Protocol of the Session on December 13, 2018

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auf zwei unserer Deckblätter wegen der begrenzten Zeit beschränken: zum einen auf das Taubblindengeld

und zum anderen auf das Projekt „Wohnungslose Frauen“ in Ludwigshafen.

In Rheinland-Pfalz gibt es 13 taubblinde Menschen. Diese müssen auf beide Hauptsinne verzichten. Die Folge sind erhebliche Beschränkungen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Im Landesblindengeldgesetz wird die besondere Situation taubblinder Menschen nicht berücksichtigt, weil die Landesregierung sich weigert, ein Taubblindengeld einzuführen.

Das Paradoxe dabei: Die Landesregierung stellt die Leistungen des Landesblindengeldes zwar nicht infrage, bezweifelt aber, dass ein Taubblindengeld die gleiche Funktion wie das Landesblindengeld erfüllen würde. Von einer Partei, die das S im Namen trägt, hätte man erwartet, dass sie für die Schwächsten der Schwachen, die unsere Hilfe und unsere gemeinsame Solidarität brauchen, mehr übrighat.

(Beifall bei der CDU)

Ich nenne das Kostenoptimierung auf dem Rücken behinderter Menschen.

(Beifall der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Zur besseren Bewältigung des Alltags haben Taubblinde einen spezifischen Unterstützungsbedarf. Deshalb beantragen wir, analog zu anderen Bundesländern in RheinlandPfalz als Ergänzung zum Blindengeld ein Taubblindengeld einzuführen.

(Beifall bei der CDU)

Taubblinde sollen den doppelten Betrag des Landesblindengeldes erhalten. Angesichts der geringen Zahl von 13 Personen reichen die vorhandenen Haushaltsmittel aus.

Ich komme zum zweiten Deckblatt, dem Projekt „Wohnungslose Frauen“ in Ludwigshafen. Immer mehr Frauen gehören mittlerweile zu der Gruppe der wohnungslosen Menschen. 20 % der Wohnungslosen in Deutschland sind Frauen.

Seit November 2016 läuft im Caritas-Förderzentrum St. Martin in Ludwigshafen das Projekt „Wohnungslose Frauen“. Hierbei geht es um ein dezentrales stationäres Wohnen für Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, etwa aufgrund von Schulden, häuslicher Gewalt oder psychischer Probleme. Ziel ist es, die Betroffenen nachhaltig zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Leben zu befähigen und somit die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.

Da das Caritas-Förderzentrum St. Martin die einzige Einrichtung für wohnsitzlose Frauen in Ludwigshafen ist und kein weiteres qualifiziertes Angebot im Umkreis zur Verfügung steht und angesichts seiner Leistungen für die erfolgreiche Wiedereingliederung der Frauen, halten wir die Weiterführung des im April 2019 auslaufenden Projekts für unverzichtbar.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler und Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Voraussetzung dafür ist eine angemessene Landesförderung. Mit unserem Deckblatt zu Kapitel 06 02 Titel 684 53 fordern wir eine Erhöhung um 120.000 Euro pro Jahr, damit das Projekt fortgeführt werden kann. Über Ihre Zustimmung würden sich insbesondere die wohnungslosen Frauen in Ludwigshafen freuen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Dr. Enders das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne meine Haushaltsrede immer mit der Zahl „2001 bis 2003“. In diesem Zeitraum wurden damals die Investitionsmittel für die Krankenhausförderung um 17,4 % reduziert. Ich wiederhole das jedes Jahr.

Als wir die Einbringungsrede für den Haushalt hatten, war ich erst positiv überrascht, weil es hieß, 147 Millionen Euro im Jahr 2019 und 161 Millionen Euro im Jahr 2020. Da denke ich, Mensch, das ist der große Wurf. Auch die Ministerpräsidentin hat am nächsten Tag in ihrer Rede gesagt, wir investieren in Krankenhäuser.

Wenn man dann die Zahlen genauer analysiert hat, muss man feststellen, das war eine gewisse Kosmetik, eine starke Kosmetik.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD – Abg. Hedi Thelen, CDU: So ist das!)

Ich will das einmal ganz vorsichtig ausdrücken; denn viele dieser Mittel waren Mittel aus dem Strukturfonds, von dem der Bund 50 % bezahlt. Das sind keine – ich betone: keine – originären Krankenhausinvestitionsmittel.

Ziel dieses Strukturfonds ist es nämlich, vor allem Überkapazitäten abzubauen und Krankenhäuser zum Beispiel in Gesundheitszentren umzuwandeln. Das ist kein Aufbau für die Zukunft. Tatsächlich haben wir im Doppelhaushalt in jedem Jahr 125,8 Millionen Euro. Das ist die Zahl, die man nennen muss.

Ich darf in dem Zusammenhang einen Brief der Krankenhausgesellschaft an mich vom 31. Oktober zitieren. Darin heißt es: Im Landeshaushalt ist für die pauschale Förderung nur eine geringe Anhebung um 3 Millionen Euro vorgesehen. Im Bereich der großen und kleinen Baumaßnahmen sind dagegen die Fördermittel gegenüber dem Vorjahr unverändert. –

Weiter heißt es: Nach allen vorliegenden Expertisen ist der Investitionsbedarf der Krankenhäuser mindestens doppelt so hoch wie das aktuelle Volumen, und die im Koalitionsvertrag vorgesehenen zusätzlichen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro werden auch im jetzigen Entwurf bei

Weitem noch nicht ausgeschöpft. –

(Beifall bei der CDU)

Das sind die reellen Zahlen. Wir haben deswegen als CDUFraktion in den Doppelhaushalt pro Jahr 30 Millionen Euro mehr eingestellt. Das geht. Mehr geht nicht; denn man kann nicht in einem Jahr nachholen, was viele Jahre lang versäumt wurde, obwohl wir deutlich mehr Mittel bräuchten.

Ich darf zum Schluss noch einen Satz zur Krankenhausplanung und den Investitionen sagen; denn sie müssen Hand in Hand gehen. Der neue Plan ist eigentlich ein Verweigern von Verantwortung, wenn es denn so ist, wie man es in der Rhein-Zeitung lesen kann und wenn die Informationen stimmen. Ein neuer Krankenhausplan muss mit einer neuen Investitionspolitik einhergehen. Das können wir zurzeit nicht erkennen.

(Beifall der CDU)

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Gensch.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich übernehme den Teil der Beratungen des Landesgesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes. Es ist mir ein ganz persönliches Anliegen, hierüber zu sprechen. Organspende und Transplantation sind ein Thema, das mich persönlich schon seit Jahren intensiv beschäftigt. Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler,

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

dieses Gesetz, das wir heute verabschieden und besprechen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Situation der Organspende und Transplantationsmedizin in Rheinland-Pfalz zu verbessern.

Wir kennen alle die zugrunde liegende Datenlage. Wir haben seit Jahrzehnten Probleme mit den Organspendezahlen in Deutschland und in Rheinland-Pfalz. Wir hatten 2011/2012 noch ungefähr 1.200 Organspender jährlich. Das hat sich in den letzten Jahren bis auf fast 800 bei einem Bedarf von 11.000 Patienten pro Jahr, die auf ein neues Organ warten, reduziert. Es zeigt sich die ganze Dramatik der Situation.

Was uns jüngst in Form von Studien überrascht hat, ist die Tatsache, dass das nicht nur ein Problem der generellen Organspendebereitschaft der Bevölkerung ist, sondern dass es auch die Abläufe in den Kliniken sind, die zu optimieren sind und ein Teil des Problems darstellen.

Hier spielen die Transplantationsbeauftragten, die im Wesentlichen von dieser Gesetzgebung betroffen sind, eine zentrale Rolle im System von Organspende und Transplantation. Es geht um Dinge wie die erforderlichen Qualifikationen der Transplantationsbeauftragten. Es geht um ihre organisationsrechtliche Stellung im Klinikbetrieb. Es geht

um arbeitsrechtliche Freistellungszeiten, die zu definieren waren.

Hier setzt auch meine Kritik an: Das war der Koalition auch klar. Das hat sie im Koalitionsvertrag im Frühjahr 2016 auch erkannt und festgesetzt, eine Novellierung dieses Ausführungsgesetzes vorzusehen. Allerdings ist es bei dieser Ankündigung über zwei Jahre lang geblieben.

Frau Ministerin, ich glaube, Sie sind ganz froh, das Sie die Gesundheitspolitiker der rheinland-pfälzischen CDUFraktion haben, die sich in den letzten eineinhalb Jahren in vielen Themenbereichen als die Taktgeber der rheinlandpfälzischen Gesundheitspolitik hervorgetan haben

(Beifall der CDU)

und diesen Gesetzgebungsprozess mit einem Antrag zu Beginn dieses Jahres angeschoben haben. Wir haben aus unserer Sicht in die weitere Debatte auch einen zielführenden Änderungsantrag eingebracht, dessen wesentliche Forderungen sich im gemeinsamen Änderungsantrag wiederfinden. Im Wesentlichen geht es um die Mindeststandards der Freistellung der Transplantationsbeauftragten, und es geht um die Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem rheinland-pfälzischen Landtag, um über die Fortschritte und Auswirkungen dieses Gesetzes informiert zu werden.

(Beifall bei der CDU)

Die Berichtspflicht hätten wir uns etwas ausführlicher gewünscht. Nichtsdestotrotz können wir den Kompromiss vorschlagen und stimmen somit diesem Gesetz und auch diesem gemeinsamen Änderungsantrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen: Mitglieder des Musikvereins Hatzenbühl e. V. und Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 51 Germersheim. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule I Mainz, Berufsfachschule II. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)