass der Vertrag zustande kommt.

Was geschehen würde, wenn es in Großbritannien keine Mehrheit für dieses Abkommen gibt, hängt davon ab, welche Reaktionsmöglichkeiten die Briten an den Tag legen. Rein rechtlich ist es nicht schwierig – ich betone, rein rechtlich ist es nicht schwierig –, wenn sie einen ungeordneten Austritt machen. Dann sind sie eben ab dem Zeitpunkt Ausländer und damit auch nicht wählbar und wahlberechtigt bei der Kommunalwahl. Damit habe ich aber nichts über die Probleme gesagt, die das darüber hinaus aufwirft. Es ist für beide Seiten sicherlich nicht wünschenswert, dass es zu einem solch ungeordneten Austritt kommt.

Ich habe eben vom Abgeordneten Lohr mit Interesse den Vorwurf an die Europäische Union vernommen, wir müssten auf die Briten zugehen und mit ihnen verhandeln. Nun ja, ich habe die Debatte in Großbritannien lebhaft verfolgt. Nicht zuletzt deshalb, weil ich zu diesem Gesetzentwurf für die Landesregierung hier zu sprechen habe. Es ist nun einmal schwierig, auf jemanden zuzugehen, der nicht weiß, was er will. Wenn ich die Parlamentsdebatten in Großbritannien verfolge, weiß ich nur, was sie nicht wollen, aber sie haben noch nicht festgelegt, was sie wollen und wie sie es wollen. Dann ist es natürlich relativ schwierig, mit jemandem zu verhandeln.

Für eine Demokratie – das ist mir dabei sehr klar geworden – kann es außerordentlich schwierig werden, und man kommt in eine Schieflage, wenn diejenigen, die in den Parlamenten sitzen, die Fähigkeit verlieren, Kompromisse zu schließen. Ich verfolge das seit einigen Wochen in Großbritannien. Keiner rückt von seiner Position ab. Auf diese Art und Weise wird es sehr, sehr schwer sein, einen entsprechenden Meinungsbildungsprozess zu gewinnen. Es ist natürlich Sache der Briten, dies zu Ende zu bringen. Wir können das nur beobachten.

Wir haben das, was wir tun können, mit diesem Gesetzentwurf getan. Ich danke allen Fraktionen für ihre Bereitschaft, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, und wünsche uns, dass bald Klarheit herrscht, auf welchen Weg sich Großbritannien und die Europäische Union begeben. Ich habe mich in den 1970er-Jahren gefreut, als sie beigetreten sind. Ich würde mich wieder freuen, wenn sie es sich anders überlegten.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8637 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das war offensichtlich einstimmig der Fall. Damit ist für Gegenstimmen und Enthaltungen kein Raum. Dann wurde der Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/7960 – unter Berücksichtigung des zuvor angenommenen Änderungsantrags ab. Wer diesem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung einer rundfunkrechtlichen Vorschrift Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/8326 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/8647 –

Gemäß der Absprache im Ältestenrat behandeln wir diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache. Ich darf Sie kurz noch einmal über das Ausschussverfahren informieren.

Die erste Beratung fand in der 75. Plenarsitzung am 20. Februar 2019 statt. Der Gesetzentwurf wurde federführend im Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik sowie im Rechtsausschuss beraten. Die Ausschussempfehlung lautet: unveränderte Annahme.

Wir stimmen daher unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/8326 – in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, CDU, FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabsdtimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, CDU, FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Sobernheim und Meisenheim Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8375 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/8648 –

Der Ältestenrat hat beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt ebenfalls ohne Aussprache zu behandeln. Die erste Beratung des Gesetzentwurfs fand in der 75. Plenarsitzung am 20. Februar 2019 statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet: unveränderte Annahme.