Protocol of the Session on June 23, 2016

(Abg. Martin Haller, SPD: Abstimmen!)

Ich sehe gerade, die Landesregierung möchte auch reden. Sie hat sich bisher nicht gemeldet. Herr Staatssekretär, Sie müssen sich melden, sonst bekommen Sie das Wort nicht. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch in Zukunft wird die Nutzung der Windenergie in Rheinland-Pfalz eine bedeutende Rolle spielen. Allerdings werden wir natürlich unter Berücksichtigung des bisherigen Umfangs des Ausbaus der Windenergie eine Nachsteuerung bei der Ausweisung von Windenergieanlagen vornehmen und damit die Belange der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land angemessen berücksichtigen.

Wir werden sehr zügig unser Landesentwicklungsprogramm LEP IV ändern und auf Landesebene die notwendigen Regelungen treffen und vornehmen. So werden wir – das ist heute schon mehrfach zur Sprache gekommen – unter anderem einen Mindestabstand von 1.000 Metern von Windenergieanlagen zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie zu Dorf-, Kern- und Mischgebieten festlegen. Überschreitet die Gesamthöhe der Anlage dann 200 Meter, muss der Mindestabstand 1.100 Meter betragen.

Bereits im September diesen Jahres – das ist auch schon angesprochen worden – wird das Innenministerium den Entwurf der Rechtsverordnung über die entsprechende Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vorlegen, der ein umfassendes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchlaufen wird. Ab diesem Zeitpunkt werden sogenannte in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung vorliegen, die bei raumbedeutenden Maßnahmen und Planungen berücksichtigt werden müssen.

Die endgültige Beschlussfassung über diese Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ist für den April 2017 vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung setzt ihre im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen natürlich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zügig um. Die Forderung der CDU geht – das ist schon mehrfach angesprochen worden – vor dem Hintergrund der ergriffenen Maßnahmen ins Leere; denn im Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 ist ganz klar geregelt, dass eine Nachsteuerung der Ausweisung von Energieanlagen erfolgen wird. Herr Abgeordneter Billen hat es eben selbst gesagt. Mein Kollege, Staatssekretär Günter Kern, hat in der vergangenen Woche ein Schreiben unterzeichnet, in dem die Träger der Bauleitplanung landesweit über die bevorstehende Sachlage informiert wurde. Von daher sind auch die wesentlichen Schritte soweit ergriffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Stich.

Jetzt sehe ich wirklich keine Wortmeldungen mehr.

Wir können jetzt zur Entscheidung kommen. Wenn ich es richtig vernommen habe, soll über den Antrag abgestimmt werden.

(Abg. Martin Haller, SPD: Ja!)

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU zum Thema Mindestabstand von Windkraftanlagen erhöhen – Drucksache 17/141 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand

zeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und AfD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, damit sind wir fast am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich darf Sie noch auf zwei Dinge hinweisen. Unmittelbar im Anschluss findet hier im Plenarsaal die gemeinsame Sitzung des Innenausschusses, des Haushalts- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr und des Rechtsausschusses zum – verkürzt – Hahn-Verkaufsgesetz statt.

Ich darf Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, den 13. Juli 2016, einladen und wünsche Ihnen einen genussvollen fußballfreien Sommerabend. Schönen Abend.

E n d e d e r S i t z u n g : 1 6 : 5 0 U h r