Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schulbesuchsinitiative, die Schulbesuche des Landtags, die fortlaufend gemacht werden. Herr Präsident Hering, ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen stellvertretend für das Präsidium, aber auch für alle Mitarbeiter des Landtags zu danken. Für uns als FDP, aber ich glaube, auch für alle anderen, ist die Arbeit, die Sie leisten, eine Bereicherung, nicht nur die Veranstaltungen, die Sie im Plenarsaal machen, ob es eine Kinovorstellung ist oder ein Landfrauenlandtag, wie er zuletzt hier stattgefunden hat, sondern auch die neuen Medien, die die Kollegen angesprochen haben, wie beispielsweise Facebook, Twitter oder Instagram.
Mein größtes Kompliment geht an alle Mitarbeiter gerade im Hinblick auf die Schulbesuchsaktivitäten, zum einen der Schulbesuchstag am 9. November, aber auch die Aktivitäten, um die Schulklassen ins Parlament zu bekommen. Herzlichen Glückwunsch, machen Sie weiter so!
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Uwe Junge und Michael Frisch, AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der dritte Punkt, den ich zum Einzelplan 01 noch erwähnen muss, ist die Aufgabe des Antisemitismusbeauftragten. Ich glaube, wir konnten feststellen, dass diese Aufgabe durch Dieter Burgard in den letzten Monaten sehr gut wahrgenommen worden ist und er seiner Arbeit sehr intensiv nachgegangen ist. Von daher trägt auch diese zusätzliche Stelle, die ihm noch mehr Freiraum in seiner Arbeit ermöglicht, dazu bei, dass diese wichtige Aufgabe des Antisemitismusbeauftragten noch mehr zur Geltung kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend kann ich sagen, dass die Schwerpunkte den Aufgaben der aktuellen Zeit im gesamten Doppelhaushalt Rechnung tragen. Wir Freien Demokraten begrüßen diese Entwicklung für die Zukunft des Landes Rheinland-Pfalz.
Zu einer weiteren Wortmeldung erteile ich nun Frau Abgeordneter Schellhammer das Wort von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Einzelplan 01 beraten wir über nichts weniger als über die finanzielle Ausstattung des obersten Organs der politischen Willensbildung des Landes RheinlandPfalz, nämlich über die Finanzen des Landtags. Wir legen darin fest, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung dieses Parlament am Laufen halten. Wir legen fest, welche finanziellen Mittel den Fraktionen und den Abgeordneten zur Verfügung stehen, und wir legen darin fest, welche Möglichkeiten der Landtag selbst besitzt, um ein Lernort für Demokratie insbesondere für junge Menschen zu sein. – Dieses Haus ist jeden Cent wert.
Zu den Aspekten der Fraktionsmittel oder der Abgeordnetenentschädigung sowie zu den Schulklassenprogrammen haben meine Vorredner schon gesprochen. Ich schließe mich den Ausführungen meiner Kollegen Haller, Brandl und Weber an dieser Stelle ausdrücklich an und möchte noch auf zwei weitere Aspekte dieses Einzelplans eingehen, nämlich auf die Bürgerbeauftragte, insbesondere auch in der Funktion als Polizeibeauftragte, und auf unseren Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Das Amt der Bürgerbeauftragten in Personalunion mit der Polizeibeauftragten existiert seit vier Jahren, und seit dem 29. April 2018 bekleidet dieses Amt mit Barbara SchleicherRothmund zum ersten Mal eine Frau.
Es war Beschluss dieses Landtags, dass die Funktion des Bürgerbeauftragten in Personalunion auch gleichzeitig mit dem Amt des Polizeibeauftragten verbunden ist, und es ist ein guter Schritt, dass dieses Amt von einer Frau ausgeübt wird.
Dieses Amt ist eine Erfolgsstory. Die Polizeibeauftragte fungiert als Mediatorin zwischen Polizeiverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern. Polizeiliches Handeln wird transparent und den Menschen erklärt, und dies stärkt die Akzeptanz von Polizeiarbeit.
Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das eine Polizeibeauftragte eingeführt hat. Ich zitiere jetzt nicht aus den Plenarprotokollen der vergangenen Legislaturperiode, aber dieser Vorschlag war in diesem Hohen Hause nicht unumstritten. Inzwischen sind auch Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg diesem Beispiel gefolgt, und Berlin möchte als viertes Bundesland ebenfalls ein solches Amt schaffen. Es geht um die objektive Klärung von Beschwerden seitens der Polizei selbst, aber auch seitens der Bürgerinnen und Bürger. Streitigkeiten werden geschlichtet, und dies stärkt insgesamt die Bürgerpolizei in diesem Bundesland. Es war ein guter Vorschlag, und es war gut, dass wir ihn umgesetzt haben.
Ebenfalls im Etat des Landtags verankert ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Für den Schutz unserer Daten und damit für die Gewährleistung unseres Menschenrechts auf Privatheit leistet er einen wesentlichen und wichtigen Beitrag in diesem Bundesland.
Wir können nicht außer Acht lassen, dass die fortschreitende Digitalisierung immer mehr an Daten, immer mehr an Datenschutz und auch die Aufsicht des Datenschutzes erfordert. Durch die einheitliche Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung sind auch jetzt Unternehmen mit Niederlassungen in Rheinland-Pfalz und in anderen europäischen Mitgliedstaaten betroffen. Hier unterstützt der Datenschutzbeauftragte nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auch die Beteiligung an Abstimmungsverfahren mit beteiligten Aufsichtsbehörden anderer Länder. Es ist mehr Aufwand, der hier betrieben wird; aber es ist ein wichtiger Aufwand für unser Recht auf Privatheit.
Wenn wir den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf unsere Daten zulassen – das ist immer wichtig, wenn wir über die Innere Sicherheit diskutieren –, leistet der Datenschutzbeauftragte den kompensatorischen Grundrechtsschutz, den Individualrechtsschutz. Er kontrolliert beispielsweise die Antiterrordatei und die Rechtsextremismusdatei. Dies sind wichtige Aufgaben, die einen hohen technischen Sachver
Wenn wir mehr Digitalisierung haben, gehört es auch dazu, dass wir den Datenschutzbeauftragten stärken.
Der Datenschutzbeauftragte hat auch begründet, weshalb diese Stellenmehrungen erforderlich sind. Ich habe Stichworte genannt. Deswegen hat es uns überrascht, dass die CDU diesen Stellenaufwuchs kritisiert. Er wurde auch in der Datenschutzkommission immer wieder fortlaufend begründet, auch in der Vergleichsperspektive zu den anderen Bundesländern. Es ist schade, dass Sie diesem Vorschlag nicht folgen können. Für den Grundrechtsschutz ist der Datenschutzbeauftragte unabdingbar, und seine Behörde muss personell gestärkt werden.
Insgesamt ist der Einzelplan 01 die finanzielle Grundlage unseres Arbeitens. Jeder Cent in die Landtagsverwaltung, jeder Cent in dieses Haus ist gut investiertes Geld. Die Haushaltsberatungen haben erneut gezeigt, welche tolle Landtagsverwaltung wir haben und wie wir als Abgeordnete unterstützt werden. Dafür auch von meiner Fraktion ein herzliches Dankeschön. Wir werden dem Einzelplan 01 sehr gern vollumfänglich zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Beratungen des Einzelplans 01 – Landtag. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Beratung zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung damit ebenfalls abgeschlossen ist und die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4 am Donnerstag, 13. Dezember, erfolgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich möchte Ihnen einen schönen Abend wünschen und lade Sie für morgen zur Fortsetzung der Beratungen in der 70. Plenarsitzung um 9:30 Uhr ein. Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass morgen früh auch ein Gottesdienst stattfindet, den Sie gern besuchen können.