Protocol of the Session on August 23, 2018

Den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit erachten wir gleichwohl als sinnvoll und zielführend und werden ihm zustimmen. Ebenso können wir eine Zustimmung geben für den Änderungsantrag der anderen Parteien. Es geht hierbei um die Umsetzung und Anpassung der Gesetze zum Urteil des Verfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 bezüglich der Fixierung von Patienten in den öffentlich-rechtlichen Unterbringungen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Roth das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei allen Beteiligten für den reibungslosen Ablauf bedanken, in dem der Änderungsantrag zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen worden ist. Der vorliegende Gesetzentwurf und der Änderungsantrag tragen dem in der Justizpraxis festgestellten Änderungsbedarf an verschiedenen Justizgesetzen Rechnung. So setzen wir bereits heute in Rheinland-Pfalz und damit als erstes Bundesland überhaupt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli dieses Jahres zum Richtervorbehalt bei etwaiger Fixierung als Landesrecht um.

Aber auch die anderen Paragrafen in diesem Gesetzentwurf enthalten notwendige und sinnvolle Änderungen für

die Justizgesetze in Rheinland-Pfalz. Wir folgen damit insbesondere zwei großen Zielen, erstens die Entlastung des Personals und zweitens die Stärkung der Sicherheit bzw. Handlungssicherheit. So werden die Planungs- und Dokumentationspflichten künftig einfacher umzusetzen sein und verschaffen den Justizvollzugsbeamten mehr Zeit für die Betreuung der Inhaftierten.

Wir schaffen zudem im Gesetz eine Möglichkeit, solche Personen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, die zur religiösen Betreuung von Inhaftierten im Justizvollzug tätig sind oder werden wollen. Wer auch immer dafür federführend gewesen ist, ich bin mir sicher, dass gleich der Justizminister dazu etwas sagen wird. Damit wollen wir nämlich verhindern, dass über die religiöse Betreuung inhaftierte Personen von außen radikalisiert werden können.

Der Gesetzentwurf präzisiert darüber hinaus die Abwägungskriterien für unsere Justizvollzugsbediensteten im Land. Sie sollen bei ihrer Entscheidung über eine Verlegung von Inhaftierten in den offenen Vollzug oder über die Gewährung von Lockerungen eine größere Handlungssicherheit erlangen.

Für die Gefangenen führen wir ein Eingliederungsgeld ein. Damit wollen wir ihnen nach Ende ihrer Haftzeit einen leichteren Übergang in die Freiheit ermöglichen. Wir sehen in den neuen freiwilligen Ansparmöglichkeiten für die ersten Ausgaben in der Freiheit eine Chance, die Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern und damit die Rückfallquote zu verringern. Das erhöht die Sicherheit für die Gesellschaft.

An dieser Stelle danke ich Herrn Justizminister Mertin und seinem Mitarbeiterstab für den vorgelegten Entwurf und die Erweiterung durch den Änderungsantrag. Die nun im Änderungsantrag eingebrachten weiteren Änderungen waren dem Umstand einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende Juli dieses Jahres zur Fixierung in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen geschuldet, was ich eingangs bereits erwähnt habe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich zwar weder speziell auf unser Land noch den Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz, dennoch gilt es generell und kann so auch im Justiz- und Maßregelvollzug wirksam werden, wenn dort Fixierungen zur Anwendung kommen sollten. Hierzu haben meine Kollegen vorhin schon Äußerungen gemacht, sodass ich mir sie ersparen kann.

Im Interesse der handelnden Praxis brauchten wir möglichst kurzfristig eine klarstellende gesetzliche Regelung, welches Gericht diesen Richtervorbehalt zuständigerweise künftig erfüllen soll. Das ist nun das Amtsgericht, in dessen Bezirk die beteiligte Anstalt ihren Sitz hat.

Für die Gesetzgebung ist es eine Gunst der Stunde, dass wir heute beide Elemente, die Änderung des Landesgesetzes und die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, in einem Durchgang behandeln und die Justizgesetze des Landes in einem Guss aktualisieren können.

(Vizepräsident Bracht übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, noch einmal betone ich,

Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Rheinland-Pfalz schafft es also, eine übergeordnete Vorgabe innerhalb eines Monats in Landesrecht umzusetzen. Das ist absolut rekordverdächtig und muss uns bundesweit erst einmal jemand nachmachen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich fasse noch einmal zusammen: Mit den gesetzlichen Änderungen sorgen wir für die Entlastung und Handlungssicherheit in der Praxis unseres Justizvollzugs. Unser Dank gilt allen, die daran mitgewirkt haben. Ich freue mich, dass alle Fraktionen hierzu ihre Zustimmung geben wollen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun Frau Abgeordneter Schellhammer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Landesgesetz zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes, des Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, des Landesjugendarrestvollzugsgesetzes, des Landesgesetzes zur Ausführung der Gerichtsverfassungsgesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit und für den Maßregelvollzug. Das ist ein langer Titel, eine komplexe Materie, aber ein guter Schritt, den die Landesregierung hier vorgelegt hat.

Ich möchte noch einmal kurz zurückblicken. Grundlegend war eine Novelle aus dem Jahr 2013. Damals haben wir umfassend das Justizvollzugsgesetz novelliert. Das war ein Meilenstein für den modernen Strafvollzug in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, durch den Behandlungsvollzug ein straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen und zugleich die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen. Dieses Gesetz – das kann ich an dieser Stelle sagen – hat sich bewährt. Es hat Vorbildcharakter auch für andere Bundesländer. Aber nun haben wir fünf Jahre Erfahrung mit dem neuen Gesetz in der Praxis sammeln können. Selbstverständlich haben wir hier auch die Ohren an der Praxis und haben uns angeschaut, wie es sich mit dem neuen Gesetz verhält, und daraus resultierend die vorliegenden Änderungen vorgenommen, die wir auch schon in der Debatte sehr intensiv dargestellt bekommen haben.

Dieses vorliegende Gesetz begegnet aber auch aktuellen Entwicklungen, und wir begegnen mit dem vorliegenden Änderungsantrag auch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Insgesamt ist es ein gutes Paket, das den Strafvollzug nach vorne bringt.

Wir haben schon gehört, wir werden mit dem vorliegenden Gesetz den Strafvollzug von Dokumentationspflichten entlasten, sowohl was die Ersatzfreiheitsstrafe als auch was

die Fortschreibung der Vollzugs- und Eingliederungspläne anbelangt. Wir haben bereits gehört, die vorgeschlagene Regelung für eine freiwillige Möglichkeit zur Ansparung von Geld, die den Schritt für ein Leben in Freiheit verbessern soll, soll dazu dienen, dass es freiwillig möglich ist, ohne Pfändung das Geld während der Haftstrafe anzusparen.

Wir haben in der Debatte auch das wichtige Thema der Frage religiöser Betreuung gehört. Geschätzter Herr Kollege Henter, Sie sind darauf eingegangen, dass wir hier am 30. Mai 2017 eine Debatte zum Thema religiöse Betreuung hatten. Sie haben gesagt, Sie möchten nicht zitieren, was ich damals gesagt habe. Ich kann es an der Stelle aber gern für Sie nachholen. Ich habe damals gesagt, dass die jetzige Situation nicht zufriedenstellend ist und das Justizministerium deshalb aktiv geworden ist und bereits in Ihrer Großen Anfrage schon beanwortet wurde, dass die Landesregierung dabei ist, ein Landeskonzept zu erstellen. – Ein Teil des Landeskonzepts haben wir jetzt heute hier vorliegen, nämlich die Reglung zur religiösen Betreuung, nämlich die Möglichkeit, auch eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Das halten wir auch als Grüne für richtig. Das habe ich damals schon in meinem Debattenbeitrag angedeutet.

(Heiterkeit bei der CDU – Zuruf von der CDU)

Genau, das zur Entgegnung.

Wir haben einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht, was auch bezeichnend ist für die sehr wertschätzende Debatte, die wir im Rechtsausschuss gern über den Strafvollzug führen. Der Änderungsantrag nimmt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli auf. Wir hätten nicht handeln müssen, aber es ist übertragbar, und es geht um die Fixierung von Patientinnen und Patienten. Das ist ein Grundrechtseingriff. Hier ist es erforderlich, dass wir im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren eine Klärung der Zuständigkeiten herbeiführen. Deswegen danke ich sehr, dass das so auf die Schnelle möglich war.

Insgesamt kann ich an dieser Stelle sagen, es ist eine gute Woche für den rheinland-pfälzischen Strafvollzug. Wir haben in der Debatte bereits gehört, was der neue Haushalt an Verbesserungen für den Strafvollzug haben wird. Das werden wir an anderer Stelle bei der Behandlung des Doppelhaushalts noch diskutieren. Insgesamt sind es wichtige gesetzliche Maßnahmen, und es ist eine gute Woche für den Strafvollzug.

Wir danken allen, die den Strafvollzug in Rheinland-Pfalz gestalten, die sich hier engagieren. Das ist eine wichtige und herausfordernde Aufgabe. Wir sind als Landesgesetzgeber den Bediensteten im Strafvollzug verpflichtet. Entsprechend haben wir zugehört, was uns die Praxis mitgibt. Es ist gut, wenn wir als Landesgesetzgeber so im Dialog mit der Praxis sind.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie vereinzelt bei der CDU)

Nun erteile ich für die Landesregierung Herrn Staatsminister Mertin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Schellhammer hat erwähnt, dass in der vergangenen Legislaturperiode diese Vollzugsgesetze, die hier an einigen Stellen novelliert werden, verabschiedet worden sind. Diese Gesetze sind im Großen und Ganzen in der Praxis sehr gut angenommen worden. Sie werden durchaus begrüßt, und wir haben nur die Punkte aufgegriffen, die sich im Laufe der Jahre als nicht ganz optimal geregelt herausgestellt haben, und haben deshalb diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Die bisherige Rechtslage sah nämlich vor, dass für jeden Gefangenen ein Eingliederungsplan und Vollzugsplan zu machen war. Das ist auch von den vorangegangenen Rednern dargelegt worden. Im Fall von Ersatzfreiheitsstrafen, wenn jemand vielleicht 60 Tage da ist, ist das überhaupt nicht sinnvoll.

Man hat den Mitarbeitern durch diese generelle Vorgabe sehr viel Arbeit gemacht. Das korrigieren wir hier. Für die übrigen Gefangenen werden die Abläufe so gestaltet, dass sie – je nachdem, wie die Verfahren laufen – dann zum richtigen Zeitpunkt erst die Pflichten auslösen.

Ja, wir treffen auch eine Regelung hinsichtlich der Überprüfungsmöglichkeiten für die religiöse Betreuung. Ich glaube nicht – und erinnere mich gut an diese Debatten –, dass wir uneinig in der Frage waren, dass eine solche Überprüfungsmöglichkeit sinnvoll ist. Wir waren nur nicht einig in der Frage, ob die bisher vorhandenen Regelungen es gestattet hätten. Ich erinnere mich, dass ich immer darauf hingewiesen habe, es ist ein Eingriff, und ein solcher Eingriff bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung.

Eine solche gesetzliche Ermächtigung schaffen wir hier. Ich danke meinen Mitarbeitern, die dieses ausgearbeitet haben, insbesondere dafür, dass sie sie religionsneutral ausgestaltet haben. Das heißt, auch andere Erscheinungsformen, von denen man in der Zeitung lesen kann und die nicht eine bestimmte Religion betreffen, sondern andere, könnten dann nahtlos auch abgefedert werden. Ich finde, insofern ist es eine außerordentlich gute und gelungene Regelung, die hier getroffen wurde.

Sehr dankbar bin ich auch, dass von allen Fraktionen unser Bemühen geteilt wird, die Rechtssicherheit für die Mitarbeiter bei der Entscheidung von Vollzugslockerungen zu erhöhen. Vollzugslockerungen sind ein elementarer Bestandteil unserer Vollzugsgesetze und dienen letztlich auch der Sicherheit der Bevölkerung; denn nur über solche Lockerungen können wir erreichen, dass der Gefangene sinnvoll resozialisiert und wieder eingegliedert wird. Insofern finde ich es sehr gut, dass das gesamte Haus diese Regelung mitträgt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug an dieser Stelle einen Zusatz an Rechtssicherheit gibt.

Das Eingliederungsgeld, das wir einführen, ist ebenfalls in

diesem Sinne zu verstehen. Es ist pfändungsfrei und ermöglicht es deshalb den Gefangenen, wenn sie entlassen werden, zum Beispiel für eine Wohnung eine Kaution zu hinterlegen und Ähnliches mehr, damit sie nicht sofort zu Beginn beim Neustart bereits in irgendwelche finanziellen Drücke geraten, wenn es darum geht, das Notwendige für die Lebensführung zu machen.

Schließlich danke ich den Fraktionen, dass sie die Anregung aufgegriffen haben, im Wege eines Änderungsantrags im laufenden Gesetzgebungsverfahren die notwendigen Regelungen – auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin zur Fünf-Punkt-Fixierung und Sieben-Punkt-Fixierung in allen möglichen Bereichen und hier im Strafvollzug – gleich mit auszugestalten. Wir erreichen auf diese Art und Weise, dass die Vollzugspraxis von Anfang an Rechtssicherheit hat und insbesondere auch klargestellt wird, in welcher Art Verfahren diese gerichtliche Entscheidung vor der Fixierung einzuholen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass zur Sicherheit zum Grundrechtsschutz vorab ein Richter zu entscheiden hat. Dann ergibt es Sinn, das möglichst schnell zu regeln, damit alle Beteiligten wissen, auf welche Art und Weise und in welchem Verfahren dies stattzufinden hat.

Es bleibt mir nur, mich bei meinen Mitarbeitern zu bedanken, insbesondere denjenigen, die in den letzten 14 Tagen mit Hochdruck an dem Änderungsantrag gearbeitet haben. Aber ich möchte auch allen Fraktionen, dem ganzen Hohen Hause im Namen der Mitarbeiter danken.

Es sind für die Mitarbeiter – sie haben das eine Verfahren, das in einem anderen Bundesland läuft, auch alle mitbekommen – durchaus nicht einfache Zeiten, die sie im Moment haben.

Für die Mitarbeiter im Strafvollzug ist es ein sehr starkes Signal, wenn das Parlament einmütig dieses Gesetz mit all seinen Änderungen, die den Mitarbeitern helfen sollen, verabschiedet. Hierfür danke ich Ihnen ganz herzlich, und ebenso nehme ich die Gelegenheit wahr, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug für die schwierige Arbeit, die sie im Dienste der Gesellschaft leisten, zu danken.

(Beifall bei FDP, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir können damit zur Abstimmung schreiten. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag – Drucksache 17/7073 – ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Für Enthaltungen und Gegenstimmen ist kein Raum mehr. Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/6470 – mit den beschlossenen Änderungen seine Zustimmung gibt, den