Wir werden aber – das ist der Unterschied zur AfD – die Gründlichkeit und nicht die Schnelligkeit in den Vordergrund stellen.
Wir kündigen einen eigenen Gesetzentwurf dazu an, der in Kürze vorliegen wird, der aber die handwerklichen Fehler nicht enthält, die der Gesetzentwurf der AfD hat. Damit sind wir bei den Punkten, warum wir diesen Antrag ablehnen müssen, meine Damen und Herren.
Dabei ist der geringste Punkt, dass man zum 1. April eine Umstellung möchte. Ich glaube, es ist jedem, der mit wirklicher Vernunft Landes- und Kommunalpolitik macht, klar, dass wir in einem Zeitfenster bis zum 1. April eine solche Umstellung nicht bewerkstelligen können. Darüber hinaus kann man ein System, das auf Jahresbeiträge ausgerichtet ist und ein normales Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember vorsieht, nicht auch noch damit in Schwierigkeiten bringen, dass wir mittel- und unterjährig eine Änderung machen wollen. Das ist der erste Punkt.
Meine Damen und Herren, ein zweiter Punkt ist, dass wir es nicht als zielführend ansehen, hier Pauschalabgeltungen vorzunehmen; denn in dem Moment, in dem Sie Pauschalabgeltungen zur freien Verfügung geben, haben Sie den Punkt versäumt, dass wir – da müssen wir über die kommunalen Finanzhaushalte reden; denn dafür muss man die Einheitskassen aufdröseln – 7,5 Milliarden Euro Liquiditätskredite in unseren kommunalen Haushalten haben. Da sind auch sehr viele Ortsgemeinden dabei. Dann würden die pauschalen Zuweisungen zuerst einmal dafür genutzt, die Liquiditätsstärke wieder herzustellen bzw. die Liquiditätsschwäche auszugleichen. Das ist deswegen aus unserer Sicht kommunalaufsichtsrechtlich nicht unbedingt zielführend.
Ein weiterer Punkt bei diesen pauschalen Abgeltungen ist – da muss ich Ihnen weiterhin widersprechen, Herr Dr. Bollinger –, dass dann, wenn Sie als Grundlage Straßenlänge und Einwohnerzahl nehmen, wir Dörfer haben – ich glaube, das kann jeder nachvollziehen –, die zwar noch eine gewisse Größe haben, in denen wir aber – da kann ich das nördliche Rheinland-Pfalz und als Ortsbürgermeister meine Ortsgemeinde nennen – Grundstücksdurchschnittsgrößen von 850 m² mit wenig Einwohnern an langen Straßen haben.
Dann haben wir – ich glaube, das ist Adam Riese und Eva Zwerg geschuldet – natürlich weniger pauschale Zuwendungen, als das in dichter besiedelten Gemeinden und Städten im Land der Fall ist.
Herr Dr. Bollinger, ein Punkt ist auch, dass Sie damit die Chance verpassen, auf die gemeindliche Infrastruktur so einzugehen, wie wir sie vorfinden. Es gibt nicht die typische Gemeindestraße 4 m breit, zwei Gehsteige, und damit ist es erledigt. Wir haben ein sehr inhomogenes Straßennetz mit verschiedenen Breiten auf der gemeindlichen Ebene, mit der Fragestellung kein Gehweg, ein Gehweg, zwei Gehwege, Brückenbauwerke, Bachdurchlässe. Wir haben Straßen am Berg, die ganz anders stabilisiert werden müssen. Durch eine pauschale Abgeltung wird dem überhaupt nicht Rechnung getragen. Deswegen ist auch dieser Punkt abzulehnen.
Meine Damen und Herren, dann kommen wir zu dem Punkt, dass Sie gesagt haben, Sie haben Beispielrechnungen gemacht. Dazu muss ich Ihnen auch noch etwas sagen. Die Beispielrechnungen würde ich gerne einmal sehen.
Dann kommen wir darauf, dass Sie sich selbst als Lokomotive in dieser Frage sehen. Ich glaube, Sie enden da noch viel früher, als der ehemalige Schulz-Zug. Als Sie die große Frage ausgesprochen haben, hat Ihr damaliger Fraktionskollege Ahnemüller noch davon gesprochen, 20 bis 40 Millionen Euro sind vollkommen ausreichend. Das wurde bis heute nicht belegt.
nicht selbst weiter und versuchen das auch gar nicht, sondern wir bedienen uns weiterer Schätzwerte von Haus und Grund oder auch vom Steuerzahlerbund und nehmen jetzt einmal 50 Millionen Euro. Dann nehmen Sie die Zahl aus Hessen als Vergleichsgröße mit 38 Millionen Euro. Bei allen Abfragen, die Sie dort tätigen, vergessen Sie aber, dass 10 % der hessischen Kommunen gar keine Beiträge erheben, die daher in diesen Zahlen gar nicht enthalten sein können. Auch da nehmen Sie Werte aus anderen Dingen, ohne sie aus meiner Sicht tatsächlich tiefer zu hinterfragen und auf ihren endgültigen Wahrheitswert abzustellen.
Sie können sich solche pauschalen Abgeltungen aus anderen Bundesländern abschauen und sagen, das könnte sinnvoll sein, aber dann muss ich Sie bitten, schauen Sie sich unsere kommunale Struktur in Rheinland-Pfalz an. Schauen Sie sich an und fragen Sie sich selbst, ob deswegen alles, was woanders gut ist, 1 : 1 auf uns übertragbar ist. Nein, das ist es nicht.
Wir haben im Oktober angekündigt, dass wir entsprechende Gesetzesvorschläge machen. Wir haben belastbare Zahlen zumindest in dem Maße, in dem das belastbar darzustellen ist – auch haushalterisch –, nachgewiesen. Wir werden das in Kürze einbringen. Aus den genannten Gründen ist allerdings Ihr Antrag heute in Gänze abzulehnen.
Zunächst einmal darf ich meinen Fraktionskollegen Joachim Paul zitieren: Es gibt im Zug eine Lokomotive, und es gibt einen Schlafwagen. – In der Lokomotive, da sitzen wir.
ich empfinde es als eine Herabwürdigung des Bundes der Steuerzahler – das ist eine kompetente Organisation –, dass Sie die einfach so beiseite wischen wollen.
In Bezug auf Hessen, selbst wenn man 10 % auf die 39 Millionen Euro draufrechnen würde, wären wir immer noch deutlich unterhalb der 50 Millionen Euro, die wir für das kleinere und weniger Einwohner habende Rheinland-Pfalz beantragt haben.
Dann zum Thema „Modellrechnungen“. Wir haben Modellrechnungen durchgeführt. Die können wir Ihnen auch gerne zur Verfügung stellen. Demnach hätten wir zumindest in ländlichen Gemeinden, wie in den Verbandsgemeinden Wittlich-Land, Altenahr, Flammersfeld und Vordereifel, jährlich im fünf- bis sechsstelligen Bereich mehr Mittel zur Verfügung gehabt.
Zu Ihrem Vorschlag: Sie haben ein Gegenmodell entwickelt, in dem die Verbandsgemeinden dem Land die Ausbaubeiträge in Rechnung stellen. Das hat den Nachteil, dass die Gemeinden weiterhin große Verwaltungskosten haben. Die sind, wie wir gesehen haben, beträchtlich. Die liegen teilweise bei 100 %. Bei der Mehrzahl der Gemeinden werden sie nicht so hoch sein, aber gleichwohl ist das ein zusätzlicher Kostenfaktor. Den kann und sollte man vermeiden. Das ist auch das Interesse der Kommunen, wie wir eben aus dem Zitat des Oberbürgermeisters David Langner von Koblenz erfahren haben.
Nun zu dem, was die Unsicherheit betrifft: Wenn wir zum 1. April eine Änderung anbieten, dann ist vollständig klar, was die Folge sein wird. Es sollte jeder wissen, dass dann alle Maßnahmen, die bis zum 31. März beantragt worden sind, über die bisher existierenden Straßenausbaubeiträge finanziert werden. All das, was danach beantragt wird, ist eben nicht mehr darüber finanzierbar. Die Gemeinden wissen das und können entsprechend planen.
ich glaube, dass man immer klarer und deutlicher sieht, dass Sie im kommunalpolitischen Bereich noch keine großen Erfahrungen haben. Der meiste Verwaltungsaufwand entsteht nicht dadurch, dass ich mich mit dem Land,
wie in vielen anderen Bereichen auch, darüber unterhalte, ob und in welchem Maße man Zuschüsse oder Zuweisungen bekommt.
Im Übrigen machen das ganz viele Gemeinden im nördlichen Rheinland-Pfalz beim Straßenbau, zumindest was die Beiträge im I-Stock betrifft. Das sind vereinfachte Verfahren. Darüber hat sich noch niemand beschwert. Das läuft. Es ist auch nicht der Verwaltungsaufwand, der die Kosten verursacht. Der Verwaltungsaufwand, der die Kosten verursacht, ist das ganze Beitragswesen, die Bescheidversendung, die vor Ort stattfindet.
Herr Dr. Bollinger Sie können weiterhin glauben, dass Sie in der Schlafwagenlokomotive sitzen, aber der Zug fährt in die falsche Richtung. Wir haben das erkannt, aber Sie noch nicht.