Protocol of the Session on November 3, 2018

Meine Damen und Herren, gerade die Haushaltsdebatte zeigt wieder einmal, wie viel Vorbereitung im Vorfeld notwendig ist, damit wir heute hier die Ergebnisse unserer politischen Beratungen seit der Einbringung diskutieren können.

Mir ist wichtig, dass wir in den Beratungen um den Einzelplan 01 sagen können, alle Veränderungen des Haushaltsplans, die die Fraktionen noch vorgenommen haben, werden gemeinsam von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragen werden.

Im Einzelplan 01 sind auch die Tätigkeiten der Bürgerbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten des Landes etatisiert. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir auch im Bereich der Bürgerbeauftragten das Thema der demokratischen Bildung stärken konnten, genauso wie wir das Schulprogramm des Landtags für die nächsten Jahre gut aufstellen konnten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Thema „Abgeordnetenentschädigung“ kommen. Wir, die Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz, müssen hin und wieder in eigener Sache diskutieren und auch entscheiden. Dies steht vollkommen zu Recht unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Der gesellschaftliche, durchaus auch kritische Diskurs ist wichtig und auch angemessen. Es sind das geltende Verfassungsrecht und die Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, die uns in unregelmäßigen Abständen vor diese Aufgabe stellt. Maximale Transparenz und eine fundierte, nachvollziehbare Faktenlage sind hierbei Grundlage unseres Handelns.

In der Vergangenheit wurde dem Parlament immer wieder vorgeworfen, dass die Gesetzentwürfe für die entsprechenden Änderungen des Abgeordnetengesetzes in Nacht- und

Nebelaktionen eingebracht und diskutiert wurden. Für diese Legislaturperiode lässt sich festhalten, dass davon keine Rede sein kann.

Die Anpassungen für das Jahr 2017 und für das Jahr 2018 wurden bereits mit der Zuleitung des Haushaltsplans transparent dargestellt, erklärt und begründet. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen wurde in einer Pressekonferenz im Jahr 2017 14 Tage vor der Beratung des Gesetzes ausführlich vorgestellt.

Einen weiteren Schritt in Richtung Nachvollziehbarkeit und Transparenz gehen wir mit diesem Haushalt. Mit dem neu etablierten Verfahren des Verdienstindexes, das wir dieses Jahr erstmalig durchführen, wird der Vorwurf einer Nachtund Nebelberatung endgültig ad absurdum geführt.

Ich bin Landtagspräsident Hendrik Hering sehr dankbar dafür, dass die entsprechende Drucksache mit den avisierten Steigerungen bereits seit Wochen als Drucksache öffentlich zugänglich ist. Die Beratungen eines Gesetzentwurfs, der lediglich in einem Plenarturnus erfolgt, ist damit Geschichte.

Seit Wochen kann man sich im Internet darüber informieren, aus welchen Gründen und in welcher Höhe die Abgeordnetenentschädigung in den nächsten zwei Jahren steigen wird. Wir nehmen aber natürlich auch unsere demokratische Pflicht wahr. Wir debattieren und stimmen über die Änderungen ganz transparent ab.

Richtig ist, dass in den letzten 20 Jahren die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung immer weiter hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung und auch deutlich hinter der Entwicklung der Beamtenbesoldung zurückgeblieben ist.

Der Landtag Rheinland-Pfalz orientiert sich mit dem neuen Verfahren an einer Regelung des Deutschen Bundestags. Allerdings soll im Landtag ausdrücklich transparenter verfahren werden. Eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an den durch das Indexverfahren ermittelten Betrag erfolgt nur, wenn der Landtag die Anpassung durch Beschluss bestätigt. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Es gibt bei uns keinerlei Automatismus.

Dies ist notwendig, weil innerhalb des Zeitraums von vier Jahren, in dem die Abgeordnetenentschädigung auf das Endgrundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16 steigen soll, natürlich weitere Besoldungserhöhungen für die Beamtinnen und Beamten stattfinden. Hier sei vor allem auf die Ankündigung der Landesregierung verwiesen, dass die Tarifabschlüsse der Angestellten im Landesdienst für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden und zusätzlich 2 % in den Jahren 2019 und 2020 hinzukommen. Das bedeutet, dass die Lücke sehr schnell wieder größer wird.

Bei aller Kritik, der wir uns auch gerne stellen, steht für uns fest, dass die Abgeordneten auch künftig so entschädigt werden müssen, dass das Mandat attraktiv bleibt und ein gesellschaftlicher Querschnitt im Parlament abbildbar ist.

(Beifall der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Abgeordnetenentschädigung muss dem Verfassungsgefüge angemessen sein, und vor allem muss das Mandat in seiner Unabhängigkeit Bestand haben.

(Glocke des Präsidenten)

Deshalb ist die Orientierung und Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die Entwicklung des transparenten Verdienstindexes für Rheinland-Pfalz richtig.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Bollinger von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte im Zuge der Beratungen zum Einzelplan 01 mit einem herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung für die sehr gute Leistung und Unterstützung beginnen, die erbracht wird. Vielen Dank!

(Beifall der AfD)

Der Einzelplan 01 stellt deshalb eine Besonderheit dar, weil er uns selbst direkt betrifft. Er legt fest, welche finanziellen Grundlagen für die Arbeit dieses Parlaments, seiner Fraktionen und seiner Abgeordneten bereitgestellt werden. Im Gegensatz zu Beamten, Arbeitnehmern und Angestellten können wir also selbst über unsere eigene Entlohnung entscheiden. Mit der Entlohnung entscheiden wir auch über unsere Altersversorgung. Diese bemisst sich wiederum prozentual an der Aufwandsentschädigung.

Da wir als Volksvertreter eine besondere Vorbildfunktion haben, ist hier Fingerspitzengefühl gefragt.

(Beifall der AfD)

Wir müssen uns immer der Außenwirkung unserer Handlungen bewusst sein.

(Abg. Monika Becker, FDP: Genau!)

Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass es sich bei der Tätigkeit eines Landtagsabgeordneten um eine besonders verantwortungsvolle und auch anspruchsvolle Arbeit handelt, für die eine angemessene Entschädigung gezahlt werden sollte.

Unstrittig ist aus unserer Sicht auch, dass zur Erhaltung dieser Angemessenheit eine gewisse Anpassung der Entschädigungen an Inflation und Steigerung von Lebenshaltungskosten erfolgten sollte. Die Frage ist nun: Was ist angemessen? – Dabei geht es um den Status quo, den Umfang und die Begründung von Anpassungen.

Es sind bei Anpassungen grundsätzlich zwei Varianten denkbar, die – Sie verzeihen mir den Exkurs – mit den

bisherigen Regelungen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vergleichbar sind: entweder eine dauerhafte Regelung, ein wiederkehrender Beitrag, der sich zum Beispiel an der konkreten Entwicklung von Löhnen und Preisen orientiert, oder seltenere und dafür höhere Anpassungen.

Die Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich allerdings im Jahr 2017 dafür entschieden, beides gleichzeitig zu tun.

(Zuruf des Abg. Heiko Sippel, SPD)

Der Status quo war damals eine durchaus respektable Aufwandsentschädigung von knapp 6.000 Euro zuzüglich steuerfreier Pauschalen im Umfang von mindestens 1.750 Euro sowie die damit verbundene Altersversorgung. Hinzu kam noch eine DB-Netzkarte.

Neben der jährlichen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung in Anlehnung an den Verdienstindex für Rheinland-Pfalz gemäß § 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes, die heute zur Diskussion steht, wurde mit Bezug auf das Salär von Bürgermeistern von Verbandsgemeinden eine Angleichung an das Endgrundgehalt von Landesbeamten der Besoldungssgruppe A 16 gewählt, was eine Anhebung von immerhin 17,5 % über einen Zeitraum von fünf Jahren bedeutet. Rein technisch wäre es übrigens beim Bezug auf die Eingruppierung A 16 konsistenter gewesen, auch die weiteren Steigerungen an die Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst zu koppeln.

(Beifall der AfD)

Vor allem aber haben wir es schon damals als AfD-Fraktion kritisiert und halten es auch heute noch für das falsche Signal, wenn wir uns in Zeiten stagnierender Löhne und zunehmender Altersarmut von einem ohnehin hohen Niveau aus eine großzügige Anhebung von Aufwandsentschädigung und Altersversorgung gönnen,

(Unruhe bei SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

unsere Beamten und Angestellten aber vergleichsweise kurzhalten. Entsprechend waren dann auch die Reaktionen in der Öffentlichkeit und bei den Gewerkschaften.

Frau Lilli Lenz vom DBB Beamtenbund und Tarifunion nannte die rasante Steigerung der Diäten „unverschämt“. Die Gewerkschaft müsse zusammen mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und den Personalvertretungen „um jede Nachkommastelle einer Tarif- oder Besoldungserhöhung“ kämpfen und sich dabei die Schuldenbremse entgegenhalten lassen. Wenn dies für die Abgeordneten und Fraktionen nicht gelte, sei dies „unfair und unklug“.

Der Landesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Stefan Bayer, sprach von einer „Selbstbedienungsmentalität“.

(Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Meine Damen und Herren, wir halten diesen Eindruck für gefährlich, was die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Politik und letztlich auch der Demokratie betrifft. Wir haben

daher bereits bei seiner Verabschiedung gegen diesen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gestimmt.

Aufgrund des beträchtlichen Umfangs der Erhöhung der Aufwandsentschädigung sehen wir aktuell keinen Bedarf für weitere Anpassungen und werden aufgrund des inneren Zusammenhangs auch dem heutigen Beschlussvorschlag nicht zustimmen,

(Zuruf des Abg. Guido Ernst, CDU)

obwohl wir den Gedanken der Berücksichtigung der Teuerungsrate bei der Aufwandsentschädigung nicht für grundsätzlich falsch halten.

Die Mehreinkünfte haben wir gespendet, und wir werden sie auch künftig spenden.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Wohin? – Zurufe aus dem Hause)

Wenn Sie die Medienberichte hierzu verfolgen, beispielsweise den Artikel – – –