die Bürgerinnen und Bürger die Straßen finanzieren, egal, nach welchem Weg. Die Forderung nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist hingegen reiner Populismus.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesstraßen, Landesstraßen und kommunale Straßen ergänzen sich in Rheinland-Pfalz zu einem leistungsfähi
Ohne leistungsfähige Straßen würde die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft gefährdet. Wenn es bei Firmenansiedlungen oder auch Expansionsfragen um die Standortentscheidung geht, wird von den Unternehmen unter anderem als Erstes nach den Verkehrsanbindungen gefragt und dort insbesondere nach dem nächsten Autobahnanschluss. Leistungsfähige Verkehrswege können daher helfen, Wachstumspotenziale und damit neue Arbeitsplätze zu generieren.
Die Menschen, die täglich zu ihren Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen pendeln, sind auf einen funktionierenden ÖPNV und sichere Straßen angewiesen. Die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürber sicherzustellen, ist der Landesregierung ein ganz wichtiges Anliegen.
Das rheinland-pfälzische Straßennetz liegt zu einem großen Teil in der Baulast der Kreise, Städte und Gemeinden. Für die kommunalen Gebietskörperschaften ergeben sich aus der Baulast hohe finanzielle Belastungen. Ebenso sind bei innerörtlichen Straßenbaumaßnahmen fast immer auch die Bürgerinnen und Bürger finanziell betroffen, und zwar immer dann, wenn Straßenausbaubeiträge erhoben werden.
Die Landesregierung unterstützt die kommunalen Ebenen im Rahmen verschiedener Förderprogramme mit erheblichen Zuwendungen. Zu nennen sind hier die Förderung des kommunalen Straßenbaus auf Grundlage des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – dafür ist mein Haus zuständig – sowie der Investitionsstock und die Städtebauförderung, die beim Innenministerium angesiedelt sind.
Die Landeszuwendungen sollen sicherstellen, dass die Modernisierung und Instandhaltung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden nicht überfordert und die Bürgerinnen und Bürger, egal, ob in der Stadt oder auf dem Land, gleichermaßen auf eine gute Infrastruktur zugreifen können.
Auf einen Punkt möchte ich besonders eingehen, und zwar auf die Ergebnisse der messtechnischen Zustandserfassung für die Kreisstraßen aus dem Jahr 2016. Der LBM hat in seiner Funktion als Straßenbaubehörde im Jahr 2016 auf Bitten der 24 Landkreise eine Zustandserfassung und -bewertung für die Kreisstraßen in der Baulast der Kreise durchgeführt. Der Anteil der Straßen mit der Zustandsnote 4,5 bis 5, die sogenannten roten Strecken, beträgt demnach knapp 35 %.
Hier ist aber auf die folgende Besonderheit konkret hinzuweisen: Im Jahr 2015 wurde bei der Zustandserfassung und -bewertung eine neue Wertesynthese angewendet. Federführend für die anzuwendende Methodik ist die Bundesebene. Auf Grundlage aktueller Erkenntnisse sowie optimierter Erfassungstechniken und Weiterentwicklung der Bautechnik war eine Anpassung erforderlich. Letztendlich führte dies dazu, dass die Ergebnisse der aktuellen Zustandserfassung aus dem Jahr 2016 nicht mehr direkt vergleichbar sind mit den Ergebnissen aus den Jahren 2006 und 2011.
Der LBM hat nun, um die Ergebnisse aus den Jahren 2006, 2011 und 2016 miteinander vergleichen zu können, die Messdaten der 16er-Messung mit der alten Wertesynthese, also mit den alten Rechenverfahren, noch einmal durchgerechnet. Folgendes Ergebnis kommt dabei heraus:
Der Anteil der roten Strecken lag 2006 bei fast 40 %, 2011 bei 29,35 % und 2016 bei 27,63 %. Seit der ersten Zustandserfassung im Jahr 2006 bis in das Jahr 2016 hat sich der Anteil der roten Kreisstraßen deutlich verringert.
Den größten Sprung gab es zwischen 2006 und 2011, aber auch seit 2011 geht der Trend in die richtige Richtung: Die roten Abschnitte werden weniger.
Ich komme nun zu dem zweiten Thema der Großen Anfrage, den Straßenausbaubeiträgen. In der Einleitung der Großen Anfrage wird von der Fraktion der AfD behauptet, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Kommunen führe zu einem großen Unmut unter den Betroffenen, und die Berechnung der Beiträge werde als ungerecht und wenig transparent empfunden.
Dass ein Grundstückseigentümer nicht hoch erfreut ist, einen Bescheid zu erhalten, der ihn zur Zahlung eines Beitrags verpflichtet, ist grundsätzlich verständlich; allerdings erhält der Beitragspflichtige eine Gegenleistung für seine Zahlung, nämlich die Erneuerung oder Verbesserung der Straße, durch die sein Grundstück erschlossen ist. Bei dem Straßenausbaubeitrag handelt es sich um eine Kommunalabgabe, deren Berechnung aufgrund des Kommunalabgabengesetzes und der jeweiligen Ausbaubeitragssatzungen der Kommune erfolgt.
Die Berechnungsgrundlage des von dem Grundstückseigentümer konkret zu zahlenden Beitrags ergibt sich aus dem Beitragsbescheid selbst. Aus diesem gehen die Höhe der Investitionsaufwendungen abzüglich des Gemeindeanteils, die gesamte Fläche der beitragspflichtigen Grundstücke, der Betrag pro Quadratmeter, die Fläche des beitragspflichtigen Grundstücks sowie der Beitragsmaßstab hervor. Aufgrund dieser Angaben kann der Beitragsschuldner genau nachvollziehen, wie der geltend gemachte Betrag berechnet wurde. Von Intransparenz kann hier keine Rede sein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen, die Landesregierung unterstützt die Kommunen seit vielen Jahren bei ihren Investitionen in den Straßenbau mit maßgeschneiderten Förderprogrammen. Wir sind den Kommunen dabei ein verlässlicher Partner und werden das auch in Zukunft bleiben.
Gibt es noch Redezeit? – Nein, Sie haben keine Redezeit mehr, Herr Kollege Ahnemüller. Sie hatten Ihre Redezeit ausgeschöpft. Somit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes angekommen. Der Tagesordnungspunkt ist mit der Besprechung der Großen Anfrage der AfD-Fraktion „Kommunale Straßenbauinvestitionen und Straßenausbaubeiträge“ beendet.
Unbefristete Fortführung der 70-Tage-Regelung bei Saisonarbeitskräften Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/7044 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Weber, diese Angelegenheit wurde lobenswerterweise am 9. August im Agrarausschuss auf Antrag der FDP schon einmal behandelt. Die Problematik für die Saisonarbeitsbranche macht es aber notwendig, sich mit der dringend erforderlichen Entfristung der 70Tage-Regelung im Plenum zu beschäftigen, um damit ein starkes Signal an Teile der Bundesregierung zu senden, die das nicht so sehen.
Ja, es könnte alles so einfach sein: in allen Branchen nur ganzjährige sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, paradisische Verhältnisse für alle Beteiligten. – Leider ist dem nicht so.
Die 70-Tage-Regelung wurde als Kompensation zur Einführung des Mindestlohns veranlasst. Die damals vereinbarte Befristung war auch das Ergebnis der Bedenkenträger, dass es durch eine unbefristete Regelung zu einem Anwachsen von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen kommen könnte. Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit sowie auch der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See zeigen keine Erhöhung; die Entwicklung ist sogar rückläufig.
Zum anderen wurde eine Befristung deshalb vereinbart, weil man der Meinung war, dass sich die gesteigerten Lohnkosten in der angesprochenen Übergangszeit im Produktpreis wiederfinden würden. – Leider war und ist dies eine irrige Meinung.
Die soziale Sicherung der Saisonarbeitskräfte ist gewährleistet über eine private Krankenversicherung, die der Betrieb für seine Mitarbeiter abschließt, sowie mit dem Unfallschutz über die Berufsgenossenschaft. Gerade die landwirtschaftlichen Betriebe stehen im direkten Wettbewerb
mit südosteuropäischen oder nordafrikanischen Produzenten, die mit Mindestlöhnen von 4,48 Euro abwärts arbeiten. Gerade für die kleinen Familienbetriebe, also genau für diejenigen, die im politischen Geschäft immer wieder präferiert werden, wäre es eine riesige Entlastung, beispielsweise bei der Spargelernte oder bei der Außengastronomie nicht nach zwei Drittel der Zeit das Personal austauschen zu müssen.
Eine riesige Entlastung heißt nicht, dass die Betriebe einen riesigen Gewinnsprung machen, sondern es bedeutet, dass der Strukturwandel nicht weiter beschleunigt werden wird.
Wenn sich sozialversicherungspflichtige Lohnkosten im Produktpreis widerspiegeln würden, wäre diese Diskussion nicht notwendig. Recht hat jeder, der das sagt. Leider sieht die Realität ganz anders aus.
Das Beispiel Frankreich zeigt, wie sich landwirtschaftliche Produktion sehr schnell in andere, lohnkostengünstigere Länder Südeuropas oder Nordafrikas verlagert. Über bei uns gängige Standards oder über nachhaltige Wassernutzung wollen wir gar nicht reden.
Ein zusätzlicher Aspekt für die Entfristung ist die relative Vorzüglichkeit der 70-Tage-Regelung für die Saisonarbeitskräfte selbst. Sie können sich in diesen 70 Tagen über das ganze Restjahr finanzieren. Für Saisonarbeitskräfte wird es zunehmend unattraktiver, bei verkürzter Arbeitszeit bereit zu sein, in der Landwirtschaft oder Gastronomie zu arbeiten.
Wenn es uns wirklich ernst ist, landwirtschaftliche und gastronomische Familienbetriebe zu unterstützen, müssen wir die 70-Tage-Regelung entfristen.
Jetzt wollte ich mit meinem Redebeitrag Herrn Dr. Wissing einmal loben. Aber er ist leider nicht da. Ich denke, Sie geben das weiter.