Bei den verbleibenden vier sollen jetzt noch Gespräche stattfinden. Wie offen man diese angeht, hat die Bildungsministerin in ihrem SWR-Beitrag am 14. März angedeutet. Ich zitiere: Es wird jetzt ein förmliches Beteiligungsverfahren durchgeführt, in dem die verschiedenen Akteure vor Ort noch einmal die Dinge sagen können, die ja bei uns bekannt sind. –
Aha, mit anderen Worten: Sie dürfen noch einmal vortragen, und damit hat man dem Erfordernis eines Gesprächs Genüge getan.
Läuft es also jetzt darauf hinaus, dass man an diesen vier Schulen ein Exempel statuieren will, um den Flop nicht ganz offensichtlich werden zu lassen?
Ich glaube, eines steht heute fest: Ein Konzept für eine positive Entwicklung der kleinen Grundschulen im Land hat diese Landesregierung
bis heute nicht. Wir wollten als CDU mit Kooperationen eine Perspektive aufzeigen. Größe und Format hätte es, wenn Sie jetzt sagen, wir beenden diesen unseligen Schlingerkurs,
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was will die CDU eigentlich mit dieser Aktuellen Debatte?
Sie spricht davon, dass sie kleine Grundschulen erhalten möchte. Aber genau das hat die Landesregierung im Gegensatz zur CDU nie infrage gestellt.
Genau das macht die Landesregierung. Die CDU wirft nun der Ministerin genau das vor, dass sie nämlich ein wohnortnahes Angebot an Grundschulen erhält.
Dabei muss man doch von Anfang an im gesamten Prozess konstatieren, die Einzigen, die bei den Menschen im Land Verunsicherung geschürt haben, sind die Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
Das Konzept der CDU bestand darüber hinaus aus einem Gesetzentwurf, der gerade einmal null Zukunftsperspektive geboten, den Status quo zementiert und keinerlei verantwortungsbewusstes Handeln gezeigt hatte. Herr Licht, deswegen ist der Entwurf sowohl bei den Experten in der Anhörung als auch hier im Parlament durchgefallen.
(Abg. Alexander Licht, CDU: Von wem ist denn die Schließungsliste? Wer hat die Schließung vorgelegt? Das waren Sie doch! – Abg. Christian Baldauf, CDU: Das war ein klassisches Eigentor ohne Torwart!)
Konstatieren muss man noch einmal ganz genau, durch die Vorlage der Leitlinien hat das Ministerium einen Prozess in Gang gebracht, bei dem sich die Schulträger kleiner Grundschulen teilweise zum ersten Mal mit Fragen der Schulentwicklungsplanung auseinandergesetzt haben. Es ist genau so gekommen, wie Ministerin Hubig es im gesamten Prozess immer wieder betont hat. Kleine Grund
schuldstandorte unterhalb der gesetzlichen Mindestzügigkeit wurden auf ihre Zukunftsfähigkeit hin überprüft. Überprüfen heißt noch lange nicht Schließen.
Zu keinem Zeitpunkt war eine Schulschließungswelle angekündigt im Gegensatz zu dem, was die CDU in den 70erund 80er-Jahren gemacht hat.
Aber hier ist das Schreckgespenst, das die CDU in die Welt gestellt hat, so nicht gekommen. Nun nehme ich an, dass es genau das ist, was die CDU so wurmt, dass es nämlich keine Schulschließungswelle geben wird und nur wenige Schulen betroffen sind, weil sie einfach zu wenige Schülerinnen und Schüler haben.
Es gibt nun nichts mehr, bei dem die CDU zukünftig bohren und was man aus ihrer Sicht kritisieren könnte. Man könnte auch sagen, Herr Licht: Das Konzept der CDU, sofern Sie denn überhaupt eines gehabt hat, ist nicht aufgegangen.
Das Ministerium hat sich ganz klar an die Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot gehalten. Jede betroffene Schule wurde im Einzelfall genau geprüft.
Dazu konnten die Schulträger ihre individuelle Situation darstellen. Transparenter und offener geht es nicht. Es ist eben nicht am grünen Tisch geplant worden. Die Situation wurde mit den Betroffenen zusammen erörtert.
(Abg. Alexander Licht, CDU: Ihre Kriterien, bei denen am Schluss nur noch vier stehen, standen vorher fest!)
Jetzt könnten Einwürfe kommen – ich wundere mich, dass die Kollegin das nicht gesagt hat –, Einwürfe wie zum Beispiel, wie die Schülerzahlen sind, die bauliche Situation, die Verkehrsverbindungen. Das alles hätte doch die Schulaufsicht schon vorher gewusst haben müssen. So einfach ist das nicht; denn das Verfahren hat gezeigt, dass diese Zahlen selbst bei den Schulträgern meist erst erhoben werden mussten, weil Eltern unterschiedliche Schulen für ihre Kinder auswählen, Kinder früher oder später eingeschult werden, Familien umziehen, aber auch Gebäude nicht überall auf dem neuesten Stand sind.
Wenn das Verfahren eines gezeigt hat, dann, dass Schulentwicklungsplanungen auch für Grundschulen in Zukunft unumgänglich und ständige Aufgabe der Schulträger sein müssen.
Alle unsere Grundschulen, auch die kleinsten, leisten hervorragende Arbeit. Fakt ist aber, je kleiner eine Grundschule ist, umso enger werden die Grenzen des pädagogischen Angebots und des organisatorisch Machbaren. Um gute pädagogische Standards und individuelle Förderung auch in Zukunft sicherzustellen, muss man sich den demografischen Entwicklungen und den geänderten Anforderungen für ein attraktives Bildungsangebot stellen. Diesem Anspruch wird das Verfahren gerecht.