Ich kann – auch als Mitglied der Datenschutzkommission – sagen, es ist eine Mammutaufgabe, das neue EUDatenschutzrecht zu kommunizieren. Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, um dem Landesdatenschutzbeauftragten und seinem Team zu danken für die viele geleistete Aufklärungsarbeit, für die vielen Beratungen bei kleinen und großen Sorgen im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzregelung. Wir haben ihn personell so ausgestattet, damit er uns bei dieser Reform unterstützend zur Seite stehen kann. Deshalb vielen Dank an sein Team.
Ich weiß, dass viele Kolleginnen und Kollegen gerade von Vereinen bezüglich der Umsetzung vor Ort angesprochen
werden. Es gibt hervorragende Hinweise auf den Internetseiten des Landesdatenschutzbeauftragten, die für die Vereine eine wertvolle Unterstützung sind.
Meine Fraktion wird die vorgeschlagenen Regelungen der Landesregierung unterstützen, so auch die beabsichtigte Konkretisierung im Kommunalwahlgesetz. Deswegen blicke ich der weiteren Beratung im Innenausschuss optimistisch entgegen.
liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs. Es wird eine Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/7246 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss empfohlen. Ich sehe keinen Widerspruch; damit ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Sitzung. Ich darf schließen, nicht ohne Sie für morgen zur 66. Sitzung um 9:30 Uhr hier in den Plenarsaal einzuladen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, bis morgen früh.