Zum Dieselskandal konnten wir erreichen, dass sich die Verbraucherschutzministerkonferenz dafür ausgesprochen hat, dass es Aufgabe der Hersteller ist, manipulierte Fahrzeuge durch Hardware-Nachrüstungen auf eigene Kosten wieder zu verbessern und auf den Stand zu bringen.
In dem Zusammenhang freut es mich sehr, dass im Bund nun die Musterfeststellungsklage beschlossen wurde. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr alleingelassen werden, sondern Verbraucherverbände für viele Betroffene gemeinsam Klagen erheben können. Das hat nicht zuletzt Rheinland-Pfalz seit Langem gefordert.
Zu den darüber hinaus gehenden Verbandsklagerechten, wie sie die EU-Kommission vorschlägt, wird es außerdem auf unsere Initiative hin – – –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, den Geräuschpegel zu senken und die Aufmerksamkeit hochzufahren. – Danke schön.
Auch zu den darüber hinausgehenden Vorschlägen der EUKommission wird es im Herbst eine Sonderkonferenz der
Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister geben, die sich nur mit diesen Vorschlägen intensiv befassen wird, die die Kommission zu einer Weiterentwicklung des europäischen Verbraucherschutzes unter dem Titel „New Deal for Consumers“ vorgestellt hat.
Ich kann Ihnen versichern, wir nehmen uns des Verbraucherschutzes an. Ich war selbst zehn Jahre intensiv in der Verbraucherschutzpolitik tätig. Aber in einem Bericht für die Vergangenheit sehen wir für unsere verbraucherpolitischen Ziele keinen Mehrwert.
Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank. Sie haben dargestellt, es gäbe keinen Mehrwert für den Verbraucherschutz – Sie haben es dargelegt – im Zeitalter der Digitalisierung, und es mache keinen Sinn, es rückblickend zu machen, sondern man müsse aktuell und vorausschauend informieren.
Vor diesem Hintergrund würde ich Sie doch noch einmal um eine Einschätzung bitten, was die anderen Berichte aus Ihrem Haus betrifft. Ich erwarte keine Zusage zu den anderen Berichte, die ich aufgeführt habe und die anderen Ministerien betreffen. Es gibt aber auch in Ihrem Ressort einiges an Berichten. Wie sehen Sie denn da die Zukunft, also des Kinder- und Jugendberichts, des Zuwanderungsberichts und des Gleichstellungsberichts?
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Fragestunde ist schon vorbei, Frau Huth-Haage!)
Sehen Sie das dann ebenso, oder könnten Sie vielleicht dazu etwas sagen? Die Argumentation, die Sie gebracht haben, müsste für die anderen Berichte genauso gelten. Es wäre schön, wenn Sie dazu etwas sagen könnten.
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Ich frage vor der Abstimmung: Gibt es den Wunsch einer Ausschussüberweisung? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 17/6520 –. Frau Kollegin Schneider, wer
Danke schön. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Danke schön. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe – das schaffen wir auch noch – den letzten Tagesordnungspunkt, Punkt 16 der Tagesordnung, auf:
Gesetzesfolgenabschätzung zum Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6521 –
Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Kollege Schnieder hat für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der letzte Tagesordnungspunkt des heutigen Tages. Ich glaube, wir können uns insgesamt kurzfassen; denn wir haben sehr häufig oder in der letzten Zeit mehrfach über die geplanten Änderungen zum Landesfinanzausgleich debattiert.
Es geht jetzt um eine grundsätzliche Fragestellung. Die Frage ist: Erreiche ich bestimmte Ziele durch meine vorgeschlagene Gesetzesänderung? – Das kann ich genau dann nachprüfen, wenn ich eine Gesetzesfolgenabschätzung habe.
Es gab eine Vielzahl von Kleinen Anfragen. Sie haben gezeigt, die Landesregierung ist ganz offensichtlich nicht bereit, diese Fragen ausführlich und ordentlich zu beantworten. Man begibt sich so auf den Weg, dass man tatsächlich überhaupt nicht sagen möchte, was der eigene Eingriff in den Landesfinanzausgleich tatsächlich bewirkt. Ich glaube, es ist eine große Befürchtung der Landesregierung, das all das, was der Kommunalminister seit Dezember 2017 sagt, nämlich eine hälftige Aufteilung und Verschiebung der Schlüsselzuweisungen, der Wahrheit nicht entspricht.
Wenn Sie schon – das habe ich in einer Debatte bereits gesagt – einmalig eine solche Gesetzesfolgenabschätzung nicht vorlegen, dann werden wir sie beantragen. Dann wollen wir sehen, ob die Änderungen, die Sie, Herr Staatssekretär, einbringen, tatsächlich geeignet sind, die Ziele und Effekte zu erreichen, die Sie der Öffentlichkeit verkündet haben, die Sie aber auch diesem Parlament und den Spitzenverbänden immer wieder vorgetragen haben.
Eines müssten Sie aber zum Schluss wahrnehmen: Ich nehme zur Kenntnis, jedenfalls zeigen das die Gespräche in den letzten Stunden, die Regierungskoalitionen sind wohl nicht dazu bereit, diesem Antrag heute zu folgen.
Lieber Herr Dr. Braun, gerade die Kolleginnen und Kollegen der Grünen, eines müssen Sie sich dann wirklich auf die Fahne schreiben lassen: Sie müssen sagen, ob das, was Sie als Monstranz immer vor sich hertragen – die große Transparenz –, bloße Sonntagsreden sind. Wenn Sie Transparenz wollen, dann müssen Sie dieser Gesetzesfolgenabschätzung heute zustimmen,
und dann müssen Sie auch offen sagen, wir möchten die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger, wir möchten die Transparenz für die kommunalen Spitzenverbände, wir möchten die Transparenz für die Städte, Kreise und Gemeinden, aber wir wollen auch diese Transparenz aus einem eigenen inneren Bezug für uns selbst, meine Damen und Herren. Deswegen springen Sie über den Schatten, zeigen Sie, dass Sie für diese Transparenz sind, stimmen Sie heute unserem Antrag zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Schnieder, die Befürchtung, dass die Landesregierung nichts sagen möchte, finde ich schon sehr weit hergezogen. Ich habe mir Ihre vielen sehr fleißigen Kleinen Anfragen angeschaut. Diese wurden alle äußerst ausführlich beantwortet, sodass es allein von daher wenig zu kritisieren gibt.
Vielleicht so viel, wir haben in den letzten Jahren, was den kommunalen Finanzausgleich betrifft, etliche Erfolgsziffern: Seit 2013 haben wir etwa 800.000, 900.000 Euro mehr in der Finanzausgleichsmasse.
Wir haben erstmals im Jahr 2017 mit 431 Millionen Euro einen positiven Finanzierungssaldo der Kommunen. Wir haben 17 von 24 Landkreisen, die ihren Haushalt immerhin ausgleichen konnten. Ich glaube, weitere positive Entwicklungen des KFA kann ich mir sparen; denn sie sind Ihnen auch bekannt.
Wer nicht wahrnehmen möchte, dass wir dort Erfolge haben: Wir sind auf einem Weg, nämlich dazu, finanzielle Festigkeit für die Kommunen zu erreichen. Wir sind sehr weit gekommen und wollen diesen Weg auch bis zum Ende gehen. Den werden wir auch gehen.
derungsgesetz ergeben, sind einmal im Gesetz, aus den Kleinen Anfragen – wie eben gesagt – und darüber hinaus aus dem vorliegenden Gesetzentwurf, seiner Begründung und den Anlagen dazu bestens bekannt.
Ich möchte dennoch auf einige Punkte Ihres Antrags eingehen. Im Antrag der CDU wird von einer weiteren Zunahme der Soziallasten gesprochen. Ja, im Jahr 2017 sind die Soziallasten um genau 2,5 Millionen Euro gestiegen. Wenn wir uns die Jahre vorher nehmen, nämlich von 2013 bis zum Jahr 2017, hat diese Steigerung 707 Millionen Euro betragen. Das heißt, wir haben im letzten Jahr eine ganz große Trendwende geschaffen. Wir müssen schauen, ob sie von Dauer ist.
Bei diesen Ausgaben im Sozialhaushalt handelt es sich um Bruttoausgaben, zu einem erheblichen Teil durch Zuzahlungen, die größtenteils nicht im Landesfinanzausgleich verdrahtet sind: eine weitere Verbesserung.
Im Übrigen weist die CDU in ihrem Antrag auf die erhebliche Spreizung der Sozialausgabenbelastungen hin: zu vollem Recht, auch hier lässt sich deutlich sagen, diese Spreizung wurde durch die C3 erheblich weiter eingeschränkt. Ich sehe zum Beispiel die Stadt Pirmasens, die mit 609 Euro je Einwohner startet und nach C3 irgendwo bei 308 Euro je Einwohner landet, also eine Reduzierung von rund 300 Euro.