Protocol of the Session on June 23, 2016

Das verdanken wir letztendlich der FDP. Die CDU ist froh, dass es die Abstände gibt.

(Heiterkeit bei dem Abg. Alexander Fuhr, SPD)

Wir wären ganz froh, und da bitte ich um ein bisschen Mut, Herr Braun und Herr Schweitzer, dass man diesen Antrag dann auch abstimmt.

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Dann wollen wir doch sehen, ob ihr alle in eurer Koalition dafür seid, oder ob ihr es jetzt einfach abschmettert.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Billen. Als Nächstes hat sich Herr Abgeordneter Steinbach von der Fraktion der SPD zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Steinbach.

Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich außerordentlich darüber, dass es den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion scheinbar nicht schnell genug gehen kann und sie voller Ungeduld den Vollzug der rot-gelb-grünen Koalitionsvereinbarung beantragen. Die CDU wünscht den unverzüglichen Vollzug der Vereinbarung, wie aus Ihrem Antrag zu entnehmen ist.

(Beifall bei der CDU)

Im vorliegenden Antrag geht es darum, dass die Mindestabstandsflächen von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung auf 1.000 Meter festgelegt werden. Genau diese und weitere Vorgaben haben die Koalitionsfraktionen bereits vereinbart und werden sie nun sehr zeitnah in einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms umsetzen.

Bereits im September soll dazu ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden dann keine abweichenden Planungen in der Fortschreibung der Flächennutzungspläne mehr möglich sein. Die betroffenen Behörden – wir haben es gerade schon gehört – wurden bereits darüber informiert.

Ich wiederhole es noch einmal sehr deutlich, ab September, ab dem Anhörungsverfahren, sind quasi Fakten geschaffen. Die Planungsorgane haben keine Möglichkeit mehr, abweichend zu planen. Da es sich bei der Flächennutzungsplanung um sehr langfristige und umfangreiche Planungen handelt, kann man davon ausgehen, dass direkt heute schon diese Kriterien in Zukunft nicht mehr zu umgehen sind bzw. aktuell nicht mehr zu umgehen sind und somit Fakten geschaffen wurden.

Der Windkraft wird auch künftig eine wichtige Rolle im Rahmen der Erzeugung regenerativer Energien zukommen. Um jedoch die Nutzung der Windkraft ökonomisch sinnvoll zu gestalten und in konkreten Fällen die Akzeptanz der Bevölkerung zu bewahren, hat die Koalition dies vereinbart und gewisse Ausschlusskriterien festgelegt. Diese gilt es nun landesplanerisch abzusichern. Die betroffenen Menschen und Landschaften dürfen nicht hinter Investoreninteressen zurückstehen.

Die grundsätzliche Planungshoheit bleibt jedoch bei den Gemeinden. Dort ist sie auch gut aufgehoben.

Ich möchte aber insbesondere herausstellen, dass es nicht nur in der Koalitionsvereinbarung um Mindestabstände ging, sondern eine ganze Reihe weiterer harter Ausschlusskriterien vereinbart wurden und diese ebenfalls in der Teilfortschreibung zu berücksichtigen sind. Ich nenne beispielsweise die Kernzonen der Naturparke, das Biosphärenreservat Naturpark Pfälzerwald, alte Laubholzbestände in besonders schützenswerten Waldgebieten, konsequenter Ausschluss des Welterbegebietes, historische Kulturlandschaften der Stufen 1 und 2 und, um sie nicht alle aufzuzählen, ein klares Ziel, Konzentrationsflächen von mindestens drei Windkraftanlagen vorzugeben, damit die Konzentration abgesichert und konkret vereinbart ist.

Neben dem Mindestabstand gilt dann bei Anlagen über 200 Metern sogar ein erhöhter Mindestabstand von 1.100 Metern zu Wohn-, Misch-, Kern- und Dorfgebieten.

Diese Einschränkungen sind richtig und wichtig, um den Schutzbedürfnissen der Anwohner und der Kulturlandschaft gerecht zu werden und eine nachhaltige und sinnvolle Energiewende zu praktizieren.

Verwundert kann man in diesem Zusammenhang schon sein, wenn man die Verfahren der Teilfortschreibung von Flächennutzungsplänen in CDU-geführten Verbands

gemeinden im Land betrachtet. Um möglichst viele Grundstückseigner und Investoreninteressen zu bedienen, schrumpfen dort schon einmal die Abstandskriterien zur Wohnbebauung auf 650 Meter, 700 Meter oder 750 Meter. Herr Billen, auch in Ihrer Verbandsgemeinde liegen die Abstandsflächen deutlich unter 1.000 Metern.

(Zuruf von der CDU)

Dies ist schlicht unzumutbar und deswegen zu unterbinden.

Hier scheint es zwischen der Landes-CDU und den kommunalen CDU-Verantwortungsträgern ein deutliches Konfliktpotenzial zu geben.

Sie erkennen also, die Regierungskoalition arbeitet derzeit mit Nachdruck an einer Änderung des Landesentwicklungsprogrammes und hat einen konkreten Fahrplan vorgelegt.

Eine bisherige Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, die Sie ansprachen, ist zum 31. Dezember 2015 ausgelaufen, welche eine Abstandsregelung per Landesgesetz ermöglicht hätte. Deswegen scheidet eine direkte Regelung aus.

Aus den genannten Gründen erkennen wir kein Erfordernis für Ihren Antrag und werden diesen ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Steinbach. Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Michael Billen von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Steinbach, wer sitzt denn im Verbandsgemeinderat Bitburger Land?

(Heiterkeit bei der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Welcher Abstand ist dort beschlossen?

(Abg. Nico Steinbach, SPD: 1.000 Meter!)

Nein, weniger. Ich sitze aber nicht im Verbandsgemeinderat Irrel, wie Sie wissen, aber ich sitze im Gemeinderat Kaschenbach. Der Gemeinderat Kaschenbach hat als einzige Ortsgemeinde, soweit mir bekannt ist, vor drei Jahren, nein, vor vier Jahren schon, beschlossen, einen Bebauungsplan für Windräder mit einem Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohn- und Siedlungsbebauung zu machen. Das ist konsequentes Tun in den Räten, in denen man sitzt.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben hier nur eine Meinung vertreten, die Sie vor einem Jahr noch gar nicht hatten.

(Heiterkeit bei der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Vor einem Jahr hatten die beiden hier – und dazu gehören Sie wohl noch dazu – eindeutig gesagt, wir lassen das alles schön so stehen. Da hat sich Ihre Meinung schnell geändert, aber das ist in der Koalition so.

(Heiterkeit bei dem Abg. Alexander Fuhr, SPD)

Die Meinung hat sich geändert, weil die FDP sich durchgesetzt hat. Ihr hat man zuerst noch gedroht und gesagt, dann wären wir schadenersatzpflichtig. Dann haben sie gesagt, das ist nicht wahr. Aber die FDP hat sich durchgesetzt.

(Zurufe von der SPD)

Die FDP hat sich in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Die SPD hat zu allem Ja und Amen gesagt, und die Grünen mussten dann.

(Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der SPD)

Das ist das Ergebnis Ihrer Meinungsdarstellung.

Herr Kollege Steinbach, nur zu Ihrer Information: All das, was in diesem Schreiben steht, ist von der CDU bis auf einen Punkt gefordert worden, über Jahre immer wieder. Sie haben damals gemeinsam, nein, Sie waren damals noch nicht da, aber die SPD hat es mit den Grünen abgelehnt. So war das.

(Beifall der Abg. Christine Schneider und Julia Klöckner, CDU)

Insofern herzlichen Glückwunsch zu der neuen Erkenntnis, dass das für die Bevölkerung besser ist. Herzlichen Glückwunsch zu der neuen Erkenntnis, dass das vernünftig ist. Wir hatten sie vorher, aber man soll Besserwissende nicht aufhalten. Ich bin dankbar, wenn Sie dann das bessere Wissen haben.

(Zurufe der Abg. Marco Weber, FDP, und Martin Haller, SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Billen.

(Beifall bei der CDU)

Zu einer Erwiderung auf diese Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Herrn Steinbach das Wort.